Das was zu viel für meine Sammeltüte.

Birkenweg am 16.11.2020
Birkenweg am 16.11.2020

Das bisschen Abfall passte leider hicht mehr in meine Sammeltüte. Ich habe es liegen gelassen.

Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

FDP verletzt offensichtlich die Vertraulichkeit in politischen Gremien!

Pressemeldung CDU Rödermark
Pressemeldung CDU Rödermark

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 16. November 2020
FDP verletzt offensichtlich die Vertraulichkeit in politischen
Gremien! Bürgermeister rügt das Verhalten zurecht!

Die CDU Rödermark fordert eine Versachlichung der Debatte in Bezug auf die letzte Sitzung des Stadtparlaments am 3. November 2020. Wie üblich, gab es zu dieser Sitzung im Ältestenrat Absprachen über das Verfahren, welche nichtöffentlich getroffen werden. Ein Internetblog hat nur wenige Stunden vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung über diese vertraulichen Gespräches berichtet und scharfe Kritik an der angedachten Kompetenzverlagerung geäußert. Zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung am 03.11.2020 hat deshalb die CDU-Fraktion gerade im Hinblick auf die Berichterstattung in dem Blog erklärt, dass nur eine einvernehmliche Regelung, nämlich die Übertragung der Befugnisse der Stadtverordnetenversammlung auf den Haupt-und Finanzausschuss zur Vermeidung aufwendiger Sitzungen aufgrund der Corona-Pandemie, in Frage kommt. In der Aussprache hierzu meldete sich der Bürgermeister zu Wort und äußerte massive Kritik an der Verletzung der Verschwiegenheitspflichten. „Der Bürgermeister rüffelte hier nicht den Internetblog, sondern die FDP. Dabei ging es auch um die offensichtlichen personellen und inhaltlichen Verquickungen zwischen der FDP und dem Internetblog. Es war die FDP selbst, die durch ihr Verhalten und ihre Äußerungen den Eindruck solcher Verquickungen erheblich untermauert hat.“, erklärt CDU-Vorsitzender Ralph Hartung. „Es ist die FDP, die den „Blog für Rödermark“ über die Funktion eines Berichterstatters hinaus zu einem Art Mitspieler in der parlamentarischen Diskussion erheben möchte. Die Verletzung der Vertraulichkeit ist erheblich und stört nachhaltig die Arbeit der Gremien. Dagegen einzuschreiten war die Pflicht des Bürgermeisters.“, bilanziert Hartung.

Siehe auch
» Haltlose Vorwürfe von Bürgermeister Rotter und der CDU


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.


#peinlich

Weiter steigende Zugriffszahlen nach den Erwähnungen in der Offenbach Post

Steigende Zugriffszahlen
Steigende Zugriffszahlen

Was für eine große Ehre für einen völlig unbedeutenden privaten Blog.
Bisher vier Erwähnungen in den in für Rödermark wichtigsten Printmedien.

Nach dem Artikel im Heimatblatt sind die Zugriffszahlen in meinem Blog gewaltig angestiegen. Die momentan zu verzeichnenden Zugriffszahlen lassen vermuten, dass Ähnliches nach den heutigen Beiträgen in der Offenbach Post (Printausgabe) passiert.

Zu den beiden Erwähnungen meines Blogs (meiner Person) heute in der Offenbach Post gibt es später eine kurze Bemerkung.

Nach dem Artikel im Heimatblättchen habe ich die „Gunst der Stunde“ verpasst, auf weitere Webauftritte von mir hinzuweisen.

meinroedermark.de
meinrÖdermark.de. Beachten Sie das Ö

Was macht der Präsident der Vereinigten Staaten.
Der stellt Behauptungen auf, ohne irgendeinen Beleg dafür vorlegen zu können.
In Rödermark.
Einer Aussage vom Bürgermeister, in der Offenbach Post, kann man entnehmen, dass – man jüngster Vergangenheit „wiederholt“ Inhalte aus Protokollen von nicht öffentlichen Sitzungen im Blog nachlesen konnte – und weiter kann man lesen, dass – dafür der Bürgermeister keine Beispiele nennen kann -. Lesen Sie den Artikel in der Printausgabe der Offenbach Post vom 14.11.2020.
Anmerkung:
Wo es nichts Diesbezügliches gibt, kann man auch nichts finden. Wenn es in der Vergangenheit passiert wäre, hätte ich garantiert einen bösen Brief von dem jeweils amtierenden BM bekommen. Seit 2008 habe ich so einen Brief nicht bekommen.

Seit wann gibt es den Blog für Rödermark?
Erster Artikel im Jahr 2008. Ein Stadion für Rödermark?

Seit wann sind Familienmitglieder Parteimitglieder der FDP?

Weitere Artikel zu diesem Thema mit #peinlich


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Vor der Kommunalwahl. Bekanntgabe der Planung die Grundsteuer B anzuheben.

Grundsteuer B
Grundsteuer B

Langen. [..]Denn vorgesehen ist eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 892 Punkte – also um satte 217 Zähler.[..] Lesen Sie den Artikel bei OP-Online
 

Im März 2021 ist Kommunalwahl.
Hier mehr zur Kommunalwahl 2021 im Kreis Offenbach

» Kandidaten Stadtverband FDP Rödermark
» Leistungsbilanz Stadtverband FDP Rödermark


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Änderung Infektionsschutzgesetz

Corona
Corona

Nachtrag:
» Bundestag
» Tagesordnung BUNDESTAG. Siehe Top 1
» Tagesordnung BUNDESRAT. Sondersitzung
Abstimmung über: Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Also über das heute im BUNDESTAG unter TOP 1 aufgerufene Gesetz.


In einer Sondersitzung am 18. November 2020, 15 Uhr, stimmt der Bundesrat voraussichtlich über Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab, die unter anderem die Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen der Länder präzisieren. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können.

» 03.11.2020 Änderung Infektionsschutzgesetz
» 06.11.2020 Der Bundesrat hat in seiner 995. Sitzung am 6. November 2020 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Hier zur Stellungnahme


Neu §28a Stand 14.11.2020
„§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Be-kämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nati-onaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein:

  • 1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
  • 2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  • 3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht),
  • 4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestal-tung zuzurechnen sind,
  • 5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  • 6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  • 7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlichen Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  • 8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  • 9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschrän-kungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  • 10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  • 11. Untersagung, soweit dies zwingend erforderlich ist, oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  • 12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu be-stimmten Zeiten,
  • 13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  • 14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
  • 15. Reisebeschränkungen. Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

Siehe auch
Bundesgesetzblatt. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 27. März 2020

» Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage.
» BundesratKOMPAKT. Hier Punkt 61B