Straßenbeitrag, Wiederkehrende Beiträge.

Zu Straßenbeiträgen konnte man von Herrn Schüssler (Rodgau) heute etwas in der Offenbach Post lesen.

In Rodgau, sowie wahrscheinlich wie in vielen Städten, die ihre Bürger für die Straßensanierungen noch nicht zur Kasse bitten, müssen auf eine baldige Sanierung von Ortsstraßen verzichten. Der Titel des Artikels in der Offenbach Post lautet: „Stadt gewinnt Entscheidungsfreiheit zurück„. Aha, man kann wieder frei entscheiden. Aber bei der Straßensanierung wird es wohl nur gemeinsam mit der Kommunalaufsicht gehen.
Wie mag der entsprechende Hinweis aussehen, den man den Rodgauern in die Haushaltsgenehmigung geschrieben hat?
Damit dürfte die Überschrift (Entscheidungsfreiheit) ein wenig übertrieben sein.

Genau wie in Rodgau geht es uns in Rödermark. Auch in Rödermark versucht man sich, ohne einen Straßenbeitrag durchzuwurschteln. 15.000.000,00 Mio. (die Zahl dürfte mittlerweile etwas höher sein) müssten laut dem Fachbereich aufgewendet werden, um die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Bürgermeister Kern wird sich in seiner verkürzten Amtszeit zu einer Straßenbeitragssatzung wohl kaum noch zu Wort melden. Man kann auch kaum erwarten, dass sich die bestehende Koalition dazu durchringen wird, einen Antrag für eine Straßenbeitragssatzung zu stellen. Damit würde man sich klar für „ordentliche Straßen in Rödermark“ entscheiden und die Absicht von Bürgermeister Kern, bis mindestens 2020 die grundhaften Sanierungen zu unterlassen, ein Ende bereiten. Siehe hierzu in diesem Blog. Suchen Sie im Dokument nach » B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 «

Den Wortlaut in der Haushaltsgenehmigung 2017 zu einem Straßenbeitrag in Rodgau kenne ich wie gesagt nicht. Auch kenne ich den für den Rödermärker Doppelhaushalt 2017/2018 noch nicht. Der Haushalt ist noch nicht genehmigt. In der Genehmigung vom Doppelhaushalt 2015/2016 wurde der fehlende Straßenbeitrag angemahnt.

Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016
Quelle: Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Genehmigung Doppel-Haushalt 2015/2016

Halten wir uns an die Fakten
Auch der RP hat schon festgestellt, dass in Rödermark „dringende straßenbeitragsfähige Straßenbaumaßnahmen“ erforderlich sind. (Siehe Haushaltsgenehmigung 2015/2016 weiter oben). Aber was weiß schon der RP?!
Rodgau hat den Schutzschirm nicht in Anspruch genommen. Rodgau hat, so kann man es dem Artikel in der Offenbach Post entnehmen, die Entscheidungsfreiheit zurückgewonnen. Aber wohl nicht im Bereich der grundhaften Sanierung von Straßen. Rödermark ist noch nicht so weit. Ich glaube 2021 werden wir voraussichtlich den Schutzschirm verlassen und so wie Rodgau die Entscheidungsfreiheit zurückgewonnen haben. Wahrscheinlich dürfen wir, wie im Rodgau, unsere Straßen nicht grundhaft sanieren. Es sei denn, aus dem laufenden Haushalt und ohne Kreditaufnahme und Steuererhöhung (um die Straßen grundhaft zu sanieren) wäre eine solche Sanierung möglich. Aber wer glaubt an ein solches Märchen. Denken Sie daran. Es geht um mindestens 15.000.000,00 Euro (steigend). Einen Plan, wie man diese Straßensanierung angehen will (bis auf die Notlösung „Dünnschicht“), wurde meines Wissens nach der Öffentlichkeit bisher nicht vorgestellt.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitrag. Man kann es nicht oft genug wiederholen

Straßenbeitrag. Man kann es nicht oft genug wiederholen.

Wo will Rödermark das Geld für notwendige grundhafte Sanierungen der Straßen hernehmen?

Hofft der Bürgermeister weiterhin auf das Glück, Zuweisungen von dritter Stelle zu bekommen?

Kommt der Straßenbeitrag mit dem kommenden Doppelhaushalt?

Kommt der Straßenbeitrag erst nach der Bürgermeisterwahl?

Man hat in Rödermark das Gefühl, es gibt kein Problem mit unseren Straßen und auch keinen Bedarf „grundhafte Sanierungen“ durchzuführen und damit einen Straßenbeitrag zu beschließen.

Bei vielen Fragen werden die wirklichen Spezialisten von der Stadt eingeladen, um zu bestimmten Themen Auskunft zu geben (ÖPNV, Bauprojekte, Einzelhandelskonzept …….). Die Verwaltung scheint der Meinung zu sein, bei Straßenbeitrag besteht dazu kein Bedarf.

Ich kann mich nicht erinnern, dass die Bürger in Rödermark ausführlich über mögliche Straßenbeiträge informiert wurden. Ich war z.B. bei einer solchen Veranstaltung in Pfungstadt. Dadurch bin ich einigermaßen in der Lage, die in Rödermark getätigten Aussagen zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ einzuordnen.

Es ist noch nicht lange her, da habe ich in Rödermark einen Vortrag (nicht von der Stadt organisiert) gehört, bei dem am Rand auch die „wiederkehrenden Beiträge“ angesprochen wurden. Mein Urteil: „Plakativ und falsch“. Aber das war wohl egal. Hauptsache die Leute haben was gehört und glauben den Worten.

Ob es für Rödemark gut ist, den „einmaligen Straßenbeiträge“ oder die „wiederkehrenden Beiträge“ einzuführen, lassen wir hier einmal außen vor. Evtl. gibt es ja noch eine „andere Lösung“, die in einem noch nicht veröffentlichen Dokument in irgendeiner Schublade der Verwaltung herumliegt und den Königsweg aufzeigt. Eigentlich MUSS die Verwaltung einen solchen Plan haben, oder ist der Plan „die Straßen weiter verrotten zu lassen?“ Lassen Sie sich nicht von evtl. Aussagen zur Schwimmbadstraße oder Am Wiesengrund blenden. Bei zumindest einer dieser Straße wurde ein „fiktiver Straßenbeitrag“ erhoben. Ohne diesen Straßenbeitrag hätte Rödermark die Straße(n) nicht grunderneuern dürfen.

Sie haben die Möglichkeit bei Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten diese zu diesem Thema zu befragen. Bei der SPD haben Sie am 31.08.2016 die Möglichkeit. Der Bürgermeisterkandidaten der AL/Die Grünen lehnt einen Straßenbeitrag ab. Eine Lösung konnte er allerdings, nicht einmal ansatzweise, präsentieren. Die Bürgermeisterkandidaten der FDP (Fragestellung in der 2. Septemberwoche möglich) und CDU (???) konnten noch nicht befragt werden.

Wir können nur hoffen, dass die Schwarz/Grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung alles im Griff hat und die drohenden Belastungen nicht dramatisch ist und es die Lösung bereits gibt. Auch ohne weitere Belastung der Bürger.

Am 10.09.2016 wurde die in der Offenbach Post die Zahl 15.000.000,00 für die Sanierung (einschl. der grundhaften Sanierung) genannt. 2 ½ Jahre vorher wurde von der Bauverwaltung die Zahl 10.000.000,00 für die grundhafte Sanierung genannt.

Wir lassen externe über den öffentlichen Nahverkehr im Ausschuss referieren. Bei Bauvorhaben spricht der Investor. Die Stadt lässt ein Einzelhandelskonzept erstellen …… Aber hat man einmal die Stadtverordneten/Bürger über wiederkehrende Beiträge informiert? So wie zum Beispiel die Stadt Babenhausen

Straßenbeitrag über die Grundsteuer B
Abgesehen davon, dass dies wohl nicht mehr funktionieren wird. Die Bürger der Stadt Rödermark haben damit schon Erfahrung gemacht. In der Amtszeit des Grünen Bürgermeisters, Roland Kern, wurde im Rahmen eines befristeten Straßeninvestitionsprogramms 2005-2008, die Grundsteuer B, befristet bis 2010 um 40% erhöht. Nach 2010 wurde die Grundsteuererhöhung natürlich NICHT zurückgenommen und wurde dem normalen Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Antrag der FDP wurde abgelehnt.

Schade, zu diesen Kommunen zählt Rödermark nicht

Bei zahlreichen Infoveranstaltungen in interessierten Kommunen quer durch Hessen konnten wir durchweg feststellen, dass sowohl die politisch Verantwortlichen als auch die Bürger die Vorteile dieser Form der Beitragserhebung (niedrige Jahresbeiträge für viele statt hohe Einmalbeiträge für wenige) erkennen und begrüßen. Quelle: kc-systemhaus

Siehe auch
» Babenhausen. Satzung wiederkehrende Beiträge
» Präsentation wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Bald eine schöne Straße für die Berufsakademie

Bald eine schöne Straße für die Berufsakademie

Es ist gut, dass Schüler und Lehrer bald über eine gepflegte Straße zum Unterricht in BA Urberach gelangen können.

Wenn wir dem Artikel der Offenbach Post folgen, ist diese „grundhafte Sanierung“ dem „herausragenden Verwaltungshandelns“ der Stadt Rödermark zu verdanken.

[..]„Das ist ein Beispiel herausragenden Verwaltungshandeln, als Schutzschirmkommune die grundhafte Sanierung einer Straße ohne Straßenbeitragssatzung genehmigt zu bekommen“, schwärmte Bürgermeister Roland Kern gestern bei einer Baustellenbesichtigung. Er und Bauamtsleiter Thomas Kron verhandelten nicht nur intensiv mit den Anliegern, sondern auch mit der Kommunalaufsicht und mehreren Landesministerien.[..] Quelle OP-Online.

Da können wir in Rödermark ja optimistisch sein, dass mit dieser gewonnenen Erfahrung bald weitere Verhandlungen zur „grundhaften Sanierung“ der Straßen aufgenommen werden können. Betrachtet man aber die Verhandlungsdauer für die zwei o.g. Straßen, kann es in Rödermark schon noch eine Weile bis zur Abarbeitung des Renovierungsstaus von 15.000.000,00 Euro dauern.

[..]Die wichtigste Zahl ist in des die 130.000. So viel Euro steuern die Anlieger nach fast dreijährigen Verhandlungen zur Sanierung bei. [..] Quelle: OP-Online.
Unterstreichung durch den Admin

Man könnte sich ja auch einmal mit der Idee anfreunden, einen grundsätzlichen Straßenbeitrag einzuführen, um die nicht immer wieder „dreijährige Verhandlungen“ für 2 Straßen führen zu müssen. Das könnte der einfachere und evtl. auch der preiswertere Weg sein.

Geld für die Schwimmbadstraße war schon früher mal vorhanden, wurde aber dringend für den Parkplatzausbau am Bahnhof Ober-Roden benötigt. Warum? Lesen Sie auch die Zusammenfassung: Bahnhof, P+R Anlage, S-Bahn Unterführung
 

Finanzierung KIP. Schwimmbadstraße, Am Wiesengrund
Finanzierung KIP. Schwimmbadstraße, Am Wiesengrund

Was „30% unterstellte Anliegerbeiträge“ bedeutet, ist mir völlig unklar.
Bei einer Straßenbeitragssatzung wären es für „Am Wiesengrund“ entweder 50% oder 75%. Bei „wiederkehrenden Beiträgen“ ca. 70%. Und was heißt „unterstellt“? Wird ein Beitrag geleistet oder nicht? Kein durchgängiges Zahlenwerk vom Beschluss bis zum Artikel.:-(

 
Beschluss
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Geht der Stadt das Geld aus?

Wird es eng mit dem Geld in Rödermark?
 
Wie wollen wir unsere Straßen flicken, wenn schon für den Stadtbus „Ersatzmaßnahmen gefunden werden“ müssen. Man muss auf die Suche gehen. Man kann den Betrag wohl nicht durch die laufenden Einnahmen decken.
 
Wie lange muss man dann jährlich suchen, wenn man dann jährlich Straßen „GRUNDHAFT SANIEREN“ MUSS? (ca. 15.000.000,00 Euro sind zu stemmen)
– Lohnkostensteigerung – Kulturhalle kaufen – Stadtbus – Straßen –
All das und vieles mehr muss IN ZUKUNFT zusätzlich finanziert werden.
 
Ich sehe schon die neue Gebühren- Steuerwelle auf Rödermark zurollen. Aber wir können uns sicherlich noch bis nach der Bürgermeisterwahl getrost zurücklehnen.

Vorlage Abteilung Fachabteilung Verkehr.

Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einführung eines Stadtbusses zum 06. August 2012 mit zwei Buslinien beschlossen.
Die bestehenden zwei Linien OF-45 und OF-46 sind in das Netz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes integriert und werden im Auftrag der Stadt Rödermark von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) betrieben.
Für einen Übergangszeitraum bis zum Fahrplanwechsel 2014 wurde ein Probebetrieb durchgeführt.
Seit 08.09.2014 wird das Stadtbus-System Rödermark reduziert fortgeführt unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens im Schülerverkehr als Linienverkehr im RMV für alle (Konzeptpapier IGDB vom 16.09.2013, S.10 und 11).
In Kooperation mit der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) wurde die Verlängerung des geänderten Probebetriebes bis zum 11. Dezember 2016 gemäß Beschlussvorlage VO/0170/14 vereinbart.
Die Grundlagen sind in einer Vereinbarung zwischen der kvgOF und der Stadt Rödermark sowie in einem Verkehrsvertrag mit dem ausführenden Busunternehmen verbindlich vereinbart.
Diese Verträge sehen für einen Übergangszeitraum bis zum Fahrplanwechsel am
12. Dezember 2016 einen Probebetrieb vor, der für diesen Zeitraum als Direktvergabe vergeben wurde, um die Zeit für eine europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beendigung des Probebetriebes zum 11. Dezember 2016 soll eine endgültige Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel 2016/2017 mit dem derzeitigen Linienkonzept (Schülerverkehr als Linienverkehr im RMV für alle) erfolgen.
Gemäß Mitteilung der Kreisverkehrsgesellschaft soll die Vergabe der Leistungen für fünf Jahre vom Dezember 2016 bis zum Dezember 2021 erfolgen. Anschließend ist eine Integration in die neue Ausschreibung der Linie OF-95 (Urberach-Ober-Roden-Waldacker-Dietzenbach Mitte) vorgesehen.
Gemäß EU-VO 1370 wird die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) beauftragt, die europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen auf der Grundlage einer Konzessionierung nach § 42 PBefG zu veranlassen. Die Vorgaben des Lokalen Nahverkehrsplanes 2016 für den Kreis Offenbach sind zu berücksichtigen. Der Fahrplan ist mit den zwei Schulen in Ober-Roden (Trinkbornschule, Oswald-von-Nell-Breuning-Schule) auf die Schulanfangs- und –endzeiten abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:

JA

Im Haushaltsplan 2016 stehen für den Betrieb des Stadtbusses 151.500 € bereit.

Bereits für das Jahr 2015 wurde im Rahmen der Schutzschirmvereinbarung eine Konsolidierungsmaßnahme in Höhe von 90.000 € beschlossen, welche die Einstellung des Stadtbusbetriebs vorsieht. Aufgrund der notwendigen Schülerbeförderung ist die Konsolidierungsmaßnahme jedoch nicht umsetzbar.

Bei Fortführung des Stadtbusbetriebes müssen im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff entsprechende Ersatzmaßnahmen gefunden werden, um den im Schutzschirmvertrag vereinbarten Abbaupfad nicht zusätzlich zu belasten.
/He, 11.05.16
 
Hier der Antrag als .pdf
Konzeptpapier


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Am 1.5.2016 auf dem Sportplatz. Straßenzustand.

Über den Schutzschirm hat das Land Hessen der Stadt Rödermark ca. 12.000.000,00 Euro Schulden abgenommen.
 
Die Stadt Rödermark, die an einem ausgeglichenen Haushalt arbeitet, hat einen neuen Schuldenberg aufgebaut. Auf einem Konto – Straßensanierung (wenn es das geben sollte und die Zahlen der Stadt stimmen) – werden in 2020 bis zu 15.000.000,00 Euro vorhanden sein. Geld, was GEZAHLT/INVESTIERT werden muss. Den Betrag wird man in den Büchern/Haushalt NICHT finden, ist aber real vorhanden.

Den Betrag, den man durch „Flicken (Dünnschichtverfahren)“ der eigentlich notwendigen „grundhaften Sanierung“ von den 15.000.000,00 abziehen kann, ist mir nicht bekannt. Ist auch nur „Flicken“ und zögert die wirklich notwendigen Maßnahmen hinaus.

Chapeau Magistrat. Chapeau Koalition (AL/Die Grünen, CDU)

Am Ersten Mai auf dem Sportplatz.
Schon wieder war Thema „Wann werden unsere Straßen geflickt?“

[..]15 Millionen Euro würde es kosten, das rund 100 Kilometer lange Netz städtischer Straßen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. [..] So die Offenbach Post am 10.09.2015 zum Straßennetz in Rödermark.

Anmerkung:“neuwertigen Zustand“ bedeutet für mich nicht „Flicken“, sondern „grundhaft Erneuern“.

In 2013 sprach man noch von einem Betrag von 10.000.000,00 Euro.

[..]Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro.[..] Quelle: bgb.roedermark.de

Eine Steigerung von 5.000.000.00 Euro innerhalb von nur 2 Jahren. Nimmt man die Aussage (März 2015) von Bürgermeister Kern hinzu.

[..]Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden[..] Quelle: Zusammenfassung Straßenbeitrag

dann fragt man sich: Werden bis dahin überhaupt noch Straßen so hergerichtet, wie es sich gehört? Müssen meine Kinder/Enkel dafür zahlen, weil in den Jahren 2011 bis 2017 in Rödermark mehr taktiert als gehandelt wurde/wird? Die Explosion hat es schon gegeben. Nur den Knall hat man in Rödermark noch nicht gehört.

dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei – Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein entsprechender Antrag der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Replay: Chapeau Magistrat. Chapeau Koalition (AL/Die Grünen, CDU)
 
Man kann sich schon vorstellen, wie die Amtszeit vom Bürgermeister in Wikipedia aussehen könnte.
» Der Bürgermeister konnte die Stadt frei von allgemein schnellem Internet halten.
» Die Renaturierung des Straßennetzes in Rödermark wurde konsequent umgesetzt.

Nochmal Schutzschirm
Nein, der Schutzschirm hat nichts damit zu tun, dass wir unsere Straßen verrotten lassen müssen.
Es wird immer wieder zu hören sein, der Schutzschirm ist schuld. Das ist GRUNDFALSCH. Es hat auch keine Aufsichtsbehörde einen Anteil daran, dass die Stadt Rödermark keine „grundhafte Sanierung“ der Straßen vornimmt. Schuld alleine trägt der hauptamtliche Magistrat, weil kein geeigneter Finanzierungsvorschlag (den es geben könnte) zur Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wurde. Wieso der Magistrat und nicht unbedingt die Stadtverordneten? Wenn Geld benötigt wird und die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer ….. soll angehoben werden, stellt der Magistrat den Antrag. Aber auch die Koalition (AL/Die Grünen, CDU), die einen solchen Antrag erfolgreich zum Abschluss bringen konnten, hat sich gescheut.
Und die Opposition; die hätte sich mal trauen sollen, einen Antrag zur Finanzierung des Sanierungsstaus einzubringen. Der Antrag wäre zwar von der „Macht“ abgelehnt worden, aber man hätte mal darüber gesprochen.


Hat die Aufsichtsbehörde Schuld?
Mitnichten. Die Aufsichtsbehörde hat der Stadt sogar noch Zeit bis 2017 gegeben es zu richten.

Jaushaltsgenehmigung 2015/2016
Quelle: Haushaltsgenehmigung 2015/2016 (Alles? Bitte Bild anklicken)

Wenn sich die Stadt an diese Vorgaben hält und die Haushaltsberatungen Ende 2016 beginnen, wird man also vor der Bürgermeisterwahl darüber reden müssen, wie man sich die Finanzierung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorstellt.

Wie gesagt, der Sanierungsstau ist laut Fachabteilung der Stadt Rödermark in 2020 um 5.000.000,00 höher als der Betrag, der vom Land Hessen im Rahmen des Schutzschirmvertrages der Stadt Rödermark abgenommen wurde.

 
 
Der Bürgermeister muss mich mögen.

[..]Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat keinen Anteil genommen an dem Ereignis, das uns zu dem heutigen Abend geführt hat. 52,7 Prozent sind nämlich der Wahl am 6. März ferngeblieben. „Schlechte Bürger“ kann ich dazu nur sagen[..] Quelle: Roedermark.de

Ich bin nicht nur zur Wahl gegangen. Ich interessiere mich auch für das politsche in Rödermark. Sicherlich nicht zur Freude aller.
 
Siehe auch
» Offenbach Schlaglöcher: Leser weisen auf üble Stellen hin
» Straßenbeitrag. Linke im Rodgau sprechen Klartext.
» OH GOTT. Schmieden AL/Die Grünen und CDU eine Koalition
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.