Frage in den Kommentaren: Kosten für die Verschönerungsmaßnahmen Rodaupark

Eine Frage im Blog Rödermark bezieht sich auf die Kosten der Verschönerungsmaßnahmen an der Rodau.

Was haben wir, um uns den Betrag etwas annähern zu können.
Hier wird der Bereich geschildert, den man im Konzept ISEK finden kann.
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug“
Quelle: https://www.rm-news.de/AM/2025/FDP_Rilkestrasse.pdf

Verfügbar für Freiflächen Ortskern
Aktuell verfügbar im Haushalt 2025 sind 828.288 Euro bei der Investition 6-SH-M31K Freiflächen Ortskern. Somit sind die Wettbewerbskosten abgedeckt.
Quelle: Beschlussvorlage

6-SH-M31K Siehe Haushaltsplan Seite 46 (47)

Ich kann natürlich nicht genau sagen,
was und die Verschönerung letztendlich kosten wird. Selbst wenn die Gesamtkosten bekannt sind, stellt sich immer noch die Frage: Wie hoch ist überhaupt der förderfähige Betrag? Eine pauschale Aussage wie „Wir zahlen nur ein Drittel“ ist aus meiner Sicht absoluter Blödsinn. Bei den im Ortskern durchgeführten grundhaften Sanierungen der Straßen liegt dieser nach meiner Einschätzung (siehe RiLiSe) bei evtl. nur 50% der Gesamtsumme, wenn es schlecht kommt, sogar nur bei 25%. Es kommt darauf an, wie die Straßen klassifiziert werden. Aber das ist mal wieder ein ganz anderes Thema. Da müssten wir in eine Straßenbeitragssatzung einsteigen.


RiLiSe aus 2017
Es existiert eine neuere Fassung, die aber diesen Passus weiterhin beibehalten.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt
Siehe: RiLiSe


Ich finde einen Hinweis auf bisher
entstandenen und abgerechneten Kosten in Höhe von ca. 25.000,00€ Siehe
Leider ist nicht ersichtlich, wie hoch der Förderfähige Betrag ist.
Sind das alle Kosten, die bisher angefallen sind? Wenn diese 25.000 € der förderfähige Betrag ist, dann sind die Kosten für Rödermark ca. 8.400 €. Würde man das Projekt abbrechen, dann hätte Rödermark die ganzen Kosten, ca. 25.000,00 zu tragen. Ein Abbruch der Verschönerung für 828.000, die Rödermark mit knapp 280.000,00 € zu finanzieren hat (Kredit), wäre bei der miserablen Kassenlage der Stadt die bessere Option gewesen. Geht Rödermark dann irgendwann mal wieder besser, dann hat man immerhin schon den fertigen Plan.

Maßnahme 34 Ausbau Grünzug

ISEK Seite 186 (164)
ISEK Seite 186 (164)

Kosten April 2019

ISEK Kosten Seite 200
ISEK Seite 200

 
Siehe auch
» Berichtsantrag der FDP „Sachstand Förderprogramme
» Kofinanziert. Das macht mich stutzig
» ISEK. Wir bezahlen ja nur 1/3. Diese pauschale Aussage ist scheinbar falsch.

Kofinanziert. Das macht mich stutzig

Was mir über das „Integrierte Städtebauliche Enwicklungskonzept ISEK (jetzt Wachstum und nachhaltige Erneuerung)“ bekannt ist:

Das Hessische Wirtschaftsministerium hat für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ausdrücklich angegeben, dass Bund und Land jeweils ein Drittel der Kosten übernehmen und der verbleibende Anteil vor Ort getragen wird.
Also 2/3 Förderung 1/3 (kofinanzietrt Fördernehmer)

Sehen wir uns einmal an, was man bei Hessen.de Finanzen lesen kann.

Programm zur Städtebauförderung:
Aufwand: 98 Mio
Kofinanziert: 49,6 Mio.

Das sieht mir nicht gerade nach einer 2/3 (Bund/Land) 1/3 (Kommune)‑Finanzierung aus.

Ich denke, es wird langsam Zeit, dass der Bürgermeister sich einmal klipp und klar dazu äußert, wie hoch die tatsächlichen Kosten für den bisherigen Stadtumbau waren und wie hoch im Vergleich der förderfähige Betrag war. Und zwar mit einer Aufstellung projektbezogen.

Man will ja nicht mit falschen Zahlen argumentieren.
Z. B. bei den grundhaft sanierten Straßen im Ortskern.

In schweren Zeiten tut es gut, auch einmal gelobt zu werden.

Stadtumbau in Ober-Roden: Glockengasse wird wohl erst 2027 umgestaltet

Nach ihrer Rechnung seien von den kolportierten rund 12,5 Millionen Euro Gesamtkosten gut 4 Millionen von der Stadt zu tragen: bei zehnjähriger Laufzeit etwas mehr als 400.000 Euro pro Jahr. Ihrem Eindruck nach tritt Bürgermeister Rotter in den Gremien als Einzelkämpfer für den Stadtumbau auf.
Quelle: OP-Online

Auch wenn es um Ausgaben geht.

Knapp 14 Mio Defizit im Haushalt. Aber Geld für eine Parkanlage ausgeben.

Ja. Ich koche vor Wut. Ich finde es eine Unverschämtheit, bei einer Haushaltssituation, in der die Grundsteuer vermutlich weiter steigen wird (1700 oder sogar > 2000), für aus meiner Sicht völlig unnötige Maßnahmen das Geld der ohnehin stark belasteten Bürger auszugeben.

Wann kommt der Parkplatz hinter dem Rathaus dran? Der kann ja auch noch verschönert werden. Die Frage ist nur, ob wir uns solche Verschönerungen angesichts der aktuellen Haushaltssituation tatsächlich leisten können.

Für weitere Zeilen fehlt mir leider die Fähigkeit zu einer rechtssicheren Formulierung.


Rödermark hat bis heute, 13.08.2026, keinen beschlossenen Haushalt 2026 und auch kein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept.

Leserbrief. Nicht kneifen (nicht nur) bei Hitze…

Nicht kneifen (nicht nur) bei Hitze…

Werter „anonymer Orwischer“, urlaubsbedingt kommt meine Antwort zu Ihrem Soloauftritt beim Bürgermeister-Dialog in der Kelterscheune Mitte Juli leider etwas später. Wie in der PM der Stadt und im Heimatblatt vom 17. Juli zu lesen war, stellten Sie dort die berechtigte Frage, warum in der Rodaustraße kein Tempo-30 angeordnet wird.

Die seit Jahren bekannten, ablehnenden Argumente des Bürgermeisters, warum dies als, Zitat „rechtlich nicht wasserdicht“, verworfen worden sei, brauche ich nicht zu wiederholen.

Wie bereits vielfach beschrieben, obliegt es der städtischen Straßenverkehrsbehörde („Ordnungsamt“) seit Änderung der StVO in 2024 (!), innerörtlich Geschwindigkeitsbeschränkungen, so z.B. Tempo-30, unter bestimmten Voraussetzungen selbständig auf Orts- , aber auch Landstraßen anzuordnen (§ 45 Abs. 9 StVO).

Entlang der Rodaustraße existieren mit den Spielplätzen Bruchwiesenstraße, Spielplatz am Stadtpark/Entenweiher, dem Johanniter-Mini-Kiga und der Sozialeinrichtung Seniorenhilfe Im Mühlengrund allein vier Objekte, die explizit als Örtlichkeiten für mögliches Tempo-30 genannt sind.

Der geforderte unmittelbare Bereich ist m.E. genauso erfüllt, wie die Tatsache, das in den Nahbereichen dieser Einrichtungen ein „….starker Ziel- und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen“ gegeben ist. Sogenannte qualifizierte Gefahrenlagen oder eine bestimmte Unfallhäufigkeit sind nicht erforderlich; auch die vorhandene Fußgängerampel spricht grundsätzlich nicht dagegen.

Bei zig tausend Fahrzeugen am Tag, darunter ca. 200 Schwer-LKW, wären infolge der erheblichen Straßenschäden u.a. auch über Begründungen aus dem Bereich Lärmschutz für die geplagten Anwohner nachzudenken, wie das z.B. in der Nieder-Röder-Str. der Fall war.

Werter „anonymer Orwischer“, in der PM der Stadt steht ferner zu lesen, dass eine Stellungnahme der Stadt dazu wenige Tage später per Mail verschickt werde. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diese zukommen lassen könnten (e-mail: L3097@t-online.de). Letztendlich würde es bestimmt viele interessieren, was plötzlich auf der Ober-Rodener-Str. geht, was auf der Rodaustr. nicht gehen soll. Vielen Dank dafür.

Norbert Kern
BIVER – OG Ober-Roden