[..]„Mit einer Spende an die Stiftung Rödermark helfen Sie direkt den Menschen an Ihrem Wohnort, die auf unser aller Hilfe angewiesen sind“, appelliert die Erste Stadträtin.[..] Siehe Op-Online.
Siehe auch 2014 [..] Gemäß der Satzung der „Stiftung Rödermark“ beträgt das Stiftungsvermögen 150.000,00 Euro. Auf den Konten der Finanzbuchhaltung befindet sich aber tatsächlich ein Betrag von 153.387,56 Euro. Quelle: bgb.roedermark.de
» Satzung der Stiftung Rödermark (Ober-Rodener Stiftung)
Trendwende. Opposition und Koalition wieder „Gut Freund“
Rund zweieinhalb Stunden hat der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss – der wegen der Corona-Krise als Ersatzparlament fungiert – in der Kulturhalle getagt. Lesen Sie weiter bei OP-Online
Facebook bei der Stadt
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Nachtrag 5.5.2020
Zumindest die Info zu den Spielplätzen ist jetzt auch über die Homepage der Stadt unter Änderung der Allgemeinverfügung anbrufbar.
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Der Anrufer hat mich gebeten, unter Zuhilfenahme des Internets etwas zu den »Lockerungen ab 4.5. in Rödermark« in Erfahrung zu bringen.
Interessant waren die Fragen zu – Wo steht grundsätzlich welche Information? Muss ich jetzt bei Facebook sein? Und den Spielplätzen. – schon. Gut, mache ich mal.
Webseite der Stadt keine direkt zu erkennende Info. Bei Facebook konnte ich unter dem 1.5 und 2.5. auf verschiedenen Facebook-Seiten Informationen zu den »Lockerungen ab 4.5.« lesen. Auf den Seiten – Jörg Rotter – Bürgermeister von Rödermark – und bei – Stadt Rödermark (einen Verweis auf Jörg Rotter)-.
„Bitte teilen“ ist über der Information zu lesen. OK. So bekommen viele, die sich bei Facebook registriert haben, die notwendigen Informationen. Besonnene Bürger, die sich nicht bei Facebook registriert haben, gehen aber leer aus.
Auf der Webseite der Stadt konnte ich am 4.5.2020 nichts von den – neu beschlossenen Lockerungen – entdecken.
Es gibt auch Informationen, die sich auf der Webseite der Stadt befinden und in Facebook nicht erwähnt werden.
H.P., ich bin so wie Sie der Meinung, dass man die gewählte Vorgehensweis Informationen zu verteilen, ein wenig überarbeiten sollte. Eine zentrale Informationsquelle (ohne sich registrieren zu müssen) wäre anzuraten.
Wie schon am Telefon gesagt, melden Sie Ihr Anliegen der Stadt.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Formulierungshilfe
für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, jeweils vom 27. März 2020, hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem die gesamte Bundesrepublik betreffenden seuchenrechtlichen Notfall sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbun-denen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. [..] Lesen Sie hier den ganzen Gesetzentwurf.
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Nachtrag.
Die §22 und $28, die für Aufregung (Zwangsimpfung) gesorgt haben, sind im neuen Gestzentwurf nicht mehr augeführt. Gesetzentwurf Änderung.
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In dem vorliegenden Gestztentwurf der Kalition wird das Wort „Impf-Pflicht“ nicht erwähnt.
Aufreger in der Hauptsache zu §28 und §22.
Aufreger dürfte »Immunitätsdokumentation, Immunitätsausweis« sein.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in kurzfristig angesetzten Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag über Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossen. Für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sieht der Tarifvertrag vor, das Kurzarbeitergeld auf 90 bis 95 Prozent aufzustocken. Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öffentlichen Bildungseinrichtungen generell ab. [….] Quele: gew.de
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