Stadtumbau und KiTa-Gebühren – FDP kritisiert „Märchenstunde“ der CDU

Pressemeldung FDP Rödermark
»Eine Kostenbeteiligung beim Ausstieg von Förderprogrammen
ist unter gewissen Voraussetzungen möglich
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Liberale fordern Rückkehr zu seriöser und kritikfähiger Kommunalpolitik

Die zuletzt von der CDU in einer Pressemitteilung geäußerten Behauptungen in Sachen KiTa-Gebühren und Stadtumbauprogramme entbehren jeder sachlichen Grundlage und erinnern leider an hohle Stammtischparolen. Eine verantwortungsvolle und besonders auch konstruktiv-kritikfähige Kommunalpolitik sieht aus Sicht der FDP ganz anders aus.

„Was ist nur aus der CDU geworden?“ fragt ernüchtert FDP-Vorsitzender Hans Gensert.„Anstatt sich produktiv einzubringen, werden pauschal Vorwürfe ohne Substanz erhoben und diese auch noch mit populistischen Parolen garniert.“ Konkret hat die CDU der FDP vorgeworfen, durch „widersprüchliches Verhalten“ in zentralen Gremien konstruktive Politik erschwert zu haben, ein „taktisches Hin und Her“ zu betreiben und „Positionen […] je nach Publikum“ zu wechseln. Die FDP weist diesen durschaubar plumpen Vorwurf entschieden zurück. Zu keinem Zeitpunkt hat „die FDP“ in Gremien eine Ausweitung von Maßnahmen gefordert. Vielmehr war die FDP nachweislich in allen Gremien immer bestrebt, Kosten und Nutzen von Projekten transparent offen zu legen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger möglichst gut in Einklang zu bringen.

Mit Blick auf die Posse um die KiTa-Gebühren (hier: Geschwisterkindregelung) verweist die FDP darauf, bereits frühzeitig hierbei die Initiative ergriffen zu haben. So brachte die Fraktion einen Antrag zur grundlegenden Überarbeitung des Kita-Konzepts ein – in enger Abstimmung mit den Eltern. FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger unterstreicht hierbei deutlich: „Wir als FDP stehen für verlässliche Betreuungszeiten, wirtschaftlich tragfähige Modelle sowie echte Bildungsqualität im Dialog mit den Eltern und nicht für einseitige Maßnahmen auf kurze Sicht ohne tragfähiges Konzept“.

Auch mit Blick auf den Stadtumbau setzt die FDP auf Verantwortung statt auf Wunschdenken. Fördermittel sind zweifelsohne hilfreich, aber kein Allheilmittel und schon gar nicht, wenn sich die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Stadt ändern. Soll heißen: Auch wenn vor vielen Jahren mit bestem Wissen bestimmte Förderprojekte als sinnvoll erschienen bedeutet das nicht, dass mit den aktuellen Entwicklungen in der Welt (u.a. Corona, Rezession) diese Projekte auf ewig unantastbar bleiben müssen.

Das muss man wissen: Die CDU stellt in Wiesbaden den zuständigen Minister – der direkte Draht ist also (theoretisch) da. Was vor Jahren als Förderprojekt richtig und passend erschien, muss unter heutigen Bedingungen leider nicht mehr die beste Option für die Stadt sein. Eine Kostenbeteiligung beim Ausstieg von Förderprogrammen ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Angesichts veränderter Rahmenbedingungen sind jetzt vor allem Kreativität, unternehmerisches Denken und strategische Planung gefragt. Rödermark muss Verantwortung übernehmen und mit dem vorhandenen Geld diszipliniert und effizient für die Bürgerinnen und Bürger haushalten. Für die FDP ist daher ganz klar: Es braucht Mut zu eigenen Lösungen, Kreativität und zu viel mehr Unternehmerischem, sehr gerne auch „out oft he box“, Denken

Die FDP distanziert sich zudem ausdrücklich von persönlichen Angriffen auf Bürgermeister Jörg Rotter. Aus Sicht der Liberalen dürfen persönliche Anfeindungen, aus welcher Richtung auch immer, grundsätzlich keinen Platz in der politischen Auseinandersetzung haben. Die FDP steht zum demokratisch-respektvollen Umgang.

er Appell der FDP-Rödermark ist klar: Plumper Populismus bringt Rödermark nicht voran. Wer Politik für die Menschen vor Ort machen will, braucht Ehrlichkeit, Fakten, Verantwortung und Haltung. Die Rödermärker Liberalen werden sich daher gewiss nicht einschüchtern oder gar „canceln“ lassen – sondern weiterhin für Transparenz, klare Worte, bürgernahe Lösungen und einen respektvollen politischen Umgang eintreten.

Siehe auch
» Stellungnahme der CDU Rödermark zur Kritik der Opposition
» Rolle rückwärts bei KiTa-Gebühren: Planlosigkeit hat Methode

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Stellungnahme der CDU Rödermark zur Kritik der Opposition: Sachorientiertes Handeln im Sinne der Familien

Die CDU Rödermark und Bürgermeister Jörg Rotter nehmen die Kritik der FDP und Freien Wählern an der aktuellen Entwicklung rund um die Geschwisterkind-Regelung bei den Kita-Gebühren zur Kenntnis. Gleichwohl weisen wir die Vorwürfe der angeblichen Planlosigkeit und Orientierungslosigkeit entschieden zurück.
[..]Symptomatisch hierfür: Debatte rund um Rilkestraßen-Park
Hier beläuft sich das von Rödermark zu tragende Drittel der Kosten für den Umbau auf 200.000 €. Bei einem Stopp der Maßnahme hätte die Stadt Rückabwicklungskosten in Höhe von insgesamt 200.000 € zu zahlen, und das ohne dass irgendetwas am Ende vorzuweisen wäre.[..]
Ganzer Artikel bei der CDU Rödemark

Siehe auch
» FDP kritisiert „Märchenstunde“ der CDU
» Rolle rückwärts bei KiTa-Gebühren: Planlosigkeit hat Methode
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Es scheint so, dass hier bald ein großes Loch entsteht.

08:20

Auf dem Bild seht man das Wasser in dem -Loch-.
Ober-Roden, Kollwitzstraße. Höhe Hausnummer 6.
KBR ist informiert und wird handeln.
Erwähnenswert: Reaktionszeit der KBR unter 15 Minuten.

13:30h

Ist ein größeres Problem.
Zunächst wurde das Schlagloch provisorisch geschlossen.
Meinen Dank an die sehr schnelle Reaktion der städt. Mitarbeiter.

Wird das Jammern 2026 ein Ende haben?

In 2026 wird hoffentlich die Diskussion um fehlende finanzielle Ausstattung der Kommnen beendet.
Kommunaler Finanzausgleich KFA.

 
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
(Hessisches Finanzausgleichsgesetz – HFAG)
Stand: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 22)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Grundsätze
(1) Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs die Geldmittel, die erforderlich sind, um ihre eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben (Pflichtaufgaben) sowie ein Mindestmaß an freiwilliger öffentlicher Tätigkeit (freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) durchzuführen.
 
(2) Das Land gewährleistet die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus wird ihnen zum Zweck einer angemessenen Finanzausstattung ein Anteil am Steueraufkommen des Landes zugewiesen (Finanzkraftzuschlag). Zur Verstetigung ihrer Finanzausstattung wird ihnen ein weiterer Zuschlag (Stabilitätsansatz) gewährt.
 
(3) Soweit dies im Einzelfall vorgesehen ist, können Zuweisungen nach diesem Gesetz auch unmittelbar an kommunale Aufgaben wahrnehmende Dritte geleistet werden.
 
(4) Regelungen außerhalb dieses Gesetzes, nach denen Zuwendungen oder sonstige Finanzleistungen an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt werden, bleiben unberührt.

An einem Nivellierungshebesatz könnte es in Rödermark, wenn man es ÜBERgenau nimmt, ein wenig Diskussionsbedarf geben.
1. der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 332 Prozent (Nivellierungshebesatz Grundsteuer A)

§5 Absatz 1
(1) Die Höhe der Finanzausgleichsmasse wird bestimmt durch den Festansatz, den Stabilitätsansatz und die im Finanzausgleich aufgrund dieses oder anderer Gesetze oder nach Maßgabe des Landeshaushalts zu vereinnahmenden Beträge.

Siehe auch:
» Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
» Desaströse Finanzlage der Kommunen
» Karte zum KFA


Mindestanforderung an den KFA
Mindestanforderung an den KFA

Hessischer Städtetag
Das HMdF hat gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden das Ergebnis seiner Bedarfsrechnung für den KFA 2025 vorgelegt (Abbildung 6)5. Das HMdF weist darin nach, dass es für das Jahr 2025 eine kommunale Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro schuldet und diese Mindestausstattung mit einer FAG-Masse von 7.131 Mio. Euro deutlich übererfüllt.

Es geht hierbei nicht um eine Diskussion darüber, ob der diesbezügliche Vortrag des HMdF rechtlich und rechnerisch zutrifft.
Das HMdF belegt jedenfalls, dass das Bedarfsmodell in seiner von Land und Staatsgerichtshof herbeigeführten Interpretation der Finanzausstattung keine für die Praxis taugliche Abgrenzung leistet. Schon die Finanzausgleichsmasse in Höhe von 7.131 Mio. Euro wird die Kommunen 2025 nicht davor bewahren, reihenweise defizitäre Haushalte zu produzieren. Man stelle sich vor, das Land würde den Kommunen nur die von ihm nach Gesetz errechnete Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro ausreichen. Dieser Betrag entspricht knapp zwei Dritteln des nunmehr tatsächlich zur Verfügung gegebenen Betrags von 7.131 Mio. Euro. Die Städte, die bei einer solchen Mindestausstattung noch ihren Haushalt ausgleichen könnten, wären schnell aufgezählt.
 
Der Hessische Städtetag sieht daher in dem Ergebnis der Bedarfsrechnung keinen Hinweis darauf, wie eine und eine angemessene Finanzausstattung für Hessens Kommunen, wollen sie dem wahren Bedarf der Kommunen entsprechen, auszusehen haben.

Von 2021 bis 2024 galt bekanntlich das so genannte Festbetragsmodell. Dieses „Modell“ besagt letztlich nichts anderes, als dass Land und Kommunen den Betrag aushandeln, weil weder eine Bedarfsrechnung noch eine Verbundquote direkt über den Betrag bestimmen. Die Bedarfsrechnung dient noch der Kontrolle.

In Corona-Zeiten wollte das Land den Kommunen Planungssicherheit gewähren, was zunächst auch gelang. Vor allem in den Jahren 2021 und 2022 konnte sich die kommunale Familie darauf verlassen, dass sie aus dem Kommunalen Finanzausgleich sicheres Geld bezog[..]

[..](Seite 19) Wenn das Land aber für 2025 noch einmal einen Festbetrag vorsehen will (Anmerkung. Hat das Land getan), dann muss es auch den Charakter des Festbetrags berücksichtigen. Für ihn gibt es keine Norm. Er ist auszuhandeln.
Quelle: Seite 17


2025 erhielten die Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen 7,13 Milliarden Euro. Erwartet hätten die Kommunen 7,4 Milliarden Euro, sagte Mende. Für 2026 müssten es mindestens 7,7 Milliarden Euro sein. Dies sei etwas mehr als der Inflationsausgleich und somit angemessen. Die Defizite seien damit noch längst nicht abgegolten. Quelle n-tv

Wenn Helfer bestraft werden – und echte Verkehrsrowdys freie Bahn haben

Leserbrief BI VER
Zugestellt von Christian Hirsch

Wie Bürgermeister Jörg Rotter mitteilte, wurde im Fall der bei der Stadtranderholung verhängten Strafzettel sei Ermessensspielraum als Bürgermeister genutzt – die Bußgelder werden nicht vollstreckt. Diese Entscheidung ist richtig, notwendig und ein deutliches Signal an die Ordnungsbehörde.

Dass ehrenamtlich Engagierte, die ihre Freizeit investieren, um Kindern schöne Ferientage zu ermöglichen, überhaupt ins Visier von Ordnungskräften geraten, ist kaum nachvollziehbar.

Und das nur, weil sich einige Anwohner im Waldrandbereich über geringfügige Verkehrsverstöße beschwert haben. Hier hätte, wenn überhaupt, eine mündliche Verwarnung völlig ausgereicht.

Besonders ärgerlich ist dabei die ungleiche Gewichtung solcher Beschwerden:
Wenn sich Waldrandbewohner einmal äußern, wird sofort gehandelt.

Wir hingegen beschweren uns seit über sechs Jahren über massive Verkehrsprobleme in Rödermark – ohne sichtbare Wirkung.

Abendliche und nächtliche Raserei durch ein bestimmtes Klientel, zunehmender Lärm, rücksichtsloses Verhalten und immer mehr Rotlichtverstöße auf den Durchgangsstraßen: All das ist bekannt, dokumentiert – und bleibt dennoch unbehelligt.

Dieses Missverhältnis wirft unangenehme Fragen auf. Die Ordnung wird offenbar nicht dort durchgesetzt, wo extreme Gefahr besteht, sondern dort, wo sich bestimmte Anwohner besonders schnell Gehör verschaffen. Das ist zutiefst ungerecht – und ein falsches Signal an all jene, die sich für das Gemeinwohl im Ganzen einsetzen.

BI BIVER