Haushalt

Hallo D. Hier meine Anwort auf Ihre Frage.

Haushalt

Ablauf
Die Verwaltung legt den Stadtverordneten den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung (die u.a. auch die Steuersätze enthält) zur Entscheidung vor.
 
Um Gültigkeit zu erlangen, müssen beide Vorlagen von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen werden.
 
Auf Rödermark bezogen bedeutet das:
Stimmt die Koalition (CDU und AL/Die Grünen) zu, ist der Haushalt beschlossen – auch gegen die Stimmen der gesamten Opposition.

Pflicht der Verwaltung im Haushaltsjahr
Grundsätzlich ist die Verwaltung » an der Spitze der Bürgermeister « verpflichtet, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen.

Es gibt auch Ausnahmen von der Regel. Nach meiner Wahrnehmung ist in Rödermark bislang jedoch keine erkennbare Umsetzung des Beschlusses zur Entwicklung des Gewerbegebiets „Germania Nord“ erfolgt.

Verantwortung bei einem Haushaltsdefizit
Wenn am Jahresende ein Haushaltsdefizit entsteht, kann dies nicht allein den Anträgen der Stadtverordneten angelastet werden. Der Bürgermeister trägt Mitverantwortung (?Hauptverantwortich?), weil er haushaltsrelevante Beschlüsse rechtzeitig hätte beanstanden müssen.

Sollte sich noch weitere Fragen ergeben, melden Sie sich.

Finanzexperten. Auf Stadtverordnete bezogen.
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten:
Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.“

Gewerbesteuer: vsl. 2.782.276,00€ weniger als im Doppelhaushalt 2024/25 geplant

Daran zeigt sich, warum ein Doppelhaushalt gerade in Wahljahren so praktisch ist. 2025 war Bürgermeisterwahl. Entsprechend blieb eine inhaltliche Diskussion des Haushalts 2025 in der Stadtverordnetenversammlung aus.
Siehe weiter unten: Wir haben alles richtig gemacht.

Aus dem Doppelhaushalt 2025
[..] Für 2025 wird laut Finanzplanungserlass mit einem Zuwachs von 6,5 bei der Gewerbesteuer gerechnet (Ansatz 2025: 19.840.000)[..]

Gewerbsteuereinnahme 2025 vsl. 17.057.724 € Brutto laut: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen target=“_blank“
Für das 4. Quartal 2025, das 2. Halbjahr 2025 und die Jahressumme 2025 liegen aktuell nur vorläufige Ergebnisse vor.


In 2026 wieder Wahl. Eine Diskussion über den Haushalt 2026 nicht möglich.
Der HaushaltsplanENTWURF 2026 der Stadtkämmerin hat es nicht einmal bis in die Stadtverordnetenversammlung geschafft, sondern ist bereits im Vorfeld krachend gescheitert. Siehe: 27.800 (556*50) Seiten die man getrost in die Tonne treten kann.

Was hat der Bürger vor der Kommunalwahl 2026 eigentlich davon,
mit den Stadtverordneten der Koalition und dem hauptamtlichen Magistrat » die für das massive Haushaltsloch verantwortlich sind « „sinnvolle Gespräche“ zu führen? Sei es auf dem Sofa oder auf dem Marktplatz.
Zu Finanzen, Steuern und Gebühren, zu Wohltaten wie etwa der Vereinsförderung: Selbst annähernd Verbindliches wird man nicht zu hören bekommen. Grob gesagt. Verbindliches dürfte es erst dann geben, wenn die Kommunalaufsicht das letzte Wort gesprochen hat. Das wäre nach der Kommunalwahl.


Zur Erinnerung. Vor der Bürgermeisterwahl 2025
AL/Die Grünen stellen die Stadtkämmerin in der Stadtverordnetenversammlung. Offenbar waren sie vor der Bürgermeisterwahl entweder schlecht oder gar nicht über die leeren Kassen der Stadt informiert – oder waren sie zur Verschwiegenheit verpflichtet?
AL/ Die Grünen noch am 21.01.2025: Wir haben die Zeichen der Zeit erkannt und alles richtig gemacht. Mit unserem genehmigten Doppelhaushalt über zwei Jahre haben wir die Verwaltung handlungsfähig gemacht. Quelle: AL/Die Grünen
Dann, ganz kurz nach der Bürgermeisterwahl, kam die Haushaltssperre.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

 


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

BIVER zum Grünen Wahlprogramm zur Kommunalwahl am 15. März 2026

BIVER kontert Wahlprogramm von AL/Die Grünen

Das neue Jahr fängt „gut“ an, wenn man das extensive Wahlprogramm von AL/Die Grünen liest. Auf 19 (!) Seiten werden dort penibel (globale) Thematiken beschrieben, die besser einer Opposition zu Gesicht stehen würden, als einer „(Mit)Regierungspartei“. (Anmerkung Admin. Hier das Wahlprogramm)

In dem man der Landesregierung exekutiven Ungehorsam vorwirft, schimpft man gefärbt „nach oben“, um von der eigenen desolaten Finanzlage abzulenken (s. Bild auf Seite 8: „Dunkle Wolken über Rödermark“).

Wie AL/Die Grünen ihren Wahlslogan „Wir stehen für….“ unter diesen Umständen umsetzen wollen, bleibt ihr Geheimnis. In den letzten 5 Jahren ist dies zumindest vielfach gescheitert.

Ihr Thema „Mobilität und Verkehrsentwicklung“ (Seite 15f.), auf das wir hier unseren Focus legen möchten, beinhaltet bereits jetzt – sagen wir es vorsichtig neutral – einige „Fehler“:

Zu lesen ist, dass man für eine schnellstmögliche Verbesserung und Umsetzung für alles ist, was mit dem Rad zu tun hat. Eine Absicht, die BIVER seit Jahren öffentlich von der „grünen“ Verkehrsdezernentin fordert, mit dem fatalen Ergebnis, das sich a) bisher nichts getan hat und b) Rödermark auf den letzten Platz der regionalen ADFC-Bewertung abgestürzt ist.

Zu Unrecht rühmt sich AL/Die Grünen mit dem LKW-Durchfahrtsverbot (LKW-DfV) und der Anordnung von Tempo-30 in der Nieder-Röder-Straße. Das LKW-DfV wurde seit 2018 gefordert, vom „grünen“ Dezernat stets als nicht umsetzbar bewertet, so dass erst eine Eingabe von BIVER beim Hess. Verkehrsminister im Oktober 2024 zum Vollzug führte.

Ähnliches gilt für o.g. Tempo-30. Seit Jahren fordert BIVER mit fundierten Anträgen zur Verkehrssicherheit und Lärmminderung Tempo-30 auf dem Streckenabschnitt der L3097 durch Ober-Roden und auf der Rodaustraße in Urberach. Unter stetigen, aber zweifel- und fehlerhaften Hinweisen auf Nichtzuständigkeiten bzw. angeblich fehlende rechtliche Voraussetzungen wurden und werden die betroffenen Anwohner auch weiterhin abgespeist. Das jetzt verfügte Tempo-30 wurde von Hessen Mobil angeordnet – eine Maßnahme, die das „grüne“ Verkehrsdezernat bereits weit vorher in eigener Verantwortung hätte anordnen können und dürfen.

Neu und widersprüchlich ist, dass AL/Die Grünen nun generell innerorts Tempo 30 unterstützen möchten, um Lärm zu begrenzen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wie soll man eine solche Aussage vor den oben geschilderten Hintergründen bewerten?

Fehlerhaft – nur nebenbei bemerkt – ist im Übrigen die Behauptung, dass nachts überall Tempo 30 gelte – dazu fehlt leider die entsprechende Beschilderung.

Trotz des Wissens, dass Kreisellösungen finanziell nicht umsetzbar sind, befürwortet die „grüne“ Mitregierungspartei – wie bereits anlässlich des Wahlkampfs 2021 – diese. Den „bösen Finger“ wieder in Richtung des Hess. Landesregierung zu zeigen, macht einen solchen verfehlten Wahlspruch nicht besser.

Nachvollziehbar wäre ein stationärer „Blitzer“ auf der „Kipferl-Kreuzung“ gewesen, deren schnellstmögliche lärmintensive Entlastung AL/Die Grünen zusammen mit den anderen Parteien bereits 2021 erfolglos als Auftrag an den Magistrat gegeben hatten. Von den meisten als wenig sinnig beschrieben, aber von der „grünen“ Verkehrsdezernentin durchgeboxt, wird ein solcher nun an der Fußgängerampel am Ortseingang von Waldacker installiert. AL/Die Grünen erhoffen sich von den Ergebnissen der Anlage eine bessere Beurteilung für den weiteren Einsatz stationärer Geräte – auch hier wieder eine verfehlte Wahlkampfaussage, denn jeder Standort muss für sich von der HÖMS geprüft und genehmigt werden.

Aus einschlägiger Sicht und Erfahrung erscheinen uns als BIVER auch folgende Slogans mehr als Phrasen, als ernst gemeinte Versprechen:
„Wir möchten Bürger beteiligen und regelmäßig und transparent informieren“
„Wir möchten das weitverbreitete Engagement der Menschen in Rödermark erhalten und fördern“

Werte AL/Die Grünen, wer sich in verantwortungsvoller Position bemüht hat, hat in der Arbeitszeugnissprache zwar Engagement gezeigt, aber die Leistungen waren mindestens mangelhaft, weil keine nennenswerten Ergebnisse erzielt wurden.

Sätze wie „Wir stehen für….“, „Wir befürworten….“, „Wir unterstützen….“ oder „Wir erwünschen….“ stehen dafür und sind nicht Ausdruck von pro aktiven Maßnahmen zugunsten der Bürger in den letzten 5 Jahren.

BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
i.A.
Norbert Kern


» Hier das Wahlprogramm der AL/Die Grünen 15.03.2026
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

AL/DieGrünen. Rödermärker Erklärung 2025

[]Die Mitgliederversammlung der Anderen Liste Rödermark (AL/GRÜNE) stellte am 5. November 2025 nicht nur die 39-köpfige Liste zur Kommunalwahl am 15. März 2026 auf, sondern verabschiedete auch folgende Rödermärker Erklärung 2025.[.] Lesen Sie weite bei AL/Die Grünen

 
» Hier das Wahlprogramm der AL/Die Grünen 15.03.2026
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Im März 2026 sind Kreistagswahlen.

[..]Mal auf Tuchfühlung zum Bürgermeister gehen, nah dran sein am wichtigsten Weichensteller der Stadtpolitik, ihm auf Augenhöhe begegnen und Fragen stellen, Lob und Kritik formulieren, über Wünsche sprechen… All das ist möglich im Rahmen des neuen Dialogformats „Plausch auf der Couch“. Quelle:Webseite der Stadt Rödermark [..]

Ob es eine Wahlwerbung unter dem Thema „Plausch auf dem Sofa mit den/der/die XXX“ auf die Webseite der Stadt Rödermark schaffen würde?
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026