Antrag der FDP zu Planungen zur Verschönerung des Parks an der Rilkestraße –
Zukünftig mehr Kostenkontrolle!
Siehe
Vorweg.
Als der Beschluss zu den Verschönerungsmaßnahmen in Ober-Roden und Urberach gefasst wurde, lagen die Corona-Pandemie und der Ukrainekrieg noch vor uns. Die finanzielle Situation war zu diesem Zeitpunkt eine völlig andere. Nun stellt sich die Lage so dar, dass in Rödermark wohl aufgrund fehlender finanzieller Mittel Straßenbauprojekte zurückgestellt werden müssen, um den Eigenanteil für die Verschönerungsarbeiten aufbringen zu können.
Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils soll durch zeitliche Zurückstellung investiver Maßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.
Quelle: https://www.roedermark.sitzung-online.de
Zum FDP-Antrag
Lassen wir einmal den Sinn oder Unsinn der geplanten Verschönerungsmaßnahmen außen vor und konzentrieren uns auf den im Antrag stehenden Satz:
Im Rahmen der Ausschussberatungen hat sich herausgestellt, dass ein Abbruch der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt wohl im Ergebnis in einem finanziellen Nachteil für die Stadt Rödermark münden könnte. Quelle
Die FDP meint offenbar mit finanziellen Nachteil, weil bei Abbruch Fördermittel ausbleiben.
Ich kann mir kaum vorstellen,
dass es keine Möglichkeit gibt, Fördermittel für bereits durchgeführte Planungsarbeiten bei einem Projektabbruch wegen begründeter Geldnot zu erhalten. Mit der Regel »keine Förderung bei Abbruch« treibt das Land die Kommunen doch in noch größere finanzielle Not. Kann das wirklich das Ziel sein?
Rödermark stellt rund 1 Mio. € für Verschönerungsmaßnahmen wie Parkanlagen bereit und verschiebt gleichzeitig dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten an der Infrastruktur. Die Begründung lautet offenbar: „Keine Fördermittel bei Abbruch.“
Wie stellt sich bei einem fiktiven Projekt
die Situation für das Land dar? Nehmen wir einmal an, die Planungskosten würden bei 50.000 € liegen, das Gesamtprojekt bei 850.000 €.
Die von Land zu zahlenden Fördermittel betragen 566.666,66 €.
Bei einem Abbruch nach den Planungsarbeiten:
Planungskosten: 50.000 €. Bei einer Förderung zahlt das Land 33.333 Euro.
Für beide Parteien wäre es doch eine Win-Win Situation, wenn ein Abbruch mit Gewährung der Förderung möglich wäre:
Das Land zahlt wesentlich weniger,
als wenn die Stadt ein Projekt zunächst weiterverfolgt, das man sich eigentlich nicht leisten kann.
Die Stadt hat eine fertige Planung,
die sie später wieder aus der Schublade ziehen kann, sobald wieder Geld zur Verfügung steht. Es dürfte auch sichergestellt sein, dass es in Zukunft geförderte Projekte für Verschönerngsmaßnahen geben wird.
Hat die Verwaltung diesbezüglich
schon einmal Kontakt mit der Landesregierung aufgenommen? Wenn ja, wie lautete die Antwort?
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