Änderung Infektionsschutzgesetz

Corona
Corona

Nachtrag:
» Bundestag
» Tagesordnung BUNDESTAG. Siehe Top 1
» Tagesordnung BUNDESRAT. Sondersitzung
Abstimmung über: Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Also über das heute im BUNDESTAG unter TOP 1 aufgerufene Gesetz.


In einer Sondersitzung am 18. November 2020, 15 Uhr, stimmt der Bundesrat voraussichtlich über Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab, die unter anderem die Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen der Länder präzisieren. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können.

» 03.11.2020 Änderung Infektionsschutzgesetz
» 06.11.2020 Der Bundesrat hat in seiner 995. Sitzung am 6. November 2020 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Hier zur Stellungnahme


Neu §28a Stand 14.11.2020
„§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Be-kämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nati-onaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein:

  • 1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
  • 2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  • 3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht),
  • 4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestal-tung zuzurechnen sind,
  • 5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
  • 6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
  • 7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlichen Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
  • 8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  • 9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschrän-kungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
  • 10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
  • 11. Untersagung, soweit dies zwingend erforderlich ist, oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
  • 12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu be-stimmten Zeiten,
  • 13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  • 14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
  • 15. Reisebeschränkungen. Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

Siehe auch
Bundesgesetzblatt. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 27. März 2020

» Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage.
» BundesratKOMPAKT. Hier Punkt 61B

Land und Kommunen einig über Hilfen

Land Hessen
Land Hessen

Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich über die Verteilung der für die Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern verständigt. Daraus sind Hilfen des Landes von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen in Hessen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen. Durch weitere Vereinbarungen erhöht sich das Volumen des Kommunalpakts auf mehr als drei Milliarden Euro. Hier der ganze Text.

Siehe auch
» Land und Kommunen einig über Hilfen von mehr als 3 Milliarden Euro
» Übereinkunft zwischen der Hessischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden in Hessen
» Presseinformation. Kommunalpakt: Land und Kommunen einig über Hilfen von mehr als 3 Milliarden Euro


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Toll, kostenfreie Werbung für den „Blog für Rödermark“

Kostenfreie Werbung für den „Blog für Rödermark“

Durch Äußerungen von Bürgermeister Rotter bei der Stadtverordnetenversammlung am 3.11.2020 sah sich die FDP genötigt, einen „Offenen Brief“ zu verfassen. In dem „Offenen Brief“ wurde auch der „Stein des Anstoßes“ genannt. Dieser Blog. Der Blog für Rödermark.
Alleine der Link auf diesen „Offenen Brief“ bei Facebook ließ die Besucherzahl in meinem Blog gewaltig ansteigen.

Durch den heutigen Artikel im Heimatblatt (Ortsblättchen) werden bestimmt einige Leser des Ortsblättchens auf den Blog für Rödermark aufmerksam gemacht und die Leserzahl wird weiter ansteigen. Soweit der Teil „kostenfreie Werbung“

Vorab möchte ich herausstellen, dass die Angaben im Ortsblättchen zu meinem Blog NICHT von Herrn Rotter kommen. Die Redaktion hat als Anmerkung den Blog erwähnt. Es kann also sein, dass er auf einen ganz anderen Blog Bezug nimmt. Da ich aber der Überzeugung bin, dass er aus rm-news.de meint, tue ich einfach einmal so, als ob er mich damit ansprechen will.
Zu der Passage im Heimatblatt, bei der rm-news.de erwähnt wird, nur zwei kurze Bemerkungen: (zum besseren Verständnis sollte man das Ortsblättchen vom 12.11.2020 vorliegen haben)

  • Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Hygienekonzepts in meinem Blog (15:20h) für die Stavo, gab es – nach meinem Wissensstand – am 3.11.2020 gegen 15.15h noch keine Informationen auf der Webseite der Stadt an die breite Öffentlichkeit. Darf man das Hygienekonzept für die Stadtverordnetenversammlung nicht veröffentlichen? Ist ein Hygienekonzept für eine öffentliche Veranstaltung geheim zuhalten? 🙁
  • Urteilen Sie selber. Man muss schon sehr viel Fantasie investieren, um aus dem angesprochenen Artikel „Kritik“ herauszulesen. Es wird im Blog geschrieben, was sein könnte, wenn Corona in 2021 (vor der Kommunalwahl) weiter (nach dem zurzeit gültigen Hygienekonzept) eingeschränkte Sitzungen erforderlich macht. Vorstellbar ist, dass er NICHT meinen Artikel anspricht, sondern sich auf die abgegebenen Kommentare bezieht.
    Suchen Sie bitte in meinem Artikel nach den von Herrn Rotter im Ortsblättchen vom 12.11.2020 erwähnten „bösartigen Unterstellungen„.

Ich hoffe darauf, dass die Offenbach Post dem „offenen Brief“ einen Artikel widmet. Mein Blog wird dann weitere Verbreitung erfahren.

Was kann man mir zu der Berichterstattung vorwerfen?
Dass ich einen Link auf den „offenen Brief“ gesetzt habe? Dass ich das Hygienekonzept zur Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht habe? Dass ich darüber -sinniert- habe, wie die Stadtverordnetenversammlungen im Jahr der Kommunalwahl ablaufen könnten?
Wenn mir jemand etwas Konstruktives mitzuteilen hat, bitte die Kommentarfunktion nutzen.
Phrasen sind nicht erwünscht. Nachtrag: Was Phrasen sind, entscheidet mein Filter bzw. der Admin.

Siehe auch
» Stein des Anstoßes
» Offener Brief
» Haltlose Vorwürfe von Bürgermeister Rotter und der CDU


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

DZ zum Vandalismus am BraaredBernsche

BraaredBernsche am 31.10.2020
BraaredBernsche am 31.10.2020

Karlheinz Weber in der Dreieich Zeitung zum Vandalismus am BraaredBernsche

[..]Das habe vor fünf Jahren die Kommunikation mit den „Partylöwen“ gezeigt, erinnert sich Weber. Von der Rödermärker Stadtverwaltung erwartet er mehr Aktivitäten, um Youngster einzubinden und im Bedarfsfall auch einzufangen. Nächtliche Kontrollfahrten zu bekannten Treffpunkten („erstmal reden und nicht gleich mit Härte kommen“), Schaffung von OpenAir-Möglichkeiten… Es gebe viele Ansatzpunkte auf diesem weiten Feld. Doch unterm Strich, so Weber, sei die Bilanz dürftig. Sein Tenor: „Die Probleme sind hinlänglich bekannt, an Worten mangelt es nicht. Aber es passiert letztendlich wenig bis nichts.“ [..]

Auf der gleichen Seite in der Dreieich Zeitung Bürgermeister Rotter

[..]Dass die Nachbetrachtung zur Vandalismus-Aktion am „Braaret-Bernsche“ (siehe Artikel „Zerstörung…“) eine Debatte unter der Überschrift „Die Stadt tut zu wenig im Jugendbereich“ auslösen könnte: Das spürt Bürgermeister Jörg Rotter (CDU) durchaus, doch er bittet darum, die aktuellen Rahmenbedingungen nicht auszublenden. [..]

Quelle für die beiden Abschnitte ist die Dreieich Zeitung vom 11.11,2020 (Seite 1)
 
Siehe auch
» Zustand BraaredBernsche
» Mehr aus Rödermark


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.