
Bei der Veranstaltung wurde viel Zeit darauf verwendet, den protestierenden Eltern die finanziellen Probleme der Stadt zu erklären.
Eigentlich wollten die Eltern Lösungen hören und keine Probleme.
An die Eltern. Argumentiert mit Hebesatz.
Nehmen wir an, die Stadt spart durch den Wegfall der Geschwisterregelung rund 71.000 Euro. Diese Summe ließe sich alternativ auch über die Grundsteuer B aufbringen. Zum Vergleich:
Wenn man den gesamten Hebesatz der Grundsteuer B mit 1 Million Euro Einnahmen gleichsetzt (genauer: 970.000 Euro = 100 % Hebesatz), dann entsprächen 71.000 Euro etwa 7,1 % mehr Grundsteuer B.
Mit anderen Worten: Statt die Eltern stärker zur Kasse zu bitten – über höhere Kita- oder Betreuungsgebühren – könnte man denselben Betrag auch durch eine moderate Erhöhung der Grundsteuer B einnehmen.
Aber Achtung: Steuer ist nicht gleich Gebühr.
Eine Gebühr ist zweckgebunden – sie soll eine konkrete Leistung (z. B. Kinderbetreuung) finanzieren. Eine Steuer hingegen ist nicht zweckgebunden. Sie fließt in den allgemeinen Haushalt der Stadt und kann frei verwendet werden – auch für Straßenbau oder Verwaltung.
Fazit.
Es wird einen Elternbrief geben. Es wäre nett, wenn man mir diesen Elternbriefe zur Veröffentlichung zustellen würde.
Siehe auch
» Zweiter Rückzieher nach Bürgerprotest. Scheinbar geht es in Rödermark nur so.
» Baugebiete.
Organigramm der Stadt Rödermark. Keine Gewähr auf Aktualität.
Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.