HaushaltsplanENTWURF 2026

Fehlbetrag satte 13.751.305,00
Fehlbetrag satte 13.751.305,00

Hier das von der Ersten Stadträtin mit den Worten „Desaster“ eingebrachte Werk des Magistrats zum Haushalt 2026.

Sind im Haushaltsplan z.B Kosten für „Tour de Couch 2026“ aufgeführt?

Das der Hebesatz der Grundsteuer B (990) in der Haushaltsatzung die kommenden Beratungen zum Haushalt überleben wird, wage ich zu bezweifeln.

» Jahresabschluss der KBR 2024
» Von wieviel Mitarbeiter wird man sich trennen?
» HaushaltsplanENTWURF 2026
» Haushaltseinbringung 2026 mit den Worten: „Es ist ein Desaster“
» Organigramm ab 11.2025

 

 

Haushaltseinbringung 2026 mit den Worten: „Es ist ein Desaster“

Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.

Unter „Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit für 2026“ steht im Haushaltsplanentwurf:
„[…] Rechnerischer Hebesatz Grundsteuer B zum Erreichen des Ausgleichs im ordentlichen Ergebnis in v. H. für 2026: 2.477,36.
Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2025: 0,00 Euro
[…]“

Der erneut angeführte Hinweis auf das „Desaster“ im Haushalt aufgrund des fehlenden Ausgleichs, der für die Erfüllung der Pflichtaufgaben notwendig ist (Konnexitätsprinzip, Alsfelder Urteil), erscheint mir jedoch nicht ausreichend, um den gesamten Fehlbetrag zu erklären.

Ein Hinweis an die Jugend:
Wenn im Bund über das Rentenpaket und die damit verbundene finanzielle Belastung für die junge Generation diskutiert wird, sollte man auch den wachsenden Schuldenstand der Stadt Rödermark berücksichtigen – denn genau diese Generation wird ihn künftig tragen müssen.
Schuldenstand:
2025: 31.079.829,78 €
2026: 44.698.729,78 €


Als einziges Bundesland behält Hessen einen zusätzlichen Betrag
aus den Gewerbesteuereinnahmen ein. „Starke Heimat Hessen (Heimatumlage) nennt sich dieses Programm, das von der schwarz-grünen Landesregierung eingeführt wurde. Kommunen können sich an Förderprogrammen beteiligen, die aus dem Topf „Starke Heimat Hessen“ finanziert werden.

Wenn man öffentlich die Meinung vertritt, Gelder nicht über Förderprogramme zu verteilen, sondern den Kommunen direkt zur Verfügung zu stellen, wäre ein Schreiben an die Hessische Landesregierung angebracht. Die Forderung wäre, diese in der BRD einzigartige Zusatzabgabe abzuschaffen. Rödermark hätte dadurch (je nach Gewerbesteuereinnahme) in etwa eine Million Euro mehr in der Haushaltskasse.


Ich fände es wünschenswert, wenn die Opposition die in der Stadtverordnetenversammlung geäußerte Stellungnahme des Bürgermeisters zu den „Förderprogrammen“ thematisieren würde.

Siehe auch
» „Wer bestellt, bezahlt“ – das sogenannte Konnexitätsprinzip.
» Abzockabgabe – starke Heimat Hessen –
 
Nachtrag:
» HaushaltsplanENTWURF 2026
» Rede Frau Schülner zur Haushaltsseinbringung
 

Wer bestellt, bezahlt

Beispiel:
Bestellt wird die Senkung der Mehrwertsteuer.
Wer zahlt letztendlich?

In den Nachrichten hört neuerdings öfters: „Wer bestellt, bezahlt“ – das sogenannte Konnexitätsprinzip.

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) soll sicherstellen, dass die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für die vom Bund übertragenen Pflichtaufgaben erhalten. Dabei muss es sich nicht einmal um neue Aufgaben handeln – auch Änderungen auf Bundesebene können die kommunalen Finanzen erheblich beeinflussen.

Nehmen wir an, die Bundesregierung beschließt (bestellt), die Mehrwertsteuer für ein bestimmtes Produkt von 19 % auf 7 % zu senken. Dem Umsatzsteuertopf, aus dem auch der KFA gespeist wird, fehlen dann plötzlich erhebliche Einnahmen (?z. B. rund 3,6 Mrd. €?).
Nimmt man das Konnexitätsprinzip ernst, müsste der Bund diese Mindereinnahmen durch andere Quellen vollständig ausgleichen.

Geschieht das nicht, kann sich die Bundesregierung öffentlich für ihr Geschenk an eine bestimmte Branche feiern lassen – während die Kommunen die finanziellen Folgen tragen und Stadtkämmerer schließlich gezwungen sein könnten, etwa die Grundsteuer zu erhöhen.

Wichtig ist zudem: Eine Senkung der Mehrwertsteuer muss vom Bundesrat genehmigt werden. Damit liegt die letztendliche Verantwortung bei den Landtagen. Sie entscheiden, ob ein solches Geschenk ohne vollständigen Ausgleich für die Kommunen überhaupt gemacht werden darf.