FDP Rödermark informiert. Reform der Grundsteuer beschlossen.

FDP Rödermark informiert.

FDP Rödermark informiert
FDP Rödermark informiert

Reform der Grundsteuer beschlossen
Finanzen/Ausschuss
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Reform der Grundsteuer beschlossen. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung verabschiedete der Ausschuss insgesamt drei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Refomvorhabens. Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, was vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.

Für die Öffnungsklausel verabschiedete der Ausschuss den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b (19/11084). Mit der Änderung soll zudem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert werden. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. AfD-Fraktion und Fraktion Die Linke lehnten ab.

Außerdem stimmte der Ausschuss dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085) in geänderter Fassung zu. Danach soll für die Berechnung der Steuer der Wert eines unbebauten Grundstücks anhand der regelmäßig festgestellten Bodenrichtwerte ermittelt werden. Ist das Grundstück bebaut, werden außerdem Erträge wie Mieten zur Berechnung der Steuer herangezogen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks typisierend angenommen. Als erster Hauptfeststellungszeitpunkt für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach den neuen Bewertungsregeln ist der 1. Januar 2022 vorgesehen. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können.

Mit einem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass es für Länder, die die Öffnungsklausel nutzen und ein anderes Bewertungsverfahren nutzen wollen, nicht zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs kommt und die Grundsteuer nicht einmal nach dem bundesweiten Modell und ein weiteres Mal nach dem landeseigenen Modell berechnet werden muss. „Dies gilt auch insofern, als gesonderte Erklärungspflichten für die Steuerpflichtigen nicht entstehen dürfen“, heißt es in dem Antrag. Auch die Bundesregierung versicherte in der Sitzung, dass zusammen mit den Ländern sichergestellt werden soll, „dass auch in Zukunft kein Steuerbürger zwei Steuererklärungen für die Erhebung der Grundsteuer abgeben muss“.

Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmte neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. AfD- und FDP-Fraktion waren dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zuletzt beschloss der Finanzausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen sowie mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD- und FDP-Fraktion den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086). Städte und Gemeinden sollen dadurch die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten (Grundsteuer C). Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD durchgesetzten Änderungsantrag wurde der Anwendungsbereich der Grundsteuer C noch ausgeweitet.

In der Aussprache erklärte die CDU/CSU-Fraktion, sie hätte sich auch ein wertunabhängiges Modell vorstellen können. Aber auch das jetzt beschlossene Modell werde für verfassungskonform gehalten. Die für die Kommunen sehr wichtige Einnahmequelle in Höhe von jährlich rund 15 Milliarden Euro werde gesichert. Die Öffnungsklausel für die Länder sei ein „kluger Kompromiss“. Die SPD-Fraktion betonte die Bedeutung der Festlegung auf ein wertabhängiges Modell und die Sicherstellung der Grundsteuereinnahmen für die Kommunen. „Einer großen Zahl von Bürgermeistern und Ratsmitgliedern fällt jetzt ein Stein vom Herzen“, stellt die SPD-Fraktion fest. Die gefundenen Kriterien könnten auch zur Vereinfachung beitragen. Man werde sehen, ob andere Modelle einfacher seien. Der Zeithorizont bis zur Umsetzung bis zum Ende des Jahres 2024 sei ausreichend.

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als „Torso“ und sprach von einem „Grundsteuer-Wiederbelebungsversuch“ und „palliativer Gesetzgebung“. Es gebe systematische Mängel, die einfach nicht reparabel seien.

Die FDP-Fraktion erklärte, die Umsetzung des Gesetzes werde für die Verwaltung eine „mehr als sportliche Aufgabe“. Das wertabhängige Modell lehne sie weiter ab, weil es einen „Steuererhöhungs-Automatismus“ bedeute. Begrüßt wurde die Klarstellung, dass es für die Bürger in Ländern, die Öffnungsklausel nutzen wollten, keine Pflicht zur Abgabe von zwei Grundsteuererklärungen geben werde.

Die Linksfraktion betonte dagegen die Bedeutung des wertabhängigen Modells. Die Grundsteuer müsse als wichtige Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben. Der bürokratische Mehraufwand sei eine Folge der Länderöffnungsklausel, die von der Linksfraktion abgelehnt wird. Besonders wichtig sei auch, dass jetzt über die neue Grundsteuer C baureife Grundstücke mobilisiert werden könnten. Bedauert wurde, dass für die Mieterinnen und Mieter nichts erreicht worden sei, denn die Grundsteuer könne weiterhin umgelegt werden.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Länderöffnungsklausel als nicht sinnvoll. Sie begrüßte das gefundene wertabhängige Modell und betonte die Bedeutung der Grundsteuer C.

Bundesregierung beschließt Grundsteuer-Reform

Bundestag
Bundestag

Berlin Die Neuregelung soll laut Bundesfinanzminister Scholz bis zum Jahresende verabschiedet werden. Damit können Städte und Gemeinden weiterhin eine Grundsteuer erheben. Jedes Bundesland soll zukünftig sogar eine eigene Berechnungsweise einführen dürfen. Lesen Sie bei RP-Online weiter

Die FDP konnte nun in den Verhandlungen eine weitere Gesetzesänderung durchsetzen. In das Gesetz wird nun eingefügt, dass in Bundesländern, die die Öffnungsklausel nutzen wollen, für die Steuerpflichtigen keine zusätzlichen Erklärungspflichten gegenüber den Finanzämtern entstehen, hieß es. Siehe RP-Online

Kein Kindergartenwechsel nach Eingewöhnung des Kindes

Hat sich ein Kind bereits in einem Kindergarten ( Kita ) eingewöhnt, kommt allein deshalb kein Kindergartenwechsel in Betracht. Denn dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.[..] Siehe kostenlose Urteile

Fiktive Hebesätze. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Steuerkraftmesszahl

Erhöht das Land den fiktiven Hebesatz (Grund- u. Gewerbesteuer),
kann das auch Auswirkung auf die Kommunen haben. Für Rödermark weniger interessant, da unsere Steuersätze (Ausnahme Grundsteuer A) über den fiktiven Sätzen liegt.

Für Kommunen mit niedrigem Hebesatz.
Der Hebesatz sollte nicht niedriger sein, als der fiktive Hebesatz. Bei der Ermittlung von Zuschüssen werden fiktive Hebesätze angesetzt. D.h. wenn der fiktive Hebesatz höher ist als der tatsächliche, werden bei der Berechnung höhere Einnahme angesetzt. Daraus folgt, dass bei der weiteren Berechnung eine höhere Einnahme angesetzt wird und der Kommune weniger Geld aus dem Ländertopf ausgezahlt wird.
Der tatsächliche Hebesatz einer Kommune spielt, wenn dieser unter den fiktiven Sätzen liegt, bei der Berechnung keine Rolle.
Fiktive Hebesätze auch Nivellierungshebesätze

Fiktive Hebesätze (Siehe Seite 14)
Kreisangehörige Gemeinden

Gewerbesteuer 357%
Grundsteuer A 332%
Grundsteuer B 365%
 
Siehe auch
Nachtrag
» 30.09.2021 Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs


» Neuordnung Kommunaler Finanzausgleich. KFA
» StGH Hessen zum kommunalen Finanzausgleich
» Das Geld der Gemeinden
» Steuerkrafteinnahmen 2008 bis 2017


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

HOME

Umweltfreunde Rödermark. Müllsammelaktion 12.10.2019

Müllsammelaktion Umweltfreunde Rödermark. 12.10.2019
Müllsammelaktion Umweltfreunde Rödermark. 12.10.2019

Einem Hinweis aus der Öffentlichkeit folgend, hat sich ein Teil der heutigen Müllsammler das Gelände hinter dem Paramount Park vorgenommen.
Wir haben uns vom Feld kommend dem Grundstück genähert und Unmengen an Müll vorgefunden. Ist das noch Feld? Ist das schon Privatgelände? Sammeln wir den Müll ein und stellen den zu unseren andern Fundstücken an zentraler Stelle zur Abholung bereit? Wenn wir den einsammeln, fördern wir dann nicht weitere illegale Müllablagerung?
Zuviel Fragen für uns Freizeitmüllsammler. Wir haben nach einiger Zeit die Müllumlagerung eingestellt und müssen uns wohl bei der Stadt informieren.

Die Frage wird auch sein müssen, ob die Bürger solche Müllablagerungen dulden müssen.

Annäherung vom Feld her.
Annäherung vom Feld her.


 
Siehe auch
» Berichte zu Müll in Rödermark

Die Jugend hats begriffen

Falscher Name
Falscher Name

Richtiger Name
Richtiger Name

Es heißt ja auch „Kulturhalle Rödermark“ und nicht wie in Urberacher Schreibweise heißen würde (siehe erstes Bild) „Kulturhalle Ober-Roden“.

Mal sehen wo das geplante Stadtfest in 2020 stattfinden wird. Bestimmt wie das vergangene Kulturfest. Teil 1 in Ober-Roden und Teil 2 in Urberach.

Siehe auch
» Skatepark Urberach. Namensgebung eine Frechheit.
» Rödermark wächst nicht zusammen. Midde noi ist Geschichte!


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

HOME

Erkenntnisse aus vielen offenen Fraktionssitzungen

Erkenntnisse aus vielen offenen Fraktionssitzungen, Stavo und Ausschusssitzungen.

Gut informiert sein.
Gut informiert sein.

Offene Fraktionssitzungen (Bürgerfraktionen) dürften für viele Bürger gehaltvoller sein, als manch eine Stadtverordnetenversammlung oder Ausschusssitzung. Über die anstehenden Themen zu kommenden Sitzungen der Stadtverordneten wird man vollumfänglich informiert. Nachfragen sind erwünscht und üblich. Von den Ergebnissen der Ausschusssitzung berichtet meistens das teilnehmende Fraktionsmitglied.
Bei Stadtverordnetenversammlungen wird immer wieder einmal auf Tischvorlagen verwiesen, die natürlich den Zuhörern nicht vorgelegt werden. Wie kann man da den dann folgenden Diskussionen noch folgen? Falsche Rückschlüsse sind vorprogrammiert.

Festzustellen ist auch, dass aus diesen offenen Fraktionssitzungen heraus Anfragen oder sogar Anträge erwachsen können, die es dann auch auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung schaffen. Interessant auch, es können sogar Anträge oder Anfragen sein, die nicht unbedingt ins Bild der einreichenden Fraktion passen. Wenn es den Gästen am Herzen liegt, springt man auch mal über seinen eigenen Schatten.

Dass bei einer offenen Fraktionssitzung selbstverständlich die Position des Gastgebers im Vordergrund steht, muss jedem klar sein. Ist aber weniger schlimm. Bei den vielen Sitzungen, die ich bisher besucht habe, ist es nicht einmal versucht worden, einem Besucher/Gast seinen Standpunkt auszureden bzw. nahegelegt worden, der Partei des Gastgebers beizutreten. Der Gast ist schließlich da, um sich zu informieren und nicht um sich reformieren zu lassen.

Es gibt aber auch Probleme (da spreche ich das von Frau H. an), die sehr schwer zu beantworten sind und eine gewisse Zeit benötigen. Aber vergessen oder verschleppt wird bestimmt nichts. Man hat eine andere Arbeitsweise als; nun ja.

Die Bürgerfraktionen wünschen sich natürlich einen hohen Gästeanteil an ihren offenen Fraktionssitzungen. Man muss sich zu den eigenen Besucherzahlen die Zahlen vor Augen halten, die das höchste Gremium einer Stadt zu verzeichnen hat.
Stadtverordnetenversammlungen:
» 19.02.2019 13 Besucher
» 20.02.2019 2 Besucher
» 02.04.2019 15 Besucher
» 03.09.2019 11 Besucher
Die Besucherzahlen von zwei Stadtverordnetenversammlungen haben naturgemäß komplett andere Besucherzahlen.
» 20.06.2019 63 Besucher Stadtratswahl.
» 26.06.2019 550 Akteure/Besucher Verabschiedung/Einführung BM in der Kulturhalle.

Stadtverordnetenversammlung
» Infos zur Stavo am 15.10.2019

Nachgefragt: Wann tut sich was in Rödermark?

Man verschläft die Zeit.
Man verschläft die Zeit.

Nachgefragt: Wann tut sich was?

Themen, bei denen – salopp gesprochen- „nix vorangeht“, werden in der nächsten Sitzung des Rödermärker Stadtparlamets zu Sprache kommen. Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Titelseite der Dreieich Zeitung.