
Erkunden, wie tief das Fundament für den geplanten Neubau der Rodaubrücke an der Weidenkirche sein muss.
Zurzeit ist man bei 4 Meter. Reicht noch nicht.
»Status Weidenkirche 10.06.2020
#Grundsteuerverdoppler
Monat: November 2019
Gefunden bei der FDP Rödermark. Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter

Gefunden bei der FDP Rödermark.
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/PEZ) Die vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz haben nach Aussagen von Marktteilnehmern nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit beim Anbieten von WLAN-Verbindungen geführt. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (19/14881) hervor. „Auch wenn sich die Rechtslage für WLAN-Betreiber in der Praxis insgesamt beruhigt habe, sei nur ein ,leichtes Durchatmen‘ bei den WLAN-Betreibern zu verspüren, da sich die Rechtsunsicherheit lediglich verlagert habe“, zitiert die Bundesregierung darin aus Einschätzungen von Zugangsvermittlern. Die Kritik ziele darauf ab, dass weiterhin unklar sei, wann eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen WLAN-Betreiber ergreifen müssen. Auch von seiten der Rechteinhaber und der Zugangsanbieter gibt es Detailkritik an der derzeitigen Rechtslage.
Verlässliche Zahlen, wie sich die Zahl der WLAN-Geräte und Hotspots in Deutschland nach der Gesetzesänderung entwickelt hat, gebe es nicht, erklärt die Bundesregierung weiter. „Sowohl von den Zugangsvermittlern als auch von den Rechteinhabern wird zumindest vorgetragen, dass fast jedes neu auf den Markt kommende elektronische Gerät WLAN-fähig und ein Ausbau der Hotspots in Deutschland zu verzeichnen sei.“
Die Bundesregierung will das Gesetz vorerst nicht ändern. Sie werde die Entwicklung der Rechtsprechung weiter aufmerksam verfolgen und mit den beteiligten Kreisen deren praktische Auswirkungen erörtern, erklärt sie.
2001. Entscheidung für großflächigen Einzelhandel. (Kaufland)

Die Frage, die 2001 für den Bürgerentscheid gestellt wurde, lautete:
„Sind Sie dafür, dass der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Dezember 2000 über den Bebauungsplan B 23 ‚östlich der Ober-Rodener Straße‘ im Stadtteil Urberach (Sondergebiet ‚Großflächiger Einzelhandel‘ auf dem Bosch-Gelände) aufgehoben wird – und sind Sie dafür, dass statt dessen ein neuer Bebauungsplan aufgestellt wird, der eine städtebaulich verträgliche Mischung für Gewerbe, Einkaufen, Wohnen und sozialen Bedarf vorsieht?“
Quelle: finanzen.hessen.de
SPD Rödermark. Ankündigen ist zu wenig. Butter bei die Fische

Die SPD Rödermark gibt sich nicht mit vagen Ankündigungen zur Möglichkeit, eine Bahnunterführung in Ober-Roden (S-Bahn) Realität werden zu lassen, zufrieden. Sie möchte vom Magistrat wissen, was die Stadt konkret will.
Ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung wird zur kommenden Stadtverordnetenversammlung (10.12.2019) den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.
Hier der Auftrag der SPD an die Verwaltung der Stadt Rödermark.
Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, durch eine Machbarkeitsstudie für den motorisierten Individualverkehr alternative Querungsmöglichkeiten für den Bahnübergang Ober-Roden zu untersuchen. Sowohl städtebaulich als auch verkehrstechnisch und finanziell sollen die Alternativen in einer vergleichenden Bewertung dargestellt werden.
Begründung: Die Ankündigung von Bürgermeister Rotter, sich um die Klärung der Finanzierung der S-Bahnunterführung in Ober-Roden zu bemühen, macht es dringlich, dass die Stadt präzise sagen kann, wie eine Unterführung erfolgen kann. Eine Revision der Entscheidung im Rahmen des S-Bahn-Finanzierungsvertrages erscheint heute notwendiger, denn je, setzt aber voraus, dass zunächst durch den Magistrat die Alternativen für eine solche Unterführung ermittelt und begutachtet werden. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse erscheinen mehrere Lösungen denkbar. Nur mit einem konkreten Vorschlag macht es Sinn, in Verhandlungen mit den zuständigen Stellen (Bundesverkehrsministerium, Eisenbahnbundesamt u.a.) eine grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme zu verhandeln. Die Entscheidung wird am Ende politisch herbeigeführt werden, aber auch dazu muss die Stadt sagen, was sie konkret will.
Hier der SPD Auftrag als .PDF
Siehe auch
» S1 Bahnübergang. Wartezeit 1 Minute.
» Bahnhof, P+R Anlage, S-Bahn Unterführung, Toilettenanlage
10.12.2019. Anträge/Anfragen zur Stavo, Stadtverordnetenversammlung.

ALLE SITZUNGEN FINDEN IN DER HALLE URBERACH STATT
Die Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde stehen fest.
Die Anfragen/Anträge können Sie unter den nachfolgenden Registern einsehen.
Abkürzungen für die Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung.
Stavo: Stadtverordnetenversammlung.
FSIK: Familie, Soziales, Integration und Kultur
BUSE: Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
HFW (HFuW): Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
» Niederschrift
» Mitteilungen des Magistrats
» Antworten der zur Stavo gestellten Fragen. Es fehlt die schriftliche Antwort (müdlich erteilt) zum SWIM Programm.
» 26.11.2019 FSIK
» Niederschrift
» 27.11.2019 BUSE
» Niederschrift
» Stellungnahme zum Berichtsantrag der FWR „Bäume pflanzen“
» Präsentation ZVG
» Radweg nach Messel
» 28.11.2019 HFuW
» 10.12.2019 Stavo
» Schutzstreifen für Radfahrer
» Antrag FWR, Verkehrskonzept
» Radfahrer besser schützen und Radverkehr fördern
» Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?
» Schwarz-Grün tut viel zu wenig für den Radverkehr
» Was hat sich in Rödermark betreffend die Sicherheitsinitiative „KOMPASS“ bisher konkret getan?
» Freie Wähler nennen Prioritäten und verjüngen den Vorstand
» FDP fragt nach: Wo bleibt der Schutzmann? (Seite 3)