Bremse bei Grundsteuer B verlangt

Steuerzahlerbund schlägt Obergrenze von 600 Prozent vor
Bremse bei Grundsteuer B verlangt. So lautet der Artikel heute in der Offenbach Post

Die hessischen Kommunen bitten die Bürger überall zur Kasse – auch unter dem zunehmenden Druck des Landes. Der Steuerzahlerbund will jetzt eine feste Grenze vor allem für die Grundsteuer B, die neben Hausbesitzern auch Mieter trifft. [..] Quelle: OP-Online.de

Die FDP Rödermark und die Freien Wähler Rödermark haben eine „Grundsteuerbremse“ schon zur Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2015 auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Antrag, Bürger vor drastischen Grundsteuer-Steigerungen zu schützen, wurde mit Stimmenmehrheit der CDU und AL/Die Grünen abgelehnt.

Der Antrag sollte eine Erhöhung der Grundsteuer B auf einen Höchstsatz festschreiben, damit die Belastung der Bürger durch die Grundsteuer B in nicht noch höheren Regionen schießen kann. Auch wurde bei diesem Antrag berücksichtigt, dass eine Gesetzesänderung (Grundsteuerreform) sich nicht zum Nachteil der Bürger auswirken kann. Denkbar wäre nämlich, dass eine Gesetzesänderung der Stadt höhere Steuereinnahmen bringen könnte, OHNE die Hebesätze zu erhöhen. Das wäre eine Erhöhung der kommunalen Steuer, und der Stadtkämmerer kann sagen: „Wir waren das nicht. Das Gesetz hat sich geändert“

Der Durchschnitt für die Grundsteuer B liegt in Hessen bei 400 (+52). Rödermark bei 540.
Der Durchschnitt für die Gewerbesteuer liegt in Hessen bei 370 (+10). Rödermark bei 380.

Siehe auch
» 31.03.2015 Rödermark. Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.

Nachtrag

Es sind jetzt fast 3 Monate ins Land gegangen und eine Entschuldigung an die Bürger von Rödermark steht weiter aus. Ich habe den Eindruck, die Stadtverordnetenvorsteherin Frau Beldermann (AL/Die Grünen), hat auch wirklich NIX verstanden oder Ihr fehlt der Mut, sich im Namen der Stadtverordneten für diesen Eklat zu entschuldigen.


Rödermark. Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo (Stadtverordnetenversammlung) ausgelacht.
Zunächst dachte ich, die Presse wird nicht über diese Ungeheuerlichkeit bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.2015 berichten. Die Dreieich Zeitung tat es am 6.8.2015.

Was war am 21.07.2015 passiert.

[..]Der Bürgermeister berichtete auch darüber, dass es 7 Bürger (noch nannte man keine Namen) gegeben hat, die gegen den Grundsteuer B Bescheid Widerspruch erhoben haben. Der Bürgermeister hat nicht nur die absolute Zahl genannt (evtl. war die ihm dann doch zu hoch) und schob gleich den Promillebereich nach was zur allgemeinen Aufheiterung beitrug. Der Knaller war, als er die Zahl 5 nannte. Das (die 5) war die Anzahl der Bürger aus Waldacker die den Widerspruch eingelegt haben. Jetzt brachen alle Dämme bei einigen in der Stadtverordnetenversammlung und man lachte, insbesondere die Seite wo AL/Die Grünen sitzen, recht laut (Bestätigte Aussage). Die anwesenden Bürger aus Waldacker waren entsetzt und fühlten sich total verarscht. Meine Meinung: „Ich als Zuschauer hätte schmunzeln dürfen, was mir allerdings mein Anstand verbietet.“ Von einem Teil der Stadtverordneten ausgelacht zu werden ist ein ungeheuerlicher Vorgang“. Quelle: Blog für Rödermark.

So schreibt die Dreieich Zeitung

10.700 Steuerbescheide, doch nur 7 Widersprüche Kritik an Kern: „Zieht Thematik ins Lächerliche“
[..]Die Reaktion bei mehreren Stadtverordneten: Süffisantes Grinsen, das sich unschwer deuten ließ. Frei nach dem Motto: „Naja, in Waldacker ist eben auch einiges zu holen. Kein Wunder, dass gerade dort am stärksten protestiert wird.“

Auf den für interessierte Bürger reservierten Plätzen war die Stimmung weniger entspannt. Mit Befremden und Verärgerung, so ein Augenzeuge, der sich nach dem Sitzungsabend telefonisch bei der DZ-Redak­tion meldete, hätten er und andere Besucher die Kern’schen Angaben zur Zahl der Widersprüche pro Stadtteil zur Kenntnis genommen.

Kommentar des Anrufers: „Das war nicht in Ordnung. Der ­Bürgermeister hat damit billigend in Kauf genommen, dass die Thematik ins Lächerliche gezogen wird und dass ein Teil des Stadtgebietes stigmatisiert wird.“[..] Quelle: Dreieich Zeitung

Herr Köhler, es war kein „süffisantes Grinsen“ oder „Schmunzeln“. Es war ein „herzhaftes und lautes Lachen“!

Alle anderen Aussagen sind unwahr oder man hat gewaltig was an den Ohren.
 
Natürlich sieht es keiner der fröhlich lachenden Stadtverordneten für nötig an, sich bei den Bürgern zu entschuldigen. Es waren ja auch nur fünf aus Waldacker, die gemeint waren.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011
#Gelächter #Ausgelacht

In eigener Sache. Besucherzahlen

Nach einer Flaute im im April sind die Besucherzahlen im Mai auf einem recht hohen Niveau.
 
Der Hauptauslöser dürfte die KiTa-Gebühr, die wieder gestiegene Grundsteuer und die Grundsteuerbremse gewesen sein.
 
Da im „Blog für Rödermark“ keine Tracker den Besucher genau auswerten, beschränkt sich meine Auswertung nur auf die Anzahl Besucher die über einen in Deutschland ansässigen Provider auf den Blog gelangen. Auch werden die „Spider der Suchmaschinen“ nicht gezählt. Ich setze einfach voraus, Besucher aus dem Ausland sind Zufallsbesucher, die sich nicht für den Inhalt interessieren.
 
Zu den einzelnen Blogeinträgen bekomme ich mehr Anrufe oder Mails als Kommentare. Auch werde ich bei Spaziergängen angesprochen.
 
Zu der Kommentarfunktion.
Es werden alle Kommentare sofort freigeschaltet. Es ist nicht notwendig die eMailadresse anzugeben. Was Sie allerdings niemals (triff für alle Aktionen im Internet zu) unterbinden können, ist die Weitergabe Ihrer IP-Adresse. Aus systemtechnischen Gründen hat diese in der Datenbank im „Blog für Rödermark“ eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. einer halben Stunde. Danach wird die IP-Adresse automatisch gelöscht.
 
Einige Nachfragen betreffen den Brief von BM Roland Kern, der dem Grundsteuerbescheid beigelegt wurde. Interessant ist auch, einige haben den Brief ohne zu lesen im Papierkorb entsorgt und wundern sich jetzt darüber, dass Ihnen einige Informationen fehlen. Für all diejenigen, die den Brief entsorgt haben. Hier das Begleitschreiben zum Grundsteuerbescheid.
 
Ich kann bei Fragen nur jedem empfehlen, den direkten Draht zu einer Fraktion im Stadtparlament zu nutzen. Die SPD-Rödermark betreibt seit kurzer Zeit die Webseite mitbabbeln.de. Hier können Sie hicht nur Fragen stellen. Sie bekommen auch eine Antwort.
 
Bedenken Sie bei einer Antwort der SPD. Ein klein wenig eingefärbt dürfte die schon sein. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn weitere Fraktionen sich auch die Mühe machen würden, den direkten Kontakt zum Bürger über das Internet zu suchen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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FDP fordert Deckelung der Grundsteuer

FDP fordert Deckelung der Grundsteuer
 
Rede von Dr. Rüdiger Werner zum Thema Grundsteuerdeckelung in der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2015

Mein sehr geehrten Damen und Herren,

FDP und Freie Wähler haben Anfang 2013, als der Maßnahmenkatalog mit den Eckpunkten zum Rettungsschirmvertrag diskutiert wurde, der damaligen Erhöhung der Grundsteuer auf 450 Basispunkte nur widerwillig zugestimmt. Wir von der FDP haben damals sogar dem gesamten Maßnahmenkatalog nicht zugestimmt, weil darin eine weitere Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um 50 Prozentpunkte im Jahr 2017 festgelegt wurde. Beide Fraktionen haben damals gesagt: 2013 tritt der Bürger in Vorleistung, das geht leider nicht anders und müssen wir mittragen, in der Folge aber muss die Verwaltung dafür sorgen, dass die Ausgaben heruntergefahren werden, um den mit dem Land vereinbarten Pfad bis zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes zu einzuhalten. Lesen Sie weiter bei der FDP-Rödermark


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Haushaltszahlen
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Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015

Stavo 19.05.2015
Grundsteuerbremse.
Antrag der FDP und Freien Wähler. Wie zu erwarten abgelehnt.

Rückerstattung KiTa-Gebühren.
Wie schon mehrfach hier berichtet, wird die KiTa-Gebühr NICHT zurückerstattet.
Erst dann, wenn die gezahlten Gebühren die Kosten decken würden, gäbe es eine Beitragserstattung. Der Kostendeckungsgrad (durch die KiTa-Gebühren) beträgt zurzeit ca. 15%. Die fehlenden 85% werden aus dem laufenden Haushalt finanziert.

Ganz neu ist. Selbst wenn die Stadt die Beiträge zurückzahlen wollte, geht das nicht. Der Regierungspräsident (RP) untersagt den Schutzschirmkommunen ausdrücklich die Gebührenerstattung.

Die eingesparten Gelder werden wie 2009 in dem Fachbereich 4 verbleiben und für Ausstattung der Kitas eingesetzt.

Ein Streiktag erspart der Stadt, wenn ALLE KiTa-Mitarbeiter streiken würden, ca. 15.000,00 Euro.

Für die Zukunft sind, so BM Roland Kern, einige Verbesserungen geplant. Herr Kern hat diese auch bei der Stavo verlesen. Ich will da Herrn Rotter nicht vorgreifen. Er wird am 20.05.2015 die Eltern darüber informieren.
 
Dokumente zur Stavo
» Anfrage der FDP-Rödermark zu Sauberkeit.
» Fragen und Antworten zum KiTa Streik
» Mitteilungen des Magistrats
 
 
Siehe auch
» Dr.Rüdiger Werner zur Grundsteuerbremse
» Die Grundsteuerbremse muss her
» Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.


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Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015

Die Grundsteuerbremse muss her

19.05.2015 33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Halle Urberach (Mehrzweckraum) 19.30h

 
Ich hoffe, man wird auf dieser Stadtverordnetenversammlung etwas zu der Rückerstattung (ja/nein) der KiTa-Gebühren für die Zeit des Streiks erfahren.
 
Ein Punkt, den man der Tagesordnung entnehmen kann, wird die Grundsteuer B betreffen. Die FDP und Freien Wähler haben einen Antrag zu einer „Grundsteuerbremse“ gestellt. ……… (hier der Versuch einer Erläuterung)
 
Gegen die Grundsteuererhöhung gab es am 26.03.2015 einen öffentlichen Protest. (Siehe auch: Mami. Man will mich hauen)
 
Man sollte sich als Bürger wirklich einmal die Zeit nehmen, um in Echtzeit zu erleben, wie die Koalition diesen Antrag torpedieren wird. Man kann nichts anderes erwarten. Es geht ja, so die Aussage von Herrn Gerl (Quelle) AL/Die Grünen, nur um 5,00 Euro pro Monat. Ein lächerlicher Betrag der zu der Hundesteuererhöhung, Friedhofsgebühr, gesenkte Vereinszuschüsse, Abfallgebühr, weniger Grünpflege……usw. hinzukommt.
 
Bin ja mal gespannt, wie die Sozialdemokraten diesen Antrag bewerten werden.
 
Gibt es ein Grundsteuergesetz? Wenn ja, steht da was von Grundsteuerbremse?

Abschnitt III Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
§ 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze
In welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für die Grundsteuer der Grundstücke und für die Gewerbesteuer zueinander stehen müssen, welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen und inwieweit mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde Ausnahmen zugelassen werden können, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten. Quelle: Gesetze im Internet

So wie ich das verstehe, könnte die Landesregierung eine wie auch immer geartete Grundsteuerbremse erlassen.
 
 
Kommentar per Mail
Vielen Dank an die CDU und AL/Die Grünen. Ich sehe die Koalition als Zweckgemeinschaft für die Vergabe von Posten aber nicht mehr als Volksvertreter.
 
 

Grundsteuerbremse für Rödermark
Grundsteuerbremse für Rödermark

 
 
» Öffentlicher Protest gegen die Grundsteuererhöhung
» Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes?
» Grundsteuerbremse. Versuch einer Erklärung.
 
 

Bund der Steuerzahler fordert die Grundsteuerbremse

Die Grundsteuerbremse muss her

 

 
FDP-Landtagsfraktion fordert Grundsteuer-Bremse

[..]Die FDP fordert deshalb den Erlass einer Grundsteuer-Bremse. Die gesetzliche Grundlage hierzu bietet das Grundsteuergesetz. [..] Quelle: FDP-Fraktion NRW

Rödermark braucht die Grundsteuerbremse!
Rödermark braucht die Grundsteuerbremse!


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Grundsteuerbremse dringend nötig

Grundsteuerbremse dringend nötig
 

Grundsteuerbremse für Rödermark
Grundsteuerbremse für Rödermark

FDP-Rödermark und Freie Wähler Rödermark fordern eine Grundsteuerbremse. Link dazu weiter unten.
 

Landtagsabgeordnete sind aufgerufen, Bürger vor unsozialer Entwicklung zu schützen.
Längst haben sich die Wohnnebenkosten zu einer zweiten Miete entwickelt. Strom, Heizenergie, Müllabfuhr, Abwasserentsorgung kennen seit Jahren nur den Trend nach oben. Jetzt steigt die Grundsteuer B in rund der Hälfte aller NRW-Kommunen, mancherorts sogar extrem. Diese Erhöhungen dürfen nicht ungebremst weitergehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat ein Musterschreiben entworfen, mit dem die Bürger ihre Landtagsabgeordneten auffordern können, sich für eine Grundsteuerbremse einzusetzen.[..]Lesen Sie weiter www.steuerzahler-nrw.de

[..]Laut bundeseinheitlichem Grundsteuergesetz könne das Land solche Obergrenzen festsetzen. Bislang habe der Hessische Landtag von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht. Aus Sicht des hessischen Steuerzahlerbundes sollten die Hebesätze der Grundsteuern dringend gedeckelt werden.[..] Lesen Sie weiter bei Steuerzahler-Hessen

[..]Der Bund der Steuerzahler Hessen fordert jetzt, dass die Landesregierung die Grundsteuer-Hebesätze deckelt. Nur damit lasse sich die immer weiter drehende Steuererhöhungsspirale endlich stoppen, so Vorsitzender Joachim Papendick. „Eine solche Obergrenze dürfte jedoch bei höchstens 600 Prozent liegen“,[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online

Siehe auch

[..]Der Protest der Bürger gegen die Erhöhung der Grundsteuer B Erhöhung ist erfolglos verpufft. Die Grundsteuer B ist WIEDER (zuletzt 2013 auf 450%) erhöht worden. Das Karussell der Erhöhungen dreht sich immer schneller.[..]

Ein Antrag der FDP-Rödermark und Freien Wähler Rödermark zum Thema Grundsteuer B ist noch im Geschäftsgang.
Hier eine Erläuterung:
„Ein Deckel für die Grundsteuer“

 
Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2015
Antrag der FDP und Freien Wähler zur Grundsteuerbremse


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Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes?

Droht eine Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes durch die Kommunen?

Wie die Focus berichtet, verhandeln die Länder über eine Reform der Grundsteuer. Es soll wohl ein Modell sein, das sich stark an den Verkehrswert orientiert. Dies berge die Gefahr einer allgemeinen Steuererhöhung. Mieter und Eigentümer würden wieder belastet.

Informationen darüber, was das für die Grundsteuer B in Rödermark bedeuten könnte, werden wir in Rödermark von ………….. erfahren.

Die Stadtverordneten in Rödermark MÜSSEN sich über diese Planung informiert haben, bevor man sich in Rödermark um eine weitere Anhebung der Grundsteuer B Gedanken macht.

Weitere Informationen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Art der Berechnung der Grundsteuer laut aktuellem Beschluss für nicht verfassungskonform (Az.: II R 16/13). Grund sind die für die Berechnung der Steuer zugrunde gelegten, aber veralteten Einheitswerte. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuerberechnung beschäftigen.[..] Lesen Sie weiter bei news.immowelt.de

Pressemitteilung. Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
Nr. 79 vom 03. Dezember 2014
Bundesfinanzhof legt die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor
Beschluss vom 22.10.14 II R 16/13

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 II R 16/13 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) verfassungswidrig sind.

In dem Verfahren, das dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt, hatte der Kläger im Jahr 2008 eine Teileigentumseinheit (Ladenlokal) im ehemaligen Westteil von Berlin erworben. Er ist der Ansicht, dass der gegenüber dem Voreigentümer festgestellte Einheitswert für das Teileigentum ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten könne, weil die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts 1. Januar 1964 verfassungswidrig seien. Die Einheitswertfeststellung müsse daher zum 1. Januar 2009 ersatzlos aufgehoben werden.

Der BFH stützt seine Vorlage auf folgende Gesichtspunkte:

Einheitswerte werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Betriebsgrundstücke und für andere Grundstücke festgestellt. Sie sind neben den Steuermesszahlen und den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Maßgebend für die Feststellung der Einheitswerte sind in den alten Bundesländern und West-Berlin die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964.

Der BFH ist der Ansicht, dass die Maßgeblichkeit dieser veralteten Wertverhältnisse (spätestens) seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen des 45 Jahre zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts nicht mehr mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung des Steuerrechts vereinbar ist. Durch den Verzicht auf weitere Hauptfeststellungen sei es nach Anzahl und Ausmaß zu dem Gleichheitssatz widersprechenden Wertverzerrungen bei den Einheitswerten gekommen. Die seit 1964 eingetretene rasante städtebauliche Entwicklung gerade im großstädtischen Bereich, die Fortentwicklung des Bauwesens nach Bauart, Bauweise, Konstruktion und Objektgröße sowie andere tiefgreifende Veränderungen am Immobilienmarkt fänden keinen angemessenen Niederschlag im Einheitswert.

Der BFH vertritt indes nicht die Auffassung, dass das Niveau der Grundsteuer insgesamt zu niedrig sei und angehoben werden müsse. Vielmehr geht es lediglich darum, dass die einzelnen wirtschaftlichen Einheiten innerhalb der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zueinander realitätsgerecht bewertet werden müssen. Nur eine solche Bewertung kann gewährleisten, dass die Belastung mit Grundsteuer sachgerecht ausgestaltet wird und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

Es obliegt nunmehr dem BVerfG, über die Vorlagefrage zu entscheiden. Der Vorlagebeschluss steht als solcher dem Erlass von Einheitswertbescheiden, Grundsteuermessbescheiden und Grundsteuerbescheiden sowie der Beitreibung von Grundsteuer nicht entgegen. Die entsprechenden Bescheide werden jedoch für vorläufig zu erklären sein.

Die Vorlage betrifft nicht die Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet, für die die Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1935 maßgebend sind. Die Gründe, die den BFH zu der Vorlage veranlasst haben, gelten aber aufgrund dieses noch länger zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts erst recht im Beitrittsgebiet.

Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300

Siehe auch: Entscheidung des II. Senats vom 22.10.2014 – II R 16/13 –


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
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