Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD

Nachtrag 20.06.2022 Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025


Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Anschlusskanäle und Grundleitungen innerhalb des privaten Grundstückes Jahr 2015 auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen.
 
Das ist Fakt!? Nur was genau habe ich als Grundstückseigentümer zu unternehmen? Viele Städte, zumindest in NRW, haben ihre Bürger mit Informationen versorgt. Für Rödermark habe ich solche Informationen noch nicht erhalten.

Man kann natürlich sagen „bis 2015 ist ja noch viel Zeit“. Aber bedenken Sie folgendes:

Ich würde gerne (wie bestimmt auch alle Rödermärker) die Untersuchung durch ein im Ort ansässiges Unternehmen durchführen lassen. Wenn ich davon ausgehe, dass max. drei Untersuchungen pro Tag durchgeführt werden können, sind das auf das Jahr gerechnet max. 720 Grundstücke. Da die Unternehmen aber noch andere Aufgaben haben, kann das bis 2015 ENG werden.

Ich bin sicher, dass wir uns bald in Rödermark vor unseriösen Angeboten diesbezüglich nicht mehr retten können. Sogenannte » freie Handelsvertreter « stehen bereit, um Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen zu können. Solange wir keine genauen Informationen haben, wird denen das auch gelingen.

Im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben und um Aufklärung gebeten. In der Mail wurde auch auf den folgenden Artikel hingewiesen:
Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht? Neues EU-Kanal Gesetz. Kanalüberprüfung.

Die Antwort: Nix.

Gestern habe ich die SPD, AL/Die Grünen und die FDP gebeten; Auskunft einzuholen. Schon gestern Abend wurde von der FDP der Mail-Eingang bestätigt und heute Mittag lag im Postfach folgende Antwort:

Antwort von Herrn Hans Gensert (FDP) auf meine Anfrage.

Guten Tag Herr Donners, aus der Fachabteilung erhielt ich folgende Information:

in Hessen sind die Regelungen über die Untersuchung von privaten Hausanschlüssen noch nicht endgültig in Kraft getreten.

Die Fachabteilung empfiehlt allen Hauseigentümern vorerst keine eigenen Untersuchungen zu beauftragen ( außer bei akuten Schäden).
Sobald die Regelungen in Kraft getreten sind wird in der Presse der weitere Fortgang berichtet.

Ansprechpartner der Stadt ist Sven Dietrich Tel 06074 911236.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Hans Gensert

Herr Gensert, vielen Dank für die schnelle Reaktion.

WICHTIGE AUSSAGE IN DER MAIL

Die Fachabteilung empfiehlt allen Hauseigentümern vorerst keine eigenen Untersuchungen zu beauftragen

Noch keine Untersuchungen beauftragen. Also, jedes auch noch so verlockendes Angebot zurzeit ablehnen..

Sobald die Regelungen in Kraft getreten sind …..

Da soll die Stadt aber einmal Dampf machen, damit hier Klarheit herbeigeführt wird. Nicht das die Bürger 5 vor 12 die Information bekommen und jetzt hat der ortsansässige Unternehmer keine Termine mehr frei. Dann kein Umsatz für Rödermark. Weniger Gewerbesteuer.

Nachtrag 04. Februar 2010
Antwort von der SPD Herrn Lauer.

Offenbar haben sich mit der „Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser“, der sog. Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) [1], die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das „Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen“ in der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten (siehe auch).

Grundstückseigentümer sind danach gesetzlich offenbar dazu verpflichtet worden, Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten Grundstückes zu überprüfen, instand setzen und sanieren zu lassen. Bundesweit entscheidend ist für private Grundstückseigentümer wohl § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit DIN 1986-30. Demnach ist eine Dichtheits-Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31. Dezember 2015 durchzuführen. In jedem Falle gilt offenbar die DIN 1986-30, sodass alle Grundstücksbesitzer bis spätestens 31.12.2015 dazu verpflichtet sind, eine Erstprüfung ihrer Abwasseranlagen durchführen zu lassen.

Wie besprochen, wäre es schön, wenn wir hierzu eine erste Einschätzung der KBR in der nächsten Betriebskommissionssitzung erhalten könnten.
 

Anfrage an die Stadt
Ist das Thema bei den KBR bereits bekannt?
Wie wird es inhaltlich bewertet?
Wie gedenkt man hier weiter vorzugehen? I
Ist daran gedacht, die Bürger Rödermarks hierüber aufzuklären?
Sind hierzu bereits Vorbereitungen seitens der KBR im Gange?

Vielen Dank Herr Lauer für die schnelle Reaktion.
 
 
Nachtrag 05.02.2010
Es wurde ein neuer Bericht eröffnet. Siehe: Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
 
Das Hinhalten mit Informationen über das, was zu tun ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die Vorgaben sind eindeutig. Die Verantwortlichen sollen aus den Startlöchern kommen und Informationen herausrücken. Eine Kanalüberprüfung kann verdammt teuer werden. Um Kosten für den Einzelnen zu sparen, hat eine Siedlung Lünen eine gemeinsame Kanaldichtheitsprüfung durchführen lassen. Von 23 untersuchten Häusern mussten 21 den Kanal reparieren lassen.
Früher Bescheid zu wissen bedeutet, früh planen zu können, um Kosten zu sparen.
Konkrete Kosten für die Kanaluntersuchung (ohne Reparatur) für Rödermark habe ich keine vorliegen. Gehe ich aber von den im Internet aufgeführten Preisen aus, sieht das so aus.
49,00 Euro. Das sind wohl die Abzocker.
400,00 Euro. Zwar teuer, aber etwa in dieser Größenordnung werden wir (als Einzelner) landen.
Herr Stadtkämmerer: Das wären bei 720 untersuchten Häusern im Jahr für Unternehmer in Rödermark ein Umsatz (der dann auch Gewerbesteuerpflichtig ist) von ca. 300.000 Euro.

Schon mal ein Vorgeschmack was uns durch fehlende Informationen bevorstehen kann

Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Achtung Kanalhaie!
Als Kanalhaie bezeichnet man die Täter einer neuen Betrugsform. Sie nutzen den Umstand aus, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2015 in Nordrhein-Westfalen (Anm. der Red. Nicht nur in NRW) alle Grundstückseigentümer einen Nachweis über die Dichtigkeit bestehender Abwasserleitungen erbringen müssen. Für bestimmte Gebäude und Wohnlagen ist dieser Nachweis schon früher zu erbringen.

Für welche Grundstückseigentümer diese verkürzten Fristen gelten, regeln die Gemeinden in eigener Zuständigkeit.

Die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln bieten dazu Informationen auf der Internetseite: http://www.jot-foer-koelle.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Technischen Betriebe Leverkusen-Grundstücksentwässerung.

Die Gefahr
Kanalhaie bieten in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der Inspektion des Abwasserkanals eines Hauses an. Sie unterbreiten dabei vermeintlich günstige Angebote. Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion angebliche Defekte und die Reparatur zu weit überteuerten Preisen durchgeführt wird. In einigen Fällen waren gar keine Undichtigkeiten vorhanden und trotzdem wurden teure Arbeiten durchgeführt. In anderen Fällen wurden die Defekte erst durch die Inspektion verursacht.
Gerne wenden sich die Täter an Seniorinnen und Senioren und überrumpeln sie an der Haustür.

Der Schutz vor Betrug
Um nicht Opfer von Kanalhaien zu werden, empfiehlt die Polizei Köln:………Ganzer Bericht

Gelockt und abgezockt

Bis 2015 muss jeder Hausbesitzer nachweisen, dass seine Abwasserleitungen dicht sind. Dies nehmen derzeit zahlreiche Firmen zum Anlass, mit Lockangeboten um Kunden zu werben. Ihr Ziel ist ein Sanierungsauftrag, um schwer überprüfbare Arbeiten teuer verkaufen zu können. Viele ältere Menschen beschweren sich über eine neue Masche unseriöser Handwerker.

Es klang so billig: Ein Mann klingelte bei Erich Greul an der Tür und versprach eine Untersuchung der Abwasserleitungen für nur 49 Euro. Das Ergebnis: Eine Sanierung sei fällig. Erich Greul ließ sanieren und erhielt eine Rechnung über 5331 Euro.

Leo Ungerechts ist Gutachter der Handwerkskammer. Er soll für uns überprüfen, ob der Preis gerechtfertigt war. Doch Rentner Erich Greul bekam kein Videoband, keine Aufzeichnungen und keinen Bericht darüber, was an einzelnen Schäden vorlag…..Ganzer Bericht.

Quelle: http://abfluss-as-allianz.de

Bei den Kosten für die Untersuchung der Hausanschlussleitungen (Den Schätzungen nach, jede 5. Immobilie ist betroffen) kommen evtl. auch noch die Kosten aus der Straßenbeitragssatzung hinzu.

 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal

Veröffentlicht unter Kanal

Ein Blick ins Rodgau Antrag zur Abwahl von Hildegard Ripper

Zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2010 wird die 4er Kooperation bestehend aus SPD, Grüne, FDP und FWG einen Abwahlantrag gemäß § 76 HGO mit folgendem Inhalt stellen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Frau Hildegard Ripper (CDU. Anm. der Red.) wird nach § 76 HGO als Erste Stadträtin der Stadt Rodgau abberufen.

Begründung:
Das Verhalten von Frau Ripper in den letzten Wochen und Monaten hat bedauerlicher Weise dazu geführt, dass das für eine gedeihliche Zusammenarbeit notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihr und einem Großteil der Rodgauer Stadtverordnetenversammlung dauerhaft zerstört ist.

In einem Standardkommentar zur Hessischen Gemeindeordnung heißt es:

„Es sind keine besonderen Gründe zur Abberufung nach dieser Vorschrift erforderlich. Damit soll zweierlei erreicht werden. Einerseits soll die zum Wohle der Gemeinde erforderliche vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den und innerhalb einzelner Gemeindeorgane erreicht werden. Andererseits soll der Abwahl auch ein gewisser Makel genommen werden, denn es ist schon ausreichend, dass sich herausstellt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, irgendwelche Schuldvorwürfe, in welcher Art auch immer, sollen mit einer Abwahl aber gerade nicht verbunden werden.“

Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt auf eine weitere, inhaltliche Begründung verzichtet.

Quelle: FDP Kreis Offenbach

Siehe auch den Bericht in der Ofenbach-Post. Bündnis will Stadträtin abwählen


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Was ist jetzt mit dem Bahnhof in Ober-Roden?

Von FDP Ortsverband Rödermark
Festlegung auf einen Interessenten erfolgte viel zu früh
Die FDP Fraktion hat für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09. Februar eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, wie der aktuelle Sachstand bezüglich des Verkaufs des Bahnhofs Ober-Roden ist.

Ist ein konkreter Kaufvertrag in der Mache? Wie wird der Bahnhof zukünftig aussehen? Wie verhält es sich mit dem aktuell mehr als trostlosen Vorplatz? Wie wird die von allen Seiten gewollte und loklitätsbelebende Gastronomie in das Projekt mittel- und langfristig fest eingebunden? Diese und andere sind aus Sicht der FDP ganz wesentliche Fragen, denn schließlich wurde der Bahnhof durch die Stadt nicht aus Jux und Dollerei gekauft.

Gegen die Stimmen der FDP (bei einigen wenigen Enthaltungen und Gegenstimmen in den anderen Fraktionen) hatte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich im …………weiterlesen bei der FDP-Rödermark
Quelle FDP-Roedermark.de

Zu Killer-Sports
Die Unternehmensgruppe
 
Dieser Artikel könnte auch von Interesse sein: Befangenheit. Bahnhof Rödermark. Ober-Roden
 
Siehe auch
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Schlappe für Abofallen-Betreiber opendownload

Erneute Schlappe für Abofallen-Betreiber vor dem LG Mannheim.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen.

Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09)
Beklagte des Verfahrens war die Betreiberin des Internetangebots opendownload.de. Im öffentlichen Bereich dieser Seite werden Softwareprogramme beschrieben. Dabei handelt es sich um ansonsten kostenlos im Internet erhältliche Software. Hinweise auf eventuelle Kosten des Angebots finden sich auf diesen Seiten zunächst nicht. Möchte der Nutzer eine derartige Software herunterladen, wird er auf eine Anmeldeseite geleitet. Erst dort findet sich ein Hinweis, dass dem Nutzer bei einer Anmeldung Kosten in Höhe von insgesamt 192 Euro für eine Nutzungsdauer von zwei Jahren entstehen.

Der Kläger hatte sich Anfang 2008 ……
Nach Ansicht der Betreiber von opendownload gehört es „zum allgemeinen Lebensrisiko, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert …………….Weiterlesen bei Heise.de.

Quelle heise.de


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Der Bürgermeister in Rödermark und seine Web-Seite.

Haben Sie es gewusst? Unser Bürgermeister, Roland Kern hat eine eigene Webseite. Ich kann nur jedem empfehlen, sich etwas Zeit zu nehmen und dort die aufgeführten Informationen zu lesen :-(.

Hier geht es zu der Web-Seite.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.