AfD Ortsverband Rödermark – Die Alternative für Deutschland

Pressemitteilung
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+++ Pressemitteilung vom 18.08.2020 +++
Alternative für Deutschland geht mit Aktionsplan in den Kommunalwahlkampf 2021

Der Ortsverband der Alternative für Deutschland (AfD) in Rödermark hat bei seiner turnusmäßigen Sitzung die ersten Maßnahmen für die Kommunalwahl am 14. März 2021 getroffen.
Das Wahlkampfteam wird das bereits verabschiedete Wahlprogramm „Handeln statt Reden – 5 Ziele für Rödermark“ den Bürger bei der Kommunalwahl 2021 als echte Alternative zur bisherigen grün-schwarzen Politik der internen Absprachen und fehlenden Prioritäten präsentieren. Außerdem sollen alle notwendigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Wahlteilnahme und die Aufstellung eines starken Listenvorschlags erarbeitet werden.
Mit ihrem 5-Punkte-Aktionsplan fordert die AfD eine sofortige Abkehr von teuren Prestige Objekten und setzt sich für die umgehende Behebung der dringendsten Mißstände und Probleme in Infrastruktur und Straßenbau ein:
Ø 1. Ruhe für die Bürger – Ortsumgehung Urberach jetzt!
Ø 2. Junge Familien fördern – Bildung am Gymnasium sicherstellen!
Ø 3. Rücknahme der Steuererhöhungen – Senkung der Grundsteuer B!
Ø 4. Verzicht auf Prestigeobjekte – Ausbau der Infrastruktur!
Ø 5. Strikte Haushaltskonsolidierung – Privatisierung des Badehauses!
Die AfD wird mit einer starken Liste bei der Kommunalwahl 2021 antreten, um für eine politische Wende in Rödermark zu sorgen.
Dazu wird sie ihre Liste für qualifizierte Bewerber öffnen und ruft die an einer Kandidatur interessierten Bürger auf sich bei einem Mitglied des Wahlkampf Teams oder direkt beim Ortsverband zu melden. Eine erste Kontaktaufnahme kann ab sofort über die E-Mail-Adresse: jwgr@arcor.de (junge-wählergruppe-rödermark/afd) erfolgen. Mit ihren klar definierten Zielen wird die AfD-Fraktion in der neuen Stadtverordnetenversammlung alle anderen Parteien in die politische Verantwortung nehmen, um für Rödermark eine bürgernahe und lebenswerte Zukunft zu gestalten.
Gezeichnet: Der Ortsvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) in Rödermark
Quelle: AFD Ortsverband


Keine Baugenehmigung. Abriss.

Baumhaus an der Rodau
Baumhaus an der Rodau

Es bleibt nur zu hoffen, dass sich keiner findet, der diesen wunderschönen Platz mit den Kinder gebaut hat. Lange wird es nicht mehr dauern, dann wird die Stadt aus Sicherheitsgründen die komplette Rodau einzäunen müsssen.

Baumhaus an der Rodau hinter dem neuen Kindergarten.
Baumhaus an der Rodau

Hier stand das Baumhaus
Hier stand das Baumhaus

Kostspielige Aufgaben trotz Corona-Rezession

Kostspielige Aufgaben trotz Corona-Rezession
Kostspielige Aufgaben trotz Corona-Rezession

Webseite der Stadt Rödermark

Die Zahlen, die Bürgermeister Jörg Rotter im Rahmen seiner Magistratsmitteilungen zu Beginn der Juni-Sitzung der Stadtverordneten vortrug, waren erschreckend: Vor dem Hintergrund eines dramatischen Wirtschaftseinbruchs in Folge der Corona-Pandemie wird die Stadt Rödermark in diesem Jahr wohl rund 3,5 Millionen Euro weniger einnehmen als geplant. Die Finanzverwaltung hatte Prognosen einer bundesweiten Steuerschätzung Mitte Mai und Zahlen des Hessischen Finanzministeriums auf die kommunale Ebene heruntergerechnet. Aktuellere Zahlen gibt es derzeit nicht.

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AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“

Pressemitteilung
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Pressemeldung AL/Die Grünen
Faule Argumente gegen die Stadt

Eine Insolvenz liegt vor, wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist. Für keine der in Frage kommenden Möglichkeiten hat der Betreiber der „Oase“ bislang irgendwelche Angaben gemacht. Falls aber doch von einer Insolvenz ausgegangen werden müsste, steht fest, dass diese nie und nimmer auf die Einführung der Vergnügungssteuer zum 1. Juli zurückgeführt werden kann.
Weiter bei AL/Die Grünen



Es gibt noch keinen öffentlich bekanntgemachten Insolvenzantrag. Allerdings steht bis heute die Aussage, dass die OASE schließen muss, weil die Vergnügungssteuer eingeführt wurde. Wie letztendlich die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, ist mal völlig egal.

Einige Hinweise zu dem Artikel der AL/die Grünen, die diese möglicherweise übersehen haben.
 
Steuerbescheid.
Ich nehme nicht meine Worte. Wir nehmen die Satzung, der auch von AL/die Grünen so zugestimmt wurde. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Vergnügungssteuersatzung)
§ 9 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung – eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.
(Hervorhebungen durch den Admin).
 
Was entnehmen wir der Satzung? Der Unternehmer meldet den Betrag, den zu zahlen hat. Er wird eher weniger als zu viel melden.
Der Unternehmer braucht und bekommt wahrscheinlich auch keinen Steuerbescheid. Er MUSS seine Steuer anhand der von ihm zu meldenden Flächen und dem Steuersatz aus der Satzung selbst errechnen und an die Stadt zahlen. Und glaubt mir liebe Grünen, ein Unternehmer kann rechnen und weiß anschließend, ob er die Kosten (ca. 90.000,00 p Jahr) tragen kann oder auch nicht.
Fazit: Absoluter Blödsinn, der Hinweis auf einen fehlenden Steuerbescheid.

Gewerbesteuer.
Ich würde die Frage nach der Gewerbesteuerzahlung nur dann stellen, wenn ich die Beträge kenne.
Ein Hinweis auf die Gewerbesteuer, die der Unternehmer gezahlt hat oder auch nicht, im Zusammenhang mit einer Insolvenz zu nennen, kann eigentlich nur folgendem Gedankengang entsprungen sein: „Er hat in der Vergangenheit keine Gewerbesteuer bezahlt und deshalb ist der Grund für die Insolvenz nicht bei der Vergnügungssteuer zu suchen
Fazit: Denjenigen, die einen solchen Gedankenansatz verfolgen, muss ich sagen: „Totaler Blödsinn“. Die Höhe einer Gewerbesteuerzahlung (auch wenn er nichts zahlt) sagt wenig darüber aus, ob es einem Unternehmer gut geht oder nicht.
Einen immer schlüssigen Zusammenhang zwischen Höhe der Gewerbesteuer und einer Insolvenz bzw. einer evtl. Zahlungsfähigkeit herzustellen, ist totaler Blödsinn.

Insolvenz. 27 Jahre ging alles gut. Jetzt kommt die Vergnügungssteuer
Der einführende Satz der PM: „Eine Insolvenz liegt vor …..“ würde besser zutreffen, wenn man auf den von mir gestrichenen Zusatz verzichtet. „Wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist.
Informationen zur Situation gab es. Die FDP hat sich vor Ort mit Herrn Horak unterhalten und danach unverzüglich und unmissverständlich die Stadtverordneten sowie den gesamten Magistrat mitgeteilt, dass Herr Horak, Betreiber der OASE, sein Unternehmen dann schließen muss, wenn die Vergnügungssteuer kommt. Jedem, dem an dem Fortbestand des Unternehmens gelegen ist, hätte einfach mal den Kontakt aufnehmen können, um sich selber darüber zu informieren, ob die Ausführungen der FDP zutreffend sind. Hätte der Betreiber explizit und zusätzlich die Grünen informieren sollen? Ob die von der Schließung finanziell weiteren Betroffenen (Taxi, Hotel, Mitarbeiter, Catering) und/oder Herr Horak bei der Stadt vorgesprochen haben, darüber kann ich zweifelsfrei nichts schreiben.
 
Ab 1.7. gibt es jetzt die Vergnügungssteuer. Die Hoffnung, dass man die vernünftigerweise doch wieder zurückzieht, hat sich nicht erfüllt.
– Die OASE macht(e) ihr Geld mit Veranstaltungen.
– Bei jeder Veranstaltung fällt die Vergnügungssteuer an.
– Die kann nicht gezahlt werden.
Was tun? Es gibt nur einen Weg.

Insolvenz
Ich habe mir die Insolvenz/Konkurs durch „Learning by doing“ beigebracht.
 
Siehe auch
» Zusammenfassung OASE