Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes?

Droht eine Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes durch die Kommunen?

Wie die Focus berichtet, verhandeln die Länder über eine Reform der Grundsteuer. Es soll wohl ein Modell sein, das sich stark an den Verkehrswert orientiert. Dies berge die Gefahr einer allgemeinen Steuererhöhung. Mieter und Eigentümer würden wieder belastet.

Informationen darüber, was das für die Grundsteuer B in Rödermark bedeuten könnte, werden wir in Rödermark von ………….. erfahren.

Die Stadtverordneten in Rödermark MÜSSEN sich über diese Planung informiert haben, bevor man sich in Rödermark um eine weitere Anhebung der Grundsteuer B Gedanken macht.

Weitere Informationen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Art der Berechnung der Grundsteuer laut aktuellem Beschluss für nicht verfassungskonform (Az.: II R 16/13). Grund sind die für die Berechnung der Steuer zugrunde gelegten, aber veralteten Einheitswerte. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuerberechnung beschäftigen.[..] Lesen Sie weiter bei news.immowelt.de

Pressemitteilung. Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
Nr. 79 vom 03. Dezember 2014
Bundesfinanzhof legt die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor
Beschluss vom 22.10.14 II R 16/13

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 II R 16/13 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) verfassungswidrig sind.

In dem Verfahren, das dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt, hatte der Kläger im Jahr 2008 eine Teileigentumseinheit (Ladenlokal) im ehemaligen Westteil von Berlin erworben. Er ist der Ansicht, dass der gegenüber dem Voreigentümer festgestellte Einheitswert für das Teileigentum ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten könne, weil die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts 1. Januar 1964 verfassungswidrig seien. Die Einheitswertfeststellung müsse daher zum 1. Januar 2009 ersatzlos aufgehoben werden.

Der BFH stützt seine Vorlage auf folgende Gesichtspunkte:

Einheitswerte werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Betriebsgrundstücke und für andere Grundstücke festgestellt. Sie sind neben den Steuermesszahlen und den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Maßgebend für die Feststellung der Einheitswerte sind in den alten Bundesländern und West-Berlin die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964.

Der BFH ist der Ansicht, dass die Maßgeblichkeit dieser veralteten Wertverhältnisse (spätestens) seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen des 45 Jahre zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts nicht mehr mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung des Steuerrechts vereinbar ist. Durch den Verzicht auf weitere Hauptfeststellungen sei es nach Anzahl und Ausmaß zu dem Gleichheitssatz widersprechenden Wertverzerrungen bei den Einheitswerten gekommen. Die seit 1964 eingetretene rasante städtebauliche Entwicklung gerade im großstädtischen Bereich, die Fortentwicklung des Bauwesens nach Bauart, Bauweise, Konstruktion und Objektgröße sowie andere tiefgreifende Veränderungen am Immobilienmarkt fänden keinen angemessenen Niederschlag im Einheitswert.

Der BFH vertritt indes nicht die Auffassung, dass das Niveau der Grundsteuer insgesamt zu niedrig sei und angehoben werden müsse. Vielmehr geht es lediglich darum, dass die einzelnen wirtschaftlichen Einheiten innerhalb der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zueinander realitätsgerecht bewertet werden müssen. Nur eine solche Bewertung kann gewährleisten, dass die Belastung mit Grundsteuer sachgerecht ausgestaltet wird und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

Es obliegt nunmehr dem BVerfG, über die Vorlagefrage zu entscheiden. Der Vorlagebeschluss steht als solcher dem Erlass von Einheitswertbescheiden, Grundsteuermessbescheiden und Grundsteuerbescheiden sowie der Beitreibung von Grundsteuer nicht entgegen. Die entsprechenden Bescheide werden jedoch für vorläufig zu erklären sein.

Die Vorlage betrifft nicht die Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet, für die die Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1935 maßgebend sind. Die Gründe, die den BFH zu der Vorlage veranlasst haben, gelten aber aufgrund dieses noch länger zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts erst recht im Beitrittsgebiet.

Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300

Siehe auch: Entscheidung des II. Senats vom 22.10.2014 – II R 16/13 –


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

CDU-Rödermark. Stadt auf gutem Kurs

CDU-Rödermark. Stadt auf gutem Kurs

In den vergangenen Monaten wurden unter maßgeblicher Mitwirkung der CDU-Fraktion zukunftsweisende Entscheidungen für die Stadt getroffen. Die CDU-Fraktion ist zusammen mit dem Ersten Stadtrat Jörg Rotter konzentriert bei der Arbeit zum Wohle der Bürger unserer Stadt.

Auf einige Themen darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden;[…]Lesen Sie weiter bei der CDU-Rödermark


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
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Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Datenschutz bei Sky. Sind meine Daten bei Sky sicher?

Nachtrag
13.01.2015 Noch kein Ergebnis. Ist laut Auskunft von Sky in Bearbeitung


 
Über diesen Artikel ist Sky informiert.

Sind meine Daten bei Sky sicher?

Ich habe mich heute gegen 0.30h bei Sky für den Onlinezugang zur Verwaltung meines Abos, persönliche Daten etc. registriert. Zur Registrierung gibt man die Kundennummer, Geburtsdatum sowie die letzten 3 Stellen der Kontonummer an. Alles Daten, die nicht geheim sind.

Kundennummer geheim? Nein! Wird auch so bei einem Login gehandhabt. PIN-Nummer wird verdeckt eingegeben. Kundennummer für jeden sichtbar. Und eine Kundennummer bekommt man (auch von anderen Personen) ganz leicht mitgeteilt. Woher? Natürlich ganz einfach über die Webseite von Sky.

Zur Sicherheit wird von Sky eine Mail an die angegebene Mailadresse gesendet, die anschl. bestätigt werden muss. So ist die Vorstellung. Die Realität sieht allerdings anders aus.

Obwohl ich die aus SICHERHEITSGRÜNDEN gedachte Mail nicht erhalten habe und deshalb von MIR auch NICHT bestätigt werden konnte, ist ein Login mit dem von mir an Sky übermitteltem PIN möglich und damit auch ein Zugriff auf die persönlichen Daten. Das nennt man –um einen Datenmissbrauch auszuschließen-. 🙁

Ich bekomme natürlich KEINE Mail, wenn die angegebene Mailadresse falsch ist. Aber dann dürfte ich mich auf KEINEN Fall einloggen können. Hätte sich bereits vorher schon jemand angemeldet, hätte man eine zweite Anmeldung abweisen müssen.


Mail von Sky, die verschickte Sicherheitsmail zu bestätigen 


Sky Kundencenter

Herzlich willkommen in Ihrem persönlichen Bereich.

Ihre Sky PIN wurde gespeichert. Mit dieser können Sie sich ab sofort in Kombination mit Ihrer Kundennummer einloggen.

Damit Sie sich künftig noch bequemer mit Ihrer E-Mail-Adresse und Sky PIN einloggen können -und um einen Datenmissbrauch auszuschließen- haben wir an Ihre gerade eingetragene E-Mail- Adresse eine Nachricht verschickt.

Bitte bestätigen Sie Ihre Daten durch Anklicken des dort enthaltenen Links.

Rufen Sie deshalb Ihre E-Mail bald ab.

Ihr Sky Team
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+
Ende der Mail

Bei Sky scheint Sicherheit nicht unbedingt ein wichtiges Thema zu sein.

Sky-Kunden erhalten nach Datenpanne Betrugsanrufe.
Betrüger haben sich Adressen und Kontonummern von Kunden des Bezahlsenders Sky Deutschland beschafft und gehen damit hausieren. Betroffene Nutzer sollten sich umgehend bei dem Unternehmen melden. Siehe welt.de

Nachtrag 20.01.2015
Da Sky weder auf meine Mail über das Kundencenter noch die direkt an service@sky.de geschickte antwortet, gehe ich davon aus, die haben noch mehr Probleme, die Kundendaten wirksam vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Ein weiteres Indiz scheint der folgende Hinweis bei Sky (Kundencenter) zu sein. Mein geschildertes Sicherheitsleck betrifft den Mailverkehr.

Sky
Sky
Denen darf man doch keinerlei persönliche Daten zur Verfügung stellen. Ich habe jedenfalls Sky AUFGEFORDERT, alle meine persönlichen Daten aus ihrer Datenbanken zu entfernen, die NICHT zur Rechnungsstellung notwendig sind. Dadurch bedingt wurde auch die Einzugsermächtigung widerrufen. Ich werde meiner Zahlungsverpflichtung nach Rechnungsstellung in Papierform (natürlich ohne zusätzliche Kosten für mich) per Banküberweisung erledigen.
 
Historie
3.1.2015 Mail an Sky. Hinweis auf Unregelmäßigkeit
17.1.2015 Mail. Nachfrage.
?? Telefonische Nachfrage. Antwort ist in Bearbeitung
20.1.2015 Einschreiben. Mit Aufforderung meine Daten, die nicht zur Rechnungsstellung notwendig sind, zu löschen.
Erlaubnis zum Bankeinzug entzogen.
28.01.2015 Mail. Einzug Februar lasse ich hoch gelten. Ab März werde ich zurückbuchen lassen. Aufforderung, den Brief/Mail zu bestätigen.
Es wurde KEINE der Mail oder das Einschreiben beantwortet. Sky ignoriert die Kundschaft.

Der in den AGBs von Sky unter Punkt 4.3 erwähnte Bankeinzug wurde von mir zunächst gewährt. Ich bin bei Vertragsabschluss davon ausgegangen, dass der Datenschutz bei Sky gewährleistet ist. Wenn man nach Vertragsabschluss den berechtigten Verdacht hat, „die gehen schlampig mit meinen persönlichen Daten um“ muss an doch geeignete Maßnahmen einleiten können. Die Schuld liegt doch nicht bei dem Kunden. Man bekommt von Sky auf keine Antwort.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Was denn jetzt? Ist Pegida gefährlich oder nicht?

Was denn jetzt? Ist Pegida gefährlich oder nicht?

[..]Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) zeigt Verständnis für die islamfeindliche Pegida-Bewegung. Im Gegensatz zu Angela Merkel, die bei ihrer Neujahrsansprache den Fremdenhass auf den Demonstrationen kritisiert hatte, sagte Müller der Augsburger Allgemeinen, man müsse auf die Demonstranten zugehen.[..] Quelle: zeit.de

Da soll man als Bürger, der sich nicht vor Ort ein Bild machen kann, die Welt noch verstehen. Hochkaräter (CDU) der Politik verteufeln die Bewegung und andere Hochkaräter (CSU) wollen, dass man den Demonstranten mit Verständnis entgegenbringt.

???Was denn jetzt???


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Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Badehaus Rödermark. Neue Öffnungszeiten in der Kritik.

Lesen Sie im Gästebuch „Badehaus Rödermark“
 
Siehe auch
» Defizit im Badehaus soll schrumpfen
» Das Badehaus ist keine Tropfsteinhöhle mehr


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Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.