Zu Grundsteuer 990%. Geht das gut?

Ohne transparente und aktuelle Informationen zum städtischen Haushalt geht der interessierte Bürger am 17.06.2025 in die Stadtverordnetenversammlung und stellt sich die Frage, wie eine haushaltspolitische Entlastung gelingen soll, ohne wie geplant einen Grundsteuererhöhung in Höhe von 450% einzufordern? Angesichts der bisherigen haushaltspolitischen Entscheidungen des hauptamtlichen Magistrats ist fraglich, ob selbst diese Maßnahme zur Konsolidierung ausreicht.

Eine Hebesatzerhöhung von 450 % wollte man ursprünglich haben.
Dann kam man bei der Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2025 im letzten Moment auf die Idee, noch einmal nachzudenken. Jetzt steht im Raum, die Grundsteuer von 800% auf 990% und die Gewerbesteuer von 380% auf 400% zu erhöhen. Dabei sollte man gemachte Aussagen zur Gewerbesteuererhöhung noch einmal überprüfen.
Ob man eine Senkung der geplanten Erhöhung der Grundsteuer von 450% auf nunmehr 190% (noch zuzustimmen) als seriös bezeichnen kann, fällt mir sehr schwer. Siehe

Fragen, die die Opposition stellen sollte,
damit die sicherlich in großer Zahl anwesenden Zuhörer die Antwort vom Magistrat zu hören bekommen:

  • Reicht diese Erhöhung 990% auch für 2026?
  • Ist mit der Erhöhng von 990% sichergestellt, dass die Lquidität bis um Jahresende reicht?
  • Müssen Kredite aufgenommen werden, womit man Finanzlöcher stopfen kann?
  • Muss der Bürger in 2026 mit einer weiteren Grundsteuererhöhung rechnen?
  • Wenn es ein Erhöhung geben wird, wird man die dann auf einen Termin nach der Kommunalwahl verschieben?

  • Entwicklung Haushalt 2025

    2.000.000 € Restbetrag Rücklage zum 01.01.2025
    +++++++++++
    8.350.000 € mögliche Entstehung Fehlbetrag 2025
    -150.000 € Überschuss ordentliches Ergebnis Haushaltsplan 2025
    ———–
    8.200.000 € verbleibender Fehlbetrag 2025
    -2.000.000 € Entnahme aus Rücklage
    ————
    6.200.000 € verbleibender Fehlbetrag nach Entnahme Rücklage
    ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
    0 € Stand Rücklagen zum 31.12.2025
    Quelle: Entwicklung Haushalt 2025


    Grundsteuerhöhung 4.300,00 € (450%)
    6.200.000 Fehlbetrag
    4.300.000 Grundsteuererhöhung ca. (Hebesatz 1250)
    ………………………….bei Hebesatz 990 = ca. 1.820.00)
    ———-
    1.900.000 Fehlbetrag. Ohne die Erhöhung (ca. 2 Mio.) der Kreis- und Schulumlage.


    Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16.840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet. Beschlussfassung zur Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 380 auf 400 Prozentpunkte.

    Bürgermeister Rotter: [..] für die Betriebe entsteht dadurch laut Bürgermeister Rotter kein Nachteil,[..] Quelle: OP-Online

    Link noch nicht freigeschaltet.
    » Mehreinnahme bei einer Hebesatzänderung der Gewerbesteuer von 380% auf 400%. Siehe: Rechenweg
     
    » (?Keine?) Mehrbelastung Einzelunternehmen bei der Hebesatzänderung von 380% auf 400%. Siehe: Rechenweg

    Hier stand vor einiger Zeit in dem Artikel ein Absatz, mit dem der Artikel noch nicht den Status -ÖFFENTLICH- hätte haben dürfen. Durch eine schlechte Internetverbindung an meinem Standort konnte ich erst jetzt diesen Absatz entfernen.


    Siehe auch
    » 18.150.000,00 € im Jahr 2024 zur freien Verfügung.
    » Quartalsbericht Q1 des Magistrats mit veralteten Zahlen?
    » Wie die Stadt jetzt sparen will – 2,4 Millionen Euro als Ziel
    » Stadtverordnetenversammlung 17.06.2025
     

    Kommt ein McDonalds nach Rödermark? Ja! Eröffnung ist für den Herbst geplant.

    Antwort auf meine Frage: Kommt McDonals nach Rödermark

    Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass in Rödermark ein neues McDonald’s Restaurant eröffnet. Der Bau hat heute offiziell begonnen und die Eröffnung ist für den Herbst geplant.

    Schön, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen ein wenig weiterhelfen können! Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!

    » Facebook. Hier wird dem Hinweis „Viel Müll beim MCD“ auf den Grund gegangen.


    Wie hoch können die Gewerbesteuereinnahmen sein?
    Laut Internet bewegt sich der Umsatz eines mittelgroßen MCD so zwischen 1,5 und 3 Mio. Gewinnmargen bei Franchiseunternehmen nach Abzug aller Kosten ca. 5-10%. 5 % von 2,5 Mio. € Umsatz = 125.000 € Gewinn vor Steuer.
    Gewerbesteuer bei 380% könnte sein: 16.625
    Gewerbesteuer bei 400% könnte sein: 17.500


     
    Siehe auch
    » McDonalds in der Offenbach Post.
     

    Gewerbesteuererhöhung auf 400%

    Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Dazu werden das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrages steuermindernd geltend gemacht. Auf diese Art erfolgt eine Kompensation der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent.

    Eine „Kompensation“ bedeutet im Allgemeinen einen Ausgleich, aber nicht automatisch einen 100%igen Ausgleich.


    Ein Hebesatz von 400 % entspricht genau dem Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags
    Beispiel ohne Gewähr. Freibeträge sind beim Gewinn bereits abgezogen.
    Wenn Anrechenbar größer ist als die Gewerbesteuer, keine Mehrbelastung (bei der Einkommensteuer) bei einer Steigerung des Hebesatzes von 380% auf 400%.
     


    Beispiel 1: Ein Hebesatz von 380 %. Gewinn 400.000
     
    Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
    Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 = 14.000 €
    — 14.000 x 4 = 56.000

    Gewinn 400.000 €. Hebesatz 380%
    Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) = 56.000 €
    Gewerbesteuer = 14.000 x 3,8 = 53.200 € (3,8 = Hebesatz 380%)
    Keine Mehrbelastung bei einer Steigerung2 des Hebesatzes von 380% auf 400%.


    Beispiel 2: Ein Hebesatz von 400 %. Gewinn 400.000
     
    Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
    Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 / 100 = 14.000 €
    — 14.000 x 4 = 56.000

    Gewinn 400.000 €. Hebesatz 400%
    Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) = 56.000 €
    Gewerbesteuer = 14.000 x 4 = 56.000 € (4 = Hebesatz 400%)
    Keine Mehrbelastung bei einer Steigerung2 des Hebesatzes von 380% auf 400%.


    Beispiel 3: Ein Hebesatz von 450 %.Gewinn 400.000
     
    Gewerbesteuermessbetrags bei 400.000 € Gewinn.
    Gewerbesteuermessbetrag = 400.000 × 3,51 / 100 = 14.000 €
    — 14.000 x 4= 56.000)

    Gewinn 400.000 €. Hebesatz 450%
    Anrechenbar auf ESt (§35 EStG) 56.000
    Gewerbesteuer = 14.000 x 4,5 = 63.000,00 (4,5 = Hebesatz 450%)
    Nicht anrechenbarer Teil 7.000,00
    Mehrbelastung3 von 7.000,00 bei einer Steigerung des Hebesatzes von 380% auf 450%.

    13,5% Im Gewerbesteuergesetz (GewStG) festgelegt
    2Keine Mehrbelastung bei der Einkommensteuer. Nur bei der Gewerbesteuer. (GewStG)
    3Mehrbelastung bei der Einkommensteuer UND Gewerbesteuer. (GewStG).


    » Begriffe. Kameralistik vs Doppik

    Freie Wähler Rödermark. Taktieren vor Regieren

    Pressemeldung. FWR
    Pressemeldung. FRW

    Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
    Taktieren vor Regieren

    Die FWR reagieren mit großem Unverständnis auf das Gebaren von CDU/AL und des Magistrats angesichts der Entscheidung in der Stavo vom 20.05.2025, die Entscheidung über die neue Hebesatzsatzung zu schieben.

    Der erst unmittelbar vor der Sitzung – auch vorbei an allen Fraktionsvorsitzenden – eingereichte Änderungsantrag von CDU/Al Die Grünen sollte erreichen, dem Magistrat bis zur nächsten Stavo Zeit zu verschaffen, ein umfangreiches Maßnahmenpaket umzusetzen, mit dem Ziel, die prognostizierte Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Vorfeld einer Entscheidung wieder zu reduzieren.

    Dieser Steilvorlage ist der Magistrat mit Bürgermeister Rotter an der Spitze nur zu gern gefolgt, man wolle nochmal „in sich gehen“ und Impulse aus der Bevölkerung aufgreifen und über etwaige weitere Maßnahmen beraten, welche eine Reduzierung des angestrebten neuen Hebesatzes veranlassen könnten. Für die zahlreichen Besucher der Stadtverordnetenversammlung und für die Mehrheit der Abgeordneten eine unerwartete Wendung, erwartete man doch eine politische Auseinandersetzung über die Anhebung des Hebesatzes.

    Natürlich hat der Magistrat jederzeit das Recht, seine eigene Vorlage zu schieben und zu überdenken, allerdings wird man durch den Zeitpunkt und die Art und Weise dieses Vorgehens den Vorwurf eines politischen Taktierens schwerlich von sich weisen können.

    Zum einen muss die Koalition aus CDU/AL vor versammeltem Haus den Bürgerinnen und Bürgern keine schmerzvolle finanzielle Belastung aufbürden, zum anderen kann sich der Magistrat bei der nächsten Stavo durch einen Vorschlag einer maßvolleren Anhebung des Hebesatzes zum politischen Wohltäter gerieren.

    Die Frage bleibt allerdings: Warum jetzt erst? Vier Sitzungen der AG Haushalt mit Vertretern aller Fraktionen und des Magistrats hatten zum Ergebnis, dass man um eine Erhöhung des Hebesatzes nicht umhinkomme, zumindest nach Sichtweise des Magistrats. Nicht alle Fraktionen – so auch die FWR – folgten dieser Einschätzung.

    Welche Legitimation hat dieses Gremium also, welches Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung sollen die Bürgerinnen und Bürger gewinnen, wenn Beratungsergebnisse auf der politischen Bühne kurzerhand gekippt werden, um anscheinend der angespannten Stimmung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen?

    Übrig bleibt aus Sicht der FWR ein kompletter Totalschaden: Die Bürgerinnen und Bürger werden aufs Neue vertröstet, der Magistrat wird die von ihm erweckten Hoffnungen in irgendeiner Weise erfüllen müssen und die Koalition hat bewiesen, dass man für ein politisches Manöver auch demokratische Gepflogenheiten getrost unter den Teppich kehren kann.

    Ein positives Signal bleibt allerdings: Die zahlreichen Besucherinnen und Besucher dürften zurecht mit dem Gefühl die Veranstaltung verlassen haben, mit ihrem Erscheinen tatsächlich politischen Einfluss genommen zu haben. Die FWR hoffen, dass sich dieser Trend fortsetzt.

    Björn Beicken, Pressesprecher FWR