Haushaltseinbringung 2026 mit den Worten: „Es ist ein Desaster“

Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.

Unter „Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit für 2026“ steht im Haushaltsplanentwurf:
„[…] Rechnerischer Hebesatz Grundsteuer B zum Erreichen des Ausgleichs im ordentlichen Ergebnis in v. H. für 2026: 2.477,36.
Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2025: 0,00 Euro
[…]“

Der erneut angeführte Hinweis auf das „Desaster“ im Haushalt aufgrund des fehlenden Ausgleichs, der für die Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendig ist (Konnexitätsprinzip, Alsfelder Urteil), erscheint mir jedoch nicht ausreichend, um den gesamten Fehlbetrag zu erklären.

Ein Hinweis an die Jugend:
Wenn im Bund über das Rentenpaket und die damit verbundene finanzielle Belastung für die junge Generation diskutiert wird, sollte man auch den wachsenden Schuldenstand der Stadt Rödermark berücksichtigen – denn genau diese Generation wird ihn künftig tragen müssen.
Schuldenstand:
2025: 31.079.829,78 €
2026: 44.698.729,78 €


Als einziges Bundesland behält Hessen einen zusätzlichen Betrag
aus den Gewerbesteuereinnahmen ein. „Starke Heimat Hessen (Heimatumlage) nennt sich dieses Programm, das von der schwarz-grünen Landesregierung eingeführt wurde. Kommunen können sich an Förderprogrammen beteiligen, die aus dem Topf „Starke Heimat Hessen“ finanziert werden.

Wenn man öffentlich die Meinung vertritt, Gelder nicht über Förderprogramme zu verteilen, sondern den Kommunen direkt zur Verfügung zu stellen, wäre ein Schreiben an die Hessische Landesregierung angebracht. Die Forderung wäre, diese in der BRD einzigartige Zusatzabgabe abzuschaffen. Rödermark hätte dadurch (je nach Gewerbesteuereinnahme) in etwa eine Million Euro mehr in der Haushaltskasse.


Ich fände es wünschenswert, wenn die Opposition die in der Stadtverordnetenversammlung geäußerte Stellungnahme des Bürgermeisters zu den „Förderprogrammen“ thematisieren würde.

Siehe auch
» „Wer bestellt, bezahlt“ – das sogenannte Konnexitätsprinzip.
» Abzockabgabe – starke Heimat Hessen –
 
Nachtrag:
» HaushaltsplanENTWURF 2026
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Steckengarten. Aus einem Kommentar wird ein Arikel.

Kommentar
Was schrieben die Grünen 2010 – ganz nach dem Motto (Steckengarten, Gewerbegebiet Friedhof oder Hainchesbuckel):
Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern
@Admin:
Vielleicht könnten Sie das nochmals als Beitrag veröffentlichen:


Steckengarten. Aus einem Kommentar wird ein Arikel.

„Kein Baugebiet Am Steckengarten“

[…]Ein weiterer großer Erfolg ist die Streichung der ortsnahen Umfahrungsstraße östlich von Ober-Roden entlang Germania-Sportplatz, Steckengarten und Seligenstädter Straße bis in das Wohngebiet Breidert aus dem FNP.

Und die Tatsache, dass es der Vorstand des Planungsverbandes abgelehnt hat, ein Wohnbaugebiet Am Steckengarten im Ober-Röder Osten im FNP auszuweisen, bedeutet aus Sicht der AL das endgültige Aus für diese Pläne. Der Planungsverband begründet seine Entscheidung damit, dass die Stadt aufgrund der Bevölkerungsstagnation und des demographischen Wandels neben dem Baugebiet Am Karnweg sowie In den Rennwiesen keine weiteren Wohnbaugebiete mehr benötigt. Das ist zu 100 Prozent die Haltung der AL seit vielen Jahren und wird von uns sehr begrüßt.

Erweiterung der Gewerbeflächen in Urberach abgelehnt Ebenfalls positiv: Das Gewerbegebiet Am Hainchesbuckel nördlich von Urberach (Richtung Messenhausen) wird nicht nach Norden hin erweitert, sondern bleibt als Acker- bzw. potentielle Ausgleichsfläche vorbehalten. Einziger Wermutstropfen aus Sicht der AL im neuen FNP ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes direkt angrenzend an den Ober-Röder Friedhof im Dreieck Kapellenstraße, Frankfurter Straße, Rödermark-Ring eine krasse politische Fehlentscheidung der nicht mehr existierenden CDU/FDP-Koalition in Rödermark. Doch die AL wird sich engagiert dafür einsetzen, dass hier kein Gewerbe angesiedelt wird. Die Nachteile überwiegen: Gewerbeansiedelungen direkt neben einem Friedhof betrachten wir als unangebracht. Sie würden überdies erheblichen Mehrverkehr vor allem auf dem Rödermark-Ring und in Waldacker mit sich bringen.“

Quellenangabe:
https://www.rm-news.de/ALGRUENE2010-FNP-Brief-Anlage.pdf


Admin.
Quelle der Snapshots

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Bebauung am Steckengarten

Nachtrag: 07.12.2025
Hat sich geklärt,
Es gab von Ex-Bürgermeister Roland Kern die Antwort.
Die Stadtverordnetenversammlung kann einen Antrag in einen Ausschuss verweisen und diesen dort beschließen lassen.

Nachtrag: 07.12.2025
Siehe Kommentar. Welche Partei hat die Bebauung Steckengarten beantragt?
Antragsteller: Die Verwaltung (Stadtplanung) von Bürgermeister Rotter.
Bei der bereits erfolgten Abstimmung im Ausschuss haben sich bis auf die FDP dafür ausgesprochen, dem Antrag der Verwaltung in der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen.


Siedlung Planung
Siedlung Planung

Trotz Bürgersorgen: Keine Bebauung am Steckengarten geplant

Besser und verbindlicher wäre: Trotz Bürgersorgen: Keine Bebauung am Steckengarten!

Werden sämtliche im Plan berücksichtigten Vorrangflächen zwangsläufig irgendwann bebaut?

Nein, sie gelten als Optionen für weitere Flächen im Wohnungsbau und Gewerbe. Ob und wann es überhaupt zu einer Umsetzung kommt, entscheide dann die Stadtverordnetenversammlung, teilt Bürgermeister Jörg Rotter (CDU) mit. Quelle: op-online.de

Die Anmeldungen der Flächen beim Regionalverband wurden noch durch die alte Stadtverordnetenversammlung vorgenommen.(Siehe)
Bezieht sich dies auf die frühere Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung, die inzwischen durch die aktuelle ersetzt wurde? Die Personen haben sich geändert, die Mehrheitsverhältnisse (CDU/Grüne) jedoch nicht.

…eine Sondersitzung am Donnerstag, 11. Dezember, einzuberufen. Dort soll die Stellungnahme beraten und beschlossen werden. .(Siehe)
Für mich ein wenig verwirrend. Wird aber wohl seine Richtigkeit haben.
Die Einladung zur Sondersitzung erging an die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusse
Ich bin fälschlicherweise der Meinung, dass nur die komplette Stadtverordnetenversammlung etwas beschließen kann. Man lernt ja nie aus.

Ablauf: 11.12.2025 Ausschuss HFuW. 15.12.2025 Abgabe der Stellungnahme.

Siehe auch
» Kommende Sitzungsrunde der Stadtverordneten. U.a. FNP und Kunstrasen.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Wer bestellt, bezahlt

Beispiel:
Bestellt wird die Senkung der Mehrwertsteuer.
Wer zahlt letztendlich?

In den Nachrichten hört neuerdings öfters: „Wer bestellt, bezahlt“ – das sogenannte Konnexitätsprinzip.

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) soll sicherstellen, dass die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für die vom Bund übertragenen Pflichtaufgaben erhalten. Dabei muss es sich nicht einmal um neue Aufgaben handeln – auch Änderungen auf Bundesebene können die kommunalen Finanzen erheblich beeinflussen.

Nehmen wir an, die Bundesregierung beschließt (bestellt), die Mehrwertsteuer für ein bestimmtes Produkt von 19 % auf 7 % zu senken. Dem Umsatzsteuertopf, aus dem auch der KFA gespeist wird, fehlen dann plötzlich erhebliche Einnahmen (?z. B. rund 3,6 Mrd. €?).
Nimmt man das Konnexitätsprinzip ernst, müsste der Bund diese Mindereinnahmen durch andere Quellen vollständig ausgleichen.

Geschieht das nicht, kann sich die Bundesregierung öffentlich für ihr Geschenk an eine bestimmte Branche feiern lassen – während die Kommunen die finanziellen Folgen tragen und Stadtkämmerer schließlich gezwungen sein könnten, etwa die Grundsteuer zu erhöhen.

Wichtig ist zudem: Eine Senkung der Mehrwertsteuer muss vom Bundesrat genehmigt werden. Damit liegt die letztendliche Verantwortung bei den Landtagen. Sie entscheiden, ob ein solches Geschenk ohne vollständigen Ausgleich für die Kommunen überhaupt gemacht werden darf.