Hessenagentur und Pleite

Ich habe bei der Hessenagentur nachgefragt:

Wenn ein Projekt im ‚Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung‘ bereits begonnen wurde und Kosten verursacht hat, sich nun aber aufgrund der aktuellen Haushaltslage herausstellt, dass es eigentlich nicht durchgeführt werden kann – können die bisher angefallenen Kosten dennoch im Verhältnis 2/3 zu 1/3 abgerechnet werden?

Eine direkte Antwort war nicht möglich, aber es ist eine interessante Frage, die er im nächsten Jour fixe (monatlich) ansprechen möchte. Wir haben vereinbart, dass er sich telefonisch oder per E-Mail meldet – schauen wir mal.

Meine Argumente kamen bei meinem Gesprächspartner gut an, und er zeigte Verständnis für die finanziellen Probleme. Auch die von mir dargestellte Win-win-Situation wurde positiv aufgenommen. Aber mein Gesprächspartner hat nicht das Sagen.

Wenn nun ein Bürgermeister die entsprechende Stelle kontaktieren würde, könnte ich mir vorstellen, dass man mit einer guten Argumentation zu einem positiven Ergebnis kommen könnte. ZB. Z.B. Abbruch der Gesamtmaßnahme. 2/3 1/3 Aufteilung.

Darüber sollte man im Nachgang diskutieren. Gibt es da wirklich keine andere Möglichkeit?

Ist es wirklich so, wie die OP es schreibt?

Doch die Bauverwaltung rechnet vor: Der Stopp der Maßnahme bedeute auch einen Stopp der Förderung, Bund und Land übernehmen dann nichts mehr von den Kosten, die bereits angefallen sind und auch die zu erwartenden Schadenersatzansprüche blieben an der Stadtkasse kleben. Beides summiere sich auf etwa 160.000 Euro. Wer die Rückabwicklung der bereits erhaltenen Fördermittel dazuaddiert, lande tatsächlich bei 200.000 Euro, allerdings im Minus. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

Ich werde mich auf den OP-Artikelbeziehen beziehen und, mich mit einer Frage an den Landtagt wenden.

Es kann ja wohl nicht sein, dass man Projekte nur deshalb weiterführt, weil Fördermittel verloren gehen könnten und dadurch die Kommunen noch schneller, höher und weiter die Grundsteuer B erhöhen müssen.

Eine Erkenntnis aus einem früher geführten Gespräch mit der Hessenagentur zeigte einen gangbaren Weg auf, der trotz Projektabbruch eine Förderung nicht als unmöglich erscheinen ließ.

Es ist ja auch das eigentlich Undenkbare möglich. Siehe Gewerbeflächenentwicklung nördlich der Germania.
Man staune, was der Bürgermeister mit einem beschlossenen Auftrag alles machen kann.

Siehe auch
» Hessenagentur und Pleite. Rechtliche Schritte einleiten.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Koalition und Magistrat versagen bei Haushalt und Bürgernähe

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

Grundsteuererhöhung, Kita-Gebühren, Planlosigkeit – Rödermark braucht einen Neustart

Die FREIE WÄHLER Rödermark (FWR) üben scharfe Kritik an der Politik der Rödermärker Koalition und des Magistrats. Die jüngsten Maßnahmen – insbesondere die drastische Erhöhung der Grundsteuer sowie der unglaubwürdige Schlingerkurs in der Kinderbetreuungspolitik – sind Ausdruck eines politischen Scheiterns auf ganzer Linie.

Die Koalition aus CDU und AL/Grüne und auch die Verwaltungsspitze zeigen, wie man Vertrauen in der Bevölkerung verspielt: Statt konsequenter und v.a. kontinuierlicher Haushaltskonsolidierung und echten Reformbestrebungen lässt man sich von der öffentlichen Meinung und der eigenen Angst vor dem Wählerwillen durch die kommunale Manege führen.

Was man bei der Korrektur der Grundsteuererhöhung noch mit etwas gutem Willen als „Reflexionsprozess“ bezeichnen konnte, wurde spätestens mit der Reaktion auf den massiven Kita-Protest als Planlosigkeit und Halbherzigkeit enttarnt. Die FWR unterstützen ausdrücklich jegliche Bürgerbeteiligung und auch -proteste. Diese sind Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Aber die Bürgerinnen und Bürger erwarten auch Führung, Verantwortung und Haltung. Dazu gehört auch die transparente Kommunikation über drohende Einschnitte.

Dass man sich nun in der Stavo-Sondersitzung am 08.07. vor die Eltern stellt und reumütig zugibt, man habe die Wirkung der Maßnahmen unterschätzt, dürfte für die meisten Zuhörerinnen und Zuhörer wenig glaubhaft gewirkt haben. Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher nicht in den Gedankenprozess miteinzubinden, war der große Fehler – nicht die generelle Abschaffung des Geschwisterbonus, welcher der Stadt im Jahr 420.000€ kostet. Über diesen und andere schmerzhafte Einschnitte mit allen Beteiligten rechtzeitig und offen zu reden, nicht in einer kleinen Arbeitsgruppe, hätte so manchen nun entstandenen Schaden an der öffentlichen Darstellung der Stadt verhindern können. Vielleicht wäre man im öffentlichen Diskurs auf andere, sinnvollere Lösungen gekommen. Aber dafür hätte es die Weit- und Einsicht der Verantwortlichen gebraucht.

Seit Ende 2023 war bekannt, dass der zu verabschiedende Haushalt die Finanzlage der kommenden zwei Jahre nicht annähernd adäquat abbilden kann: Die drohende und offen kommunizierte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage, die zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle aufgrund der konjunkturellen Lage und die allgemeine Preisentwicklung auf dem Tarif- und Versorgungsmarkt waren alles Anzeichen dafür, bereits frühzeitig Gedanken zu entwickeln, diese Misere abzufedern. Stattdessen folgen nun knapp 1,5 Jahre später überstürzte und wenig durchdachte Maßnahmen, welche nicht mehr und nicht weniger als ein auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger erkauftes Durchschnaufen vor der nächsten Hürde sind.

Zurück bleibt ein politischer Scherbenhaufen: Die Verwaltungsspitze und die Koalition zeigen keinerlei politische Führungs- und Meinungsstärke, Verantwortungen werden abgewälzt und statt eines anpackenden und optimistischen Tons werden quasi-apokalyptische Zustände bejammert. Die Bürgerinnen und Bürger in Rödermark verdienen mehr!

„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine transparente, sparsame und zukunftsfähige Haushaltspolitik. Wer das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, muss endlich handeln – und nicht weiter verwalten“, so auch der Ortsvorsitzende Stefan Schefter.

Die FREIE WÄHLER Rödermark fordern einen echten Paradigmenwechsel: Schluss mit der Belastungspolitik, her mit Reformwillen, Transparenz und Mut zur Entscheidung. Der Reorganisierung der Verwaltung muss nun auch eine deutliche personale Entschlackung folgen, die bereits angedeuteten Ansätze zeigen zumindest in die richtige Richtung und anstatt Bund und Land für die gesamte Misere verantwortlich zu machen, müssen endlich eigene Fehlentwicklungen korrigiert werden.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Attraktive Gastronomiefläche. Kulturhalle Rödermark

Attraktive Gastronomiefläche
Kulturhalle Rödermark
Rödermark Ober-Roden
Mitten im Herzen von Rödermark-Ober-Roden erwartet Sie eine Gastronomiefläche mit außergewöhnlichem Potenzial – ideal für Gastgeber mit Anspruch.
Wir bieten Ihnen zum Jahreswechsel 2025/2026 eine attraktive und barrierefreie Gastronomiefläche in der Kulturhalle Rödermark zur Pacht an.[..]
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf eine Gastronomie in Bestlage – mit Perspektive.
Hier mehr.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Einschätzung der SPD: Koalition mittlerweile die Probleme über den Kopf gewachsen.

Kehrtwende in letzter Minute

Stadtverordnete beschließen Korrekturen bei den Kita-Gebühren. In großer Eile hatte der Bürgermeister die Rödermärker Stadtverordneten für den 8. Juli zu einer Sondersitzung in der Sommerpause einberufen lassen. Auf der Tagesordnung der denkwürdigen Sitzung:
Quelle: SPD-Rödermark.




Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.