Rödermark Stadtverordnetenversammlung. Hammerhart, Blamabel

Eine Anfrage an den Magistrat bei der Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2011

(Aus dem Gedächtnis) Wurde das Gelände der BA von der Stadt, so wie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, käuflich erworben?

Antwort Bürgermeister Kern: Nein.

Die Beauftragung an den Magistrat vom 15.02.2011

Hier können Sie den ganzen Antrag/Beschluss lesen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ergänzung zu ihrem Beschluss vom 7.12.2010:
1) Der Magistrat wird beauftragt, den Ankauf des BA-Geländes unverzüglich und ohne jede weitere Verzögerung zu vollziehen. Der Ankauf des Grundstückes ist bis zum 31. März 2011 zu realisieren. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages in geeigneter Form zu informieren…[]..

Abstimmungsergebnis:
zu Punkt 1) – 6) mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD
Ablehnung: FDP, Herr Rädlein
Enthaltung: /

Abstimmungsergebnis:
zu Punkt 7) einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, Herr Rädlein
Ablehnung: /
Enthaltung: /


Da fragt man sich: „Brauchen wir noch eine Stadtversammlung?“
Mit welchem Recht setzt sich der Bürgermeister über die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung?
 
Es geht nicht über die Gründe warum der Auftrag nicht ausgeführt wurde. Es geht darum, dass die Stadverordnetenversammlung etwas mit Mehrheit beschlosen hat und ein Einzelner diesen Beschluss kippt. Was haben wir in Rödermark für Verhältnisse?
 
Das Geld für die Abgeordneten kann sich die Stadt ja wohl sparen, wenn der Magistrat macht was er will.
Die gewählten Vertreter der Stadt beschließen etwas und erteilen den Magistrat einen unmissverständichen Auftrag.
Und der macht gerade das was er will.

Für mich ein unerträglicher Vorgang.

Die größte Blamage war aber:
die Stadtverordneten nahmen die Antwort ohne Murren hin.
Haben die nicht begriffen was da gerade passiert ist oder wollen/dürfen die nicht begreifen?

Schulnote für ALLE Abgeordneten. 6, setzen.
🙁 🙁 🙁
 
Allerding glaube ich, es war die richtige Entscheidung das Gelände nicht zu erwerben. Aber das ist hier nicht das Thema.
 
#versäumnis

Veröffentlicht unter Stavo

Kaffeefahrten. So kann man durch ein Komma getäuscht werden.

Beim durchblättern älterer Berichte zu Kaffeefahrten fällt mir ein Satz auf.

Die Gewinnerin, Frau Donners, erhält garantiert 3500 Euro.

Man kann meinen, toll Frau Donners, Sie haben 3500,00 Euro gewonnen.
Blödsinn. Frau Donners ist durch das Komma eine Anrede. Sie ist nicht die Gewinnerin von 3.500,00 Euro.
So wäre es richtig, wenn man es ehrlich meint.

Die Gewinnerin Frau Donners erhält garantiert 3500 Euro.

Glücklicherweise gibt es eine Rechtsprechung, die beide Formen gleich setzt. Wenn geklagt wird, sind die Chancen hoch den Gewinn zu bekommen.

Rödermark hat Klage eingereicht. Babenhäuser Straße in Ober-Roden

Wie heute in der Offenbach-Post zu lesen ist, hat die Stadt Rödermark Klage gegen die vom Rechnungshof geforderten Maßnahmen/Rückzahlungen eingereicht. Betrachten wir einmal den Artikel in der Offenbach-Post.

Auszug aus OP-Online

..[]..Andernfalls hätte sie Zuschüsse und Zinsen für den Straßenbau in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro zurückzahlen müssen…

Das bedeutet im Rückschluss: „Wir haben geklagt und müssen nichts zurückzahlen.“
Schlechter Stil für eine Zeitung.

Auszug aus OP-Online

..[]…das reduziert den Streitwert auf 188?000 Euro und hält die Prozesskosten niedrig…[]…

Ich kann mich an eine Stadtverordnetenversammlung erinnern wo eines der Themen die 3 betroffenen Straßen war.
Bürgermeister Kern sagte seinerzeit: (Aus dem Gedächtnis) Jede der 3 betroffenen Straßen müssen separat betrachtet werden.
Da ist nun die Frage legitim:
„Wenn ein Urteil für die Babenhäuser Straße gesprochen wird trifft das auch für die Odenwaldstraße zu?“

Auszug aus OP-Online

…[]…So hat Dietzenbach zum Beispiel viel Geld nach Wiesbaden zurück überwiesen, weil der Magistrat an Tempo-30-Zonen und Rechts-vor-links-Regelungen festhielt.

Nach meinen Recherchen hat die Stadt Dietzenbach in einem ähnlich gelagerten Fall kein Geld nach Wiesbaden überwiesen.

Auszug aus OP-Online

..[]..Jurist Kern und der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Stephan Brockmann fuhren mit Rückendeckung des Parlaments eine dreigeteilte Strategie…[]…

Wir haben ja heute das Sommerfest der SPD. Da kann man ja mal den Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden dazu befragen, wo man nachlesen kann, ob eine Rückendeckung vom Parlament vorhanden ist.
 
Auszug aus OP-Online

..[]…Aus der Mottenkisten musste die Stadt die Tempo-50-Schilder holen, um die Tempo-30-Zonen aufzuheben

Dafür fehlen mir alle Worte. Für wie b… hält man uns da eigentlich? Seit wann muss man in einer geschlossenen Ortschaft Schilder aufstellen, die einem darauf hinweisen, hier ist nur 50 erlaubt. Einfach lächerlich, was da geschrieben steht.

Bei mir entsteht der Eindruck, dass die Offenbach-Post in Person von (Lö) nicht oder sehr schlecht die tatsächliche Sachlage recherchiert hat. Es drängt sich der Gedanke auf, man hat eine Pressemitteilung der Stadt Rödermark ohne Prüfung abgedruckt. Ich vermute, dass nur der letzte Absatz des Artikels aus der Redaktion der OP kommt.

Wenn es mir meine Frau erlaubt, werde ich mein ABO bei der Offenbach-Post kündigen. Ob ich die Erlaubnis bekomme? 🙁

Ich würde mich riesig freuen, wenn die Klage der Stadt Rödermark Erfolg hätte. Man die 30-Zonen wieder einführen kann und ein Rückbau der optischen Bremsen in der Odenwaldstraße nicht erforderlich wird.

Ich kann nicht so richtig an einen Erfolg glauben.
Hoffentlich werde ich eines Besseren belehrt.
 
Lesen Sie die auch älteren Artikel zu diesem Thema.
Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau Nachtrag
Rödermark Odenwaldstraße. Da wird Rödermark abgewatscht.
Rödermark Odenwaldstraße. Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
Rödermark. Frankfurter Straße
Rödermark. Frankfurter Straße. Da wird evtl. was kommen!

Öffentlicher Hotspot mit dem Handy

Einmal schnell mit seinem SmartphonE oder Laptop in Internet die neuesten Nachrichten lesen, seine Mails abzurufen oder kurz mit seiner Firma in Verbindung zu treten, wird mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Das Einzige, was ein wenig nerven kann, ist die recht langsame Verbindung über das Funknetz. Am Monatsanfang geht es noch recht flott. Hat man dann ein gewisses Datenvolumen erreicht, geht es runter bis auf ISDN-Geschwindigkeit.
 
Jetzt kommt der Hotspot ins Spiel.
Ein öffentlicher Hotspot ist eine feine Sache.
» Schnelle Datenübertragung und vielfach kostenfrei.
» Ein Internetzugang mit Geräten, die keine Möglichkeit haben, über das Handynetz ins Internet zu gelangen.
 
Viele Städte haben schon erkannt, dass ein öffentlicher und kostenfreier Hotspot zum modernen Stadtbild gehört.
 
Aber hier gibt es jetzt auch wieder Regeln, an die sich ein Nutzer zu seiner eigenen Sicherheit halten MUSS.
Eine kurze Erklärung, die hoffentlich verständlich ist, muss vorausgeschickt werden. Das folgende Szenario ist mit einem Smartphone möglich.
 
Wenn man durch die angebotenen Apps (kleine Programme) seines SmartPhone blättert, fällt einem evtl. die Möglichkeit auf, dass man mit seinem Handy einen Hotspot einzurichten kann.
„Was ist das denn“ kann sich der Eine oder Andere fragen.
 

Ganz einfach.
Mit dem Hotspot wird die Möglichkeit eröffnet, z.B. mit einem Laptop über das internetfähige Handy eine Internetverbindung aufzubauen. D.h. zu Hause haben Sie den Zugang zum Internet über Ihren WLAN-Router (z.B. Fritz-Box) realisiert. Hier ist der WLAN-Router (Hotspot, Fritz-Box) das Handy.
Sie sparen somit die Kosten für einen Internet-Stick für Ihren Laptop. Leider verbieten die meisten Anbieter der Internet-Flat den Einsatz des Handys als Hotspot. Man will ja schließlich für jedes Gerät Gebühren kassieren.
Wenn ein solcher Hotspot eingerichtet wurde, kann man diesen auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen. Ob einfach nur so oder aber auch mit kriminellen Absichten.

Jetzt zu den Gefahren, die sich daraus ergeben.
Dort wo man einen Hotspot erwartet (z.b. Flughafen oder einem öffentlichen Platz in Ihrer Heimatstadt) richtet ein Datenklauer per Smartphone einen Hotspot ein. Das geht ganz einfach, schnell und es bedarf keinerlei zusätzlicher Geräte. Es genügt das Smartphone in der Hosentasche. Suchen Sie sich jetzt diesen Hotspot für Ihr Internetbanking aus, kann man sich leicht ausmalen, wie lange es dauern wird, bis dieser Datenklauer das Konto plündern wird. Alle eingegebenen Daten gehen über einen nicht vertrauenswürdigen Hotspot. Die eingegebenen Daten werden von diesem Hotspot für kriminellen Absichten gesichtet und dann erst weiterschickt.
 
Gehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nach Möglichkeit nur über einen Ihnen bekannten Hotspot ins Internet. Den Ihrer Stadt, Ihres Lieblingscafes oder Lokal.
Aber, auch hier würde ich niemals meine Bankgeschäfte über das Internet erledigen.

Unbekannte Hotspots brauchen Sie nicht unbedingt zu meiden. Ihnen muss aber klar sein es kann gewaltiger Unfug getrieben werden.

Man sollte bei einem öffentlichen Hotspot niemals mit Anwendungen arbeiten, die Zugangsdaten erwarten. Diese abzugreifen und für kriminelle Aktionen zu benutzen ist eine Kleinigkeit.