FDP-Rödermark. Sommertour
02.08.2013 – ( KOD )
FDP-Rödermark. Sommertour
Haben Sie am Sonntag, den 4.8.2013, noch nichts vor?
Dann machen Sie mit bei der Sommertour der FDP.
FDP-Rödermark.
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Gesellschaft, Politik, Stadtverordnetenversammlung (Stavo), Infrastruktur
Radweg am Bahnhof ärgert die Nachbarn
[..]Die Genossen mussten sich zum Teil zum Teil harsche Kritik anhören. Der Weg führe zu dicht an den Grundstücken vorbei und habe keine Randsteine. Nachbarn befürchten, dass bei Starkregen Wasser auf ihre Grundstücke läuft. Auch die Kanalisation an dieser Stelle scheint nicht ausreichend dimensioniert. „Die Planungen zu diesem Weg sind nicht richtig durchdacht“,[..]
Quelle: OP-Online.de
Bin ja mal gespannt, ob die Stadt die Befürchtungen der Anwohner in der OP kommentieren wird.
Nachtrag 02.08.2013
Kommentar 2.8.2013 Bürgermeister Kern bei op_online
Anmerkung zum Kommentar des Bürgermeisters.
Da Bürgermeister Kern in dem o.g. OP-Artikel von Kritik (Bürgermeister Roland Kern hat die SPD-Kritik am Radweg nördlich des Bahnhofs Ober-Roden zurückgewiesen) der SPD widerspricht, muss es noch weiteren Schriftverkehr/Presseberichte geben als die hier aufgeführten. In den mir bekannten Artikeln haben die Anwohner sich zu Wort gemeldet und die SPD hat die Bedenken/Vorwürfe/Kritik der ANWOHNER an den Bürgermeister weitergegeben.
Warten auf eine Antwort
Zu den Kosten der Bodenbelastung am Bahnhof Rödermark (P+R Anlage) gibt es noch keine abschließende Erklärung des Bürgermeisters. Nach meinen Informationen wurde die letzte parlamentarische Anfrage noch nicht beantwortet.
Siehe auch
» SPD-Rödermark Bahnhof Ober-Roden.
» Bahnhof Ober-Roden Bodenbelastung. 225.000 Euro versenkt?
» Zusammenfassung Bahnhof Ober-Roden, Rödermark
Eine sinnvolle Satzung auch für Rödermark?
Die Pferdesteuer
Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Stadt Bad Sooden-Allendorf
§ 5
Steuersatz
Die Pferdesteuer beträgt 200,00 € im Jahr pro Pferd.
§ 6
Steuerbefreiung
Von § 5 ausgenommen sind Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden.
Quelle: Satzung Bad Sooden-Allendorf
Pferdesteuersatzung Kirchheim
Bürgerhaushalt Taunusstein
5. Interner Aufwand
[..]Nach der Personalkostentabelle 2010 der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) beträgt der Jahreswert einer EG 8 Planstelle 44.500,00 Euro, Stundenwert 27,50 Euro. Die Sachkostenpauschale pro Arbeitsplatz beträgt 9.650,00 Euro. In der Einführungsphase von 6 Monaten fallen Personalkosten von 22.250,00 Euro (VZ-EG 8) und Arbeitsplatzkosten von 4.825,00 Euro an. Nach der Einführungsphase von 6 Monate ist für die Bearbeitung der Pferdesteuer im Produkt ‚Erhebung von Steuern und Gebühren’ eine Personalaufstockung, 0,3 TZ-EG 8, das entspricht 18.850,00 Euro Personalkosten und 3.220,00 Euro Arbeitsplatzkosten, notwendig. Ob eine evtl. Aufstockung sogar auf 0,5 TZ-EG 8 erforderlich für weiterführende Recherchen, die Widerspruchsbearbeitung ggf. Begleitung im Rechtsverfahren ist, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Erweiterung der Finanzsoftware MPS an.
Aufgrund von fehlenden Erfahrungswerten anderer Kommunen und fehlenden Informationen (tatsächliche Anzahl der Reit-, Sport- und Kutschpferde) ist mit der Einführung einer Pferdestuer mit massivem Widerstand und entsprechenden Klageverfahren zu rechnen. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird seitens der Verwaltung die Einführung einer Pferdesteuer nicht empfohlen.[..]
Quelle: Bürgerhaushalt Taunusstein.
Ältere Artikel
» 24.11.2011 Ich glaub‘ mich tritt ein Pferd
Straßenbeiträge in der Grundsteuer B enthalten
[..]Groß-Umstadt gehörte zu den Vorreitern eines Modells, in dem die Straßenbeitragssatzung ersatzlos aufgehoben und stattdessen die Grundsteuer B um einen Umlage-Betrag erhöht wurde. Gefolgt sind diesem Modell beispielsweise auch Dieburg und Schaafheim. „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..]Quelle: echo-online.de
Groß-Umstadt plant die wiederkehrenden Beiträge in 2013.
Quelle: Haushaltsplan Groß-Umstadt Seite 36
Meiner Meinung nach macht die Stadt Rödermark genau das:
– dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden –
Siehe StaVO vom 29.06.2005.
Man beachte das Wörtchen « gewidmet »
Siehe auch: Straßeninvestitionsprogramm
Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B wieder auf den (damaligen) alten Satz (290%) zu senken, wurde abgelehnt. Der Beschluss, dass 40% der Grundsteuer B als Straßenbeitragssatzung (gewidmet) geführt wird, hat demnach heute noch Bestand.
Es steht außer Frage, die Stadt Rödermark kann auf die Einnahmen nicht verzichten. Wenn aber heute über die enormen Kosten für die Straßensanierung/Grunderneuerung gesprochen wird, muss bedacht werden: „Seit 2005 hat die Stadt 40% von der Grundsteuer B als sogenannte Straßenbeitragssatzung eingenommen“. Sind diese Gelder (obwohl eine Steuer) auch zweckgebunden für die GRUNDERNEUERUNG VON STRAßEN eingesetzt worden?
Fazit. Wenn die Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beitrag kommt, muss logischerweise die Grundsteuer B um 40% gesenkt werden.
Die Stadtverordneten sollten auch einmal überprüfen lassen, ob die bestehende Grundsteuer B mit enthaltener Straßenbeitragssatzung (von der Formulierung her) dem Gesetz entspricht.
Weiterführend
» SPD Groß-Umstadt
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
Rödermark. Anbaupläne vom TSC Rödermark
Das kann Ärger bedeuten Frau Straub.
Nie Ärger mit den Nachbarn? Zu meiner Zeit im TSC (Vorstand) gab es öfters Unstimmigkeiten mit der Nachbarschaft.
Im Sinne des Tanzsport ist das Vorhaben eine guten Sache. Aber an diesem Standort?
Nachtrag 13.08.2013
» Widerstand gegen Hallenausbau
Siehe auch
Tänzer legen Wert auf gute Nachbarschaft