Entschuldigung an alle, die ich genervt habe.
Ich habe mich geirrt.
Der Schulweg ist absolut sicher. Ich hatte heute (01.07.2010) einen Ortstermin mit dem ADAC. Der Verkehrsexperte sah an dem Überweg keinerlei Probleme/Gefährdung für Kinder und Autos.
Der ADAC macht es möglich. Jeder Schulanfänger soll Sicherheitswesten bekommen. Um das sicherzustellen, werden alle Grund-, Förder- und Privatschulen in den nächsten Tagen einen Brief erhalten.
Schulen, die bis zum 15. Mai 2010 kein Schreiben erhalten haben, melden sich unter sicherheitswesten — ätt — adac.de.
Für die Sicherheit unserer Kinder in Rödermark wäre jetzt nur noch ein sicherer Schulweg erforderlich. 🙁 Hier können Kinder herannahende Gefahren gleich erkennen. 🙁
Die Stadt bzw. das Ordnungsamt macht es den Kindern nicht leicht. Der ADAC schreibt:
Auf Unvorhergesehenes reagierten Sechsjährige dreimal langsamer als Erwachsene. Geräusche können sie nicht richtig orten. Ihr Gesichtsfeld ist noch so eingeschränkt, dass sie seitlich herannahende Gefahren nicht sofort wahrnehmen.
Verstehen Sie das jetzt endlich, Herr Ordnungsamt?
Das alles ist seit September 2009,
» der Stadt allgemein
» Ordnungsamt Herrn Brockmann
» dem Fraktionsvorsitenden der CDU Herrn Michael Gensert
» dem Fraktionsvorsitenden der AL/Die Grünen Herrn von der Lühe
» dem Fraktionsvorsitenden der SPD Herrn Lauer
» dem Fraktionsvorsitenden der FDP Herrn Hans Gensert
Jetzt lesen Sie doch mal das, was unser Bürgermeister 2007 geschrieben hat. Und was ist daraus geworden. Man zeigt Schwachstellen auf und KEINER unternimmt etwas. Das geht jetzt schon seit Septemer 2009. 🙁
Roland Kern schreibt: (Siehe unten im ganzen Artikel) „Der Kleine Rödermärker“, ein Zeichen auf den Gehwegen, signalisiert den Kleinen, wo sie verhältnismäßig sicher über die Straßen kommen.“
Ein sehr gefährlicher Witz. Der sichere Schulweg.
Mit verhältnismäßig sicher hat Roland Kern wohl diesen Übergang gemeint. Was soll ich HIER mit den Kindern üben? Die sehen doch keine Autos. Die Autofahrer sehen die Kinder nicht. Fährt hier nicht mal das Ordnungsamt vorbei? Sind die BLIND?
Sollen hier Pflanzen oder Kinder geschützt werden?
Zum Schulanfang auf Kinder besonders Rücksicht nehmen.
Reihe von Maßnahmen, um den Schulweg in Rödermark sicherer zu machen
Den Beginn des neuen Schuljahres nimmt Bürgermeister Roland Kern zum Anlass, alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme aufzufordern. Jeder trägt eine Mitverantwortung für die anderen Teilnehmer am Straßenverkehr. Besonders gegenüber den Erstklässlern ist erhöhte Vorsicht und Umsicht geboten. Eltern von Schulanfängern empfiehlt Kern, mit ihren Kindern den Schulweg gemeinsam einzuüben.
Zudem bittet er sie und die anderen Erwachsenen, ein gutes Vorbild für die Kinder zu sein. Dies betrifft vorrangig das Verhalten beim Warten an Ampeln und Bahnübergängen sowie beim Überqueren von Straßen. Aber auch das Anlegen von Sicherheitsgurten und die Benutzung von Kinderrückhaltesitzen in den Autos sind ein absolutes Muss. Die städtische Ordnungspolizei wird in den nächsten Wochen verstärkt entlang der Schulwege, Fußgängerampeln und Querungsstellen präsent sein, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und zu helfen. Vor den Schulen wird im Wechsel eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgestellt. Die Autofahrer müssen aber auch mit Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrskontrollen im Bereich der Schulwege und der Schulen rechnen. Neben dem Geschwindigkeitsverhalten und dem Parkverhalten werden auch die Gurtpflicht sowie das Mitführen von geeigneten Kindersitzen überprüft.
Die Stadt hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um den Schulweg sicherer zu gestalten. Die Projekte „Kleiner Rödermärker“ und „Helfende Hand“ erleichtern den Kindern den Schulweg und erhöhen die Sicherheit. Eltern und Schule sollten die Kinder über diese Hilfen informieren. „Der Kleine Rödermärker“, ein Zeichen auf den Gehwegen, signalisiert den Kleinen, wo sie verhältnismäßig sicher über die Straßen kommen. Die „Helfende Hand“, ein Aufkleber an Fensterscheiben von Geschäften bezeichnet die Läden, in denen Kindern Hilfe suchen können, wenn sie sich unsicher fühlen.
Mittelinseln wie zum Beispiel auf der Wagnerstraße sollen es den ABC-Schützen, aber auch den anderen Schulkindern, erleichtern, die breite Kreuzung am Hallhüttenweg besser überqueren zu können. Das gleiche gilt für die Mittelinsel auf der Frankfurter Straße, die allerdings mehr für die Nell-Breuning-Schüler gedacht ist. Im gesamten Stadtgebiet wurden außerdem auffällige Transparente mit dem Aufdruck „Schule hat begonnen“ angebracht.
Bürgermeister Kern hat zudem veranlasst, dass rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres die Schulwegepläne für die Grundschulen in Ober-Roden und Urberach gedruckt wurden. Die Pläne werden bei den Einschulungsfeiern an die Erstklässler verteilt und in den Schulen ausgehängt. Außerdem können die Pläne auf der Internetseite der Stadt unter Aktuelles eingesehen und ausgedruckt werden.
Die Eltern sollten ihre Kinder nach Möglichkeit zu Fuß zur Schule gehen lassen. Aspekte der Gesundheit, der Pädagogik aber auch der Verkehrssicherheit und der Umwelt sprechen deutlich für den Fußweg. So wurden an etlichen Stellen auf viel begangenen Wegen auch Aussichtspunkte oder Hüpfpfosten aufgebaut, die die Strecke noch interessanter und abwechslungsreicher machen sollen. Zu Fuß zur Schule gehen hat außerdem positive Auswirkungen auf die Gesundheit und Sozialisation der Kinder. Selbst der kurze Schulweg hilft, das Mindestmaß an täglicher Bewegung zu erreichen. Mit Freunden zur Schule zu gehen wirkt sich positiv auf das Sozialverhalten und das Selbstbewusstsein aus. Kinder lernen so auch schneller, sich sicher auf den Straßen zu bewegen und Gefahren besser einzuschätzen.
Entschuldigung an alle die ich genervt habe.
Ich habe mich geirrt.
Der Schulweg ist absolut sicher. Ich hatte heute (01.07.2010) einen Ortstermin mit dem ADAC. Der Verkehrsexperte sah an dem Überweg keinerlei Probleme/Gefährdung für Kinder und Autos.
Heute bekam ich eine Mail vom ADAC. Hier werden Kinderfahrradhelme getestet. In Rödermark ist es für Kinder angebracht, den Helm nicht nur auf dem Fahrrad zu tragen. Es ist auch wichtig, diesen auf DEM SICHEREN SCHULWEG
in Rödermark aufzusetzen. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen was unsere Spezialisten da fabriziert haben.
Auf das Ordnungsamt Rödermark können wir leider nicht hoffen.
Die demonstrieren Tatenlosigkeit: „An der aufgezeigten Stelle ist alles in Ordnung„. Sehr traurig. Aber die Wahrheit. Ein sehr gefährlicher Witz. Der sichere Schulweg.
Langsam kommen mir aber Zweifel, ob die von mir beschriebene Stelle wirklich so gefährlich für Kinder ist :-(. Kann ja nur in meinen Augen gefährlich sein. Es hätte ja sonst einer der Angesprochenen (Ordnungsamt, Stadt Rödermark allgemein, Roland Kern, Michael Gensert, Hans Gensert, Eckhard von der Lühe , Armin Lauer ) etwas dagegen unternommen. Rausreden, „ich habe davon keine Ahnung gehabt“ geht nicht. Bis auf Rolad Kern sind ALLE in 2009 informiert worden.
Mal ein wenig zu Befangenheit. Wenn z.B. bei der Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung ansteht, aus der ein Stadtverordneter Nutzen ziehen kann, ist dieser befangen zu erklären und darf sich nicht an dieser Abstimmung beteiligen.
Dies ist auch bei der Abstimmung zum Verkauf des Bahnhofes geschehen.
Haben aber auch wirklich alle, die aus dem Verkauf einen Nutzen ziehen können, den Raum verlassen?
(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.
(2) Für Mitglieder eines Ausschusses (§ 88) gilt § 20 Abs. 4 entsprechend.
(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden,
1.wer selbst Beteiligter ist;……..[]……
6.wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaften in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.
Dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.…[]
(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er
1.durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,……….[]………..
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