Geht es doch ohne Straßenbeitrag?

Geht es doch ohne Straßenbeitrag?

Das eine Straßenbeitragssatzung ZWINGEND erforderlich ist, hat die Vergangenheit gezeigt. In Rödermark gab es ohne einen Straßenbeitrag (es gibt wenige Ausnahmen) keine grundhafte Sanierung der Straßen.

Ohne Straßenbeitragssatzung. Keine grundhafte Sanierung. Keine Haushaltsgenehmigung.

Ein Widerstand, so wie jetzt in Rüsselsheim praktiziert, wird keinen kurzfristigen Erfolg haben. Das RP wird aller Voraussicht nach eine einmalige Beitragssatzung anordnen.
Für die Stadtverordneten und dem Bürgermeister in Rödermark gab es letztendlich keinen Ausweg mehr. Ein Straßenbeitrag musste her, um den weiteren Verfall der Straßen entgegen wirken zu können. Keiner, aber auch wirklich keiner ist von dieser Satzung begeistert. Aber irgendwann muss man mal damit beginnen, den Renovierungsstau von 15.000.000,00 € abzubauen.

Betrifft (leider) NUR Bayern.

Jetzt die CSU. Die will den Straßenbeitrag kippen. Damit wird viel, viel Geld gespart und die nie verhallenden Diskussionen über die ungerechte Behandlung hätten ein Ende. Die Umstände, warum die CSU dieses Thema aufgreift, sollen mal Scheiß egal sein.

CSU: Beiträge für Straßenausbau werden gekippt
Die Landtagsfraktion will den Streit um die Abgaben vom Tisch haben und wird wahrscheinlich Anfang des neuen Jahres eine radikale Lösung beschließen. Lesen Sie den ganzen Artikel bei www.augsburger-allgemeine.de

Der Artikel sagt zusammengefasst aus, dass eine Straßenbeitragssatzung nicht mehr von einer übergeordneten Stelle den Kommunen verordnet werden soll. Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung.werden.
Das soll aber nicht heißen, dass die Bürger für den kommunalen Straßenbau nicht mehr zahlen müssen. Bezahlen muss man dann eben über die Grundsteuer B. Und dann ALLE.

Die Bürger würden aber jede Menge Geld sparen, wenn es KEINEN Straßenbeitrag gäbe. Ein neues Verwaltungsmonster mit zusätzlichen Mitarbeitern, separate Abrechnungen, aufwendige Erhebungen, Gebührenbescheide, Prozessrisiko …… – all das würde entfallen.

Stellen Sie sich einmal vor, Bayern wird den Kommunen die Möglichkeit geben, ohne einen Straßenbeitrag die Grundsteuer B erheben. Was man da ein Geld sparen kann. In Hessen wird für viel Geld mit externen Beratern eine Satzung für den Straßenbeitrag erarbeitet. Alle Grundstücke werden mit einer Kennzahl zur Erhebung der Straßenbeitrags versehen. Sonderregelungen für Sportanlagen werden in einer sep. Satzung verankert werden. Diese Aufgaben hat die Stadtverwaltung Rödermark mit hohem finanziellen Aufwand im kommenden Jahr zu bewältigen. All das könnte man sich sparen, wenn wie oben beschrieben „Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung werden“. Dies wäre auch der Wunsch von BM Roland Kern und der Stadtverordneten.

Auf Rödermark umgesetzt.
Straßenbaumaßnahmen die über einen Straßenbeitrag abrechnet werden können. Jährlich 1.000.000,00.
Da man bis heute nichts von einer geplanten Grundsteuer B Erhöhung hört, müssten die bei einer Straßenbeitragssatzung geplanten 50% Eigenanteil über die bisherigen Einnahmen gedeckt sein. Es fehlen dann nach 50%. Diese 50% würden einer Grundsteuer B >Erhöhung von 50 Prozentpunkten entsprechen.

Die Kommunen in Hessen sollten sich dem Beispiel von Rüsselsheim anschließen und das Verwaltungsmonster „Straßenbeitrag“ abschaffen. Abschaffen kann das nur die Landesregierung. Eine Verpflichtung der Stadt, eine bestimmte Anzahl von Prozentpunkten der Grundsteuer B ZWECKGEBUNDEN für – grundhafte Sanierungen – festzulegen, muss noch gefunden werden.

Ich hab zufällig Herrn Diekmann auf die Ereignisse in Bayern angesprochen (sie waren ihm bereits bekannt). Er wollte die bayrischen Bestrebungen nicht weiter kommentieren, stellte stattdessen aber eine berechtigte Frage: „Glaubst Du im Ernst Karl, dass Rödermark das Problem Straßensanierung ohne die auferlegte Pflicht des RP nachhaltig angegangen wäre? Ich habe da meine berechtigen Zweifel. Selbst jetzt haben wir es erlebt, dass nicht das Notwendige, sondern nur eine Minimallösung eine Chance in der STAVO hatte – wir haben auch jetzt das Problem weiter nach hinten geschoben und statt der notwendigen 3.000.000,-€ nur eine Millionen in die Hand genommen. Man kann die Straßenbeitragssatzung hassen und kritisieren wie man will, aber Hand aufs Herz ohne sie würden Kommunen wie Rödermark weiter nur mehr oder wenig Löcher flicken – jetzt haben alle die komfortable Situation, dass sie alle sagen können, dass man ja muss.
– ich glaube Diekmann hat Recht in Bezug auf den Vollzug!

Hier die Rede von Samuel Diekmann zum Beschluss des Straßenbeitrags.
 
 
Siehe auch
» 17.01.2018 Straßenbeitrag. Kommunen sollen selbst entscheiden. FDP Gesetzentwurf.
» 29.11.2017 CSU zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Reden Bayerischer Landtag aus 2016


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Betlehem und Rödermark: Keine Herberge für junge Familien

Pressemeldung der SPD Rödermark

Betlehem und Rödermark: Keine Herberge für junge Familien.
Rund eine halbe Million für Einfamilienhaus. Wohnraum wird auch in Rödermark immer teurer


Wohnraum wird auch in Rödermark immer teurer und knapper. Der bisherige Eindruck der SPD wird durch harte Fakten bestätigt.
In einer Anfrage an den Magistrat der Stadt wollten die Sozialdemokraten wissen, wie sich die Miet- und Kaufpreise in den letzten 10 Jahren in Rödermark entwickelt haben. Obwohl nicht alle Fragen beantworten werden konnten, stellt sich ein eindeutiger Trend dar: Wohnraum wird immer teurer und knapper.

Die Weihnachtszeit könnte so besinnlich sein, die letzte Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr ist beendet, auch politisch konnte der größte Knatsch beseitigt werden, schreiben die Rödermärker Sozialdemokraten in einer Erklärung. Wäre da nicht eine schriftliche Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der SPD, die einigen politischen Sprengstoff berge.

Magistrat bestätigt Befürchtungen der SPD.
„Im Vorlauf unserer Anfrage an den Magistrat haben wir selbst einige Daten zusammengetragen und beispielsweise die neue Studie der Stiftung Warentest für den Preisanstieg von Eigentumswohnungen im Kreis Offenbach ausgewertet. Es wurde deutlich, dass Rödermark beispielsweise in führenden Online-Immobilienportalen zusammen mit Mainhausen die höchsten Mieten im Kreis Offenbach hat“, so der SPD Fraktionsvorsitzende Samuel Diekmann.
Diese Zahlen wollte der Magistrat in seiner Antwort nicht offiziell bestätigen, ihre „grundsätzlichen Aussagen“ aber auch „nicht anzweifeln“, gibt die SPD die Aussagen der Stadtregierung wieder. Rödermark habe wie fast alle Kommunen in Südhessen keinen Mietspiegel, da die Erstellung eines qualifizierten Zahlenspiegels aufgrund vielfältiger Einflussgrößen extrem aufwändig sei.
Der Magistrat berief sich in der Beantwortung der Fragen an die Sozialdemokraten auf den Immobilienbericht 2017 für den gesamten Kreis Offenbach. Hier seien in den letzten zehn Jahren die Kaufpreise bei Ein- und Zweifamilienhäuser um 34.7% auf 463.500,- EUR und bei Reihen.- und Doppelhäuser um 36,8% auf durchschnittlich 362.500,- EUR angestiegen.

Zahlen dürften für Rödermark noch höher liegen.
Für Rödermark dürften die Durchschnittszahlen aus dem Kreis Offenbach allerdings nach Einschätzung der SPD deutlich höher sein. Rödermark nimmt, so die SPD in ihrer Erklärung, sicher einen Spitzenplatz ein.
„Aber bleiben wir bei dem genannten Zahlen“, so Fraktionsvorsitzender Samuel Diekmann. „Der Kaufpreis bei neuen Eigentumswohnungen liegt aktuell pro qm bei 2.950,- EUR, im Bestandswohnungsmarkt bei 1.650,- EUR.“ Dies bedeute einen Anstieg alleine im letzten Jahr um 3,5% bei neuem bzw. bei schon länger bestehenden Wohnraum um 6,5%. Eine 100 qm Eigentumswohnung koste rund 300.000,- EUR, ein Einfamilienhaus rund 500.000,- EUR!
„Wer soll das bezahlen?“ fragt Diekmann.
Die Sozialdemokraten zeigten sich in ihrer Pressemitteilung frustriert darüber, dass vor allem mit der AL/ die Grünen wenig neue Flächen für Wohnraum zu realisieren seien. Bei dem letzten Mini-Baugebiet mit 3,3 Hektar Fläche am ehemaligen Festplatz in Ober-Roden habe der Magistrat in seiner Not das Los über die zahlreichen Bewerber für Bauland entscheiden lassen müssen.
„Selbstverständlich müssen wir mit unseren Ressourcen achtsam umgehe. Aber als eine der wenigen Kommunen im Kreis, die noch Flächen hat, sollten wir diese auch bedacht nutzen. Unsere jungen Leute werden sonst ihre Stadt verlassen müssen, wenn sie den Traum von einem kleinen Haus verwirklichen wollten. Selbst ein sozial- ökologisches Flächenkonzept, wie es die SPD im Sommer als Änderungsantrag zur Kapellenstraße vorgeschlagen hat, wurde abgelehnt“, so Diekmann.

Koalition hat andere Prioritäten in der Stadtentwicklung.
Auch die CDU zeigte sich in den Ausschusssitzungen immer wieder offen um beispielsweise Flächen für junge Familien bereit zu stellen.
„Bisher war das aber nur Gerede in den, übrigens öffentlichen, Ausschüssen Wenn es konkret wurde und wir Flächen vorschlugen, dann wurden unsere Anträge von der Koalition abgeschmettert“, so der SPD Fraktionsvorsitzende.
Die Koalition habe zwar, auch mit Unterstützung der Opposition, einige Wohnraumprojekte auf dem Weg gebracht, diese seien aber alle unter dem Credo „Innenstadtverdichtung vor Außenentwicklung“ einzuordnen und nur ein Tropfen auf den heißen Stein, führt Diekmann weiter aus. Die CDU/ AL würde lieber neue Gewerbeflächen (rund 20ha) bereitstellen, als sich dem Thema Flächenbereitstellung für Wohnraum zu öffnen.
„Wir befürchten, dass man so die Preisentwicklung und den Wohnraummangel nicht stoppen kann. Im Gegenteil, die Situation wird sich in den nächsten Jahren sogar noch verschärfen!“, sieht Diekmann voraus.
Äußerst positiv bewerten die Sozialdemokraten in ihrer Erklärung hingegen, dass die Koalition den Änderungsantrag der SPD für eine verbindliche Quote von 20% im Bereich sozialer Wohnungsbau bei Neubaugebieten zustimmte. Zukünftig muss jeder Investor in Rödermark diese Quote erfüllen. „Wir begrüßen dieses Festlegen ausdrücklich und werden die zukünftige Preisentwicklung bei Miet- und Kaufobjekten weiter im Augen behalten“, so Diekmann abschließend.
Der von allen Fraktionen geplante Rödermarkplan müsse dieser Entwicklung Rechnung tragen.

 
Hier die PM im .PDF Format
 
» Beantwortung Magistrat Anfragen STAVO 05.12.2017
— Mietpreis- und Kaufpreisentwicklung
 

Rödermark. Stavo 5.12.2017

Stavo 5.12.2017.
Tagesordnungspunkt.
Punkt 4 gestrichen.
Punkt 6, 7. 8, 13, 15 und 16 wurden nicht mehr angesprochen.
Punkt 9 und 10 zunächst am Donnerstag im HFuW erneut beraten. Die Abstimmung ist für den Freitag, (Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) geplant.
Punkt 5 und 11 einstimmig verabschiedet.

Etwas zu den ausgefallenen Punkten 9 und 10.
Wenn man dem Artikel der Offenbach Post glauben schenken kann, arbeitet die Stadt seit 2014 an einer Satzung zum Straßenbeitrag . Siehe OP-Online 1.5.2014 „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest.

Die Verabschiedung der Satzung zu den „wiederkehrenden Straßenbeiträgen“ wurde auf Freitag verschoben. Siehe Tagesordnung … mit eventueller Fortsetzung am Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr
Für viele überraschend wurde vom Magistrat der Stadt der Gemeindeanteil von 30% auf 50% angehoben. Für das bei der letzten Bürgerversammlung erwähnte Mustergrundstück:
Grundstück 500 qm, 2 Geschosse, Gemeindeanteil 30% . Beitrag ca. 84,56 € pro Jahr sind es bei einem Gemeindehantel von 50% jetzt 60,38 € p. Jahr. Siehe auch Beispielrechner

Nachdem die FDP in einem Antrag 40% Gemeideanteil gefordert hat und die FWR sogar 45%, hat sich der Magistrat wohl dazu entschieden, den Gemeindeantei auf 50% anzuheben.
Bereits in einem Artikel im Blog für Rödermark (Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod) wurde genau dieser Betrag vorgeschlagen.

[..] Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen [..]Quelle: Blog für Rödermark

Diese neue Änderung der Magistratsvorlage kam dann kurz vor der Stavo am 5.12.2017. Ein wenig zu kurzfristig für einige Stadtverordnete. Wie ich (und auch einige Stadtverordnete) es verstanden habe, wurde vom Bürgermeister bisher ein Anteil von 30% genannt, der nicht überschritten werden darf.

Verständlich ist, dass man jetzt Beratungsbedarf in den Fraktionen hat. Am Donnerstag ist eine Ausschusssitzung geplant und am Freitag wird im zweiten Teil der Stavo (beginnend am 5.12.2017) der Antrag zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“ erneut zur Abstimmung vorgelegt.

Schon ein wenig verwirrend 🙁 war der Weg der Satzung von der ersten Version bis zur finalen Fassung. Auf die Reden am Freitag, 7.12.2017 bin ich gespannt.

Die „Mitteilungen des Magistrats“ und „Antworten auf die gestellten Fragen der Fraktionen“ können Sie im Transparenzverteiler der FDP Rödermark einsehen. Da gibt es auch die Antwort der FDP-Anfrage zu „Wochenmarkt in Waldacker.“
Bei dem Tagesordnungspunkt 12 bin ich dann gegangen. Einen ausführlichen Bericht über die Stavo werden sie bestimmt morgen bei OP-Online lesen können

Auszug aus den Mitteilungen des Magistrats

Interaktiver Haushalt
Interaktiver Haushalt Punkt 4

Mitteilung Magistrat zum TSC
Mitteilung Magistrat zum TSC. Punkt 5

Siehe auch
» Bürgerversammlung 9.06.2017 zum Straßenbeitrag
» Bürgerversammlung 8.11.2017 zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
» Beispielrechner Straßenbeitrag

Notizbuch der Woche. OP 9.12.2017
» Gibt es für AL/Die Grünen gute und schlechte Investoren?
» So beliebt wie die Pkw-Maut

Printausgabe OP 9.12.2017.
» Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.

» Beantwortung Magistrat Anfragen STAVO 05.12.2017
— Wochenmarkt Waldacker
— Sachstand Flüchtlinge und Migranten
— Mietpreis- und Kaufpreisentwicklung
— Mehreinnahme aus der Grundsteuer B
— Auswirkung Kita-Gebührenfreiheit
— Grunhafte Sanierungen 2005 bis 2017
» Mitteilungen Magistrat STAVO 5.12.2017
» Über-und Außerplanmäßige_Ausgaben
» Kommunalpolitische Termine Januar bis März 2018.pdf7
» Sitzungskalender 2018
 
Die Offenbach Post berichtet am 6.12.2017 unter dem Titel „Stadt bezahlt die Hälfte“.

Rettungsdosen geordert.

Rechnung Rettungsdose
Rechnung Rettungsdose

Zu meinem Artikel – Eine Dose, die Leben retten kann -.

An all die Kommentatoren im Blog für Rödermark, die gerne eine Rettungsdose haben wollen und nach einer Bezugsquelle gefragt haben.
Ich habe auf meine Rechnung 50 Dosen geordert. Die Lieferzeit beträgt zurzeit 5 Wochen. Wenn die Dosen eingetroffen sind, werden Sie im „Blog für Rödermark“ informiert. Die Dose werde ich für 2,50 Euro abgeben können. Mein Verdienst an dem Dosenverkauf, wenn ich keine kostenfrei abgeben würde, beträgt:
125,00 VK – 107,25 EK = 17,48 Euro.

 
Siehe auch
» Brief vom VDK
» Eine Dose, die Leben retten kann.
 

Terminhinweis:
Höhere Gebühren für die Bürger in Rödermark? Bürgerversammlung 8.10.2017. Straßenbeitrag soll erhoben werden.


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Rödermark weiter auf Konfrontationskurs mit dem Land

Bevor Sie den Artikel bei OP-online lesen, sollten Sie sich die Antworten von Bürgermeister Kern zu gestellten Fragen zur Babenhäuser Straße durchlesen. Der Rückzahlbetrag liegt bei „– …. der Zuwendung beläuft sich auf 188.270 €. Die Zinsen von 2000 – 2016 belaufen sich auf ca. 162.000 €. Hinzu kommen noch die Zinsen für das laufende Haushaltsjahr.“ Täglich wird es mehr.

Die Stadt geht im Streit um die Babenhäuser Straße weiter auf Konfrontationskurs mit dem Land. Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) will einen im Jahr 2000 bewilligten Zuschuss von knapp 190.000 Euro nicht zurückzahlen. Lesen Sie weiter bei OP-Online

 
Lesen Sie Rödermark. Nicht förderfähig sind grundsätzlich dagegen Straßen
 
Siehe auch
Zusammenfassung Grüne Mitte, Odenwaldstr. Kapellenstr. Babenhäuser Str., Freiherr vom Stein Str.