Wenn man sich das Chaos beim Verkauf eines Bahnhofs ansieht, sollte man den nächsten geplanten Verkauf der Stadt Rödermark genau beobachten. Es geht zwar nur um ein Grundstück, aber auch da können Fehler gemacht werden. Welche? Hoffen wir keine.
In der Offenbach-Post ist am 9.12.2011 unter Regionales sinngemäß folgendes zu lesen:
„Das Grundstück Ober-Rodener-Straße 18 – das ehemalige JUZ-Gelände– soll an den Caritasverband verkauft werden.“
Jetzt kommen wichtige Aussagen (so steht es in der OP)
„Bürgermeister Roland Kern geht davon aus, dass das Geschäft bis Februar entscheidungsreif ist.“
Man beachte bei der Aussage – bis Februar entscheidungsreif -. Der Verkauf des Bahnhofes beschäftigt die Stadt Rödermark jetzt seit 4 Jahren
Weiter kann man lesen:
„Altlasten und Produktionsrückstände im Boden sind nach Auskunft Kerns nicht zu befürchten“
1. Wurde das Gelände des ehemaligen JUZ jemals auf Altlasten untersucht?
2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wer trägt die Kosten für die möglicherweise erforderliche Beseitigung der Altlasten?
Stellungnahme der Fachabteilung Liegenschaften
Zu Frage 1 und 2:
Das Gelände des ehemaligen JUZ wurde 2002 untersucht. Dabei wurden Quecksilberbelastungen festgestellt. Weitere Untersuchungen bezüglich des Gefährdungspotentials für das Grundwasser wurden bei späteren Baumaßnahmen als erforderlich erachtet.
Zu Frage 3:
Gemäß Magistratsbeschluss vom 05.03.2002 trägt die Stadt Rödermark die Kosten der erforderlichen Beseitigung. Der Kaufpreis betrug damals u.a. aus diesem Grund pauschal 1.000,00 € für die gesamte Fläche.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Antrag der SPD, FDP und Freie Wähler: „Akteneinsichtsausschuss“
Sachverhalt/ Begründung
Nach § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern.
Bezüglich des sich mittlerweile über 4 Jahre hinziehenden Themenkomplexes „Erwerb des Bahnhofsgebäude Ober?Roden durch die Stadt Rödermark“ besteht nach wie vor eine Vielzahl von offenen Fragen und damit einhergehend großer Aufklärungsbedarf. Insbesondere kann aktuell nicht vollständig bzw. mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Stadt ein erheblicher und ggf. vermeidbarer finanzieller Schaden entstanden ist. Eine bestehende Anfrage der SPD?Fraktion hinsichtlich der bis dato aufgelaufenen Kosten für die Leitungsumlegung wurde bisher seitens des Magistrat nicht beantwortet.
Aufgrund der finanziellen Tragweite sowie der praktischen Bedeutsamkeit der Sache für die Stadt Rödermark insgesamt beantragen die Fraktionen der SPD und der FDP daher die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 II 2 2. Hs. HGO zur Klärung der Vorgänge um den Erwerb des Bahnhofes Ober?Roden durch die Stadt Rödermark sowie der finanziellen, rechtlichen und praktischen Folgen. Akteneinsichtsausschuss kann/sollte der Haupt?, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss sein.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO einen Akteneinsichtsausschuss ein.
Gegenstand desselben soll der Kauf des Bahnhofsgebäude Ober?Roden durch die Stadt Rödermark und die sich aus diesem Geschäft ergebenden rechtlichen, finanziellen und praktischen Konsequenzen für die Stadt sein.
I. Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:
1.) Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG
2.) Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss
3.) Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege? und Leitungsrechte, etc.)
4.) Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)
5.) Finanzielle Folgen des Kaufs insgesamt (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt
6.) Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude
7.) Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude
8.) Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG
9.) Zukunft: mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt, eventuelle rechtliche Probleme, usw.
II.) Vorgelegt werden sollen dazu (nicht abschließend) u.a.:
1.) Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden
2.) Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG
3.) Der notarielle Kaufvertrag in Gänze
4.) Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung
Hier ist der Bahnhof Rödermark / Ober-Roden schon als Denkmal eingezeichnet
Quelle: buergergis.kreis-offenbach.de Bahnhof Rödermark Ober-Roden eingezeichet als Denkmal
Legende zu dem Plan
Scheinbar steht das Gebäude – Döner – auch unter Denkmalschutz. Hoffentlich ist das auch dem Betreiber des Aspava bekannt.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
FDP Rödermark: Schildbürgerei oder Schlamperei beim Bahnhofskauf durch die Stadt?
Denkmalschutz? Finanzielles Debakel für die Stadt? Akteneinsichtsausschuss beantragt. Über vier Jahre ist es nun her, dass die Stadt Rödermark das Bahnhofsgebäude Ober-Roden gekauft hat. Die Intention damals war und ist nach wie vor richtig: Durch den Kauf und gesteuerten Weiterverkauf sollte die Stadt die Möglichkeit haben, mittelbaren Einfluss auf die Gestaltung und zukünftige Nutzung des Gebäudes zu nehmen. Vor zwei Jahren dann legte sich die Stadtverordnetenversammlung auf einen Kaufinteressenten fest – gegen die Stimmen der FDP weil völlig verfrüht und ohne Not unter künstlichem Zeitdruck. Seitdem ziehen sich die Verhandlungen über knappe 26 Monate hin und peu à peu tauchen, meist nur auf Rück? bzw. Anfrage, immer neue Negativtatsachen rund um die Immobilie Bahnhof auf. Waren es anfäglich fortbestehende Mietverträge, kamen sodann Leitungsrechte und andere Grundbuchlasten hinzu und aktuell steht im Raum, ob das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht – bzw. dass dem so ist. „Es kann doch wohl nicht sein“, so der klare Kommentar von FDP?Fraktionschef Tobias Kruger, „dass die Stadt erst nach dem Kauf Stück für Stück via Zufallsprinzip herausfindet, welche Belastungen an Gebäude und Grunstück sie da mitgekauft hat. Keinem Privatmann wären so grobe handwerkliche Fehler passiert. Es drängt sich daher die Frage auf, ob entweder die Katze im Sack gekauft wurde bzw. wer überhaupt was wann wusste bzw. nicht wusste oder hätte wissen müssen.“ Mit Blick auf den derzeitigen Wissensstand kann im Moment das Kapitel „Bahnhofskauf durch die Stadt“ nur dick mit „Schildbürgerstreich“ bzw. sogar „Schlamperei“ überschrieben werden.
Fakt ist: Aufgrund einer notwendigen Leitungsumlegung sind bereits beträchtliche Zusatzkosten für die Stadt angefallen. In welcher Höhe genau, ist noch unklar, da der Magistrat diese Antwort bisher schuldig geblieben ist. Da sich im schlimmsten Szenario der ganze Fall zu einem finanziellen Debakel für die Stadt entwickeln könnte, hat die FDP nun (gemeinsam mit der SPD) im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, mit deren Steuergeld mal wieder nicht verantwortungsbewusst umgegangen wird/wurde (Stichworte u.a.: Schadensersatz, Unverkäuflichkeit, extrem teure denkmalschützende Sanierung), einen Akteneinsichtsausschuss zum Thema „Bahnhofskauf durch die Stadt“ beantragt, um endlich Licht ins verworrene Bahnhofsdunkel zu bringen. Aufgabe dieses parlamentarischen Kontrollgremiums soll es nunmehr sein, die gesamten Vertragsverhandlungen um den Kauf des Bahnhofgebäudes durch die Stadt und die Belastungen (rechtlich und praktisch) an Gebäude und Grundstück zu untersuchen und festzustellen, wo die Verantwortlichkeiten lagen und liegen. Vor allem muss aus Sicht der Liberalen ermittelt werden, warum erst deutlich nach dem Gebäudekauf so wesentliche Details wie Leitungsrechte und Denkmalschutz auf den Tisch kamen und warum die Stadtverordneten nicht vor der Kaufentscheidung über alle wesentlichen Details dieser Art informiert wurden. Auch muss geprüft und offengelegt werden, ob der Stadt eventuelle Regressansprüche gegen die Bahn zustehen oder ob die Stadt selbstverschuldet wichtige Details (Denkmalschutz?) nicht zur Kenntnis genommen oder gar bemerkt hat. (tk) Presseerlärung der FDP-Rödermark. Tobias Kruger.
Bieberer Bahnhof ist verkauft
Marcus Müller kauft von einer Tochter der Deutschen Bahn den mehr als 100 Jahre alten Bahnhof in Bieber. Nun hadert der Besitzer mit dem Denkmalschutz, denn die Behörden gaben zunächst falsche Auskünfte.[..]Lesen Sie den Artikel bei fr-online.de
Bahnhof Ober-Roden:
SPD entsetzt über neuerlichen Dilettantismus
(Rödermark) Noch vor wenigen Wochen erklärte der Bürgermeister, dass der Verkauf des ehemaligen Ober-Röder Bahnhofsgebäudes in trockenen Tüchern sei. Offenbar weit gefehlt, wie sich nun herausstellt. Richtig ist zwar, dass der Notarvertrag geschlossen ist. Doch die Genehmigung der Stadt für das Vertragswerk fehlt nach wie vor. Der Grund: Nach Vertragsunterzeichnung wurde erst bekannt, dass das Bahnhofsgebäude in der Liste der denkmalgeschützten Gebäude steht. Davon zeigt sich die SPD-Fraktion mehr als entsetzt. Denn dies könnte mit schwerwiegenden Folgen für Stadt und Käufer verbunden sein. Die SPD werde daher einen Akteneinsichtsausschuss beantragen, um Licht ins Dunkel dieser nun seit 4 Jahren andauernden Angelegenheit zu bringen.
„Diesen Dilettantismus der Verwaltungsspitze werden wir nicht weiter tolerieren“, lässt SPD-Fraktionschef Stefan Junge nach Bekanntwerden des neuerlichen Unbill erzürnt verkünden. Erst musste das Versagen bei der lastenfreien Übergabe des Bahnhofs korrigiert werden. Dann kamen Leitungsverlegungen hinzu, deren Kosten bis heute nicht von der Verwaltung genannt würden. Und nun das neuerliche Debakel mit dem Denkmalschutz.
„Uns kann keiner erzählen, dass die Aufnahme in die Denkmalschutzliste klammheimlich, still und leise erfolgt sein soll“, so Junge weiter. Schließlich hätte man mehr als vier Jahre Zeit gehabt, auch diese Frage sicher und gerichtsfest für alle Beteiligten zu klären.
Offenbar wurde aber auch hier, wie zuvor bereits beim Ankauf und den damit verbundenen Grundbuchlasten, tief und fest gepennt. Schließlich sei es öffentlich bekannt, dass viele zur Veräußerung stehende Bahnhöfe wegen ihres Alters und ihrer Bauarchitektur unter Denkmalschutz stehen. Dass diese Frage nicht mit der zuständigen Behörden des Denkmalschutzes in Hessen abgeklärt wurde, sei unverzeihlich.
Befürchtungen habe die SPD auch dahingehend, dass die Stadt mit Schadensersatzansprüchen rechnen müsse, sollte der Ankauf nun doch noch platzen, da zu befürchten ist, dass auf einen Käufer bei einer derartigen Ausgangslage deutlich höhere Kosten für eine Sanierung zukämen.
Überdies fordert die SPD die Stadtverwaltung auf zu prüfen, ob ihrerseits Schadenersatzforderungen gegenüber der Bahn gestellt werden können, sofern beim Ankauf falsche Aussagen diesbezüglich getroffen worden sind.
„Der Vertrauensvorschuss in das Verwaltungshandeln ist nun restlos aufgebraucht“, sekundiert Fraktionspressesprecher Armin Lauer. Die SPD-Fraktion wolle der Sache auf den Grund gehen und herausfinden, was hier wirklich passiert ist oder nicht.
Die Verschleierung von Tatsachen müsse nun ein Ende haben. Die SPD werde daher einen Antrag auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses stellen. Dabei erhofft sie sich auch Unterstützung anderer im Rödermärker Parlament vertreten Fraktionen, bräuchte sie dafür aber eigentlich nicht: Ein Akteneinsichtsausschuss ist nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dann zu bilden, wenn es eine Fraktion verlangt. Quelle SPD Rödermark
Siehe auch Presseerklärung der FDP sowie der gemeinsame Antrag zur Akteneinsicht von SPD, FDP und Freie Wähler
Bieberer Bahnhof ist verkauft
Marcus Müller kauft von einer Tochter der Deutschen Bahn den mehr als 100 Jahre alten Bahnhof in Bieber. Nun hadert der Besitzer mit dem Denkmalschutz, denn die Behörden gaben zunächst falsche Auskünfte.[..]Lesen Sie den Artikel bei fr-online.de
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Was zum alten Feuerwehrhaus Ober-Roden
Das alte Feuerwehrhaus grenzt an die Bücherei. Wenn man im Treppenhaus der Bücherei in den ersten Stock geht, Treppenhaus Bücherei Ober-Roden
fällt einem eine merkwürdige Einsparung an der rechten Wandseite auf. Was mag das im ersten Stock wohl sein?
Was mag das wohl sein? Das sieht ja geradezu so aus, als wenn sich damals Gedanken gemacht wurden, das alte Feuerwehrhaus von der Bücherei her begehbar zu machen.Übergang zum alten Feuerwehrhaus?
Hatte man da wirklich einen Übergang zu alten Feuerwehrhaus geplant? Würde sich ja anbieten. Man baut eine Bücherei und plant nebenan in einem dann leerstehenden Gebäude ein Museum.
Nachtrag 08.12.2011
Zu der Wandaussparungen im Treppenhaus des Bücherturms eine einfache Erklärung: Es existiert bereits seit Jahren eine Weiterplanung (Archäologisches Museum u.a.) des Bücherturms, die einen Abriss des alten Feuerwehrhauses und einen Gebäudeneubau an dessen Stelle vorsieht. Die Aussparungen im Treppenhaus wird nach Durchbruch die zwei Gebäudeteile verbinden. Es ging aber nicht darum, das alte Feuerwehrhaus mit dem Bücherturm zu verbinden, sondern das neue Gebäude. Es existiert auch eine CD mit den Huther-Plänen „Museum Ober-Roden“ schon seit frühen Maurer-Zeiten.
Anno 2005 Archäologische Funde finden Platz in Ober-Rodens Zentrum
Mit dem Bau eines Museums soll noch in diesem Jahr begonnen werden
In einem unscheinbaren Kellerraum der Kulturhalle Rödermark liegen Teile eines „wahren archäologischen Schatzes“ versteckt. So bezeichnete der hessische Landesarchäologe und Saalburgdirektor Prof. Dr. Egon Schallmayer in einem Gespräch mit Rödermarks Bürgermeister Roland Kern die Funde, die bei Ausschachtungsarbeiten ab Mitte der 80er Jahre im Ortskern von Ober-Roden zutage gefördert wurden. Kistenweise harren noch Gebeine, Scherben und Fliesenteile – genau sortiert nach ihren Fundorten an der Nazarius Kirche und dem katholischen Kindergarten sowie unter dem Zehnthof – ihrer Bearbeitung.[..] Quelle: Stadt Rödermark Siehe auch Beschluss der STAVO vom März 2005
Nachtrag 09.12.2011
19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur am 17.11.2008
An Hand einer Power-Point-Präsentation erläutert der Architekt Siegbert Huther sein Konzept zu Ausstellungsräumen für archäologische Funde. Zwischen Stadtbücherei und altem Feuerwehrhaus kann die Garage zu einer „Vitrine“ auf- und umgebaut werden. Für das Archiv können Räume im Keller des ehemaligen Feuerwehrhauses genutzt werden. Zugang kann über Aufzug und Treppenhaus der Stadtbücherei erfolgen. Seinerzeit wurden dort schon Türöffnungen eingeplant. Auf diesem Wege sind auch die Toilettenräume der Stadtbücherei nutzbar. Die Kosten für die Erstellung werden von Herrn Huther mit ungefähr 300.000 € beziffert.
Bürgermeister Kern erklärt, dass eine Finanzierung der Errichtung aus Mitteln der HSE-Stiftung zu 100% möglich ist. Folgekosten sind nicht eingerechnet. Die Bauverwaltung soll sich demnächst mit diesem Projekt beschäftigen, sodass Anfang nächsten Jahres über die Folgekosten Auskunft im Ausschuss gegeben werden kann.
Nachtrag 09.12.2011
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur. 15.09.2008
Der Vorsitzende begrüßt Prof. Dr. Schallmayer als Gast zu TOP 2.
Prof. Schallmayer gibt einen Überblick über die Ausgrabungen, die in Ober-Roden gemacht wurden. Er berichtet über den Forschungs- und Bearbeitungsstand der Grabungen bzw. die Aufarbeitung des Fundmaterials.
Weiterhin erläutert er, dass solche Funde, an einem angemessenen Ort für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Dazu bedarf es Räumlichkeiten mit Vitrinen, Tafeln und Modellen (z.B. Holzkirche) und „geschultem“ Personal.
Nachdem durch Gutachten das „alte Schwesternhaus“ in Ober-Roden nicht als Ausstellungsort in Frage kommt, wird über Alternativen diskutiert. Hier wird der Vorschlag der Architekten Huther und Karawassilis (Schluss der Baulücke) zwischen Bücherei und Feuerwehrhaus als Möglichkeit genannt. Dieser Ort hat auch wegen seiner Lage zwischen Hort, Jugendzentrum und Bücherei als Kulturzentrum Vorteile. Personal aus der Bücherei könnte dort Aufgaben übernehmen.
Man ist sich einig darüber, dass der Ausstellungsort im Ortskern (Ortskernbelebung) nahe den Fundstellen bleiben soll.
Das Konzept der Architekten Huther und Karawassilis soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur am 27.10.2008 vorgestellt werden.
Erstellung kann, so Bürgermeister Kern, aus Stiftungsmitteln der HSE erfolgen.
Herr Michael Gensert fordert:
1. eine Kostenschätzung nach DIN 276 zur Orientierung
2. kurze Darstellung der HSE-Mittel
3. besteht die Möglichkeit HSE-Mittel auch auf anderem Areal einzusetzen?
Es ergeht ein Arbeitsauftrag an den Magistrat, alle Möglichkeiten zu prüfen.
Der Vorsitzende schlägt vor, eine Empfehlung in Form einer Magistratsvorlage vorzulegen.
Nach Abschluss der Diskussion verabschiedet der Vorsitzende Herrn Prof. Schallmayer und übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Rädlein.
Quelle: bgb.Roedermark Punkt Ö2
Nachtrag 09.12.2011
26. öffentlichen Sitzung (Sondersitzung) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark 2.4.2009
Beschlussvorschlag: (AL/Die Grünen)
Für die Errichtung eines archäologischen Museums zwischen Bücherturm und alter Feuerwache werden 150.000 Euro bereitgestellt.
Es werden Stiftungsmittel der HSE Stiftung beantragt.
Die Kosten für die laufende Unterhaltung sind darzustellen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass Drittmittel akquiriert werden können.
Quelle: bgb.Roedermark Ö 3.3.3
„Errichtung eines archäologischen Museums“ sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen am 12. Mai 2009 behandelt werden.
13.05.2009. 27. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
— Der Antrag wird zurückgezogen. Er soll als neuer modifizierter Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. —
Danach verliert sich die Spur. Gab es da keinen modifizierter Antrag mehr?
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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