Mitteilungen des Magistrats

Rödermark. Mitteilungen des Magistrats

Durch die Übergabe des goldenen Pinsel fürs Anschmieren (-des Kitapersonals bei deren Entlohnung-) sah sich der Dienstherr verleumdet und beleidigt. Durch diese Verhaltensweise „..suggestiert wurde, dass er (der Dienstherr) gegenüber einem Teil des Personals bewusst und in schädigender Absicht eine Zusage nicht eingehalten habe“ so in der Mitteilung des Magistrats.

Rödermark. Magistrat 21.09.2016
Rödermark. Magistrat 21.09.2016

» 28.09.2016. Mitteilung Magistrat zur Stavo 21.09.2016
 
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
 
Siehe auch
» Zusammenfassung Entlohnung Erzieher in Rödermark.
» Goldener Pinsel. Streit über Erzieherinnen-Gehalt.
» Stellungnahme Verwaltung. Rödermarkplan
» 28.09.2016. Mitteilung Magistrat zur Stavo 21.09.2016

Arbeitsgericht Offenbach. Gütetermin 1.8.2016 und weitere Termine

Siehe auch
Teminvorschau. Arbeitsgericht Offenbach
 
A U S G E F A L L E N
Arbeitsgericht. Offenbach. Gütetermin 1.8.2016. 15.00. Dritter Stock

 
Der Gütetermin Erzieher / Stadt Rödermark ist wie oben angegeben terminiert.
Sollte einer den Termin wahrnehmen wollen, ist es empfehlenswert, sich am Montag beim Arbeitsgericht zu vergewissern. Telefon: 069 80573161
Angaben ohne Gewähr.

Magistrat Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung verlieren?

Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung vor dem hauptamtlichen Magistrat der Stadt Rödermark verlieren?

Am 6.7.2016 in der Frankfurter Rundschau

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[..]Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert. Die Stadt habe vielmehr persönliche Zulagen bezahlt – das Ganze sei also Freiwilligkeit. Quelle: fr-Rundschau

Was steht eigentlich im Stellenplan? So wie ich das erkennen kann, KEIN Erzieher mehr in der S6. Alle in der S8.

Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016, Seite 66
Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016. Seite 66

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Na, das ist ja man nett gewesen von Herrn Rotter. Er hat die Ausschüsse informiert. Die wissen jetzt was. Hat er es auch den Eltern und Erziehern mitgeteilt? Was ist mit dem 1% der Gebührenerhöhung? Die Höhergruppierung ist NICHT erfolgt. Müssen nicht jetzt z.B. ab 2017 die Gebühren gesenkt werden? Ist die Stadtverordnetenversammlung nicht letztendlich dem von Herrn Rotter vorgeschlagenen Antrag gefolgt? Haben nicht die Stadtverordneten bis zuletzt gedacht – die Erzieher werden nach S8 eingruppiert? Hat nicht die Koalition den Antrag für eine Höhergruppierung nach S8 im Zusammenhang mit der Erhöhung der KiGa/KiTa Gebühren beschlossen?

Wissen Sie was, Herr Rotter den Eltern schriftlich mitgeteilt hat?

Höhergruppierung der Erzieher
Höhergruppierung der Erzieher

Brief an die Eltern Seite1 und Seite2

Sprach BM Roland Kern nicht in einem Video (hier das Video) nicht auch von einer Höhergruppierung?

Die Zwischenlösung, bezahlen nach S8 bis der Haushalt genehmigt wird (Aussage BM im Video), erfolgte exakt nach den Regel des Tarifvertrags.

Antrag zur Zurücknahme
Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass ich mittlerweile halbwegs in der Lage bin, Anträge zu lesen und zu bewerten. Und was da in dem Antrag der Verwaltung „Zurücknahme der gewährten persönlichen Zulagen“ ist aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf dem der Antrag geschrieben steht. Wäre es ein Antrag der Opposition gewesen, hätte ich die Rede von Herrn Michael Gensert gerne gehört.
Ob dieser Antrag überhaupt in die Stavo gehört, sei einmal dahingestellt. Sehen wir uns die Begründung an.
Die Begründung in dem Antrag.
Gründe:
1. Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Richtig. Man hatte ja noch nicht, so wie vereinbart, die Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gruppe S8 eingruppiert.
Man darf es nicht „übertarifliche Leistung“ nennen, sondern nur als „Zwischenlösung“, bis der Haushalt genehmigt ist. Danach sollte dann die Höhergruppierung erfolgen, die man nicht als „übertariflich“ bezeichnen darf.
So ist es auch in dem Video zu hören.

2. Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Was soll der Hinweis auf Schutzschirmvertrag. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden. Mail von H. Baron

3. Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Ist doch wohl völlig klar. Herrn Rotter ist doch bekannt gewesen, dass die Erzieher, die er in die S8 eingruppieren will, nicht die Tätigkeitsmerkmale der S8ler besitzen. Aber die Tätigkeitsmerkmale haben bei der Höhergruppierung KEINE Rolle gespielt. Die Eingruppierung sollte ausschl. den Zweck erfüllen, für Rödermark neue Erzieher zu gewinnen bzw. zur Qualitätssicherung. Der Arbeitgeber hat gewollt, dass der Arbeitnehmer in eine andere Gehaltsgruppe aufsteigt. Unabhängig davon, ob seine Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Gruppe entsprechen. Ich denke, Juristen sprechen dann von ei­ner kon­sti­tu­ti­ven Eingruppierung. Aber, ob es dann alles so ist, kann man erst dann genau beurteilen, wenn man den Arbeitsvertrag vorliegen hat. Anzeichen dafür, dass auch im Arbeitsvertrag die Höhergruppierung aufgeführt ist, kann man dem Bericht der SPD zur Stavo entnehmen. .
Anschreiben an die Eltern mit Hinweis auf Höhergruppierung

4. Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Hmm, die „Sonderregelung“ war ja eigentlich die, dass man Erzieher nach S8 eingruppiert. S8 ist richtig, da es am 1.1.2015 die neue Bezeichnung S8b noch nicht gab. Aber, ob man die vorerst gescheiterte Höhergruppierung als „übertarifliche Sonderregelung“ bezeichnen kann/darf, wage ich zu bezweifeln. Werden Mitarbeiter einer Gruppe zugeordnet, ist das doch keine „übertarifliche Sonderregelung“; oder?

5. Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Was bedeutet eine „erneute übertarifliche …… ist nicht finanzierbar“. Wer redet von übertarifliche Bezahlung. Man hat von der Stadt Rödermark eine klare Begründung für die Eingruppierung genannt. Was bitte ist daran übertariflich? Die Erzieher hätten sich ab dem 1.1.2015 OHNE JEGLICHE ZULAGEN in der ordentlichen Gehaltsgruppe S8 (heute S8b) befinden MÜSSEN.

6. Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nicht bevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Oh Gott. Die Erkenntnis kommt aber recht spät. Hätte dieser Gedanke nicht schon den Ersten Stadtrat, Herrn Rotter beschäftigen müssen? Aber nochmal, reden wir hier wirklich von einer – übertariflichen Bezahlung?

7. Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.
Klar. Die Anzeichen dafür gab es. Aber wenn einer „Gewerkschaft spielt“ und es besser machen will als die Profis, dann hat er auch die Konsequenzen zu tragen.

Schon bemerkenswert, wie gebetsmühlenartig das Wort „übertariflich“ herhalten muss.
Hier die umfangreiche Sammlung zu dem Thema Höhergruppierung der Erzieher.

Interessant ist auch, weder die CDU noch die AL/Die Grünen sind mit irgendeinem aufmunternden Artikel dabei. Ihre Entscheidung, die mit Mehrheit der Koalition beschlossen wurde und 2 1/2 Jahre später wieder eingesammelt wurde, hätte doch eine Erklärung verdient.
Unterstützung für die eigenen Parteimitglieder sieht anders aus. Oder, …………… die können nichts aufmunterndes Schreiben, weil denen nichts einfällt.

Teminvorschau. Arbeitsgericht Offenbach. Erzieher gegen Stadt Rödermark

Terminvorschau neu:
Gütetermin D. L. ist am 19.07.2016 um 12.15 Uhr. Arbeitsgericht im Amtsgericht Offenbach.
» Termin M.K. ist am 25.07.2016 um 13.40 Uhr.
» Termin M.K. wahrscheinlich am 01.8.2016.
» Termin M.K. ist am 1.08.2016 um 15.00 Uhr.
» Termin M.K. jetzt voraussichtlich 15.08.2016
» Termin M.K. jetzt voraussichtlich 05.09.2016
Termin M.K. 12.09.2016, 14.40 h
» Verhandlung D.L. voraussichtlch 15.11.2016 (Urteil)
 
2017
» 06.01.2017 Gütetermin (vertagt)
» 16.01.2017 Gütetermin
Sachverhalt: Feststellung der Vergütung nach Gruppe S8b, Zusatzvereinbarung
Die Verhandlungen sind öffentlich.

Termine und Ort können sich kurzfristig ändern. Bei Interesse vor dem Besuch beim Arbeitsgericht nachfragen.
Telefon: 069 80573161
Angaben ohne Gewähr.

Ich werde berichten.

Nachtrag
Bericht Verhandlung am 19.07.2017


Alte Terminvorschau.
Laut Aussage Arbeitsgericht Offenbach ist am am 25.07.2016, 13.40h, dritter Stock ein Gütetermin Erzieher / Stadt Rödermark angesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Termine und Ort können sich kurzfristig ändern. Bei Interesse vor dem Besuch beim Arbeitsgericht nachfragen.


Ich werde berichten.

Siehe auch
Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa
 

Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig

Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig
Versprochen – gebrochen ; Vertrauen – verspielt

Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in Rödermark

Die FDP hat im Jahr 2014 den Antrag, die KiTa-Gebühren um 3 % anzuheben und damit anteilig (1 %) die ErzieherInnen um 2 Gehaltsgruppen höher einzugruppieren, abgelehnt. Abgelehnt aus mehreren Gründen. Die 2 % + 1 % Steigerung der Gebühren schien schon damals nicht annähernd ausreichend, um die Folgekosten zu decken und die zukünftigen, regulär tariflich bedingten Gehaltsanhebungen finanzieren zu können. Die Bedenken wurden schon im Februar 2014 in einem Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner klar zum Ausdruck gebracht:[..] und weiter
[..] Die FDP ist somit nicht wortbrüchig geworden. An dieser Stelle muss klar gesagt werden, dass dies auch für die Freien Wähler und SPD zutrifft. [..]
 
Der ganze Artikel bei der FDP Rödermark


Siehe auch
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa