Änderung der Kostenbeitragssatzungen zur Kinderbetreuung während der Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus

[..]Bezugnehmend auf die Mitte März bis Ende Juni 2020 durch entsprechende Landesver-ordnungen erwirkten Schließung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hat der Magistrat bislang für die Monate April bis Juni 2020 die Erhebung der Kosten-beiträge ausgesetzt.Aufgrund der aktuell angeordneten Corona-Maßnahmen findet die Betreuung in festen Gruppen statt, so dass – zur Sicherstellung des Dienstbetriebes – die Randzeiten redu-ziert wurden. Auch in diesem Fall sollten die Eltern bei der Erhebung der Kostenbeträge einen Ausgleich erhalten.[..] Siehe Aktenmappe zur HFuW Sitzung am 8.12.2020 (TOP 6)

» Siehe auch Bürgerinformationssystem

Werden ausgesetzte Kita-Beiträge nicht erhoben?

Hessischer Landtag
Hessischer Landtag

Kompensation für ausgefallene Kita-Beiträge: 40 Mio. Euro. Die Kommunalen Spitzenverbände haben Vorschläge zur Verteilung der Mittel unterbreitet, auf deren Grundlage seitens des Landes derzeit in enger Abstimmung mit den Verbänden ein Verteilungskonzept erarbeitet wird.
Quelle: Finanzen-Hessen

» Übereinkunft zwischen der Hessischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden in Hessen


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Das wird ja immer doller hier in Rödermark. Einfach zum kotzen.

Einfach zum Kotzen
Einfach zum Kotzen

Wissen AL/Die Grünen dank ihrer Ersten Stadträtin mehr als manch ein Stadtverordneter?
Gibt es überhaupt einen entsprechenden Stadtverordnetenbeschluss?
Braucht man für den Erlass der Gebühren keinen Stavo-Beschluss?
Wie erhalten die Bürger von der Stadt wichtige Informationen?

Bisher wissen wir, dass die Kita-Gebühren ausgesetzt sind. Wir wissen auch, dass noch unentschlossene Bürgermeister der im Kreis vertretenen Städte auf einen Bürgermeisterbeschluss warten.
Bisher gibt es noch keine offizielle Information darüber, ob die Kita-Gebühren in Rödermark, wie durch einige Kommunen im Kreis bereits geschehen, den Eltern erlassen werden. Weiterhin steht noch, dass Rödermark auf einen Vorschlag der im Kreis vertretenen Bürgermeister wartet, ob und wie man mit einer Gebührenerstattung (oder auch nicht) umgehen wird. Einigen Kommunen im Kreis Offenbach dauerte das wohl zu lange und haben gehandelt.
Jetzt wird man durch einen Flyer der AL/Die Grünen mit einer Aussage überrascht, dass in den Fluren der Stadt, scheinbar ohne Stadtverordnetenbeschluss, alles geregelt ist.

In einem Flyer der A/Die Grünen vom 7.7.2020 kann man dazu lesen: » Durch Verzicht auf die Kita-Gebühren kommen nochmal mindestens 300.000 € dazu. » Man muss wissen. Die Erste Stadträtin, Frau Schülner, ist Mitglied der AL/Der Grünen und auch zuständig für den Bereich -Kinder-. Es kann also sein, dass die Verfasser des Flyers über Insiderwissen verfügen, das manch einem Stadtverordneten fehlt.
Ist nicht für den Verzicht der Kita-Gebühren (während der Corona-Pandemie) ein Stavo-Beschluss erforderlich? Auch die Aussage zu der Summe in dem Flyer – auf mindestens 300.000,00€ zu verzichten -, dürfte einer Prüfung nicht standhalten.

Nicht, dass man hier etwas missversteht. Natürlich ist es völlig in Ordnung, dass man die Eltern für die Ausfallstunden NICHT zu Kasse bittet. Die Eltern warten auf einen offiziellen Bescheid vom Bürgermeister und bekommen eine so wichtige Information in Form eines Partei-Flyers. Es kann auch noch sein, dass die Passage im Flyer falsch verstanden wird, oder ganz einfach nur Kappes ist.

So am Rande.
Bekommt man irgendwann mal einen Grundsteuerbescheid? Oder hat die Stadt die Grundsteuererhöhung zurückgenommen? Oder habe ich den Bescheid nicht zugestellt bekommen?

» Hier der Flyer
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Fragen/Antworten zu „Regelbetrieb an den Kindertagesstätten „

Regelbetrieb Kita
Regelbetrieb Kita

Eingeschränkter Regelbetrieb an den
Rödermärker Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020

Sachverhalt:Aufgrund von Paragraph 2 der zweiten Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 wurden alle Kindertagesstätten in den Kommunen ab dem 16.03.2020 zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19) für die allermeisten Kinder geschlossen(„Shutdown“). Am 26.05.2020 hat die Stadt Rödermark durch Schreiben („Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten in Rödermark“–Zeichen II/4/1 Me/KI) sowie entsprechender E-Mail der Ersten Stadträtin die Eltern von Kita-Kindern darüber informiert, dass „[…] eine Öffnung der Kindertagesstätten […] vom Land zum 02.06.2020 vorgesehen […]“ ist1. In diesem Schreiben vom 26.05.2020 werden die Eltern „[…] um kurzfristige Mitteilung des Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 […]“ gebeten. Als Ausschlussfrist für diese geforderte Rückmeldung (d.h. Eingang per E-Mail oder Brief bei der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte) des Betreuungsbedarfes wurde den Eltern Donnerstag, der 28.05.2020, um 09:00h mitgeteilt.

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1) Hält die Stadt Rödermark eine ausschließende Rückmeldefrist für die Eltern zur Meldung des individuellen Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 von Dienstag, 26.05.2020 um ca. 12:30h (Zugang des .docx-Rückmeldebogens per E-Mail) bis Donnerstag, 28.05.2020 um 09:00h für ausreichend und angemessen. Die gesamte Anfrage bei der FDP-Rödermark.

Weitere Anfragen/ Abtworten zu Stadtverordnetenversammlungen


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.