CDU Rödermark beendet Koalition mit grünem Partner nach 20 Jahren

Die CDU führt die Koalition mit der Anderen Liste/Die Grünen nicht fort. Künftig sollen offene Mehrheiten die angespannte Haushaltslage konsolidieren.
Artikel bei OP-Online

Diesem Teil der Überschrift bei OP-Online – CDU Rödermark beendet Koalitioon[..]… – entnehme ich, dass AL/Die Grünen die Koalition gerne weitergeführt hätten

6.303.191 € Freiwilligen Leistungen nach Jahresabschluss 2025 in den Produktbereichen ………..

Zur INFO

Beratungsgespräch Seite 41
Beratungsgespräch Seite 41

In den PBen (Produktbereichen) 3, 4, 5, 7, 8 und 15 gibt es keinerlei Pflichtaufgaben bei kreisangehörigen Gemeinden (Beratungsgspräch Seite 39)

4. Produktbereich 4 | Kultur und Wissenschaft
Der Produktbereich 4 – Kultur und Wissenschaft – ist geprägt durch einen hohen Anteil an freiwilligen Aufgaben. Bei kreisangehörigen Gemeinden (ohne Sonderstatusstädte) gibt es im gesamten Produktbereich keinerlei Pflichtaufgaben.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 30

5. Produktbereich 5 | Soziale Leistungen
Anders gestaltet sich die Situation im kreisangehörigen Raum (ohne Sonderstatusstädte) – für kreisangehörige Gemeinden gibt es im gesamten Produktbereich 5 keinerlei Pflichtaufgaben. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Soziales (Seniorenarbeit usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 34

Der Produktbereich 8 – Sportförderung –
ist trotz des Staatsziels Sport in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die
Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Sport (Bäder, Sportstätten, Sportvereine usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 57

Der Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus –
ist in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Wirtschaft und Tourismus (Bürgerhäuser, Tourismusförderung usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 86

Zahlen, die sich in den Haushalten der Kommunen im Kreis Offenbach positiv auswirken.

Budgetrecht ist Königsrecht des Parlaments

Dietzenbach, Krst.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 12.178.623 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.087.501 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 3.186.955 € investieren.
Davon stehen 693.540 € durch das Landesprogramm und 2.493.415 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 22.910.122 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 37.813.441 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 53.100.000 € entschuldet.

Dreieich, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.620.960 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 301.638 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 989.026 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 1.037.200 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 41.733.833 € entschuldet.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 4.350.340 € investieren.

Egelsbach
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 2.956.024 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 297.326 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 359.158 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 86.671 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 3.384.612 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 13.800.000 € entschulde

Hainburg
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 4.734.081 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 373.443 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 1.324.483 € investieren.
Davon stehen 326.731 € durch das Landesprogramm und 997.752 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 6.890.885 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 3.381.100 € investieren

Heusenstamm, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 5.917.586 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 599.017 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 698.722 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 9.650.846 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 7.600.000 € entschuldet.

Langen (Hessen), St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 12.677.936 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.233.708 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 3.372.479 € investieren.
Davon stehen 734.500 € durch das Landesprogramm und 2.637.979 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 18.638.024 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 27.500.000 € entschuldet.

Mainhausen
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 2.605.589 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 137.536 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 628.414 € investieren.
Davon stehen 234.804 € durch das Landesprogramm und 393.610 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 2.017.322 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 833.340 € investieren.

Mühlheim am Main, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.518.483 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 908.180 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.792.839 € investieren.
Davon stehen 618.560 € durch das Landesprogramm und 2.174.279 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 19.845.825 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 22.500.000 € entschuldet.

Neu-Isenburg, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 9.193.516 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 486.215 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 1.701.691 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 0 €.

Mühlheim am Main, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.518.483 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 908.180 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.792.839 € investieren.
Davon stehen 618.560 € durch das Landesprogramm und 2.174.279 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 19.845.825 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 22.500.000 € entschuldet.

Obertshausen, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 8.300.975 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 787.256 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.136.186 € investieren.
Davon stehen 579.466 € durch das Landesprogramm und 1.556.720 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 13.606.051 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 8.000.000 € entschuldet.

Rödermark, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 9.524.021 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 889.157 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.529.670 € investieren.
Davon stehen 598.366 € durch das Landesprogramm und 1.931.304 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 14.762.045 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 12.260.962 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 27.900.000 € entschuldet.

Rodgau, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 14.920.400 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.439.500 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 4.005.714 € investieren.
Davon stehen 852.787 € durch das Landesprogramm und 3.152.927 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 23.212.467 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 43.000.000 € entschuldet.

Seligenstadt, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 6.822.414 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 670.746 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 732.567 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 8.974.919 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 5.015.210 € investieren.

Quelle: Interaktive Karte Kommunalfinanzen