Müll im Breidert.

Rödermark. Müll im Breidert.
 
Ob der illegale Müllentsorger neue Annahmestellen eröffnet hat?

Müll im Breidert. Rödermark
Müll im Breidert. Rödermark

PC im Breidert entsorgt.
PC im Breidert entsorgt.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Leserbrief zum Entenweiher

Rödermark. Leserbrief zum Entenweiher

Am 19.12.2014 erhielten wir als Anlieger von Herrn Bürgermeister Kern die Information, dass in der Parkanlage „Am Entenweiher“ die Errichtung eines Pavillons und andere Baumaßnahmen geplant sind, um dort Veranstaltungen abhalten zu können. Der Magistrat hat dem bereits zugestimmt, da es sich um den Wunsch der Bürger handeln würde.

Wir als Anlieger und Bewohner der „Residenz am Badehaus“ – bekanntlich alle inzwischen 60plus – haben zusammen mit den Bürgern der Straße „Am Entenweiher“ und denen am „Mühlengrund“ sehr große Bedenken. Befürchtet wird allgemein auch außerhalb von Veranstaltungen verstärkter Lärm und Gegröle.

Schon jetzt werden die bestehenden Sitzmöglichkeiten von Einzelnen und Personengruppen genutzt, vor denen sich die Älteren fürchten, die sie mit dummen Sprüchen beleidigen und auch noch viel Müll hinterlassen.

Der geplante Pavillon würde diesen Personenkreis noch mehr anziehen, besonders da durch den nahen Bahnhof auch noch aus den umliegenden Orten Zuzug zu befürchten ist.
Es ist uns völlig unverständlich, wie man diesen Naherholungspark für die oft körperbehinderten und ängstlichen älteren Mitbürgern unbedingt noch unsicherer mache will.

Heinz Peter Montwé, Mühlengrund, Urberach

 



Auszug aus dem Leitbild

[..]3% Grünanlagen aufwerten – Grünanlagen pflegen und neue einrichten – mehr Grünflächen und Mülleimer – öffentliche Flächen pflegeleicht und Kosten sparend gestalten – die Reiter beschädigen die Waldwege, sind arrogant – Entenweiher offener, freundlicher gestalten – Rodau-Renaturierung weiterführen – Rodau wieder begradigen – die renaturierte Rodau ist ein Anfang, wird aber noch nicht sehr stark genutzt[..] Quelle: Leitbild Tabellenband. aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, 2012

Hervorhebungen vom Admin.
» Stadt Rödermark. Leitbild
 
NÄCHSTE PHASE FÜR LEITBILDPROJEKT PARK AM ENTENWEIHER

Nachdem die Finanzierung des Projektes, das bessere Bedingungen für Kultur und Freizeit im Park am Entenweiher ermöglichen soll, so gut wie gesichert ist, hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung festgelegt, dass nun die Anwohnerinnen und Anwohner über die Planungen informiert und am weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Die erste Zusammenkunft wird am 14. Januar 2015 um 18:30 Uhr im SchillerHaus stattfinden. Eingeladen werden neben den Anwohnerinnen und Anwohnern die Mitglieder der Leitbild- und der Quartiersgruppe Urberach.

Bürgermeister Roland Kern: „Eventuell kann sich daraus auch ein Pflege- und Nachbarschaftsrat entwickeln, der sich in den gesamten Prozess einbringen kann. Besprochen werden soll auch, welche Veranstaltungen unter welchen Bedingungen im Park am Entenweiher durchgeführt werden können, die die berechtigten Bedürfnisse der Anwohner berücksichtigen.“ Quelle: Stadt Rödermark

Hervorhebungen durch den Admin.
 
Siehe auch
» 12.01.2015 Artikel in der Dreieich Zeitung

» 22.12.2014 Nächste Phase

» 18.12.2014 AL/Die Grünen unterstützen Kulturprojekt im „Park am Entenweiher“

» 20.11.2014 PARK AM ENTENWEIHER WIRD VERANSTALTUNGSORT

» 10.09.2013 Aktuelles aus der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2013

» 10.09.2013 Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die Nutzung des Geländes „Entenweiher“ als Veranstaltungsort im Rahmen des erstellten Leitbildes der Stadt Rödermark weiter zu verfolgen und dessen Umsetzung zu forcieren.

» 26.08.2013 Das Projekt Entenweiher soll im Rahmen des Stadtleitbildes behandelt werden.

» 03.08.2013 SPD-Rödermark. Freizeitplätze in Rödermark

» 08.11.2012 [..]am Entenweiher die Möglichkeit für Veranstaltungen schaffen[..]

» 27.09.2011 Auf Anfrage von Frau Hayek Ouassini informiert Bgm. Kern über eine Eingabe von AZ, KIR, DTF und NIR zur Gestaltung des Parks am Entenweiher.

Protokolle. Auch zum Entenweiher.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

SPD-Rödermark. Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung: Einbeziehung der Bürger bei Entscheidung notwendig
Die vorgestellten Szenarien zu den Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet stoßen bei der SPD auf wenig Gegenliebe. Dies hat die SPD in ihrer Stellungnahme an Bürgermeister Kern mitgeteilt und Vorschläge zum weiteren Vorgehen gemacht. Die SPD hält es für erforderlich, die Bürger bei dieser Entscheidung einzubeziehen.[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes?

Droht eine Grundsteuererhöhung OHNE Anhebung des Hebesatzes durch die Kommunen?

Wie die Focus berichtet, verhandeln die Länder über eine Reform der Grundsteuer. Es soll wohl ein Modell sein, das sich stark an den Verkehrswert orientiert. Dies berge die Gefahr einer allgemeinen Steuererhöhung. Mieter und Eigentümer würden wieder belastet.

Informationen darüber, was das für die Grundsteuer B in Rödermark bedeuten könnte, werden wir in Rödermark von ………….. erfahren.

Die Stadtverordneten in Rödermark MÜSSEN sich über diese Planung informiert haben, bevor man sich in Rödermark um eine weitere Anhebung der Grundsteuer B Gedanken macht.

Weitere Informationen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Art der Berechnung der Grundsteuer laut aktuellem Beschluss für nicht verfassungskonform (Az.: II R 16/13). Grund sind die für die Berechnung der Steuer zugrunde gelegten, aber veralteten Einheitswerte. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Grundsteuerberechnung beschäftigen.[..] Lesen Sie weiter bei news.immowelt.de

Pressemitteilung. Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online
Nr. 79 vom 03. Dezember 2014
Bundesfinanzhof legt die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor
Beschluss vom 22.10.14 II R 16/13

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 22. Oktober 2014 II R 16/13 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) verfassungswidrig sind.

In dem Verfahren, das dem Vorlagebeschluss zugrunde liegt, hatte der Kläger im Jahr 2008 eine Teileigentumseinheit (Ladenlokal) im ehemaligen Westteil von Berlin erworben. Er ist der Ansicht, dass der gegenüber dem Voreigentümer festgestellte Einheitswert für das Teileigentum ihm gegenüber keine Bindungswirkung entfalten könne, weil die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts 1. Januar 1964 verfassungswidrig seien. Die Einheitswertfeststellung müsse daher zum 1. Januar 2009 ersatzlos aufgehoben werden.

Der BFH stützt seine Vorlage auf folgende Gesichtspunkte:

Einheitswerte werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Betriebsgrundstücke und für andere Grundstücke festgestellt. Sie sind neben den Steuermesszahlen und den von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. Maßgebend für die Feststellung der Einheitswerte sind in den alten Bundesländern und West-Berlin die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964.

Der BFH ist der Ansicht, dass die Maßgeblichkeit dieser veralteten Wertverhältnisse (spätestens) seit dem Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2009 wegen des 45 Jahre zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts nicht mehr mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung des Steuerrechts vereinbar ist. Durch den Verzicht auf weitere Hauptfeststellungen sei es nach Anzahl und Ausmaß zu dem Gleichheitssatz widersprechenden Wertverzerrungen bei den Einheitswerten gekommen. Die seit 1964 eingetretene rasante städtebauliche Entwicklung gerade im großstädtischen Bereich, die Fortentwicklung des Bauwesens nach Bauart, Bauweise, Konstruktion und Objektgröße sowie andere tiefgreifende Veränderungen am Immobilienmarkt fänden keinen angemessenen Niederschlag im Einheitswert.

Der BFH vertritt indes nicht die Auffassung, dass das Niveau der Grundsteuer insgesamt zu niedrig sei und angehoben werden müsse. Vielmehr geht es lediglich darum, dass die einzelnen wirtschaftlichen Einheiten innerhalb der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zueinander realitätsgerecht bewertet werden müssen. Nur eine solche Bewertung kann gewährleisten, dass die Belastung mit Grundsteuer sachgerecht ausgestaltet wird und mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

Es obliegt nunmehr dem BVerfG, über die Vorlagefrage zu entscheiden. Der Vorlagebeschluss steht als solcher dem Erlass von Einheitswertbescheiden, Grundsteuermessbescheiden und Grundsteuerbescheiden sowie der Beitreibung von Grundsteuer nicht entgegen. Die entsprechenden Bescheide werden jedoch für vorläufig zu erklären sein.

Die Vorlage betrifft nicht die Bewertung des Grundvermögens im Beitrittsgebiet, für die die Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1935 maßgebend sind. Die Gründe, die den BFH zu der Vorlage veranlasst haben, gelten aber aufgrund dieses noch länger zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts erst recht im Beitrittsgebiet.

Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300

Siehe auch: Entscheidung des II. Senats vom 22.10.2014 – II R 16/13 –


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.