Zahlen von A bis Z Finanzen in Hessen


Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Im ersten Quartal 2024 sank die Einzahlungen der Gewerbesteuer dramatisch. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 von 5.711.067,00€ auf 3.432.181,00€.
Dramatisch auch deshalb, weil man im Haushalt für 2024 bei den Gewerbesteuereinnahmen (auf der Grundlage 18 Mio. in 2023. Seite 27) mit einem Zuwachs von 3,5% und im Jahr 2025 mit 6,5% gerechnet hat.
Einzahlungen der Gewerbesteuer jeweils 1. Quartal
2020 3.650.010,00
2021 3.679.769,00
2022 3.337.841,00
2023 5.711.067,00
2024 3.432.181,00

Wenn für das Jahr 2023 auf einen Sondereffekt (z.B. Corona) verweist wird, muss man die außergewöhnlich hohe Steigerung auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilen.

Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer verbleibt. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesene Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

Hoffen wir auf einen Einmaleffekt. Wenn nicht, sieht es zappenduster aus mit Rödermarks Finanzen.


INHALT

  • Anteile der hessischen Gemeinden an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Anteile der hessischen kreisfreien Städte und Gesamtkreise an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 (quartalsweise)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2019 bis 2023 (halbjährlich)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 Quartals-, Halbjahres- und Jahressummen (letzte Aktualisierung: 03.05.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer der hessischen Gemeinden Brutto-Umlage-Netto 2010 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer A der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer B der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Finanzierungssalden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 22.03.2024)
  • Finanzstatistische Kennzahlen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2013 bis 2018
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden 1. bis 4. Quartal 2023
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden jeweils am Ende des 4. Quartals 2013 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 18.03.2024)
  • Realsteuerkraft und -anspannung der hessischen kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie Gemeinden nach Landkreisen 2000 bis 2019 (letzte Aktualisierung: 10.03.2021)
  • Realsteuervergleich in Hessen – Indikatoren für die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinden im Jahr 2019
  • Steuereinzahlungen der hessischen Gemeinden 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Steuereinzahlungen je Einwohnerin und Einwohner der hessischen Gemeinden 2023 (letzte Aktualisierung: 26.03.2024)

  • Finanzvermögen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2021 und 2022 (letzte Aktualisierung: 19.09.2023)
  • Neuverschuldung der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 01.08.2023)
  • Schulden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 03.08.2023)
  • Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


    » Weitere Statistiken


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
     
    Siehe auch
    » Gewerbesteuer im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.

    Finanzminister fordert von seinen Ministern 25 Milliarden an Einsparungen

    Was würde es bedeuten, wenn die Fachbereiche der Stadt Rödermark 5,24% einsparen müssten.

    Bundeshaushalt 476,81 in Milliarden Euro.
    25 Milliarden Einsparungen werden vom Finanzminister eingefordert. Das entspricht 5,24%.

    Haushalt Rödermark 83.332.370,00 (Gültige Haushaltssatzung Haushalt 2024-2025).
    Einsparungen vom 5,24% entpsprechen 4.366.616 €

    Würde unser Stadtkämmerin den gleichen Spar-Satz (5,24%) für den Haushalt der Stad einfordern, fehlen zu einem ausgeglichenen Haushalt immetr noch:
    83.332.370€- 4.366.616€ = 78.965.754€. Einnahmen 77.808.416 – Ausgaben (nach Einsparung) 78.965.754€ = 1.157.338 €.

    Das bedeutet, selbst wenn wir, wie beim Bund 5,24% einsparen würden, fehlen Ende 2024 noch über 1,1 Mio. € zu einen ausgeglichenen Haushalt.

    Dann lassen wir das mit dem Sparen und hoffen auf die gute Fee, den ortsansässigen Unternehmern (Gewerbesteuer) und der Finanzkraft der Bürger (Grundsteuer).
    Sparen in Rödermark geht nur dann, wenn man auf geplante Prestigeobjekte verzichtet.

    Bei den Gewerbesteuereinnahmen wird man wohl nachbessern müssen. 🙁 Siehe Quartalsbericht 2024.


    Siehe auch
    » Quartalsbericht 1. Quartal 2024. Anstatt einer Verbesserung eine Verschlechterung?
    » Beschluss Haushaltssatzung 2024-2025


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

    Gibt es etwas Positives zum Haushalt, sollte man das „nicht hinterm Berg lassen“

    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
    Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
    Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
    Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
    Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
    Hier der Beschluss


    Webseite AL/Die Grünen.29.05.2024
    Keine Steuererhöhung in Rödermark

    Der Rödermärker Haushalt für 2024 und 2025 ist unter Dach und Fach.
    Trotz der angespannten Finanzlage wird es keine Steuererhöhungen in Rödermark geben.
    [..] Weiter auf der Webseite der AL/Die Grünen

    Ich halte das mal fest, damit ich mich noch in 2024
    und im Bürgermeisterwahljahr 2025 auch das Jahr, indem der Posten des Ersten Stadtrates wohl wieder aus den Reihen der wohlgesonnenen Parteigenossen ausgewählt wird, an diese Aussage erinnere und darauf zurückgreifen kann.

    Mit dem Artikel will man den Bürgern wohl kurz und knapp mitteilen:
    Es geht uns gut. Trotz der angespannten Finanzlage. Steuererhöhungen wird es genauso wenig geben wie Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung.
    Ich finde die Mitteilung auf der Webseite ein wenig flach. Ein wenig flach für eine Wählergemeinschaft, die von der Stadtkämmerin (AL/Die Grünen) sicherlich noch tiefere Informationen zu einer solch positiven Botschaft hätte liefern können. Mit der Unterstützung der Kämmerin sollte es nicht schwer sein, die Grundlagen aufzuzeigen, wie man zu einer solch optimistischen Aussage, die auf den Zahlen eines gewaltig unterfinanzierten Doppelhaushalts 2024/2025 basiert, gelangen kann.

    Ich würde mich wirklich sehr freuen,
    wenn die von den Grünen herausgegebene Feststellung auch tatsächlich eintreffen würde. Die Grünen sollten es wissen: Die Finanzministerin (in Kommunen Kämmerin genannt) ist Mitglied der AL/Die Grünen.


    Aber

    Zum Geschäft der Regierenden gehört selbstverständlich auch, dass man für eine positive Grundstimmung in der Bürgerschaft sorgt. Man sollte aber auch bedenken, dass es Bürger gibt, die gemachte Aussagen anhand von Fakten hinterfragen.

    Zu den Fakten, die der Doppelhaushalt 2024-2025 bereithält,
    hätte ich mir einige Erklärungen zur Problemlösung gewünscht.

    Was genau meint die AL/Die Grünen mit
    keine Steuererhöhung-? Ist damit gemeint, dass in der Laufzeit des Haushalts 2024-2025 keine Steuererhöhung geben wird? Dann wäre frühestens 2025 mit einer Steuererhöhung zu rechen. Ist damit gemeint, dass man den Hebesatz für die Grundsteuer B deshalb nicht anheben muss, weil die durch die Grundsteuerreform die Steuer-Einnahmen im Jahr 2025 auch ohne Hebesatzerhöhung derart steigen werden und damit eine Hebesatzanhebung nicht erforderlich ist? Stichwort „aufkommensneutral“

    Eine Erklärung dazu, wie man das Defizit ausgleichen möchte.
    Ein Ausgleich ist mittels der noch vorhandenen Rücklagen möglich. Dazu muss man erwähnen, dass nach einem Ausgleich des Defizits keinerlei Rücklagen mehr vorhanden sind. Braucht man für 2025 ein derartiges Polster nicht mehr? Siehe Haushaltsplan Seite 25. Erwähnen muss man auch, ob es in der verbleibenden Amtszeit des aktuellen Magistrats weiterhin geplant ist, den Aufbau der Schulden zu forcieren? Gibt es eventuell auch Gedanken dahingehend, wie man in Hinblick auf die folgende Generation diesen gigantischen Schuldenberg abbauen will? 2019 waren es 20.917.030,87 € Schulden. In der Amtszeit des jetzigen Magistrats soll dieser laut Plan im Jahr 2025 50.579.774,60 betragen. Siehe Haushaltsplan, Seite 132.

    Wird es mit den Einnahmen durch die Gewerbesteuer
    in den folgenden drei Quartalen 2024 besser aussehen als im ersten Quartalsbericht? Dort waren es 1.369.725,00 Euro weniger als geplant. Siehe Quartalsbericht 1. Quartal 2024.

    Zur aufkommensneutralen Durchführung der Grundsteuerreform
    hätte ich gerne eine Aussage. Ich konnte noch nirgendwo lesen, dass in Rödermark im Jahr 2025 die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt wird. Hofft man darauf, dass sich die Einnahmen auch ohne Anheben des Hebesatzes derart erhöhen wird und man in 2025 die frohe Botschaft verkünden kann: „Der Hebesatz muss auch in 2025 nicht angehoben zu werden.“

    Sämtliche sozialen Standards?

    Nichts für ungut, ihr Grünen. Sicherlich wird die Nachricht bei einem Teil der Bürger, die Eure Meldung lesen werden, Jubelstürme auslösen.
    Über eine schlüssige Erklärung auf eurer Webseite, die von mir genanntes in ein anderes Licht stellt, würde ich sicherlich nicht traurig sein. Erwartungen habe ich aber keine.

    Siehe auch
    » Grundsteuer B. Aufkommensneutralität der Hebesätze
    » Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.
    » Grundsteuer B. Aufkommensneutrale Umstellung genau beobachten!
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

    Was ist richtig. 230.000,00 oder 250.000,00?

    Am Dienstag, dem 4.6.2024, eine Stadtverordnetenversammlung mit einer äußerst kurzen Tagesordnung. Es könnte sogar noch passieren, dass man die Tagesordnung noch etwas kürzt.

  • Neufassung der „Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark“ (Stellplatzsatzung)
  • Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze
  • Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
  • Hinzu kommt noch ein nicht öffentlicher Teil und die übliche Einleitung.

    230.000,00 oder 250.000,00
    In der Ausschusssitzung1 des FSIK wurden unterschiedliche Aussagen zu den derzeit geschätzten Kosten für den Umbau der KiTa gemacht. Herr Rotter nannte 230.000,00 €, während in der Präsentation (FSIK-Sitzung) von Herrn Dr. Schwab (KBR) unwidersprochen 250.000,00 € angegeben wurden.

    Nun die Frage:
    Sind die genannten 250.000,00 € korrekt oder, wie in der schriftlichen Antwort zu lesen ist, die 230.000,00 €? Es könnte sein, dass versehentlich der falsche Betrag genannt wurde. Solche Fehler sind menschlich und sollten nicht dramatisiert werden. Dennoch denke ich, dass mehr Aufmerksamkeit erforderlich ist, wenn es um die Angabe von Geldsummen geht, die aus den Mitteln der Bürger bereitgestellt werden. Insbesondere dann, wenn Minuten vorher eine andere Zahl genannt wurde.
    Diesbezüglich sollten Sie unbedingt lesen, was der Bürgermeister erwartet, wenn nicht stimmige Aussagen gemacht werden. Siehe unten unter ‚Siehe auch‚.

    So genau nimmt man es nicht mit den Zahlen.
    Wie im fehlerhaften Haushalt 2024-2025. Es handelt sich ja nur um das Geld der Bürger. Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 eine falsche Haushaltssatzung. Wenn man auf eine korrigierte Fassung einer Satzung verzichtet, sollte man dies auf der entsprechenden Webseite der Stadt zumindest mit einem Vermerk versehen.
    Wäre die Stadt Rödermark ein Geldinstitut, würde ich die Bank wechseln.

    Präsentation „Kita wird Jugendzentrum

    Weitergabe schriftlicher Informationen an die Bürger.
    Fakt. Der Magistrat (hier Bürgermeister und Erste Stadträtin) kann sich darauf beschränken, Fragen der Stadtverordneten nur und ausschließlich mündlich zu beantworten. Man kann aber auch nach der mündlich gegebenen Antwort, die meist zum Ablesen schriftlich vorliegt, diese den Bürgern über das Bürgerinformationssystem (ALLRIS) zur Verfügung stellen. So kann man auch bei Präsentationen verfahren. Leider klappt das mit der Weitergabe an die Bürger nicht so richtig.

    Präsentation Kita Motzenbruch.
    Die Anwohner wurden im Vorfeld nicht über das Vorhaben ( Ehemalige Kita wird JuZ) informiert und mit dem Umbau begonnen. Der Tagesordnung (FSIK) konnte man nicht entnehmen, dass es hierzu eine Präsentation geben wird. Die Präsentation würde bestimmt auf großes Interesse der unmittelbaren Anwohner stoßen.

    In der öffentlichen Sitzung (FSIK) wurde das Vorhaben zur Kita Motzenbruch und Umbau zum Jugendzentrum Ober-Roden präsentiert. Wie ich von einem Stadtverordneten erfahren habe, wurde diese Präsentation den Stadtverordneten zugestellt. Warum wird diese Information nicht auch den Bürgern über ALLRIS zur Verfügung gestellt? Meine Bitte an einen Stadtverordneten, mir die Präsentation zuzustellen, scheitert bisher daran, dass der Stadtverordnete unsicher ist, ob er dies darf.

    Ich kann das zögerliche Verhalten des Stadtverordneten gut verstehen, wenn wir uns an das Jahr 2020 erinnern. Die Unsicherheit bei der Weitergabe von Dokumenten oder Inhalten aus Protokollen ist nachvollziehbar. Evtl. muss sich der Stadtverordnete dann vom Magistrat den Vorwurf der „Verletzung der Vertraulichkeit“ anhören. Wie die Presse seinerzeit berichtete, hat sich der Magistrat zu weit aus dem Fenster gelehnt und konnte keine Beweise für die gemachten Vorwürfe vorlegen. Es konnten keine Beweise vorgelegt werden, weil der Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen war. Das erinnert mich ein wenig an Trump.“

    In letzter Zeit habe ich mehr und mehr das Interesse daran verloren,
    mir Ausschusssitzungen anzutun. Die wenige Lebenszeit, die mir noch verbleibt, will ich nicht mehr durch den Besuch solcher Sitzungen verplempern. Ich werde dann aber auch auf viele Informationen verzichten müssen, die man öffentlich diskutiert, aber nicht weitergegeben werden.

    1Vorbereitende Sitzungen zu Stavo. Z.B. FSIK Familie, Soziales, Integration und Kultur.
     
    Siehe auch
    Mehr zu den geplanten Öffnungszeiten des Jugendzentrums, Party, Basketballplatz, Fertigstellung …
    » Da sollte man doch glatt zu der Gruppe der „nicht informierten Bürger“ wechseln. Und siehe auch dort: Für mich der Spruch des Abends:


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.