Rödermark Maiglöckchenpfad. Spielplatz für rund 210.000 Euro.

Spielpatz Rödermark
Spielpatz Rödermark. Symbolfoto

Abenteuerspielplatz Maiglöckchenpfad.
Gekostet hat der Vorzeige-Spielplatz insgesamt rund 210.000 Euro.

Im ersten Bauabschnitt waren es gut 100.000 Euro: 66.000 für die Bauarbeiten, 28.000 Euro für Planung und Honorare, 5.000 Euro für das Jugend-Baumhaus und 4.000 Euro für Nebenkosten, Vermessung, Gutachten und KBR-Arbeiten..[..] Weiter bei Focus.de

Qualitätskontrolle durch die Experten bestanden.

Am Maiglöckchenpfad kann jetzt auf 3000 Quadratmetern naturnah gespielt werden – Zweiter Bauabschnitt eingeweiht – Vorzeigeprojekt abgeschlossen.
Kaum hatte Bürgermeister Roland Kern seine Ansprache beendet, da erklommen die Mädchen und Buben aus den Kitas Potsdamer und Zwickauer Straße und die Waldkobolde auch schon den frisch
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Der Spielplatz ist ein besonderer – nicht nur wegen seiner naturnahen Gestaltung am Waldrand, die in Rödermark einzigartig ist.

Seine Ausstattung – der erste Bauabschnitt umfasste bereits ein Baumstamm-Mikado, einen kleinen Rutschenhügel mit Höhle und Tipis, zwei durch einen Tunnel verbundene Sandkästen, [..]Weiter bei Focus.de


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Feier im Palastzelt. Die Monsterfeier im letzten Amtsjahr von Bürgermeister Kern. Alles korrekt?

Rödermark feiert im Palastzelt

Kann sich Rödermark überhaut eine derartige Feier leisten?
Kann sich Rödermark überhaut eine derartige Feier leisten?

Vorweg. Ich bin ein Freund von großartigen Feiern. Es mal so richtig krachen lassen, mag ich. Man sollte aber nicht versuchen, mit den großen Hunden pissen zu gehen, wenn man das Bein nicht hochbekommt.

Es ist schon merkwürdig, was es da für Vorgänge in Rödermark gibt,
wenn es ums Geldausgeben geht. Geht es z.B. darum, eine Kürzung der Vereinsförderung wieder zurückzunehmen, wird dieser Fall in der Stadtverordnetenversammlung ausführlich diskutiert. Es ging seinerzeit um einen Gesamtbetrag von 50.000,00 €, der ALLEN Vereinen der Stadt nach der Kürzung wieder zur Verfügung gestellt werden sollte. Über diese sinnvolle Rücknahme der Zuschusskürzung für Vereine wurde in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert, beraten, abgestimmt und anschl. Pressemitteilungen erstellt.
Anm. man hat die Vereinsförderung im Haushalt 2017/2018 um 50.000,00 € gekürzt, weil man sparen musste.

Kommen wir zu den zwei Stadtfesten im letzten Amtsjahr von Bürgermeister Kern.
Ich habe im Bürgerinformationssystem der Stadt Rödermark vergeblich nach einem Stadtverordnetenbeschluss gesucht. Ist ein Stadtverordnetenbeschluss, der für die Bürger Ausgaben von über 100.000,00 € bedeuten könnten, nicht erforderlich? Kann der Magistrat, der in der Mehrzahl aus CDU/Grünen besteht, im Alleingang Ausgaben in Höhe von mehr als 100.000,00 (man spricht von 150.000,00 bis 200.000,00 € sogar vereinzelt bis 250.000,00€[nicht belastbar]) so einfach beschließen?

Genügt eine Erwähnung der – Feste im letzten Amtsjahr
von Bürgermeister Kern – in einem Stavo-Beschluss? Ist der Vorgang, so mit dem den Bürgern der Stadt anvertrauten Geld umzugehen, rechtlich haltbar? Haben die Stadtverordneten nicht die Verwaltung zu überwachen? Müssen die Stadtverordneten nicht genaue Informationen über Kosten und Risiken einer solch hohen Ausgabe erhalten und ihre Zustimmung erteilen? Kann man sich auf im Konjunktiv gehaltene Hinweise auf Fördergelder verlassen (man hofft Fördergelder zu erhalten)? Da wird ein Vorgang losgetreten, der im letzten Amtsjahr von Bürgermeister Kern dem Steuerzahler in Rödermark so richtig Geld kosten wird/kann.

Denken Sie daran, wenn wir ab 2019 höhere Grundsteuer B zahlen müssen.
Denken Sie daran, dass Rödermark wegen finanziellen Schwierigkeiten, schon über zwei Rettungsschirme auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind, die helfen unsere Schulden zu bezahlen. Denken Sie bei der kommenden Bürgermeisterwahl daran, ob ein BM-Kandidat im Magistrat sitzt und evtl. dieser Monsterfeier fröhlich zugestimmt hat.

Es werden schon im Namen der Stadt Einladungen an Partnerstädte (und solche in Wartestellung) für die Feiern in zwei Ortsteilen der Stadt Rödermark im letzten Amtsjahr von Bürgermeister Kern ausgesprochen. Einladungen für eine Feier, die der Bürger in Rödermark zu zahlen hat und die Stadtverordnetenversammlung anscheinend nicht dazu gefragt wurde. Ist das so korrekt?

Stavo Beschluss vom 27.06.2017. Erwähnung eines Magistratsbeschlusses.
Es werden weder Kosten genehmigt noch erwähnt. Interessant wäre es auch zu erfahren, was im Protokoll der Magistratssitzung zu den Kosten aufgeführt wird. Weiterhin wäre das Abstimmergebnis von herausragendem Bürgerinteresse.

[..]Die bestehenden Städtepartnerschaften werden ausgebaut und intensiviert. Hierzu wird auch Bezug genommen auf das Projekt „Kultur ohne #Grenzen – Internationales Fest der Kulturen“, wie es der Magistrat mit Beschluss vom 3. April 2017 befürwortet hat. Quelle: Bürgerinformationssystem
…. wie es der Magistrat befürwortet hat …..
 
Siehe auch
» Haushalt 2019. Ansehen – Nachdenken – Bewerten


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Uwe Hahn in Rödermark zur Änderung der Hessischen Landesverfassung.

Bürgerinfo zur Verfassungsreform am 23.10.2018

Uwe Hahn in Rödermark zur Landesverfassung
Uwe Hahn in Rödermark zur Landesverfassung

Bürgerinfo zur Verfassungsreform am 23.10.2018 um 19:30 im Foyer der Kulturhalle Rödermark mit Staatsminister a.D. Jörg-Uwe Hahn. Weiter bei der FDP Rödermark


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Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Eine Dose die Leben retten kann. Dafür ist in Rödermark kein Geld da!

Für eine Dose, die Leben retten kann, dafür ist in Rödermark kein Geld da.
Aber für Feste im Abschiedsjahr von Bürgermeister Kern, da werden mal soeben 150.000,00 bis 200.000,00 € veranschlagt.

Rettungsdosen sind da
Rettungsdosen sind da

Thema beim VDK Info-Kaffee (8.10.2018) ist „Kleine Dosen retten Leben“
Die Veranstaltung beginnt um 15.00 h in der Kelterscheune. Mitgliedschaft im VdK ist nicht erforderlich.

Es geht an nicht darum, dass die zweifache Schutzschirmkommune* Rödermark das viele Geld für eine Rettungsdose (ca. 2,00 € p. Dose) tragen muss. Die zweifache Schutzschirmkommune Rödermark sollte diese den Bürgern zu einem Preis von 2,50 € zur Verfügung stellen. Ich hatte auf meine Rechnung 50 geordert, die innerhalb weniger Tage verteilt waren.

Gut, könnte Geld kosten. Ich glaube, der Stadt steht finanziell mal wieder das Wasser bis zum Hals. Wenn man aber Geld fürs Feiern hat, kommt es auf die paar Euro für lebensrettenden Maßnahmen auch nicht mehr an.
Wie hoch mag wohl die Miete der Behelfsampel am Lengertenweg sein? Oder ein Schild (einschl. der Personalkosten für die Präsentation des Schildes) mit dem Regelwerk für den Skatepark

Unser Nachbar, Eppertshausen, hat die Wichtigkeit der Rettungsdose erkannt und seinen Bürgern zur Verfügung gestellt.

Im Notfall muss es schnell gehen. Dank einer Rettungsdose haben Ersthelfer sofort Zugriff auf alle wichtigen Patienteninformationen. Solche Behälter sollen per Beschluss der Gemeindevertretung schon bald kostenfrei im Rathaus erhältlich sein. Quelle OP-Online

*Schutzschirmkommune:
Rettungsschirm I ca.12.000.000,00 € Schuldenerlass.
Hessenkasse (Rettungsschirm II) Hilfe für die Tilgung von 28.000.000,00 € Kassenkredite.

 
Siehe auch
» 27.08.2017 Rettung aus der Dose
» 28.10.2017 Rettungsdosen geordert.
» 24.10.2017 Eine Dose, die Leben retten kann.
» 06.11.2017 Die ersten 50 Rettungsdosen sind da.
» 29.11.2018 Adventsmarkt Ober-Roden 2018
» 06.10.2018 Rettungsdose. Dafür ist in Rödermark kein Geld da!
» 20.08.2018 Dosen die Leben retten können.
» 11.07.2019 Rettung aus der Dose.
 


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Ahmadiyya Charity Walk eine Männerdomäne

Pressemeldung Freie Wähler Rödermark
Pressemeldung Freie Wähler Rödermark

FWR-Presseerklärung Freie Wähler Rödermark
Ahmadiyya Charity Walk eine Männerdomäne

FWR mahnen Achtung vor Gleichstellung der Geschlechter an
Es ist ein guter Brauch, dass die Ahmadiyya Gemeinden deutschlandweit einmal im Jahr einen Charity Walk veranstalten und die Startgelder und Spenden ihrer Mitglieder für soziale Zwecke an lokale Vereine und Körperschaften verteilen. Dies gilt es ausdrücklich zu loben und es wäre schön, wenn sich in dieser Hinsicht von anderen ethnischen und/oder religiösen Gruppen Nachahmer finden würden. Leider aber hat für die FWR diese Veranstaltung einen nicht erwünschten Beigeschmack. Wie in dem Bericht der Offenbach-Post vom 02.10.2018 über dieses Ereignis zu lesen war Zitat :“können islamische Mädchen bis 13 Jahren bei den Kindern mitlaufen – danach werden sie von den Läufen ausgeschlossen“. Ein für das deutsche Verständnis nicht nachvollziehbares Ausschlussprinzip. Wie soll die vielbeschworene Integration gelingen, wenn unsere ausländischen Mitbürger Hindernisse dafür aufbauen. Der FWR-Pressesprecher hat sich dieserhalb mit einem der Organisatoren des Charity-Walks in Verbindung gesetzt und die Vorbehalte der FWR dargelegt. Es wurde argumentiert, dass es im Islam eine auf dem Koran basierende Regel gibt, die eine generelle Trennung von Aktivitäten von Männern und Frauen in der Öffentlichkeit vorschreibt. Die Frauen in der Ahmadiyya Gemeinde seien absolut gleichberechtigt, möchten aber bei sportlichen Aktivitäten unter sich bleiben. Der Islam darf aber nicht über dem Grundgesetz stehen. Eine der wichtigen Grundsätze der Ahmadiyya Gemeinden weltweit ist die vollständige Anerkennung der Gesetze des Gastlandes. Die FWR begrüßen diesen Grundsatz ausdrücklich, müssen aber fragen, ob er auch in diesem Fall angewendet wurde. Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes garantiert den Geschlechtern Gleichheit. Es darf und kann nicht sein, dass Frauen von öffentlichen Aktivitäten – welcher Art auch immer- ausgeschlossen werden. Es wäre schön gewesen, wenn Bürgermeister Kern, der als Starter beim Charity-Walk fungierte, sich vorab informiert und auf die Veranstalter entsprechend eingewirkt zumindest jedoch zu diesem Thema vor Ort einige angemessenen Worte gesagt oder vor dem Hintergrund des Ausschlusses von islamischen Frauen sein Kommen abgesagt hätte. Integration und Völkerverständigung werden nur erreicht werden und funktionieren wenn dafür von keiner Seite künstliche Hürden aufgebaut werden.

Pressemeldung der Freien Wähler Rödermark.



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