Warnung Fakeshop

Wie auch hier in diesem Blog schon öfters berichtet, werden jetzt vor Weihnachten die Fakeshops auf Betrugsjagt gehen.
 
Wenn Sie bei einem Ihnen bisher unbekannten Onlineshop als Zahlungsbedingung nur Vorkasse, ukash oder paysafecard angeboten wird, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken läuten. Auch bei Nachnahme ist auf Fallen zu achten.
 
Beachten Sie unbedingt das Impressum. Achten Sie auf Zertifikate.
 
Ein Fakeshop

» Preiswert die Ware anbieten
» Auf Schnäppchenjäger warten
» Die Schnäppchenjäger zahlen und warten auf die Ware.
» Die Ware kommt (bei solchen Fakeshops) NICHT.
» Einklagen? 🙁 Siehe Impressum des Fakeshops.

 
Ältere Artikel
 
Mittlerweile bin ich der Meinung: Denen geschieht es zu recht.

Erneute Warnung vor fragwürdigem Lego-Shop!

Neue LEGO-Seite aufgetaucht!


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

FDP zum Haushalt 2012

Presseerklärung der FDP-Rödermark

FDP: Städtisches Defizit könnte bei ernsthaftem Sparwillen reell halbiert werden !
71 Fragen und 35 Anträge – FDP nimmt Haushaltskonsolidierung ernst
9,5 Mill. € – so hoch ist das für 2012 geplante Defizit im städtischen Haushalt. Wäre diese enorm hohe Summe ein einmaliger Fall, könnte man noch einigermaßen gelassen bleiben. Aber diese oder ähnliche Summen stehen seit Jahren am Ende der Bilanz und die Aussichten für die nähere und mittlere Zukunft sehen eher noch trüber aus. Über 60 Millionen € Gesamtschulden, während des laufenden Jahres eine Eigenkapitalquote von 50 % unterschritten – wenn es ungebremst so weitergeht, ist Rödermark in weniger als 10 Jahren pleite, dann gehört jedes Gebäude, jede Straße den Gläubigern. Fakt ist: Rödermark lebt – wie viele andere Kommunen auch – seit Jahren deutlich über seine Verhältnisse. Dabei wird eigentlich kaum noch investiert, werden die Mittelwünsche der Verwaltung bei weitem nicht erfüllt, herrscht sichtbarer Sparzwang in der Stadt. Mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen können die gesetzlichen Aufgaben der Kommune nicht einmal ansatzweise gedeckt werden.
 
Das ist die kritische Ausgangssituation, die die FDP Rödermark dazu veranlasst hat, ernsthaft und intensiv zu überlegen, welche Möglichkeiten Rödermark überhaupt noch hat, seinen Haushalt ansatzweise in den Griff zu bekommen. Während die meisten anderen politischen Kräfte noch die Augen verschließen und auf den Prinz warten, der Rödermark aus diesem Alptraum wachküsst, will die FDP handeln. Nach einer ausgiebigen internen Beratung und Fragerunde zum Entwurf des Haushaltes hat die FDP-Fraktion nun 35 Haushaltsanträge gestellt – eine absolute Rekordzahl für Rödermark. Darunter sind zweifelsohne sehr viele unpopuläre Vorschläge, die bei einer Umsetzung vielen Bürgern sehr wehtun würden.

Das liberale Haushaltskonzept steht dabei auf 3 Säulen: Erhöhung der Einnahmen, Senkung der Ausgaben und gewinnbringende Investitionen in Infrastruktur. Wichtigste Punkte bei den Einnahmeerhöhungen sind: die Einführung einer gerecht verteilten, wiederkehrenden Straßenbeitragsgebühr und die Erhöhung sämtlicher Gebühren in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen. Nach Einführung einer Schuldenbremse bei Neuinvestitionen ist das Budget für den Erhalt der Ortsstraßen chronisch unterfinanziert. Die neue, zweckgebundene Gebühr soll hier von den Bürgern mindestens 2 Millionen € jährlich generieren, um die dringend notwendigen Sanierungen und Ausbesserungen auch in Zukunft durchführen zu können.
Oftmals ist gar nicht bekannt, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Betreuung der Kinder in städtischen Einrichtungen sind. Öffentliche Subventionen in Höhe von 80–90 % der anfallenden Kosten kann sich kaum noch eine Kommune leisten. Rödermark bestimmt nicht, auch wenn das selbstverständlich wünschenswert wäre.

Rödermark hat eine der höchsten Personalquoten pro Einwohner aller Kommunen in Hessen. Daher ist selbstverständlich, dass bei den Ausgabesenkungen auch über verträglichen Personalabbau in der Verwaltung diskutiert werden muss. Dies führt zwangsläufig zu Verminderungen in den Angeboten und Leistungen. „Die Aufgabe der Politik ist es, diesen Schrumpfungsprozess aktiv zu moderieren. Der zunehmende Anspruch auf eine Rundumversorgung durch den Staat kann auf kommunaler Ebene bei derart desaströser Finanzlage nicht mehr einfach wie gehabt ‚Kopf in den Sand’ aufrechterhalten werden“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger.

Weitere Vorschläge der FDP betreffen den Wegfall vieler über die Jahre liebgewonnener freiwilliger Leistungen. Auch die Zusammenlegung einzelner Leistungen mit anderen Kommunen wird von der FDP gefordert. Zudem soll es wie in den vergangenen Jahren auch zu einer pauschalen Kürzung bei den Sach- und Dienstleistungen kommen. Selbstverständlich steht das Dauerthema „privater Investor für das hochdefizitäre Badehaus (>1 Mill. €/Jahr)“ ebenfalls wieder auf der Forderungsliste der FDP.

In manchen Punkten muss jedoch erst einmal mehr investiert werden, bevor sich langfristige Sparpotenziale erschließen. Dies betrifft z.B. die Verlagerung von deutlich mehr Verwaltungstätigkeiten ins Internet. Eine neue Homepage mit einem verbesserten Serviceangebot und modernen Interaktionsmöglichkeiten ist längst überfällig und wird seit Jahren (allein) von der FDP gefordert. Somit gibt es einige Bereiche, wo auch die FDP bereit ist, mehr Geld als bisher eingeplant in die Hand zu nehmen.

Fazit: würde man alle Vorschläge der FDP in die Tat umsetzen, so ließen sich damit 3–3,5 Millionen € Mehreinnahmen erzielen und die Ausgaben um 1,5–2,0 Millionen € kürzen. Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner: „Mehr ist bei den gegebenen Rahmenbedingungen kaum möglich. Jährlich 5 Millionen € weniger Defizit bedeutet aber zumindest: wir erkaufen uns mehr Zeit, während wir auf den weißen Ritter – sprich die Neuorganisation der kommunalen Finanzierung von Seiten des Gesetzgebers – warten“.

Die FDP ist nun sehr gespannt, wie die anderen Parteien ihre Vorschläge aufnehmen und wie viele der Vorschläge schließlich eine Zustimmung der Mehrheit finden. Der interessierte Bürger kann dies bei den Beratungen vom 22.–24.11. in den öffentlichen Ausschusssitzungen und vom 6.–9.12. in den öffentlichen Stadtverordnetensitzungen verfolgen. „In jedem Fall aber“, so Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „haben wir mit dem offenen Ansprechen auch sehr unbequemer und unschöner Konsolidierungsmöglichkeiten eine gänzlich denkverbotsfreie Haushaltsberatung angestoßen; die Karten liegen nun offen auf dem Tisch.“ (tk/rw)
 
Hier das Original
 

Lesen Sie auch
FDP Rödermark. Zum Haushalt 2012. Dr. Rüdiger Werner
 
Rödermark. Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Könnte von Interesse sein
Mein kleiner Beitrag zum Haushalt von Rödermark.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Unsere Stadtverordnetenversammlung

Mal wieder ein super Beispiel für fast vergessene Anträge. Scheinbar kommen vier Jahre lang keine Informationen (im Widerspruch zum Antrag) in der STAVO an. Wen kümmerts? OK. die FDP hat es gemerkt.
 
Die Stadtverordneten, die Anträge verbunden mit Zusatzarbeit für die Verwaltung stellen, diese Anträge dann für ganze vier Jahre vergessen, wollen im Haushalt genau dort Geld einsparen. 🙁
 
Um was geht es?

13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
02.10.2007
Der Magistrat wird beauftragt,
I. ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln. Aufgabe dieser soll es sein, die verschiedenen Einrichtungen der Stadt Rödermark regelmäßig mit qualitativ hochwertigen Mahlzeiten zu versorgen.
II. den darüber hinaus gehenden Bedarf im Wege einer Bedarfsanalyse für eine Einrichtung nach Ziffer I. zu überprüfen; dies insbesondere durch die Aufnahme von Gesprächen mit dem Kreis Offenbach als Schulträger sowie dem örtlich ansässigen Handel und Gewerbe
III. bei der Realisierung sowohl die rein private Trägerschaft sowie auch die Umsetzung in Kooperation mit einer weiteren (Gebiets-)Körperschaft vorrangig in Betracht zu ziehen und abzuwägen. Die Stadt selber soll nicht der Betreiber dieser Einrichtung sein.
IV. bei der Konzeptgestaltung sowohl die Empfehlungen der „Bremer Checkliste“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch das „Optimixkonzept“ des Forschungsinstitutes für Kinderernährung in Dortmund hinreichend zu berücksichtigen. Die Verwendung von Bioprodukten sowie Produkten aus regionaler Herstellung ist ebenfalls zu bevorzugen.
V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.
Quelle: bgb-Rödermark.de

 
Und jetzt, vier Jahre später, ein Antrag der FDP.

6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
06.12.2011
Ö 14
Sachverhalt/Begründung:
Am 02.10.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (!) den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln (Antrag von CDU und FDP, Az. STV/006/07). Bis dato hat sich, nach über vier Jahren, praktisch in der Sache nichts getan – der Beschluss wurde vom Magistrat nicht umgesetzt beziehungsweise ausgeführt und augenscheinlich auch nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. Dies zeigt(-e) sich auch an der entgegen Punkt fünf des beschlossenen Antrages unzureichenden bis nicht vorhandenen Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss. Statt zentraler Großküche in Rödermark (Stichworte: Kurze Wege, Arbeitsplätze vor Ort, Gewerbesteuer) beliefert mittlerweile ein Frankfurter Cateringunternehmen Grundschule und einzelne KiTas – mit unstrittig sehr positiver Resonanz. De facto hat sich aus aktueller Sicht der Großküchen-beschluss erübrigt. Eine Aufhebung desselben nach über vier vergangenen Jahren seit Beschlussfassung als Festschreibung des aktuellen Status ist logisch angezeigt…Quelle: bgb-rödermark.de

Was ist das für Stadtverordnetenversammlung? Da wird was beschlossen und vier Jahre ist Ruh im Stall.
Wozu überhaupt ein Antrag? Wenn man schon einen Antrag stellt, sollte man diesen auch beobachten und nicht 4 Jahre warten.
 
 
Beachten Sie bei dem Antrag aus 2007 folgenden Absatz.

V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.

Man mag mir bitte mitteilen, wann nach Antragstellung und Abstimmung (Ergebnis einstimmig) in irgendwelchen Ausschüssen dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Die Textrecherche bei bgb-rödermark bringt kein Ergebnis.
Das erinnert mich irgendwie an den Vorgang Gestaltungssatzung. Auch hier wurde etwas von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dann kümmerte sich keiner mehr um die Zusage. Dann, als es zum Knall kam und jede Menge Geld im Kamin verfeuert war, ist sich keine der Fraktionen (bis auf die FDP) irgendwelcher Versäumnisse bewusst.
 
Muss die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anträge dahingehend überprüfen, ob das Beschlossene auch ausgeführt wurde?
Meiner Meinung nach JA.
Abgesehen von den Zusagen in den Beschlüssen steht in der Hauptsatzung unter §2 Absatz 1:

(1) Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.

 

Was war damit der Gestaltungssatzung?
Es ging bei der Gestaltungssatzung um das gleiche Thema wie bei der Großküche. Es wurde etwas beschlossen und die Überprüfung zugesichert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufgabe, sich um die Erfüllung ihrer beschlossenen Anträge zu kümmern. Und genau das wird anscheinend von vielen Abgeordneten so nicht gesehen.

[…]Was man sicherlich nicht nachlesen kann ist eine bemerkenswerte Rede vom Abgeordneten der FDP Tobias Kruger zur Gestaltungssatzung.
Ganz im Gegensatz zu den anderen Fraktionen, vertrat Herr Kruger die Meinung, dass man Bürgermeister Kern nicht die alleinige Schuld an dem Verfahren und dem anschließenden Scheitern der Gestaltungssatzung zuschreiben kann. Herr Kruger gab zu, dass die Abgeordneten (seine Person eingeschlossen) es versäumt haben, frühzeitig darauf zu drängen ein im Antrag niedergelegte Versprechen aller Fraktionen “der Vollumfänglichen Information der Bevölkerung” einzulösen. Herr Kruger vertrat die Meinung, dass man als Abgeordneter nicht nur zu “beschließen” hat, sondern auch die Beschlüsse zu überwachen hat/sollte/muss.
 
Herr Kruger entschuldigte sich bei den Bürgern der Stadt Rödermark für die Versäumnisse seiner Fraktion und versprach für die Zukunft eine andere Vorgehensweise bei ähnlich gelagerten Anträgen.
 
Wenn man jetzt annimmt, dass sich die anderen Fraktionen dieser Entschuldigung anschließen würden, sah sich getäuscht. Der Fraktionsführer der CDU, Michael Gensert, meinte sogar “es wäre besser gewesen wenn Herr Kruger zu diesem Punkt den Mund gehalten hätte“. Zumindest die Fraktion der CDU sah keinerlei Versäumnisse.
[…]Den ganze Artikel können Sie hier lesen

 
Ein Beispiel für einen beschlossenen Antrag der NICHT bearbeitet/umgesetzt wurde.
Rödermark Stadtverordnetenversammlung. Hammerhart, Blamabel
 
#versäumnis

Arbeit für die Verbraucherzentralen. Immer mehr suchen Rat

Aus Nordkurier.de

Horrende Rechnungen für Kochrezepte aus dem Internet, die auf den ersten Blick gratis erscheinen, oder Gewinnversprechen am Telefon, die in teure Verträge münden – immer mehr Menschen wenden sich an die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale im Land, weil sie in Abo-Fallen und Lotterieverträge geraten sind. Inzwischen beziehen sich rund 40 Prozent aller Anfragen auf versuchte Abzocke, wie der Vorsitzende der Verbraucherzentrale in MV, Jürgen Fischer, sagt….[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei nordkurier.de

 
 
Mehr Beratung. Das hat wohl auch der Bund erkannt. Mehr Abzocker gleich mehr Beratung. Wenn wir (Bund) jetzt noch ein wenig an der MwSt. Schraube drehen, können wir (Bund) auch da noch ein wenig Geld rauspressen.
 
Aus Test.de

Viele Verbraucherzentralen (VZ) werden wohl die Preise für ihre Beratungsangebote erhöhen. Hintergrund: Von Anfang 2012 müssen die Verbraucherschützer von den Beratungshonoraren 19 Prozent statt bisher 7 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Gerd Billen, Vorstand des Verbaucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert zumindest einen Ausgleich.[..]Lesen Sie den Artikel bei Test.de

 

Rechnungshof-Hessen

Rödermark. Schuldenstand
Rödermark. Schuldenstand

Quelle: Rechnungshof-Hessen
 
 
Rödermark. Rechnungshof
Rödermark. Rechnungshof

Einundzwanzigster Zusammenfassender Bericht. Rechnungshof-Hessen.
Quelle: Rechnungshof-Hessen
 
Aus 1998. Ist damals das aufgezeigte Sparpotenzial ausgeschöpft worden? Sind da heute auch noch Einsparmöglichkeit vorhanden?
Fuhrpark Rödermark
Fuhrpark Rödermark

Ein älterer Bericht aus 1998.
 
Suchen Sie in den Berichten nach Rödermark.

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Das Dilemma der Business Aviation Geschäftsflüge

Ein interessanter Artikel den wir in Verbindung mit dem Flughafen Egelsbach, HFG und NetJets sehen sollten.
 
 
Aus blog.airborne-consulting.com

Eines der groessten Probleme derzeitig in der Business Aviation sind die Ueberkapazitaeten. Legt man aktuelle Zahlen zugrunde, stehen je nach Jahreszeit oder auch Wochentag taeglich ueber die Haelfte bis zu über 85 % aller Privatjets in Europa am Boden. Nicht nur die dramatischen Nachfrageinbrueche nach dem Boomjahr 2007 sondern auch sich hochschaukelnde “Vorteilspakte” zwischen Herstellern und Fluggesellschaften (Operator) haben zu dieser Misere gefuehrt: Immer groessere oeffentlichkeitswirksame Ankuendigungen von Flugzeugbestellungen (z.B. auf der NBAA, ebace oder MEBA) waren von Vorteil sowohl fuer den jeweiligen Hersteller, der wachsende Auftragseingaenge pressewirksam verkuenden konnte als auch fuer den Operator, der ebenfalls mit viel Aufmerksamtkeit zeigen konnte, wie erfolgreich er ist …[…]Lesen sie weiter bei blog.airborne-consulting.com

 

Abzocke mit den Apps. Smartphon

Aus gegebenem Anlass.
 
Da meint man der Smartphon-Nutzer kennt sich mit seinem Gerät und den damit verbundenen Gefahren, in eine ABO-Falle zu tappen aus. Unterhält man sich mit diesen Nutzern, stellt man mit Erschrecken teilweise eine völlige Ahnungslosigkeit fest.
 
Ist man in eine solche ABO-Falle getappt, ist das Geschrei groß und NUR die Anderen sind daran schuld.
 
Vielen ist nicht klar. Man hat mit einem Smartphon ein Gerät in der Hand welches die Leistungsfähigkeit einiger, noch heute im Einsatz befindlicher PCs, bei weitem übertrifft. Die vielfältigen Möglichkeiten mit einem Handy die Verbindung mit anderen Geräten/Diensten aufzubauen haben die meisten modernen Lap-Tops nicht aufzuweisen.
Aber eine besondere Gefahr ist » Sie sind immer identifizierbar..
 
Tappen Sie mit einem Laptop/Desktop in eine sogenannte Abo-Falle, haben Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben. Als zusätzliches Merkmal Ihrer Identität könnte Ihre IP-Adresse herangezogen werden.
 
Bei einem Smartphon ist das anders. Es wird Ihre Telefonnummer weitergegben und diese wird dann zu Abrechnungszwecke (Drittanbieter, Mobiles Bezahlen) herangezogen. Eine Ausrede wie: „Ich war das nicht, dass könnte meine minderjährige Tochter gewesen sein“ zählt nicht. Nur und ausschl. derjenige, der sich als Vertragspartner hinter der Telefonnummer verbirgt, ist für das Smartphone/Handy und die damit ausgelösten Aktionen verantwortlich.
 
Aber wie kann man in eine solche Falle tappen?
Viele Nutzer laden sich kostenfreie Apps auf ihr Smartphone (Handy). Da die Ersteller auch ein wenig Geld verdienen möchten, werden in der Anwendung Werbebanner eingeblendet. Darauf, welche Werbebanner eingeblendet werden, haben die Ersteller der Apps in der Regel keinen Einfluss. Ein Klick auf den Werbebanner, und schon könnte man ein ABO abgeschlossen haben. Der geschickt versteckte und sehr schlecht erkennbare Kostenhinweis wird natürlich übersehen. Ihre persönlichen Daten für die Rechnungssteller der Abo-Falle werden nicht benötigt. Die haben die Abzocker ja bereits. Ihre Telefonnummer. Die Kosten werden jetzt auf ihrer Smartphon-/Handy-Rechnung unter dem Titel Drittanbieter oder mobiles Bezahlen aufgeführt.
 
Kann man sich wehren
Jetzt wird es schwierig. Rufen Sie zunächst Ihren Provider an und schildern Sie Ihren Fall. Ich würde als nächstes den komplett abgebuchten Betrag auf mein Konto zurückbuchen lassen und den Betrag abzügl. der Kosten für Abofalle sofort wieder meinem Provider überweisen.
Jetzt kommt es darauf an, wie Ihr Provider Ihren Fall beurteilt. Sie müssen wissen, der Provider verdient auch an den Abofallen.
 
Ein interessantes Urteil aus München. Ob das auch hier Annwendung finden kann muss ggf. Ihr Anwalt entscheiden.
 
Was verdienen die Abzocker dann so?
Die alte Methode der Abzocker, einem ein Abo für Nutzlosdienste unterzuschieben und dann dafür 8,00 Euro p. Monat zu nehmen, dürfte sich dem Ende zuneigen oder nur noch für Einsteiger in die Abzockeszene von Interesse sein. Insbesondere die Achillesferse, das Bankkonto, ist nicht mehr vorhanden. Die lassen jetzt einfach über die Telefonrechnung abbuchen und viele Provider machen das lukrative Geschäft der Abzockerbanden mit. Sehen Sie einmal nach, ob Sie bei Ihrem Provider die Möglichkeit haben, Drittanbieter oder mobiles Bezahlen zu unterbinden.
Jetzt zu dem Verdienst. Das sind bei der heutigen teilweise 4,95 Euro pro Woche. Also keine 8,00 p. Monat, sondern ca. 20,00 Euro pro Monat. Beste Aussichten für die Rodgauer.
 
Update. Gesetz ab März 2011 in Kraft

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag einige Neuregelungen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit den neuen Vorgaben soll vor allem der Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. Computerbetrug.de zeigt, was sich ändert – und was es letztendlich bringt.[….]Die wohl beste Neuerung kommt ganz zum Schluss: Jeder Anbieter muss es seinen Kunden ermöglichen, seinen Anschluss für das sogenannte “WAP-Billing” zu sperren. Gerade hier würde sehr viele Nutzer von Handyverträgen überrascht, da die Kostenpflicht von Angeboten oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar war. Damit dürften die “In-App-Ads” in der herkömmlichen Form quasi vom Markt verschwinden….Lesen Sie den ganzen Artikel bei computerbetrug.de

 
Wem das Geschreibsel hier zu viel ist, kann sich auch den Filmbericht von MDR ansehen der von Konsumer.info bereits im Februar 2011 bereitgestellt wurde.
 
Anmerkung zum Filmbericht
Nicht alles was in diesem Beitrag (am Ende) von einer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale erzählt wird ist richtig.
 

Abofallen und Widerrufsrecht

Das mit der Widerrufserklärung der Abofallenbetreiber soll ein normaler Mensch verstehen.
 
Sie suchen nach einem kostenfreien Programm, z.B. OpenOffice, im Internet. Sie gelangen auf eine Seite, auf der dieses KOSTENLOSE PROGRAMM zum Download angeboten wird.
 
Natürlich kommen Sie nicht auf die Idee, dass man den Download dieses KOSTENLOSEN PROGRAMMES kostenpflichtig macht.
 
Man kann auf dieser Seite auch zunächst nichts von KOSTENPFLICHTIG erkennen. Über AGBs wundert man sich auch nicht unbedingt, da dies auch bei FREEWARE üblich ist. Ich lese sogar noch die Widerrufsbelehrung. Bei einigen Anbietern von Nutzlosdiensten ist diese, anders als der Hinweis auf eine Kostenpflicht, sehr deutlich hervorgehoben. Dass dahinter System steckt, kann man zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen.
 
Zunächst gehe ich davon aus – „eine seriöse Firma macht mich auf meine Rechte aufmerksam„. Dass eine Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit Freeware absolut keinen Sinn macht, ist eigentlich klar. Aber bestimmt hat der Gesetzgeber auch bei Freeware ein Widerrufsrecht gefordert „denke ich„.
Aber darüber macht man sich keine weiteren tiefgehenden Gedanken, weil auch zu lesen ist:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Blödsinniger Standardtext „denke ich.“ Was für eine Arbeit die armen Anbieter von Freeware da zu leisten haben „denke ich
Also kann ich das Formular absenden.
 
Die AGBs drucke ich mir aus und habe vor, die irgendwann einmal zu lesen. Wenn dann doch noch etwas mit diesem Angebot nicht stimmen sollte, habe ich ja ?14? Tage Zeit, zu widersprechen.
 
Jetzt plötzlich eine Mail und ich muss zu meinem Entsetzen feststellen:

Da hat mich einer aufs Kreuz gelegt.

Das Angebot ist nicht KOSTENFREI. Die will so eine Abzockerfirma für das Bereitstellen einer Adresse (Link), von der ich das KOSTENLOSE PROGRAMM downloaden kann, insgesamt 192,00 Euro. Aber nicht mit mir. Ich melde mich nicht mit den mir zugestellten Zugangsdaten bei den Nutzlosdiensten an. Ich Widerrufe.
 
So einfach ist das nicht.
 
Was jetzt kommt, ist Knüppelhart.
Da kommt eine Mail von der Nutzlosbranche.
Mit der Mail, die von der Nutzlosbranche verschickt wird, sind die Bedingungen für einen Widerruf NICHT MEHR GEGEBEN. Pech gehabt.
 
Im Widerrufsrecht steht:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 
Ich verstehe das wie folgt.
Nach der Annahme des Angebotes (also nach Eingabe der persönlichen Daten und dem Klicken auf Absenden) bis zum Empfang der Bestätigungsmail hat man Zeit für den Widerruf. Da muss man sich sputen. Das sind wenige Sekunden.
Aber warum sollte ich widerrufen? Noch gab bis zum Empfang der Mail absolut keinen Grund dafür.
 
Obwohl ich das als Verbraucher die Passage

[..] ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt–[..]

auch so verstehen kann bzw. so MUSS man das eigentlich verstehen. Es sei denn, man muss zu so einem Fall aus Berufsgründen ein Urteil fällen.

Meinen ausdrücklichen Wunsch äußere ich erst dann wenn ich mich mit den zugestellten Zugangsdaten in den Rechner des Anbieters diese Nutzlosdienstes angemeldet habe.

 
Was bleibt ist zu hinterfragen, ob überhaupt zwei Willenserklärungen vorliegen und eine Kostenpflicht besteht.
 
Was soll in so einem Fall überhaupt die Widerrufsbelehrung? Die Widerrufsbelehrung müsste so aussehen.
(nicht ernst gemeint)

Das Ihnen unterbreitete Angebot ist KOSTENPFLICHTIG. Wenn Sie Ihre Daten abgeschickt haben, ist auch das Widerspruchsrecht nach wenigen Sekunden erloschen.

 
So könnte man das verstehen.
Das dürfte auch die Absicht des Anbieters sein. Jetzt eine andere Fassung nachzulesen bei heise.de:

Alt: [..]“Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“

Dieser Hinweis muss ab sofort durch folgenden ersetzt werden:

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
[…]
Das ist erst dann der Fall, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung beispielsweise vollständig nachgekommen ist. Soweit nicht schon ohnehin geschehen, werden Onlineanbieter in diesem Bereich zunehmend Vorkasse einführen, um so das Widerrufsrecht des Kunden schneller erlöschen zu lassen.[…]Lesen Sie bei Heise.de den kompletten Text.

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Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten

Wie sicherlich alle wissen, ist bei Angeboten/Verträgen das Setzen eines Sternchens ein fast normaler Vorgang geworden. Da wird z.B. ein Angebot wie:

Ab 25,00 Euro*

mit einem Sternchen gekennzeichnet und eine Erläuterung dazu gibt es in der Fußnote. Was mir allerdings nicht klar ist, muss das Sternchen bei denen Erläuterung am TextAnfang stehen oder ist das völlig egal?
 
Warum das von Interesse sein kann, das will ich hier einmal ein wenig aufbröseln.
Es gibt da diverse Seiten (meist Seiten der Abzocker) im Internet, bei der die folgende Textpassage zu finden ist.

..[].der Anmeldung* erhalten Sie..[]..

Wie sie sehen, befindet sich das Sternchen am Textende.
Sie füllen die geforderten Angaben aus und erhalten eine weitere Textpassage mit einem Sternchen.

Jetzt Anmelden*

Sie finden auf der angesprochenen Seite keine weitere Textpassage, die mit einem Stern versehen ist. Da man aber evtl. eine Erklärung sucht, scrollt man jetzt ein wenig nach oben und die Textpassage

..[].der Anmeldung* erhalten Sie..[]..

erscheint wieder. Keine weiteren Passagen, die mit einem Stern versehen sind. Man fragt sich zwar jetzt, was dieser Sternchentext eigentlich soll. Man kann ja nichts Schlimmes, insbesondere etwas über Kostenpflicht, erkennen. Da man eine Erklärung gefunden hat, stellt sich die folgende Frage eigentlich nicht: „Soll ich jetzt weiter in detektivischer Arbeit herauszufinden, ob es nicht evtl. doch noch einen weiteren Sternchentext gibt?“
 
Eigentlich nicht. Wie man es aus dem allgemeinen Geschäftsleben so kennt, stehen die Erklärungen zu einem Sternchentext in der Fußnote. Und da stand was. Was auch immer.
 
Jetzt kommt der Hammer. Es gibt einen weiteren Sternchentext. Den werden Sie meist erst dann entdecken, wenn Sie von den Abzockern eine Mahnung bekommen. Der Sternchentext ist wohl ganz bewusst oben und in dem Bereich der Webseite untergebracht, der normalerweise kaum Beachtung findet. Hier steht für jeden völlig unerwartet ein weiterer, mit einem Sternchen gekennzeichneter Text.

*Vertragsinformationen

 
Jetzt wird es haarig.
Zunächst wird ein Text mit einem Sternchen gekennzeichnet (Anmelden*), den ich auch wie erwartet in der Fußnote wiederfinde und auch als (Anmelden*) gekennzeichnet ist. War es das für mich als Verbraucher? Oder muss ich mich auf die Suche nach weiteren Textpassagen machen, die mit einem Stern versehen sind?
Dass es eine weitere Erklärung des Sternchentextes gibt, käme für mich völlig überraschend.
 
Habe ich jetzt aus Verbraucher unbedingt darauf zu achten, ob bei einem Sternchentext, der am Ende der Webseite zu finden ist, sich der Stern am Textanfang oder am Textende befindet und damit evtl. seine Bedeutung als Erklärung verliert?
 
Verschiedene Abzockerseiten sind einfach genial gemacht. Das Surfverhalten wurde exakt mit diesen Webseiten umgesetzt. Wird der Text gelesen, scrollt man automatisch und der Text mit den Kostenhinweisen verschwindet. Das Täuschungsmanöver gelingt immer wieder und erstaunlicherweise gibt es auch Richter, die sich täuschen lassen.
 
Ich bin sicher, wenn sich seriöse Unternehmen solcher Methoden bedienen, hätten die einen höheren Auftragseingang zu verzeichnen. Aber ein seriöses Unternehmen würde sich spätestens nach den ersten Beschwerden fragen: „Haben wir die Webseite missverständlich aufgebaut?“ Man würde um Abhilfe bemüht sein.
Nicht so die Abzocker. Die ändern selten aus eigenem Antrieb oder auf Beschwerden. Die wissen auch warum. Ihr Geschäft würde dann zusammenbrechen.
 
Ob eine Preisangabe, die nur in den AGBs zu finden ist, ausreicht? Fragen Sie Ihren Anwalt.
 
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Abofallen und Widerrufsrecht
 
Nachtrag. 26.11.2011
So sieht ein Richter das mit dem Sternchen. Ein Urteil welches die Abzocker wohl nicht hinweisen werden.
 
Nachtrag 25.12.2011
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.12.2008 – 6 U 186/07
Sternchen hinter Aufforderung zum vollständigen Ausfüllen von Textfeldern zum Hinweis auf Kostenpflicht des Internetangebots nicht ausreichend


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Kulturveranstaltungen in Rödermark. Bis zu 50% Ermäßigung

39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark

Bürgermeister Kern begründet die Vorlage des Magistrats. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über die Vorlage mit dem geänderten (der letzte Spiegelstrich wurde gestrichen) folgenden Wortlaut abstimmen:
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 
– die Einführung eines Kulturtickets für die städtischen Kulturveranstaltungen ab der Spielzeit 2011/12

– probeweise für die Dauer eines Jahres. Danach werden die wirtschaftlichen Auswirkungen dokumentiert und das Kulturticket gegebenenfalls dauerhaft beschlossen

– die Einführung des „Rödermark-Passes“ als Berechtigungsnachweis u.a. auch für das Kulturticket. Der Rödermark-Pass wird jeweils befristet für 1 Jahr ausgestellt

– die Höhe der Ermäßigung für kulturelle Veranstaltungen der Stadt beträgt 50% (Empore) bzw. 30% (Parkett) des offiziellen Eintrittspreises

– das Kartenkontingent für diesen Zweck beträgt maximal 5% des Fassungsvermögens
eine Restkartenbörse wird nicht eingeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Quelle: bgb.roedermark.de

 
Wie Sie an diese Vergünstigung kommen? Lesen Sie auf der Webseite der SPD-Rödermark


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