Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung

Steuerlast
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Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Vorsicht Explosiv. Die Grundsteuer B. Straßenbeitragssatzung

Ich muss gestehen, bis vor einigen Monaten hatte ich keine Ahnung, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt und errechnet. Ich habe einmal bei Bekannten und in der Kneipe nachgefragt. Auch Mitglieder der STAVO habe ich darauf angesprochen. Das Ergebnis war bei den Befragten » Ahnungslosigkeit «.

Wer hat die Bürger jemals richtig über die Zusammensetzung der Grundsteuer B informiert?

Es wird jetzt in der STAVO darüber diskutiert (eigentlich wird nicht darüber diskutiert, weil der Antrag von der Minderheit kommt), den Hebesatz von 330 auf die ehemaligen 290 Punkte abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Fakt scheint zu sein, es wird zwar wie damals versprochen über die Rücknahme der Grundsteuer B gesprochen, die Erhöhung des Hebesatzes wird aber nicht zurückgenommen. Bei der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird das auch schwerlich möglich sein.

Die Grundsteuer hat auch etwas Gutes. Sie wird von allen Bürgern getragen. Die Grundsteuer kann, wenn es der Stadt dann einmal wieder besser geht, gesenkt werden. Eine Straßenbeitragssatzung, ohne einen riesigen Protest auszulösen, nicht.

Die Einnahmen einer Grundsteuer B kommen immer. Die Straßenbeiträge nur dann, wenn eine Straße grunderneuert wird. Beträge werden umgelegt und dann von den Anliegern eingesammelt oder eingeklagt. Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung sind, im Gegensatz zur Grundsteuer,  zweckgebunden.

Die durchgeführte Anhebung der Grundsteuer um 40 Punkte auf 330 Punkte brachte in etwa den Betrag, der durch eine Straßenbeitragssatzung zu erwarten wäre. Die Probleme (Steuer<->Beitrag) weiter unten.

Frage an die mitlesenden Fachleute. Was ist mit wiederkehrenden Beiträgen. Ich werde morgen recherchieren, ob das in Hessen möglich ist. (Nachtrag 7.5.2010. Scheinbar nur in Rheinland-Pfalz und Saarland.) Wenn nicht, ist es an der Zeit, hier aktiv zu werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» der wiederkehrende Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Tragbarkeit von öffentlichen Lasten ist. Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher. So kann eine evtl. notwendige Kreditaufnahme vermieden werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Solidarität und Generationsgerechtigkeit gefördert wird bzw. entsteht.

» der wiederkehrende Beitrag die einzelne Straße in ein Verkehrssystem einordnet und es nicht mehr an den Zufälligkeiten der Lage von Grundstücken liegt, wie hoch die Belastung des einzelnen Bürgers ist

Quelle: Resolution des Stadtrates zum Erhalt wiederkehrender Beiträge für Straßen

Hier auch gleich die Satzung aus Pirmasens

HAUS & GRUND BERLIN zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz
Wiederkehrender Beitrag statt existenzvernichtender Abgabe

Warum wird eigentlich über Straßenbeitragssatzung und/oder Grundsteuer diskutiert?
Haushalt 2011. Natürlich gibt es da wieder Schulden. Da der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, fällt denen dann auf, eine Straßenbeitragssatzung gibt es in Rödermark nicht. Dann gibt es für den Haushalt keine Zustimmung. Die Kommunalaufsicht interessiert sich überhaupt nicht dafür, dass die zu erwartenden Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung schon über die Grundsteuer B gesichert sind. Steuern für Gebühren geht nicht. Es war also von unserem Stadtkämmerer FALSCH, die Grundsteuer zu erhöhen und KEINE Beitragssatzung einzuführen. Dem Herrn sei Dank für diese Vorgehensweise.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2010 stand das Thema Straßenbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Die Auffassungen wie man diese verhindern kann waren:

» A) In jedem Fall die Straßenbeitragssatzung zum Thema machen um der Kommunalaufsicht zu zeigen hier in Rödermark werden sich Gedanken gemacht.

» B) Ganz klar sagen, wir in Rödermark wollen keine Straßenbeitragssatzung.

Alleine schon durch die Tatsache: „Eine Straßenbeitragssatzung belastet nur einen Teil der Bürger“ bin ich gegen eine solche Satzung. Da der Stadt aber das Geld an allen Ecken und Kanten fehlt, darf, wie auch bei der STAVO geäußert, kein Thema tabu sein.

Steuerehrlichkeit bei der Grundsteuer.
Der Ausgangspunkt der Grundsteuer B die Jahresrohmiete
3,00 DM (DM ist richtig) x Wohnfläche x 12
Nehmen wir einmal an, es wurde von Ihnen bei der
» Wohnflächenberechnung ein Fehler gemacht,
» ein nicht genehmigungspflichtiger Umbau wurde durchgeführt,
» ein Lagerraum wurde zur Wohnfläche.

Nehmen wir an. Durch eine der vorgenannten Maßnahmen wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer von der Stadt Rödermark spricht eigentlich die Bürger an, die aktuelle Wohnfläche einmal mit den Angaben der Gebührenbescheide abzugleichen. (Ist auch zurzeit auch nicht Aufgabe der Stadt)

Irgendwann bekommt der Hausbesitzer vom Finanzamt den Bescheid zur Feststellung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Abgeheftet und vergessen. Ab jetzt kommt nur noch der Gebührenbescheid der Stadt. Leider stehen dort KEINE Angaben, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt.

Um festzustellen, ob Sie mit Ihrer Grundsteuer B in etwa richtig liegen, multiplizieren Sie bei einem Zweifamilienhaus Ihre Wohnfläche mit 2,09 €. Bei einem Einfamilienhaus multiplizieren Sie mit 2,36 €. Achtung: Überschlagsrechnung nur in 2010 richtig.
Es stellt sich jetzt aber gleich die Frage: „Was ist Wohnfläche aus Sicht des Finanzamtes?“. Ich habe da ein Dokument gefunden, welches dies Frage beantwortet. Für die Richtigkeit keine Garantie.

Stellen Sie fest, es sind ja von Ihnen ca. 10% weniger an Wohnfläche angeben, kann der Weg zur Steuerehrlichkeit ein riesiger Akt werden. Da verliert man vor dem bevorstehenden Verwaltungsakt schon gleich die Lust. Man hat evtl. auch Angst vor Nachzahlungen. Da lassen wir es wie es ist und haben unsere Ruhe.

Gäbe es  von der Stadt (oder wen auch immer)  ein einfaches Formular, bei dem ich nur meine persönlichen Angaben zu machen habe und die richtige Wohnfläche angebe (mehr braucht das Finanzamt auch nicht), und das Formular einfach in den Briefkasten der Stadt werfen kann, wäre der erste Schritt getan.

Von welchem Betrag ist eigentlich die Rede?
Der Haushaltsansatz der Stadt Rödermark für 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Wären es bei der angegebenen Wohnfläche nur 10%  zu Ungunsten der Stadt entspricht das einem Steuerausfall von ca. 300.000 Euro pro Jahr.
Merke:  Grundsteuer ist keine Gebühren oder Beitrag. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Den Bürgern schwer zu vermitteln.

Grundsteuer erhöhen.
Um eine Straßenbeitragssatzung abzuwenden die Grundsteuer B um weitere 25 Punkte anheben? Den Betrag aber ?irgendwie? zweckgebunden anlegen.
Problem: Grundsteuer sind keine Gebühren. Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Vom Gesetzt her geht es eigentlich auch nicht.

Wiederkehrende Beiträge. Der Königsweg aus dem Dilemma?
Ist wie von der Kommunalaufsicht gefordert eine Gebühr. Wird von allen Haus- und Grundstückseigentümer getragen. Kann bedenkenlos wieder gestrichen werden. Wiederkehrende Beiträge können umgelegt werden. Erfüllt die Auflagen der Kommunalaufsicht.
Problem: Keine Ahnung ob das in Hessen zulässig ist. Werde morgen nachforschen. ( 07.05.2010 Hessen scheinbar nicht. Nur Rheinland-Pfalz und Saarland)
Nachtrag 2013. Auch in Hessen möglich. In Rödemark wahrscheinlich ab 2014.

Das gefährliche an der Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist das Drehen an einem Rädchen gleich in der Haushaltskasse zu bemerken.
Mann kommt einfach und ohne großen Aufwand an das Geld der Bürger.

Achtung. Da wo DM steht ist das auch RICHTIG.
Berechnung der Grundsteuer B bei 100 qm Wohnfläche und einem Zweifamilienhaus.

Jahresrohmiete = 3,00 DM * 100 * 12 = 3600,00 DM
Schönheitsreparatur = 5% 180,00 DM
Gesamtjahresrohmiete = 3780,00 DM

Vervielfältiger z.B. 10,6 = 40068,00 DM
Umrechnung auf EURO = 20486,00 DM ( 0,51129)

Einheitswert 20486,00 DM
Steuermesszahl 3,1 v.T. (Zweifamilienhaus). 63,50 € — 3,5 v.T. bei Einfamilienhaus.

Diese 63,50 € sind jetzt für der Grundsteuer B anzusetzen. Die Stadt/Gemeinde wird jetzt diesen Steuermessbetrag um den Hebesatz anreichern.

Aktueller Hebesatz 2010 in Rödermark ist 330%. Das ergibt eine Grundsteuer B von 209,55 Euro

Die Stadt Rödermark kann nur an dem Rädchen Hebesatz drehen.

Sie können ja selber mal an dem Rädchen drehen. Verändern Sie den Vervielfältiger, die Jahresrohmiete oder die Steuermesszahl.

Wie Sie sehen, ist der Hebesatz das letzte Rädchen. Nur hier kann die Stadt Veränderungen herbeiführen.
Sollte einer der anderen Sätze verändert werden, bringt das mehr Geld in die Kasse, die Belastung der Bürger steigt und die Stadt ist nicht Schuld. Es wird z.B einfach die Steuermesszahl um einige Nachkommastellen erhöht und schon ist mehr Geld in der Kasse.
Veröffentlicht wird das dann in einem Nebensatz, den eh keiner versteht. Schon haben wir wieder eine verdeckte Steuererhöhung.

Nachtrag: 06.05.2010
Wie geschrieben, wird die Kommunalaufsicht evtl. bei einen Haushalt 2010 eine fehlende Straßenbeitragssatzung bemängeln. Interessiert sich die Kommunalaufsicht eigentlich auch dafür, um welchen Betrag es sich handelt?
Von der Stadt Rödermark habe ich Zahlen erhalten, mit dem nach einer Überschlagsrechnung ca. 300.000€ zu erwarten wären.
Jetzt die Fragen (werde ich an die Fraktionsvorsitzenden weiterleiten)

Da die Stadt Rödermark für das Verwalten der Straßenbeitragssatzung noch keine geschulten Mitarbeiter hat, müssen doch sicherlich hierfür Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Kann der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm bewältigt werden?

Wie hoch ist der Aufwand für die zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?

Wie hoch werden die Belastungen für die Stadt durch Stundungen sein?

Wie wird die Planungssicherheit hergestellt wenn man nicht sicher sein kann auch alle geforderten Beträge eintreiben kann?

Wie hoch ( in %) können die Ausfälle betragen? (Forderungen können nicht eingetrieben werden)

Wie hoch ( in %) kann der Verwaltungsaufwand insgesamt geschätzt werden?

Würden die anfallenden Verwaltungskosten NUR den zahlenden Bürgern der Straßenbeitzragssatzung auferlegt?

Wie erklärt die Stadt den Mietern in unserer Stadt, dass diese (Mieter) durch die fehlende Straßenbeitragssatzung geprellt worden sind? Wenn die 40 Punkte der Grundsteuer B, so wie Herr Sturm es gesagt hat, ein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung ist, wurden die Umlagen ( die 40% der Grundsteuer B) von der Vermietern eigentlich unrechtmäßig erhoben. Könnte man so sehen.

Die Stadt Rödermark hat sicherlich durch den Austausch mit den Gemeinden, die eine Straßenbeitragssatzung eingeführt haben, entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung.

Ich bin ja wirklich einmal gespannt, ob ich die Fragen beantwortet bekomme. Wenn ja, bin ich noch mehr gespannt, um welchen Betrag es eigentlich geht, wenn ein Haushalt von der Kommunalaufsicht beanstandet werden kann bzw. nicht genehmigt wird.

Ich vermute, wenn wir diesen Betrag dann prozentual dem Haushalt Rödermark gegenüberstellen, werden wir die Welt nicht mehr verstehen.

Nachtrag 7.5.2010
Etwas zu dem Verwaltungsaufwand aus Berlin.

Berlin…….Herr Bürgermeister Ulbricht, Sie haben angesprochen, wie viele Mitarbeiter Sie in der Verwaltung brauchten, und haben gesagt, 80 % der Einnahmen, die aus einem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erwarten wären, müssten allein für die Verwaltung bezahlt werden. Da Sie im Bezirk Treptow-Köpenick über langjährige Erfahrung verfügen, halte ich diese Zahl für höchst schlüssig, sie ist auch nicht strittig zu stellen……….
Dreieich….Belastung bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Mal ganz abgesehen von ca. 100.000 € pro Jahr an Verwaltungskosten für die Stadt bei Einführung der Satzung.
Quelle: http://www.fwgdreieich.de/news.htm

Ich hoffe ja nicht, dass die Stadt dann auf die Idee kommt, den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragssatzung auf den zahlenden Bürger der Gebühren umlegt. Obwohl, wenn ich den Verwaltungsaufwand den Kosten für den Straßenbau gegenüberstelle bleibt ja nix mehr. Also Verwaltungsaufwand kommt on Top.
Man stelle sich einmal vor, die Angabe aus Dreieich, 100.000 Euro Verwaltungsaufwand, stimmt. Die Stadt hat in einem Jahr aber nur 80,000,00 Euro an Straßenbeitragssatzung umzulegen. Müssen wir jetzt die Grundsteuer erhöhen, damit der fehlende Betrag von 20.000,00 Euro wieder reinkommt? 🙂

Das Dilemma, in dem wir uns bewegen, ist eigentlich ohne eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrag kaum zu lösen. Wir können sparen, sparen und noch mal sparen. Der Haushalt wird nicht ausgeglichen sein. Wir können die Grundsteuer B um 100 Punkte erhöhen, Geld fehlt immer noch und die Kommunalaufsicht wird sagen: “ Was ist mit der Straßenbeitragssatzung?“

Es muss ein Weg gefunden werden, damit unser Bürgermeister nicht wegen einer fehlender Beitragssatzung klagen muss. Es muss ein Beitrag herbei, der von allen Bürger geleistet wird und in besseren Zeiten problemlos entfallen kann.

Immobilien, die an reparaturbedürftigen Straßen liegen, haben bei einer Straßenbeitragssatzung aus dem Stand heraus einen Wertverlust von mindestens 30.000,00 Euro.

Wahrlich keine leicht Aufgabe und das vor den Wahlen in 2011.

Folgende Artikel können auch von Interesse sein:
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”
Rödermark und die Kreisabgabe!

Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich

Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai 2010

Am 4. Mai 2010 ist Stadtverordnetenversammlung. Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.
 
 
Der Punkt, den eigentlich jeden Hausbesitzer in die öffentliche Stadtverordnetenversammlung (STAVO) treiben MUSS, ist:

Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Erlass einer Straßenbeitragssatzung für Rödermark

Hier geht es um richtig Geld für die Haus- und Grundstücksbesitzer.
Warum müssen Haus- und Grundstücksbesitzer die gesamte Last einer Grunderneuerung von Straßen tragen? Mieter haben ja kein Auto wenn ja, dann benutzen die keine Straßen.
 
Ein anderer interessante Punkt (hier geht es um Ersparnis für Mieter und Hausbesitzer) ist:

Antrag der FDP-Fraktion: „Grundsteuer B“

Hierbei soll die Grundsteuer B um 40 Punkte auf den alten Stand von 290 Punkte gesenkt werden. Hierzu wurde in diesem Blog sehr viel geschrieben. Sehen Sie sich einfach die für Sie interessanten Punkte an.
 
In jedem Fall für die Urberacher interessant. KL-Trasse.

Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Ortsumfahrung Offenthal/K-L-Trasse

Da nich jedem bekannt ist um was es sich bei der KL-Trasse handelt habe ich hier eine Erklärung.
Alleine wegen diesem Punkt dürfte die Halle Urberach (Mehrzweckraum) zu klein sein. Ich würde wegen des zu erwartenden Andrangs die Kulturhalle (auch wenn die in Ober-Roden liegt) vorschlagen.
 
Bei der Stadtveroerdnetenversammlung lernen Sie evlt. die Burgermeisterkandidaten (wenn die denn mal da sind) kennen.

Solarfachberater informiert über umweltschonende Energie

Um über Vorzüge und Einsatzgebiete der Solartechnik zu informieren und diese umweltschonende Energieform Interessierten näherzubringen, bietet der ortsansässige „Phönix“-Solarfachberater, Dipl.-Ing. Michael Lingk, an jedem ersten Mittwoch eines Monats eine kostenlose Solarsprechstunde im Rathaus Ober-Roden an.

Im Mai findet die Beratung am kommenden Mittwoch (5. Mai) in der Zeit von 17 bis 18 Uhr, statt. Der Raum ist beim Empfang im Rathaus zu erfragen. Mit diesem Service will der Experte nicht nur Privatpersonen ansprechen, sondern auch Handel, Handwerk und Gewerbe sowie die Industrie. Michael Lingk informiert in persönlichen Gesprächen über alles, was im Zusammenhang mit Solartechnik von Interesse ist.
 
Quelle: roedermark.de

KL-Trasse? Was ist das? Wo ist die?

Herber Rückschlag für die erhoffte Verkehrsentlastung von Urberachs Hauptstraßen: Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) hat die Pläne für die sogenannte KL-Trasse – einen möglichen Ausbau der Kreisstraße 180 und der Landesstraße 3317 – auf Eis gelegt…Lesen Sie den ganzen Bericht bei op-online.de
 
 
Woher kommt der Name KL-Trasse?

Durch die Kombination der Kreisstraße 180 (Messel-Eppertshausen) und der Landesstraße 3317 (Messel-Offenthal) wird von einer K-L-Trasse gesprochen.


Aber wo ist die KL-Trasse genau? Hier eine Landkarte bei cdu-messel.de. Als Urberacher sollten Sie sich die Karte in aller Ruhe ansehen. Die Aufregung (Wut) über das Geplante kommt dann ganz von alleine.

Auszug von www.cdu-messel.de Weil sich das immense Verkehrsaufkommen von bis zu 30 000 Autos am Tag nach Bauende in südöstliche Richtung in den Rödermärker Stadtteil Urberach verlagert, befindet sich auch Rödermark unter den Klägern gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Umgehungsstraße………

 

Nur vorsorglich“ gegen Offenthals Umgehung
Auch die Urberacher haben ein Interesse am Bau der Ortsumgehung von Offenthal. „Unsere Bürger stehen ebenfalls im Stau“, sagt Rödermarks Bürgermeister Kern. Trotzdem klagt die Stadt….Lesen Sie weiter bei fr-online.de

 
Lesen Sie: Rödermark KL-Trasse Zusammenfassung

Warum ein Richter nicht die Drucken-Taste drückt!

Warum drückt ein Richter nicht die Drucken-Taste?
Er ist sich zu fein dafür?
Ist sein Gedanke: „Ich habe doch nicht studiert, um die Drucken-Taste zu drücken“ ?
 
Oder, kommt der Herr Richter erst gar nicht soweit. Evtl. findet er den Einschaltknopf des Computers nicht!
 
Der Dienstgerichtshof für Richter hat in zweiter Instanz einstimmig entschieden.

Servicekräfte haben dem Richter sämtliche Akten auszudrucken, wenn er diese bearbeiten will. Das Anklicken der Drucktaste auf dem Computer hält der Handelsrichter für unzumutbar. Dies, so das OLG, sei eine » typische Hilfstätigkeit « die ein Richter nicht zu machen habe.

 
Natürlich wurde Revision eingelegt. Die Kosten trägt aber der Steuerzahler.
 
Lesen Sie hierzu einen älteren Bericht in www.derwesten.de: Richter hat ein Recht auf Aktenberge
 
Einige Kommentare aus dertwesten.de
 
» Schickt den ewig gestrigen Sturkopf in Rente! Gelverschwender!
 
» aber jedem Unternehmer vorschreiben, die USt-Erklärung nur noch elektronisch einreichen zu dürfen…
 
» Unter den Talaren, steckt der Muff von vor hundert Jahren….[]..Wie kann so etwas sein? In der Wirtschaft unmöglich, wo selbst über 60 jährige am Computer arbeiten müssen oder rausfliegen.
 
 
Hoffentlich haben wir in der STAVO Rödermark keinen Richter. Wenn ja, dann kann der Gedanke der FDP ( die papierlose STAVO. Thema STAVO 22. und 23.3.2010) gleich in die Tonne getreten werden. 🙁