Eigentlich reichen 5 ehrenamtliche Stadträte für einen All-Parteien-Magistrat. Eigentlich! Oder?

Ich habe lange mit der Freischaltung gewartet, weil ich mir nicht ganz sicher war, ob das, was ich geschrieben habe, nicht falsch ist.
Sollte es dennoch Einwände geben, bitte ich darum, mir das in der Kommentarfunktion mitzuteilen, damit ich den Artikel korrigieren kann bzw. komplett entfernen muss.


Vorweg:
Gemeindevorstand = Magistrat
Gemeindevertretung = Stadtverordnete
 
Es lohnt es sich einmal zu benennen, was möglich wäre und was nicht.

Für mich stand bisher fest:
Der Magistrat soll die politischen Kräfteverhältnisse angemessen widerspiegeln (Proporzgedanke).
Ob das wirklich ZWINGEND für den Gemeindevorstand vorgeschrieben ist? Siehe
Draus ergibt sich für mich: Der sogenannte Spiegelbildlichkeitsgrundsatz (Proporz nach Fraktionen) gilt nicht zwingend für den Magistrat
Sinngemäß: Der sogenannte Spiegelbildlichkeitsgrundsatz (also exakter Proporz nach Fraktionen) gilt nicht zwingend für den Magistrat


Im Jahr 2025 wurde die Zahl der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder auf fünf reduziert.

Anpassung des § 4 „Magistrat“
[..]Entsprechend soll mit der vorgeschlagenen Änderung lediglich die Anzahl der Stadträte aufgesamt 6 reduziert werden. Hiervon sollen 5 Positionen ehrenamtlich besetzt werden[..]
Quelle

Damals war die Botschaft (zumindest für mich) klar: Weniger im Magistrat ist ausreichend, die Arbeit ist auch so zu bewältigen.

Nach der Kommunalwahl 2026 zeigt sich nun ein anders Bild. Künftig wird es 10 (9+1) Stadträte geben.

Der Magistrat wird auf zehn Stadträte erweitert und erhält einen AfD-Vertreter.
Quelle

Warum die Aufstockung?
Laut Gotta eine Rückkehr zum „ursprünglichen Rödermärker Zustand“ und die Gelegenheit, einen „All-Parteien-Magistrat“ herzustellen. Quelle
Das ginge auch wohl auch OHNE Aufstockung. Oder?.

Die entscheidende Frage drängt sich auf:
Warum war eine kleinere Lösung gestern ausreichend und heute aber nicht mehr? Geht es darum, mehr Posten zu besetzen? Ist der große Erfolg der AfD in Rödermark der Grund?

Eine zwingende Notwendigkeit aus der Arbeitsbelastung heraus
ist zumindest nicht erkennbar. Die Aufgabenlage hat sich nicht plötzlich verdoppelt. Vielmehr handelt es sich wohl um eine politische Entscheidung über die Größe des Magistrats mit entsprechenden Folgen für Kosten, Einfluss und Mehrheitsverhältnisse.

Für die Bürger könnte gerade ein Magistrat ohne feste Mehrheit
durchaus interessant sein. Er zwingt zu inhaltlichen Debatten, verhindert Automatismen und stärkt im Idealfall die Kontrolle. Allerdings funktioniert ein solches Modell nur, wenn die Beteiligten bereit sind, tatsächlich Politik zu machen – und nicht nur Positionen zu verwalten.


Siehe auch
» Rodgau kürzt Politik um 200.000 Euro – Opposition klagt über Nachteile


Bei 6 (5+1) Stadträten in Rödermark so machbar.
Magistrat:
Hauptamtlich:
Bürgermeister (CDU)

Stadträte
Hauptamtlich
Erster Stadtrat (AL/Grüne)
Ehrenamtlich:
CDU
AfD
SPD
FWR
FDP

TACO und NACHO. Was hat man für den Rödermärker Haushalt

Zu Trumps Androhungen kursiert TACO („Trump Always Chickens Out“), bei der Straße von Hormus wurde NACHO („Not A Chance Hormuz Opens“) daraus.

Was könnte man sagen, wenn ein Haushalt dringend saniert werden muss, aber die Hauptverantwortlichen noch keine genaue Vorstellung erkennen lassen, wie das eigentlich gelingen soll?

CatGPT hat da einige Vorschläge.

Frühlingsmarkt: Viel los auf der bunten Meile

Bummeln vom Marktplatz bis zum Bücherturm fand den erhofften Anklang

So gab es reichlich Lob, das Bürgermeister Jörg Rotter und der Leiter der Wirtschaftsförderung, Till Andrießen, natürlich gerne hörten. Die städtische Wirtschaftsförderung, die das Stelldichein der 44 Händler, Gastro -Experten und Kulturschaffenden auf der Bummelmeile zwischen Marktplatz und Bücherturm unter Federführung von Alfons Hügemann vorbereitet hatte[..]

ACHTUNG.So klang das 2025<


2026

Wegen hoher Kosten fällt der Frühjahrsmarkt in Ober-Roden aus. Der Dinjerhof rettet mit seinem Hobbymarkt die liebgewonnene Tradition. Quelle: OP-Online.de

So klingt es 2026.
Vermutlich deshalb, weil die Kosten wohl nicht in das (noch anzufertigende) Haushaltssicherungskonzept passen.
Das Ergebnis der Schwarz/Grünen Koalition in Rödernark?

Eventuell hätte man den Frühlingsmarkt retten können, wenn man mit den Stimmen der Koalition bereits vor der Kommunalwahl die Grundsteuer B auf 2.500 Punkte erhöht hätte.

Siehe auch
» Mal ganz ehrlich! Wenn man den Frühlingsmarkt aufgibt, beerdigt man dann auch offiziell den Ortskern?
 

Heute Stavo. BAU-Turbo, konstituierende Sitzung, Magistrat und Hauptsatzung

Sitzverteilung. 39 Sitze
14 CDU
8 AL/Grüne
6 AFD
5 SPD
3 FWR
3 FDP

Heute konstituierende Sitzung

Mir ist es persönlich völlig egal, wie sich die kommende Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat zusammensetzen. Durch die sich abzeichnende neue alte Koalition wird es meiner Einschätzung nach genauso schrecklich bleiben wie bisher. Hoffnung habe ich lediglich, weil der Haushalt aufgrund des Haushaltssicherungskonzepts nun nicht mehr ausschließlich in den Händen von Magistrat und Stadtverordneten liegt.

Mich interessiert die Änderung der Hauptsatzung.

Änderung der Hauptsatzung

[..]Der vorliegende Tagesordnungspunkt wurde durch den Bürgermeister vorsorglich auf der Tagesordnung der konstituierende Sitzung vorgesehen, um der Stadtverordneten-versammlung eine Beratung und Änderung bereits in der ersten Sitzung zu ermöglichen.
 
Gemäß § 58 Abs. 3 HGO muss mit entsprechender Frist zu einer Änderung der Hauptsatzung geladen werden, so dass eine nachträgliche Aufnahme in die Tagesordnung – auch bei 2/3-Mehrheit – nicht möglich wäre.
 
Mit dem TOP und der Beschlussvorlage ist keine Beschlussempfehlung zu Art. I verbunden. Sofern keine Änderung der Zahl der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder beantragt wird, kann der Artikel entfallen.
 
Jedoch wird empfohlen, die Änderungssatzung ggfs. unter Streichung des Art. I (wenn die Zahl der Stadträte belassen werden soll) mit den Artikeln II und III zu beschließen, um den sog. Bau-Turbo vor Ort umzusetzen, vgl. unten.
[…]

Bau-Turbo

Im unbeplanten Innenbereich (nach § 34 BauGB) kann vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden, wenn das Vorhaben der Errichtung eines Wohngebäudes dient (§ 34 Abs. 3B BauGB). Hierdurch werden vor allem weitgehende Möglichkeiten für „Zweitbebauungen“ innerhalb der rückwärtigen Grundstücksbereiche eröffnet.
 
Aufgrund des neuen § 246e Abs. 1 Satz 1 BauGB kann darüber hinaus bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 (generell) von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder der Baunutzungsverordnung abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient[..]

» Hier der Text der Änderung
» Aktueller Magistrat.
» https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/


Siehe auch:
» Koalitionsverhandlungen. Hallo M.
» Rödermark Magistratswahl. Lassen Sie sich nicht durch Sprüche blenden.