6.303.191 € Freiwilligen Leistungen nach Jahresabschluss 2025 in den Produktbereichen ………..

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Beratungsgespräch Seite 41
Beratungsgespräch Seite 41

In den PBen (Produktbereichen) 3, 4, 5, 7, 8 und 15 gibt es keinerlei Pflichtaufgaben bei kreisangehörigen Gemeinden (Beratungsgspräch Seite 39)

4. Produktbereich 4 | Kultur und Wissenschaft
Der Produktbereich 4 – Kultur und Wissenschaft – ist geprägt durch einen hohen Anteil an freiwilligen Aufgaben. Bei kreisangehörigen Gemeinden (ohne Sonderstatusstädte) gibt es im gesamten Produktbereich keinerlei Pflichtaufgaben.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 30

5. Produktbereich 5 | Soziale Leistungen
Anders gestaltet ich die Situation im kreisangehörigen Raum (ohne Sonderstatusstädte) – für kreisangehörige Gemeinden gibt es im gesamten Produktbereich 5 keinerlei Pflichtaufgaben. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Soziales (Seniorenarbeit usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 34

Der Produktbereich 8 – Sportförderung –
ist trotz des Staatsziels Sport in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die
Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Sport (Bäder, Sportstätten, Sportvereine usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 57

Der Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus –
ist in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Wirtschaft und Tourismus (Bürgerhäuser, Tourismusförderung usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 86

Zahlen, die sich in den Haushalten der Kommunen im Kreis Offenbach positiv auswirken.

Budgetrecht ist Königsrecht des Parlaments

Dietzenbach, Krst.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 12.178.623 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.087.501 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 3.186.955 € investieren.
Davon stehen 693.540 € durch das Landesprogramm und 2.493.415 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 22.910.122 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 37.813.441 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 53.100.000 € entschuldet.

Dreieich, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.620.960 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 301.638 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 989.026 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 1.037.200 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 41.733.833 € entschuldet.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 4.350.340 € investieren.

Egelsbach
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 2.956.024 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 297.326 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 359.158 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 86.671 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 3.384.612 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 13.800.000 € entschulde

Hainburg
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 4.734.081 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 373.443 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 1.324.483 € investieren.
Davon stehen 326.731 € durch das Landesprogramm und 997.752 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 6.890.885 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 3.381.100 € investieren

Heusenstamm, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 5.917.586 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 599.017 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 698.722 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 9.650.846 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 7.600.000 € entschuldet.

Langen (Hessen), St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 12.677.936 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.233.708 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 3.372.479 € investieren.
Davon stehen 734.500 € durch das Landesprogramm und 2.637.979 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 18.638.024 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 27.500.000 € entschuldet.

Mainhausen
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 2.605.589 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 137.536 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 628.414 € investieren.
Davon stehen 234.804 € durch das Landesprogramm und 393.610 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 2.017.322 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 833.340 € investieren.

Mühlheim am Main, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.518.483 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 908.180 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.792.839 € investieren.
Davon stehen 618.560 € durch das Landesprogramm und 2.174.279 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 19.845.825 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 22.500.000 € entschuldet.

Neu-Isenburg, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 9.193.516 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 486.215 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 1.701.691 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 0 €.

Mühlheim am Main, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 10.518.483 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 908.180 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.792.839 € investieren.
Davon stehen 618.560 € durch das Landesprogramm und 2.174.279 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 19.845.825 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 22.500.000 € entschuldet.

Obertshausen, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 8.300.975 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 787.256 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.136.186 € investieren.
Davon stehen 579.466 € durch das Landesprogramm und 1.556.720 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 13.606.051 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 8.000.000 € entschuldet.

Rödermark, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 9.524.021 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 889.157 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 2.529.670 € investieren.
Davon stehen 598.366 € durch das Landesprogramm und 1.931.304 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 14.762.045 €.
Wurde durch den Kommunalen Schutzschirm des Landes um insgesamt 12.260.962 € entschuldet.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 27.900.000 € entschuldet.

Rodgau, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 14.920.400 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 1.439.500 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 4.005.714 € investieren.
Davon stehen 852.787 € durch das Landesprogramm und 3.152.927 € durch das Bundesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 23.212.467 €.
Wird mit Hilfe der HESSENKASSE um bis zu 43.000.000 € entschuldet.

Seligenstadt, St.
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur 6.822.414 € bekommen.
Erhält aus der Soforthilfe des Landes 670.746 €.
Kann durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) bis zu 732.567 € investieren.
Das Investitionsvolumen steht durch das Landesprogramm zur Verfügung.
Erhält 2026 aus dem KFA2026 voraussichtlich 8.974.919 €.
Kann mit Hilfe der HESSENKASSE des Landes bis zu 5.015.210 € investieren.

Quelle: Interaktive Karte Kommunalfinanzen

BIVER fällt auf.

Pressemeldung BIVER
Es geht voran oder geht es voran ?

Die Frage stellt sich, wenn man einige Punkte in Sachen „Verkehr“ der letzten Wochen Revue passieren lässt. Es sei immer wieder wichtig, [….] die Menschen für das Thema ‚Sicherheit auf dem Schulweg‘ zu sensibilisieren betont die 1. Stadträtin in ihrer aktuellen Pressemitteilung (PM). Nach Ansicht von BIVER wieder nur eine leere Worthülse, denn pro aktiv hat die Verwaltung selbst dazu nichts geliefert.

Erfreut fallen zwar ein paar große, gut wahrnehmbare Smiley-Tafeln an Schulen auf, wie sie BIVER seit Jahren als verkehrspsychologisch sinnvoll auch für alle Einfahrt- und Ausfahrtstraßen fordert, doch das war es auch.

Enttäuschend, so BIVER, vor Schulbeginn sei, dass für die Hanauer Str. weiterhin kein Tempo-30 angeordnet, kein Radfahrschutzstreifen oder gar ein Fußgängerüberweg markiert wurde. Der in der PM gezeigte (übergeordnete?) Schulwegeplan Mainzer Str. endet abrupt an der Hanauer Str. und verkennt damit die Tatsache, dass eine hohe Zahl Nell-Breuning-Schüler von hier den kurzen Weg zur Thomas-Mann-Str. nutzen. Von täglich brenzligen Verkehrssituationen wissen die Anwohner einiges zu berichten.
Eine schriftliche Anfrage von Anfang Juni (!) dazu sowie zum Ergebnis einer Sondersitzung vom 9. März, zu der BIVER zwar geladen war, aber nicht teilnehmen durfte, wurden der BI bisher nicht beantwortet.
Gleiches gilt für die aktuell sanierte Nieder-Röder-Str.: bleibt Tempo-30 aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen angeordnet? Warum wird kein Radfahrschutzstreifen ausgewiesen?

Für BIVER weiterhin fragwürdig bleibt, warum für Radfahrer u.a. auf dem gefährlichem Schulweg Dieburger-, Frankfurter Str., kein Radfahrschutzstreifen angebracht wird. Ähnlich wie Tempo-Smileys sorgen nämlich auch solche für mehr Verkehrssicherheit für wenig Geld. Möglicherweise damit sogar für weniger „Elterntaxis“.

Die Ablehnung Tempo-30 auf der Rodaustr. begründete Bürgermeister Rotter mit „rechtlich nicht wasserdicht“, obwohl nach Ansicht BIVER Voraussetzungen (u.a. Spielplätze, Kiga, „Seniorenheim“, Straßenschäden) dafür vorliegen. Wo ist das „Leck im Rechtsschlauch“? Was macht den Unterschied zur Ober-Rodener-Str.? Auf die schriftliche Antwort, die BIVER derzeit (noch) nicht vorliegt, darf man gespannt sein.

Transparenz und Bürgerbeteiligung, so BIVER, wie immer Fehlanzeige. Banale Fragen bleiben unbeantwortet, von vielen lärmgeplagten Anwohnern eingereichte Petitionen verschwinden in Schubläden, dafür wird selbstherrlich (von allen Parteien kritisiert) in Waldacker ein neuer „Blitzer“ installiert, den nach Wissen BIVER niemand explizit gefordert hatte.

Sehr kritisch bewerten die Sprecher von BIVER damit den ablehnenden Umgang mit der BI insgesamt: „Wer Menschen, wie hier die betroffenen Anwohner, an keinesfalls schutzwürdigen Entscheidungen zum Thema „Verkehr“ nicht beteiligt, kann auf Dauer natürlich keine Akzeptanz derer erwarten.“ Im Kontext sei eine BI nichts anderes als eine Partei. Letztgenannte möchte im Sinne ihrer Wähler langfristig zufriedenstellende und bestimmte politische Ziele umsetzen. Auch eine BI, ein zeitlich begrenzter Zusammenschluss von steuerzahlenden Bürgern, möchte ein konkret berechtigtes Anliegen von der Politik umgesetzt sehen und nicht, wie seit geraumer Zeit üblich, auf ein querulantisches Abstellgleis geschoben werden.