In dieser schwierigen Situation nicht kaputtsparen. Nicht bei Freiflächen.

Beschlussvorschlag:
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau
gewährleistet.Quelle:Seite 169

Bürgermeister Rotter: „Wir dürfen uns in dieser schwierigen Situation aber auch nicht kaputtsparen. Wir können nicht alles zuschließen, nicht alles aufgeben.“
Quelle: Roedermark.de

Richtig. Aber Förderprogramme können leicht dazu führen, dass Gelder in eigentlich unnötige Projekte fließen. Der Blick für das Wesentliche geht dabei oft verloren. Ortsverschönerungen sind sicher sinnvoll – aber nur dann, wenn nach solchen Maßnahmen auch noch ausreichend Mittel für wirklich notwendige Aufgaben zur Verfügung stehen. Siehe1

Anmerkung. Wenn es nicht reicht, erhöhen wir die Grundsteuer oder führen eine Straßenbeitragssatzung ein. Bei einer Straßenbeitragssatzung trifft man nicht die Mieter. 🙁

In Rödermark investiert man lieber in Freiflächen als in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur.
Geld (920.000 €), das dringend für den Straßenerhalt benötigt wird, soll in Maßnahmen zur Ortsverschönerung fließen.
Siehe1 Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Quelle
Wie im Gutachten aus dem Jahr 2021 hervorgeht, muss Rödermark bedarfsgerecht 2,2 Mio. € in Straßenunterhaltungsmaßnahmen investieren.

Die FDP hat mittels einer Anfrage an die Verwaltung (siehe Seite 12) erfragt, wie viel in den Jahren 2020 bis 2024 – ohne Fördermittel – in die grundhafte Erneuerung von Straßen investiert wurde.

Da im Gutachten auch Reparaturen in die notwendigen Investitionen von 2,2 Mio. € einbezogen werden, wäre es sinnvoll gewesen, diesen Betrag ebenfalls gesondert abzufragen.

Laut Gutachten müssten in Rödermark
bedarfsgerecht jährlich mindestens 2,2 Mio. € in unser Straßen investiert werden. Dann hätten wir in zehn Jahren den jetzigen Bedarf abgearbeitet. Aber das Geld scheint nicht zur Verfügung zu stehen.

Siehe:
Im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 ab Seite 47 können Sie nachlesen, was an Straßenbaumaßnahmen in Planung ist. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.“

1) 2024 || 2 2025 || 3 2026
1) 2024 || 2 2025 || 3 2026

Laut Gutachten von November 2021 müsste Rödermark in 10 Jahren 20,2 Mio. Euro (Stand 11/2021) für bedarfsgerechte Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen des Straßennetzes investieren. Oder anders ausgedrückt: Bedarfsgerecht wären jährlich 2.2 Mio.

Warum wird der Jahresabschluss 2024 nicht veröffentlicht?
Es geht ja schließllich auch um die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Mit der Entlastung bestätigt das Gremium, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung rechtmäßig und wirtschaftlich war und keine wesentlichen Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegen.


Siehe Aktenmappe Stavo.Seite 171
1 Der genannte Eigenanteil (Anm. Admin 920.000,00) entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können.
Hervorhebung duch den Andmin.

Siehe auch
» Einzelmaßname 31. Freiflächn funktionaler Ortskern
» ISEK. Integriertes Städtebauliches Entwicklungs Konzept

» Handlungsempfehlung im Gutachten ab Seite: 34
 
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Kommunalwahl 2026

 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Bürger in Rödermark in Aufregung. In 2023 werden die Straßenbeiträge eingezogen.

Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt
Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt

Folgendes kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. 14.06.2023.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat Rödermark 2023 einmalige Beiträge eingeführt und verlangt diese nun als einzige im Kreis. Damit erheben noch neun Kreiskommunen überhaupt keine Straßenbeiträge, während Dietzenbach, Mainhausen und Obertshausen weiterhin wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.
Quelle: Steuerzahler Hessen.

Obiges ist eine Fehlinformation des BdSt
In Rödermark gibt es keinen Straßenbeitrag.

In 2018 wurde der Beschluss gefasst, dass in Rödermark keine Straßenbeiträge zu zahlen sind. Bürgermeister Kern sei Dank.
1) Gemäß dem Ursprungsantrag (Die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 01. Januar 2018 wird gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf aufgehoben.)

Einmalige Beiträge waren in Rödermark kein Thema. Wenn ein Straßenbeitrag, dann waren es die „wiederkehrenden Beiträge“, die auch beschlossen wurden. Der Beschluss wurde jedoch kurz danach rückwirkend aufgehoben.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Im Juni 2018 wurde einen Satzung nach nur einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Aufhebung Straßenbeitrag
Aufhebung Straßenbeitrag

Im Juni 2018, also vor 5 Jahren,
wurde in Rödermark der Beschluss zur Beitragssatzung „Wiederkehrende Beiträge“ zurückgenommen.

Nur das Wesentliche.
Die Satzung zum Straßenbeitrag „Wiederkehrende Beiträge“ wurde nach einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Artikel I
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS), in Kraft seit 01. Januar 2018, wird aufgehoben.
Artikel II
Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 02.01.2018 in Kraft.

🙂 🙂 Dass wir in Rödermark keine Straßenbeitragssatzung haben, ist aus meiner Sicht ausschließlich Bürgermeister Kern zu verdanken. 🙂 🙂


Oh schau mal, die Straße wird gemacht.
Rein theoretisch könnte es passieren, dass Straßen aus Gefälligkeitsgründen „grunderneuert werden“, bei denen es absolut nicht notwendig wäre. Da ja jetzt keiner da ist, der sich über „unnötige“ Grunderneuerung aufregt, weil man ja nichts zu zahlen hat, gibt es auch keinen Grund, sich bei der Verwaltung zu beschweren. Ist aber nur rein theoretisch möglich.
Da wir ja die Stadtverordneten haben, die laut HGO die Verwaltung zu überwachen haben, kann das in der Praxis wohl kaum vorkommen.

Siehe auch
» 19.06.2018 Wiederkehrende Beiträge werden abgeschafft.
» Satzung aufgehoben


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.