Da bleibt einem der Rollmops im Hals stecken

Man fragt sich an manchen Tagen – kann das eigentlich wahr sein? Heute ist wieder so ein Tag. Man liest beim Frühstück in der Offenbach Post etwas über Straßen in Rödermark (Printausgabe vom 5.6.2018) und da bleibt einem beim Lesen der Rollmops im Hals stecken. Warum?

BM Kern. „Nie dagewesene Erhöhung der Grundsteuer B
Keiner, aber wirklich keiner möchte die Grundsteuer B erhöhen. Unter Roland Kern wurde diese bereits von 290% auf satte 540% angehoben. Aber es müssen vom hauptamtlichen Magistrat Lösungen aufgezeigt werden wie:
– man dem Verfall der Straßen wirksam entgegenwirken kann und
– man das ohne die Grundsteuer zu erhöhen bewerkstelligen kann.
Ich denke, beides zusammen geht nicht. Es sei denn, die gute Fee kommt wieder und regelt wie so oft verfahrene Situationen in unserer Stadt.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Es ist vollkommen richtig, dass Anträge zurückgezogen wurden, die einen Gemeindeanteil von mehr als 30%, aber weniger als 50% forderten. Bei Antragsschluss waren Prozentsätze von mehr als 30% fast ausgeschlossen. Dann kam Bürgermeister Kern der Zufall zur Hilfe. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. „Der Zufall“. Zufällig bekam der BM etwas mitgeteilt, was für den Bürger weniger Belastung bedeutet. Der Zufall brachte die Wende. Es waren nicht die gründlichen Informationen über die gegebenen Möglichkeiten, es war purer Zufall. Stellen Sie sich einfach einmal vor, Herr Kern wäre an diesem bewussten Tag nicht in Wiesbaden gewesen. Gut, Schnee von gestern. Jetzt wird wahrscheinlich der Gemeindeanteil auf 100% angehoben. Das zeigt aber die Arbeitsweise (wie z.B. die Toilettenanlage am Bahnhof) vom hauptamtlichen Magistrat.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.
Und was sagte Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.“ Quelle: Blog für Rödermark

Dass die Anträge von FDP und FWR, die 40 bzw. 45 % städtischen Anteil forderten, zurückgezogen wurden, weil der neue Vorschlag (Erkenntnis von Roland Kern, gewonnen nach einem zufälligen Treffen in Wiesbaden) des Magistrats zugunsten der Bürger noch darüber hinaus ging, liegt doch auf der Hand.

Eine Feststellung von Bürgermeister Kern ist vollkommen richtig. Würde man das notwendige Geld in die Straßensanierung investieren um den Erhalt der Infrastruktur sichern, käme es zu einer noch nie da gewesenen Grundsteuererhöhung. Richtig ist auch, wenn man 15 Jahre zu wenig investiert, hat man den Kindern und Enkeln einen unfassbar hohen Investitionsstau zur Bearbeitung überlassen.

Wer hat das zu verantworten? Sind es diejenigen, die Herrn Kern an die Aussagen seiner Fachabteilung erinnern, dass es einen Investitionsstau von ca.20 Mio. Euro gibt? Muss man die Bürger daran erinnern, dass wenn man das wirklich notwendige unternimmt, Rödermark zu einer Großbaustelle wird? Die Großbaustelle haben doch nicht die zu verantworten, die anhand mit den von der Stadt genannten Zahlen auf die Missstände hinweisen, sondern derjenige, der es so weit kommen ließ. Wer kann denn etwas dafür, dass für die notwendigen Maßnahmen das Personal fehlt? Sind das nicht alles Punkte, die der hauptamtliche Magistrat und seine Koalition zu verantworten hat? Hat man beim Personal auch die richtigen Prioritäten gesetzt?

Diejenigen, die mehr als „BIS ZU EINER MIO.“ in die Straßensanierung investieren wollen, denken auch daran, dass jährlich ca. 2,0 Mio. an neuen Kosten hinzukommen. Evtl. denken die auch daran, dass der Schuldenberg, den die Kernsche Regierung aufgehäuft hat, nicht ausschl. unsere Kinder und Enkel zu tragen haben. Bei „Bei bis zu einer Mio. jährlich “, so die Koalition, wird Roland Kern im Alter von 90 Jahren erleben können, wie sich der Investitionsstau Stand heute (20 Mio.€) abgebaut hat. Natürlich ohne jegliche Kostensteigerung in 20 Jahren und auch keine weiteren Straßen, die zu sanieren sind.

Die Leistungen der Stadt sollte man aber nicht unter den Tisch kehren.
2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben.“ Quelle: Blog für Rödermark Rechnen Sie bitte nach. 6.000.000/(2017-2005)
Und Schutzschirmkommune sind wir erst seit 2013

Eine weitere Grundsteuererhöhung in der bald endenden Bürgermeisterzeit von Roland Kern wäre ein Rekordergebnis. Unter Herrn Kern wurde die Grundsteuer B bereits von 290% auf 540% angehoben. Eine notwendige Erhöhung, nur für die Straßensanierung, würden weitere 300% bis 400%-Punkte bedeuten. Und das kann der BM zu seinem Abschied wirklich nicht gebrauchen. Soll es doch sein Nachfolger regeln.

 
Steigerung des Investitionsstaus für Straßen in Rödermark. Zahlen wurden von der Bauverwaltung genannt.
2017 sind es 20 Mio. €. In 2013 waren es noch 10 Mio.

 

Was bleibt?
Es fehlt eine wirklich schlüssige Erklärung vom hauptamtlichen Magistrat bzw. der Koalition. Lassen wir einfach einmal die Kostensteigerung weg. Lassen wir Straßen weg, die zu den bisher bekannten in den 20 Jahren hinzukommen. Konzentrieren wir uns nur auf das, was von der Stadt bekannt gemacht wurde. Für 20 Mio. (das sind 13% der Straßen in Rödermark) müssen grundhaft saniert werden. Der Magistrat hat eine Lösung zu präsentieren. Dafür, so sollte man meinen, wird der Magistrat bezahlt. Argumente, die das Ziel komplett verfehlen, sind nicht angebracht.
Die Koalition hat Vorschläge zu machen. Die Vorschläge der Opposition kann man, wie man ganz offensichtlich sieht, vergessen. Von der regierenden Koalition fehlt die Akzeptanz. Die Vorschläge werden schlecht geredet.
In Jahr 2039 feiern wir dann den 90. Geburtstag von Roland Kern: „Fest auf den 13% instandgesetzten Straßen in Rödermark“

Evtl. kann ja einer von der mitlesenden Koalition meine falschen Gedanken in die richtige Richtung lenken. Wenn mit Zahlen gearbeitet wird, kann ich mit Kenntnissen der Grundrechenarten dienen. Z.B. 20.000.000,00-10.000,000,00 = 10.000,000,00. 10.000.000,00/(2018-2013)= 2.000.000.00. Jedes Jahr ein zusätzlicher Posten für die „grundhafte Sanierung“.

Siehe auch
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Gemeindeanteil bedeutet, die Stadt hat den Betrag aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten. Eine zusätzliche Einnahmequelle wäre der Straßenbeitrag gewesen. Reichen die Einnahmen nicht aus, erhöht man die Grundsteuer und evtl. die Gewerbesteuer.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

FDP Rödermark. Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig.

Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Steuer- und Abgabenbelastung für die ohnehin schon reichlich gebeutelten Bürger. Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark

Anmerkung
Die Stadt Rödermark hat sich festgelegt und den Betrag für Sanierung mit 20.000.000,00 € beziffert und auch über die Presse den Bürgern mitgeteilt .
Investieren wir nach der Vorstellung von Bürgermeister Kern und der Koalition jedes Jahr nur eine Mio. Euro, wird Roland Kern den Abbau, und zwar nur den Abbau (ohne Kostensteigerung) den in seiner Amtszeit aufgebauten Investitionsstau, im hohen Alter von 90 Jahren feiern können.
 
Mal sehen, mit welchen Rechenkünsten die Koalition das angedachte Investitionsvolumen von einer Mio. als genügend darstellen wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Amtlich. FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.

Straßenschäden
Straßenschäden

FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.
Jetzt ist es amtlich. Der von der FDP eingebrachte Antrag ist Gesetz. Damit sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, eine Satzung zum Straßenbeitrag einzuführen. Jetzt kann auch über den Antrag der Freien Wählen vom 3.5.2018 und dem von der Koalition am 14.05.2018 nachgereichten Antrag entschieden werden.
Dieses neue Gesetz wird die Rödermärker Verwaltung finanziell gewaltig entlasten.

Es muss in Rödermark lediglich noch sichergestellt werden, dass vorgesehene Gelder auch für die grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Es darf nicht mehr passieren, dass über die Grundsteuer B 40%-Punkte zunächst für Straßensanierungen einbehalten wurden. Als das Straßensanierungsprogramm beendet war, wurde die Erhöhung nicht zurückgenommen. (Siehe hierzu den FDP-Antrag). D.h. über die Grundsteuer B zahlt der Bürger schon seit 2011 jährlich ca. 400.000,00 €. Bis Ende 2018 wurden so um die 3.200,000,00 € eingenommen. Diese 3,2 Mio. € wurden ?zweckentfremdet? im Haushalt verwurschtelt.

Zweckentfremdet? Da die Einnahmen über die GrundSTEUER eingenommen wurden, sind diese Einnahmen nicht an einen Zweck gebunden. Aus diesem Grund ist der Ausdruck -zweckentfremdet- falsch. Ein anderer Aspekt ist, die Stadt hat das Geld für ein klar abgestecktes Investitionsprogramm benötigt. Programm beendet – Grundsteuer hätte wieder gesenkt werden müssen.

Wie kann sichergestellt werden, dass ein bestimmter Betrag, der über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung eingezogen wird, auch zu diesem Zweck eingesetzt wird?
Diese alte Kamelle muss hier aufgeführt werden, damit man die (hoffentlich) kommenden Diskussionen richtig einordnen kann. Es muss eine klare Regelung herbeigeführt werden, damit die Stadt die vorgesehenen Gelder nicht anderweitig einsetzt und eine dann erforderliche Grundsteuer B Erhöhung den Titel „brauchen wir für den Straßenbau“ tragen wird. Damit braucht man dann den wahren Grund nicht zu nennen.
» Wie kann man Einnahmen über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung reservieren?
» Wie man diese Einnahmen davor schützen, damit diese nicht in den normalen Haushalt fließen?
» Der zu reservierende Betrag muss festgeschrieben werden. 1.000.000,00 Mio. € ist deutlich zu wenig.

Erinnern Sie sich noch? (Siehe hier)
Mit Einführung der Satzung „wiederkehrende Beiträge“ wurde den Bürgern versucht zu vermitteln, die Kosten für den Bürgeranteil – Straßenbeitrag – wird kompensiert (wie auch immer). D.h. wir haben laut dieser ?Zusage? auch keine Grundsteuer B Erhöhung zu befürchten, die als Grund den Straßenbeitrag nennt. Der Antrag, der in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, soll die beschlossene Satzung zum Straßenbeitrag abschaffen. Man hat vorgesehen, jährlich 1 Mio. in die grundhafte Sanierung zu investieren. 500.000,00 € war der Anteil der Stadt und 500.000,00 € sollten über die Satzung eingetrieben werden. Und genau diese 500.000,00 € sollten kompensiert werden und damit keine Belastung für den Bürger darstellen. Wird die Satzung abgeschafft, trifft schon jetzt zu, was der Koalition und Bürgermeister vorschwebte. Kompensation und damit keine weitere Belastung der Bürger wegen Straßensanierung.
Da bin ich aber mal gespannt.

Anmerkung
Eine Steuer ist nicht ZWECKGEBUNDEN. Z.B. dient eine HundeSTEUER zur Deckung des Gesamthaushalts. Eine Gebühr muss dem Zweck zugeführt werden. Z.B. FriedhofsGEBÜHR.

Siehe auch
» 26.05.2018 FDP. Abschaffung der Straßenbeiträge ist richtig.
» 04.05.2010 SPD fordert Finanzierungs- und Sanierungskonzept
» 04.05.2010 FDP. Rücknahme der Grundsteuererhöhung. StaVO.
» 29.06.2005 Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer B


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Der Bürgermeister versucht, ohne Fakten zu beruhigen. Aber haben SPD und FDP nicht recht?

Das ist doch mal erfreulich. Straßenbeitragssatzung wird aufgehoben.
Durch eine Gesetzesänderung wird es möglich, den erst kürzlich getroffenen Beschluss – Einführung der wiederkehrenden Beiträge – zur Sanierung der Straßen abzuschaffen. Natürlich bedeutet das nicht, dass der Bürger jetzt nichts mehr für die Straßensanierung zu zahlen hat. Nein, daran ändert sich absolut nichts. Zu zahlen haben jetzt alle, die Grundsteuer B zu entrichten haben. Bei den wiederkehrenden Beiträgen wären es NUR die Grundbesitzer gewesen. Durch den Einbehalt über die Grundsteuer B können hohe Kosten für die Gebührenermittlung (wiederkehrende Beitragssatzung) gespart werden.

Ich war ein überzeugter Freund der -wiederkehrenden Beiträge-. Der wiederkehrende Beitrag war die einzige Möglichkeit, einzelne Bürger vor hohen Kosten einer Straßensanierung zu bewahren. Der Königsweg, die Kosten über die Grundsteuer B einzuziehen, wurde erst durch eine Gesetzesänderung möglich. Einziges Manko. Die Grundsteuer B ist nicht zweckgebunden. Irgendwie muss man es schaffen, aus den Einnahmen der Grundsteuer B den für die Straßensanierung gedachten Betrag auch für den gedachten Zweck zu reservieren. Dazu wird es bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung bestimmt mehr Informationen geben.

Nachfolgendes sind NICHT die Auswirkung, die die neuen Möglichkeiten mit sich bringen. Das Problem, die verkommene Infrastruktur wieder auf Vordermann zu bringen und zu finanzieren, ist nicht an einem Straßenbeitrag oder einer Grundsteuer B festzumachen. Bezahlen müssen IMMER die Bürger. Jetzt dürfte klargestellt worden sein, WER alles zu Kasse gebeten werden kann.

Ohne Populismus. Eine ganz nüchterne Betrachtung.
Zahlen lügen nicht, wenn diese wahr sind. Da die nachstehend genannten Zahlen 12 Mio. €, 15 Mio. € und 20 Mio. € von der Stadt genannt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wahrheitsgehalt recht hoch ist.
Die Kosten für die grundhafte Sanierung (Zahlen wurden von Stadt genannt) sind keine Hirngespinste des Bloggers.
» 06.03.2013 10.000.000,00 Euro
» 10.09.2015 15.000.000,00 Euro
» 08.11.2017 20.000.000,00 Euro

Wer auch nur ein wenig rechnen kann, wird anhand dieser Zahlen sofort erkennen können, dass man mit dem von Bürgermeister Kern genannten Betrag von 1 Mio. € jährlich im Jahr 2039 den Investitionsstau abgearbeitet hat. In diesen 20 Jahren dürfen aber KEINE weiteren Straßen hinzukommen, die grundhaft saniert werden müssen. Wer glaubt das. Ich nicht.

Heute kann man bei OP-Online lesen,
Deshalb habe er (Anm. Bürgermeister Kern) kein Verständnis für die SPD-Forderung, die Mittel für die Straßensanierung auf drei Millionen Euro zu erhöhen. Quelle: OP-Online

Verständnis? Die Bürger warten seit Jahren auf eine Lösung. Die SPD hat recht. Und was der Bürgermeister da in seinen letzten Amtstagen von sich gibt, ist ein … was auch immer … an die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Mit 1 Mio. € jährlich wird man das Verrotten der Infrastruktur nicht aufhalten können. Mit 1 Mio. € pro Jahr wird die unvermeidliche Kostensteigerung etwas abgemildert.
Wenn Sie sich einmal etwas Gutes antun möchten, lesen Sie den Blog von Herrn. Dr. Rüdiger Werner. Beachten Sie aber, zum Zeitpunkt des Blogs waren die wiederkehrenden Beiträge Thema. Dr. Rüdiger Werner kommt nicht auf den von der SPD angedachten Betrag von 3 Mio. Euro, sondern auf 5 Mio. €. Kein Gebabbel, sondern harte und nachvollziehbare Zahlen. Eine Ohrfeige für jeden der meint – eine Mio. € pro Jahr reichen.
Wenn wir 2019 anfangen würden, wieder Straßen grundhaft herzurichten und bis 2030 alle Straßen, die seit 50 oder mehr Jahren nicht grundhaft saniert wurden, sanieren würden, kämen wir beim Preis von heute auf eine Gesamtsumme von 56 Millionen €. Das sind rund 5 Millionen € im Jahr. Bei 30 % städtischem Anteil müsste die Stadt also 1,5 Millionen € jährlich investigative Mittel bereitstellen, die Bürger müssten jedes Jahr 3,5 Millionen € zahlen. Das wäre eigentlich nötig! Lesen Sie hier den umfangreichen Artikel von Dr. Rüdiger Werner. Wer sich NUR für den Straßenbeitrag interessiert sollte sein Augenmerk auf den Absatz – Zahlenspiele – richten.

Der Betrag, der über die Grundsteuer B einzunehmen ist, wäre je nach Betrachtungsweise eine Erhöhung der Grundsteuer B um:
Bürgermeister Kern 100 Prozentpunkte.
Betrachtung der SPD 300 Prozentpunkte.
Betrachtung der FDP 500 Prozentpunkte.
Durch Gewerbesteuereinnahmen könnte die o.g. Erhöhung moderater ausfallen. Dafür muss man sich aber ganz klar zum Gewerbe bekennen und nicht verhindern.

Ich denke, die von Bürgermeister Kern angedachten 1 Mio. € erlauben es ihm ohne oder mit moderater Grundsteuererhöhung seine Amtszeit beenden zu können. Was danach kommt, hat dann sein Nachfolger auf seine Kappe zu nehmen. Wie es auch kommen mag, das Erbe von Bürgermeister Kern werden nicht nur unsere Kinder, sondern auch noch unsere Enkel und Urenkel schmerzhaft zu spüren bekommen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Bürgermeister Kern auf den dritten Rettungsschirm – — TEER MUSS HER — setzt. Man könnte aber auch den Gedanken von Niederzimmern aufgreifen und Schlaglöcher versteigern.

Fazit.
Man muss auch die Situation sehen, in der sich Bürgermeister Kern und der Erste Stadtrat befunden haben. Sie haben es in der Vergangenheit keinen Straßenbeitrag eingeführt bzw. einführen lassen und auf eine bessere Lösung der klassischen Straßenbeiträge gewartet. Grundhafte Sanierung und gleichzeitig die Grundsteuer B zu erhöhen ging auch nicht. Dann kam das RP und hat einen Straßenbeitrag gefordert.
Herr Kern hat auch niemals einen Hehl daraus gemacht, dass neben dem Königsweg (Grundsteuer B) die wiederkehrenden Beiträge ein gangbarer Weg sei, der dann auch eingeschlagen wurde.
Jetzt bleibt fast alles beim Alten. Wir brauchen keinen Straßenbeitrag einzuführen. Da bisher noch keine Bescheide verschickt wurden, ist für den Bürgermeister einfach, auf einen Straßenbeitrag zu verzichten. Hätte man in der Vergangenheit Straßenbeiträge eingezogen, stände man jetzt vor einem recht kompliziert zu lösenden Vorgang.

Bürgermeister und Erster Stadtrat sind dafür da, Probleme, auch unpopuläre und ohne Blick auf kommende Wahlen, zu lösen. Und das ist versäumt worden. Der enorme Sanierungsstau (20 Mio. Euro) haben Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat ohne Wenn und Aber zu verantworten. Egal wie eine Lösung in der Vergangenheit zur Finanzierung der Straßen ausgesehen hätte, aussitzen ist die schlechteste Lösung.

Auch der Magistrat kann Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen.

Bürgermeister und Erster Stadtrat hätten sich frühzeitig um weitere Einnahmequellen – Stichwort Gewerbesteuer – bemühen müssen. Die gute Fee hat auch einmal die Nase voll von schlechter Haushaltspolitik.

Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Sorge um Erhalt der Straßen

Die SPD spricht sich gegen Straßenbeiträge aus, warnt aber auch vor einem Investitionsstau beim Straßenbau. Vom Magistrat fordert sie ein Konzept. Weiter bei fr.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Freie Wähler Rödermark. Antrag zur Aufhebung des Straßenbeitrags.

Rödermark. Straßen-Sanierung
Rödermark. Straßen-Sanierung

Antrag der Freien Wähler Rödermark (FWR) zum Straßenbeitrag
Der Antrag wurde bereits am 3.5.2018 von den FWR zur Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung den entsprechenden Gremien vorgelegt.

Die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung wurde im Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung für Rödermark beschlossen, da andernfalls der Haushalt 2018 vom RP nicht genehmigt worden wäre. Diese Haltung des RP basierte auf der gesetzlichen Vorschrift, dass Kommunen in Hessen mit defizitärem Haushalt und/oder Schulden eine Straßenbeitragssatzung erlassen müssen.

Angestoßen durch eine Unterschriftensammlung der FREIEN WÄHLER Hessen hat die FDP im hessischen Landtag den Antrag eingebracht, diese gesetzliche Vorgabe in eine „Kann-Vorschrift“ zu ändern, d.h. dass jede Kommune selbständig entscheiden kann, ob sie eine Straßenbeitragssatzung erlassen will. Die die derzeitige Landesregierung tragende Koalition hat sich erfreulicher Weise diesem Antrag angeschlossen. Es ist daher davon auszugehen, dass noch im Mai 2108 ein entsprechender Beschluss des Landtages erfolgen wird.

Die im Dezember für Rödermark beschlossene Straßenbeitragssatzung basierte in keiner Weise auf dem Willen der politischen Mehrheit in Rödermark. Bei einer geänderten Gesetzeslage ist es möglich diese Satzung wieder abzuschaffen, bevor dadurch hohe Verwaltungskosten entstehen und/oder die Bürger zusätzlich finanziell belastet werden.

Gleichzeitig müssen aber Maßnahmen ergriffen werden zur Sicherstellung, dass künftig erforderliche Straßensanierungen erfolgen und nicht wie in den vergangenen Jahren einfach unterbleiben mit all den überall sichtbaren negativen Auswirkungen.

Beschlussvorschlag:
1) Sobald die „Kann-Regelung“ für eine Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Hessen Gesetzeskraft erlangt hat wird der im Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschluss über die Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Rödermark aufgehoben.
2) Zur Sicherstellung der für kontinuierliche Straßensanierungsmaßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel wird festgelegt, dass ab dem auf die Beschlussaufhebung gem. Punkt 1) folgenden Fiskaljahr in jedem Jahr der Gegenwert von 100 Hebepunkten der Grundsteuer B zweckgebunden ausschließlich dafür verwendet wird.

Siehe auch
» 13.05.2018 Straßenbeitrag. Artikel der SPD Rödermark
» 12.05.2018 AL für sofortige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung
» 04.05.2018 Rödermark. CDU will den gerade beschlossenen Straßenbeitrag abschaffen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Artikel der SPD Rödermark

Wir fordern alternatives Finanzierungs.- und Sanierungskonzept für die Rödermarker Straßenbeiträge.

Sowohl auf Landes.- als auch auf kommunaler Ebene wollen Politiker die verpflichtende Erhebung einer Straßenbeitragssatzung abschaffen. Auch die SPD in Rödermark begrüßt dieses neue Umdenken, befürchtet aber einen Investitionsstau und fordert klare Konzepte und Strategien.
In der Rödermärker Stadtverordentenversammlung sprechen sich jetzt doch immer mehr Fraktionen gegen eine Straßenbeitragssatzung aus. Zum Hintergrund dieses plötzlichen Sinneswandels seien, neue landespolitische Entwicklung zu nennen – hier will man nun doch für defizitäre, kommunale Haushalte wie Rödermark die verpflichtende Erhebung einer Straßenbeitragssatzung abschaffen. Weiter bei Samuel Diekmann .

Siehe
Niederschrift der Stavo vom 8.12.2017


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rödermark. CDU will den gerade beschlossenen Straßenbeitrag abschaffen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Dank neuer brandneuen Möglichkeiten durch den Gesetzgeber scheint jetzt der von vielen gewünschte Königsweg „Straßenbeitrag über die Grundsteuer B“ möglich. Es wird sicherlich ein Antrag erstellt (IFA), den alle Faktionen gemeinsam einreichen werden.

Gemeinde soll über Straßenbeitragssatzung entscheiden

Bezüglich der auch in Rödermark unerwünschten Straßenbeiträgen hat die hessische Landesregierung am vergangenen Donnerstag im Landtag im Rahmen einer ersten Gesetzeslesung mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, auch defizitäre Gemeinden zukünftig selbst entscheiden zu lassen, ob dieses Instrument der Einnahmenverbesserung genutzt wird. Weiter bei der CDU Rödermark


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Gesetzentwurf und Stellungnahmen.

Straßenbeitrag
Straßen-Sanierung.

Notizbuch der Woche in der Offenbach Post.
Im Notizbuch der Woche (Printausgabe der Offenbach Post) kann man heute nachlesen, dass über den Landtag „das Licht der Erleuchtung“ aufgegangen ist und den schwarz/grüne Landesregierung dem FDP-Antrag, – Kommunen können nicht mehr in die Pflicht genommen werden, einen Straßenbeitrag zu erheben – gefolgt ist.

Leider kann ich dazu noch keine Quelle finden, die mir diese Passage im -Notizbuch der Woche- bestätigt. Sobald ich das Abstimmergebnis und/oder einen weiteren Text dazu finden kann, wird es hier einen Nachtrag geben.

Sollten die Aussagen stimmen, wäre das ein Segen und die Stadt Rödermark könnte die kostenintensiven Vorbereitungen für die wiederkehrenden Beiträge (falls schon begonnen) beenden. Der -Königsweg-, entspricht auch den Vorstellungen von BM Roland Kern, die notwendigen Mittel für die grundhafte Sanierung über die laufenden Einnahmen zu decken.

Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung – Drucks. 19/5839 – und dem Gesetzentwurf der Fraktion der DIE LINKE für ein Gesetz zur Aufhebung von Straßenbeiträgen in den hessischen Kommunen – Drucks. 19/5961 –

 
Siehe auch
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Notizbuch der Woche OP 21.04.2018


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Straßenbeitrag. Es wird höchste Zeit etwas zu ändern.

Bilder aus Rechtenbach, Lahn-Dill-Kreis


 
Zu diesem Bild hatte ich eine Frage an einen vorbeigehenden Passanten.
Kanal saniert weil es Fördergelder gab.
Kanal saniert weil es Fördergelder gab.

Es wurde kurz und knapp das bestätigt, was auf dem Plakat steht. „Kanal war nicht nötig. Es gab aber Fördergelder.“ Kommt mir bekannt vor. Man beantragT Fördergelder, bekommt den Zuschlag und dann geht es krampfhaft auf die Suche nach Projekten, wo man die Fördergelder verpulvern kann. Man muss wissen, Fördergelder belasten ganz gewaltig die Gemeindekasse. Bei z.B. 10.000.000,00 € Gesamtsumme können es leicht 3.000.000,00 € Gemeinde-/Stadtanteil werden.
Und was meist nicht beachtet wird, die geschaffenen (?unsinnigen?) Einrichtungen müssen dauerhaft unterhalten werden. Die Folgekosten sind nicht unerheblich. Viel Geld wird fehlen für z.B. die Straßensanierung

Man sollte die Fördergelder auf alle Kommunen verteilen.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011