Anzahl der Einwohner. Antrag der Freien Wähler

Warum ist die Einwohnerzahl wichtig?

Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Quelle

Würden die Einwohnerzahlen dem jeweils gültigen Zensus entsprechen, wären das die Zahlen aus dem Jahr 2011. Bei der Schlüsselzuweisung (KFA) würde man bis 2026 für Rödermark wohl mit einer Einwohnerzahl von 26.262 rechnen. Quelle


Die Zahlen aus dem Zensus werden fortgeschrieben.

Werfen wir aber einmal einen Blick in die Haushalte 2019, 2022 und 2024 unter Schlüsselzuweisung (KFA)
 
2019
Diese wird für das Jahr 2019 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2017. Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2017 27.838 Seite 86
 
2022
Diese wird für das Jahr 2022 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2020 Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2020 28.243 Seite 90
 
2024
Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 Seite 28
Einwohnerzahl 31.12.2022 28.723 Seite 90
 
Im März 2025 hat die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats 11/2024 die gleiche Aktualität erreicht wie die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011. Es erfolgt danach keine weitere Fortschreibung auf Basis Zensus 2011. Quelle
 
Zu diesem Zeitpunkt (11/2024) war der Doppelhaushalt 2024/2025 bereits verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass erst im Haushalt 2027 die Zahlen aus dem Zensus 2022 (781 Einwohner weniger) (28.645) berücksichtigt werden. Es könnte jedoch auch bereits eine Fortschreibung geben, sodass die Bevölkerungszahl gestiegen ist: 28.645 + xx.

Die Zahlen aus dem Zensus 2011 werden angepasst.
Dementsprechend kann man sich vorstellen, dass die Einwohnerzahl (28.645) aus dem Zensus 2022 mittlerweile nicht mehr aktuell ist.
 
Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Siehe.

Aber warum ist die Einwohnerzahl so wichtig?
Für die Ermittlung der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanz Ausgleich wird zunächst die Steuerkraft der Kommune ermittelt. Diese entspricht der Summe der Steuereinnahmen der Stadt. Von diesem Betrag wird dann der ermittelte Bedarf der Kommune abgezogen.
 
Nehmen wir an, die Summe der Steuereinnahmen beträgt: 46.776.983 €. Das bedeutet: Wenn Rödermark eine Steuer (z. B. Spielapparatesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer) erhöht oder die Gewerbesteuer erheblich ansteigt, steigt die Steuerkraft der Kommune und die Schlüsselzuweisung (KFA) sinkt.

Den Bedarf für jeden Einwohner einer Kommune kann man der Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Frage entnehmen: Bedarf 1.780,72. Ich gehe einmal davon aus, dass der Gewichtungsfaktor2 (130) hier noch nicht berücksichtigt ist. Gehen wir also von einem Bedarf vonn (1780,72*1,3) 2.314,94 aus.

Jetzt kommt die Einwohnerzahl ins Spiel.
Die Anzahl der Einwohner wird mit dem Bedarf pro Einwohner multipliziert. Bedarf*Einwohner:
 
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 (Bespiel 28.645 Einwohner)
 
Die Steuerkraft von 46.776.983 ist der Betrag (Steuerkraft), den die Kommune zur Deckung des Bedarfs zusteuern kann. Der Rest sollte über Schlüsselzuweisungen (KFA) ausgeglichen werden.
 
Einwohner 28.723
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021 Bedarf
66.492.021 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.715.038 Finanzlücke.
Schlüsselzuweisung aus dem KFA voraussichtlich 15.865.847. Das ergibt dann eine Deckungslücke von 3.849.192
 
Einwohner 28.645 Siehe
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 Bedarf.
66.311.456 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.534.473 Finanzlücke sinkt bei weniger Einwohner, da weniger Bedarf.
Da sich auch die Schlüssenzuweisung (KFA) verändert hätte, kann die Deckungslücke nicht errechnet werden.
66.492.021 – 66.311.456 = 180.565,00

Laut Antwort der Verwaltung dürfte der Verlust bei 180.000,00 € liegen.
 
Sie sehen, dass die Einwohnerzahl den Bedarf und damit auch die Schlüsselzuweisung beeinflusst.

Wichtig für die Beispielrechnung
Es ist wichtig, dass sich nur die Einwohnerzahl ändert. Steuerkraft, Bedarf pro Einwohner und Gewichtungsfaktor müssen unverändert bleiben.

1 278 weniger bei op-online.
78 weniger die Antwort der Verwaltung.
2 Rödermark ist Mittelzentrum. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent Siehe §19
 
Siehe auch
» Weniger Einwohner kosten Hessen mehrere Millionen
» Umstellung auf die Ergebnisse des Zensus 2022
» Zensus 2022. Rödermarks Bevölkerung sinkt.
» Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke

Von wieviel Mitarbeiter wird man sich trennen?

Aktualisiert: 18.10.2025 23:00h

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage zu dieser Drucksache beigefügte „Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark und zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ der Stadt Rödermark“. Quelle:

Die Hessische Landesregierung hat in ihrem Leitfaden „Haushaltskonsolidierung“ (insbesondere den ehemaligen Schutzschirmkommunen) die Rückführung der Eigenbetriebe und öffentlichen Unternehmen in den Kernhaushalt empfohlen, um Ressourcen in der Verwaltung und somit Kosten einzusparen.Quelle

Rödermark will sich den Kommunen anschließen, die ihre Eigenbetriebe bereits in den Kernhaushalt zurückgeführt haben. Das ist für die Übersicht sicherlich ein Vorteil, da es dann ab 2026 nur noch einen Haushalt geben wird.


Es folgen Fragen, die möglicherweise im Finanzausschuss zur Sprache kommen


Von den im Antrag aufgeführten Punkte, die zur Kostensenkung beitragen können, ist eigentlich nur der Punkt -Personalkosteneinsparung- erwähnenswert, da sich die Einsparung hier direkt bei den Personalkosten ablesen lässt.
Die Kosten für die Betriebskommission und den Jahresabschluss KBR betragen ca. 19.000,00 € (siehe weiter unten)


Personalkosteneinsparungen durch die Auflösung von Doppelstrukturen nach
Eingliederung in bestehende Strukturen und Hierarchien der Kernverwaltung.


Bedeutet das Vorgenannte, dass sich die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) von Mitarbeitenden trennen werden – etwa schon ab dem 1. Januar 2026? Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 104,25 Mitarbeitende beschäftigt. (Seite 58)
 
Die Mitarbeiter stellen die wichtigste Ressource des Eigenbetriebes KBR dar und tragen maßgeblich zu dessen Erfolg bei.Um einen langfristigen Unternehmenserfolg zu erzielen ist eine dauerhaft angelegte Personalentwicklung unumgänglich. Diese trägt auch zur Motivation der Mitarbeiter bei (Seite 63)


1)Die Betriebsleitung stellt zum 31. Dezember 2025 den Jahresabschluss und den
Lagebericht auf (§ 27 EigBGes). 2)Der Jahresabschluss nach Satz 1 ist zugleich die Schluss- und Auflösungsbilanz des Eigenbetriebes


Das bedeutet wohl, dass im Haushaltsplan 2026 der Stadt Rödermark bereits die Finanzdaten der KBR enthalten sind. Möglicherweise werden auch neue Fachbereiche aufgenommen?
 
– Wann wird die KBR ihre Finanzdaten für das Jahr 2025 so aufbereitet haben, dass die Stadt Rödermark diese in ihren Haushaltsplan 2026 übernehmen kann?
– Ist es aufgrund der hohen allgemeinen Rücklagen der KBR möglich, dass die Stadtkämmerin einen ausgeglichenen Haushalt für 2026 vorlegt?
– Wird der Haushalt 2026 noch vor der kommenden Kommunalwahl verabschiedet bzw. wird ein Haushatsplanentwurf vorliegen?
 
Anmerkung:
Vor der Kommunalwahl 2026? Wenn die Rücklagen der KBR genutzt werden können, wäre dies denkbar.
Die Rücklagen (ordentliches Ergebnis) im Kernhaushalt der Stadt dürften am 1. Januar 2025 etwa 1,7 Mio. € betragen und bis zum 31. Dezember 2025 auf 0,00 € abgeschmolzen sein.

KBR

  • Rücklagen (Allgemeine) 21.312.006,86 € (Seite 36)
  • Rücklagen (Zweckgebundene) 6.052.590,18 €
  • Verbindlichkeiten 7.769.481,90 (Seite 47)
  • Zehn Sitzungen der Betriebskommission statt. Hierfür wurden EUR 3.977,85 an Sitzungsgeldern erstattet (Seite 51)
  • Das vom Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr berechnete Honorar für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung beträgt TEUR 15 (Seite 53)
  • Der Wirtschaftsplan 2025 für die Kommunalen Betriebe Rödermark sieht einen Jahresverlust von EUR 3.272.620 vor. (Seite 62)
  • Abfallbeseitigung 53.775,09
    Abwasserentsorgung 440.600,29
    Badehaus -655.341,20
    Betriebshof -752.700,43
    Gebäudewirtschaft -202.970,18 (Seite 98)
  • Die Städte und Gemeinden haben sicherzustellen, dass die Vorgaben des KAG eingehalten und regelmäßig Voraus- und Nachkalkulationen erstellt werden. Dabei ist zu empfehlen, die Möglichkeit eines mehrjährigen Kalkulationszeitraum zu nutzen. Daraus resultiert der Vorteil, dass nicht in jedem Jahr erneut Gebührenkalkulationen erstellt werden müssen und somit personelle Ressourcen im Bereich der Finanzverwaltung gebunden werden.Quelle
     
    Nach der Eingliederung in den Kernhaushalt der Stadt Rödermark wird doch wohl eine neue Gebührenkalkulation auf Basis des neuen Betriebs (Kernhaushalt) notwendig sein.
    Sind nach einer der Eingliederung in den Kernhaushalt Gebührenerhöhungen zu befürchten?

    a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
    Das Badehaus ist ein dauerdefizitärer Betrieb. Der Wesentliche Teil des Verlustes des Betriebshofes würde ausgeglichen, wenn die internen Leistungsverrechnungen mit den anderen Betriebszweigen einbezogen würden.

    b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
    Maßnahmen zur Verlustbegrenzung werden fortlaufend initiiert. Im Bereich Badehaus wird ein breites Angebot von Schwimmkursen für Vereine und Schulen geschaffen. Von der Stadt Rödermark wird weiterhin jährlich eine Verlustabdeckung in Höhe von TEUR 300,0 gezahlt (Seite 99)


    Haushalt Stadt Rödermark. Kernhaushalt.
    Aus dem Jahresabschluss 2024

    Die folgenden Kennzahlen zeigen wenig Gutes.

    Hessenkasse
    Beitrag zur Hessenkasse konnte 2020 nicht vollständig gezahlt werden. Für 5 Jahre wird ein erhöhter Betrag gezahlt.

    Verbindlichkeiten (Kreditinstitute).
           2019 || 13.604.273,00. Anfang 2019. Seite 68
           2024 || 25.709.297,22. Ende 2024. Seite 63

    Zinsen und Tilgung.1.1.xxxx
          Jahr || Zinsen || Tilgung
           2019 || 729.643,00 || 1.518.524,00 (in 2019. Seite 73, 106)
           2024 || 842.969,00 || 2.586.187,00 (in 2024. Seiten 69, 113)

    Verschuldungsgrad
    Die Kennzahl zeigt die Höhe des Fremdkapitals an. Je höher die Verschuldung, umso höher ist die zu tragende Kapitallast.
    Bemerkung Jahresabschluss 2024
    Der Verschuldungsgrad hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 6% erhöht. Aufgrund des geringeren wirtschaftlichen Eigenkapital und weiter ausbleibenden Steuereinnahmen wird sich der Verschuldungsgrad auch in den nächsten Jahren nicht verbessern
          Jahr || %
            2019 || 63 %
            2020 || 64,3 %
            2021 || 60,8 %
            2022 || 64,1 %
            2023 || 64,7 %
            2024 || 70,4 %
     
    Berechnung: Fremdkapital / Wirtschaftl. Eigenkapital
    Fremdkapital: Bilanz Passiva 3) Rückstellungen 4) Verbindlichkeiten 5) Rechnungsabgrenzng
    Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten

    Anlagenintensität
    Die Anlagenintensität ermittelt den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen der Kommune. Die Kennzahl liefert eine Aussage über den Vermögensaufbau. Eine hohe Anlagenintensität führt zu hohen Abschreibungen und geringerer Liquidität, da das Kapital langfristig gebunden ist. Bei Kommunen ist der Wert regelmäßig sehr hoch, da man aufgrund des Infrastrukturvermögens immer einen anlageintensiven Bereich hat.
          Jahr || %
            2019 || 92,5 %
            2020 || 87,3 %
            2021 || 87,6 %
            2022 || 85,4 %
            2023 || 85,0 %
            2024 || 86,1 %

    Anlagendeckungsgrad
    Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens mit wirtschaftlichem Eigenkapital finanziert wird. Bei einer Quote von 100 Prozent wäre das Anlagevermögen vollständig mit dem wirtschaftlichen Eigenkapital finanziert. Je geringer der Prozentsatz ist, umso höher ist die Fremdfinanzierung
          Jahr || %
            2019 || 66,3 %
            2020 || 69,7 %
            2021 || 71 %
            2022 || 71,3 %
            2023 || 71,5 %
            2024 || 68,2 %

    Eigenkapitalquote II
    Die Eigenkapitalquote II zeigt das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Eigenkapital und der Bilanzsumme an. Je niedriger die Eigenkapitalquote, umso höher die Fremdfinanzierung. Hieraus resultieren ein höherer Zinsaufwand und eine sinkende Kreditwürdigkeit.
          Jahr || %
            2019 || 61,4 %
            2020 || 60,8 %
            2021 || 62,2 %
            2022 || 60,9 %
            2023 || 60,7 %
            2024 || 58,7 %
     
    Berechnung: Wirtschaftl. Eigenkapital / Bilanzsumme
    Wirtschaftliches Eigenkapital: Bilanz Passiva 1) Eigenkapital 2) Sonderposten
    Bilanzsumme: Lezte Sumenzeile.

    Die Eröffnungsbilanz (Doppik) weist unter 1 Eigenkapital bei 1.1 von 92.945.466,17 aus. Dürfte „Einlage“ oder „Anfangskapital“
    In der Bilanz steht in der Bilanz seit mindestens 2018 74.287.863,12€.
     
    Das Eigenkapital (1.1) hat sich seit der Eröffnungsbilanz auf knapp 19 Mio. € in 2024 verringert. Wird sich der Betrag 2025 erneut vermindern, weil die Rücklagen und das Stiftungskapital den Fehlbetrag wohl nicht mehr ausgleichen können? Bis zu welcher Höhe darf die Einlage bzw. das Anfangskapital abgesenkt werden? Oder kommt die KBR zur rechten Zeit mit ihren hohen Rücklagen?
    2024. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in Höhe von 4.862 T€ stark reduziert. Seite 92

    Siehe auch
    » Satzung. Auflösung KBR
    » KBR Stadtverordnetenbeschluss
    » KBR Jahresabschluss 2024
    » Jahresabschluss 2024. Kernhaushalt
    » Konsolidierungsbuch für 2025
    » Erklärungen zum Jahresabschluss 2024
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026

    Haushaltskasse der Stadt und Saunabetrieb. Es sind pragmatische Lösungen gefordert.

    Da die Bürger nicht zur Ausschusssitzung der Stadtverordneten eingeladen waren, kann man sich nur eine Meinung aus dem Bericht der Offenbach-Post bilden.
    Der Magistrat war schlecht auf die Sitzung vorbereitet.“
    Ist meine Meinung.

    Fazit zu Beginn:
    Wäre es nicht sinnvoll, den Saunabetreiber für zwei Jahre von der Pachtzahlung (nicht jedoch von den Umlagen) zu befreien und ihm zu gestatten, die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen? Nach fünf Jahren könnte das Thema erneut überprüft werden. Ein Fachbetrieb schätzte die Kosten für die Arbeiten auf ca. 80.000 €. Laut Verwaltung: 750.000 €.
    So wäre sichergestellt, dass der Saunabetrieb nach „öffentlichen Standards“ weitergeführt werden kann und nicht durch Leerstand gefährdet ist – so wie es offenbar derzeit beim Schasser der Fall ist.


    Angesichts der ohnehin überstrapazierten Gemeindekasse ist derzeit kein Raum für unnötige Ausgaben, die die Bürger durch eine weitere Grundsteuererhöhung zusätzlich belasten würden.

    Der Aussage des Bürgermeisters zur Sauna im Badehaus
    bei OP-Online
    kann man nur schwer folgen.
    Zitat OP-Online: „[…] Arbeiten zwingend nötig seien, um den Betrieb nach öffentlichen Standards fortzuführen […]“. Was meint Bürgermeister Rotter damit genau?

    Die Sauna dürfte doch wohl dem „öffentlichen Sicherheits-Standard“ entsprechen. Andernfalls wäre sie ja geschlossen worden.
     
    Das kann nicht die beabsichtigte Aussage (Sicherheits) gewesen sein. Wahrscheinlich wollte der Bürgermeister nur darauf hinweisen, dass sich die Sauna in einem schlechten Zustand befindet und daher die Gäste sich unwohl fühlen und der Einrichtung fernbleiben.
     
    Doch das erscheint wenig plausibel: Wenn die Besucherzahlen tatsächlich so schlecht wären, müsste der Saunabetreiber doch das Pachtende herbeisehnen. Ich bin überzeugt, dass Geschäftsleute so etwas besser einschätzen können als z.B. ein Beamter auf Zeit ohne Einsicht in die Bücher. Schließlich arbeiten die Pächter mit Geld, das sie selbst verdienen müssen.

    im Laufe der Zeit wird man wohl mehr als eine Million Euro an Einnahmen durch Pacht und Nebenkosten erzielt haben. Abgesehen von den Arbeitsplätzen, die durch die Aufgabe des Saunabetriebs verloren gehen würden. Die Sauna ist kein Luxusobjekt, sondern eine gute Einnahmequelle für die Stadt.
     
    Im Jahr 2023 hat der Betreiber der Sauna zu der Kostenschätzung
    der Verwaltung Stellung genommen. Hier ist die Kostenaufstellung derer, die am Weiterbetrieb der Sauna mit „öffentlichem Standard“ interessiert sind: Link zur Stellungnahme.

    Dass es schlecht um Rödermarks Finanzen steht,
    dürfte sich mittlerweile auch in den kleinsten Ecken herumgesprochen haben. Rödermark ist zurzeit nicht in der Lage, den Eigenanteil für die Ortsverschönerung aufzubringen. Deshalb: „Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau gewährleistet.“ Quelle


    In Rödermark hat man festgeleg, jedes Jahr eine Mio. in den Straßenbau zu investieren. Laut einem Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, müssten es aber 2,2 Millionen Euro sein.


    Die Straßen, die zu den schönen Plätzen führen, verrottern zunehmend schneller. Wir halten fest:
    Um den Eigenanteil an einem Förderprogramm begleichen zu können, müssen dringend erforderliche Straßenbaumaßnahmen zurückgestellt werden. Diesen schlechten Plan hat sich die Verwaltung bereits absegnen lassen. Siehe:

    Die genannten Kosten von 750.000,00 € sind NICHT die Kosten, die entstehen, wenn man die Sauna in eine Kindertagesstätte umbauen wird. Die 750.000,00 sind für mich als abschreckende Zahl für Renovierungskosten zu werten, die den Weiterbetrieb der Sauna als unmöglich erscheinen lassen sollen. Eine Kostenaufstellung des Saunabetreibers, der Interesse an der Weiterführung hat, beläuft sich auf knapp 80.000,00 €.

    Wie will die Stadt die Umbaumaßnahmen
    der Sauna in eine Kindertagesstätte stemmen? Weiter Kosten für Umbau/Renovierung stehen wahrscheinlich für die Gastronomie in der Kultuhalle an! Mehr dazu weiter unten.
    [..] Die Räume der Sauna könnten künftig als Standort für eine neue Kindertagesstätte dienen. [..] Das bisherige Kita-Grundstück könnte anschließend verkauft oder anders genutzt werden.[..] Quelle: OP-Online
    Ein schlechter Plan und sehr teurer Plan.

    Liegt ein durchdachter Finanzierungplan der/des
    Stadtkämmerin/Bürgermeisters vor?
    Wie sieht der konkrete Plan aus, falls der Saunabetrieb eingestellt wird? Wie sieht der Finanzierungsplan für eventuell anstehende Umbauarbeiten der Sauna zu einem Kindergarten aus? Wird zunächst das Gelände Taubhaus 1 verkauft, um die Umbaukosten überhaupt tragen zu können? Das erscheint eher unwahrscheinlich.
    Ist ein Kindergartenneubau unbedingt erforderlich? Hat man nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 noch Investitionen für die Kita Taubhaus bis 2028 vorgesehen? Wann will man mit der Prüfung beginnen, ob man den Saunabetrieb in eine Kita umwandeln kann? Was ist, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Räumlichkeiten nicht geeignet sind? Was macht man dann, der Vertrag mit dem Pächter ist ja gekündigt? In der Weitsicht des Haushaltsplans hat man mit einem Abriss vor 2029 wohl nicht eingeplant. Werden für dieses Vorhaben Straßenbaumaßnahmen weiter verschoben? Hat man den Pachtausfall und den Wegfall von Arbeitsplätzen beachtet?
    (Rotter schlug vor, zu prüfen, ob ein Umzug ins Badehaus möglich wäre. Siehe)
     
    Eile dürfte nicht angebracht sein! Warum gibt man sich nicht bis 2030 die Zeit, um einen vernünftigen und durchdachten Plan auszuarbeiten?

    Hat man schon mit den Eltern gesprochen,
    deren Kinder dann im weit entfernten Badehaus untergebracht werden sollen?

    Wie erklären Sie das den Arbeitnehmern,
    die nach einer Schließung ihren Arbeitsplatz verlieren, um anschließend eventuell jahrelang einen Leerstand zu erleben?
    Arbeitnehmer 2023 Insgesamt 21.

    Was ist mit der Kulturhalle?
    Es wird kolportiert, dass Rödermark zwischen 600.000 und 900.000 Euro investieren müsste, damit ein neuer Pächter dort Gäste bedienen kann. Wie lange würde es dauern, bis sich diese Investition amortisiert? Und wie sollen diese Kosten beglichen werden, wenn bereits kein Geld mehr vorhanden ist, um den Eigenanteil für die Ortsverschönerung zu zahlen?

    Immer daran denken, dass geplant ist, die Kommunalen Betriebe KBR in den Kernhaushalt der Stadt zu überführen. Schulden oder Guthaben der GmbH werden dann das Konto der Stadt entsprechend belasten oder entlasten

    Fazit
    Wäre es nicht sinnvoll, den Saunabetreiber für zwei Jahre (bei 5 Jahre Pachtvertrag) von der Pachtzahlung (nicht jedoch von den Umlagen) zu befreien und ihm zu gestatten, die erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen? Nach fünf Jahren könnte das Thema erneut überprüft werden.
    Ein Fachbetrieb schätzte die Kosten für die Arbeiten auf ca. 80.000 €. Laut Verwaltung: 750.000 €.
    So wäre sichergestellt, dass der Saunabetrieb nach „öffentlichen Standards“ weitergeführt werden kann und nicht durch Leerstand gefährdet ist – so wie es offenbar derzeit beim Schasser der Fall ist. Arbeitsplätze bleiben erhalten.

    Siehe auch:
    » Zusammenfassung Saunabetrieb in Rödermark
    » FDP schlägt Alarm: Der beliebten Sauna im Badehaus droht das Aus!
    Nachtrag
    „Grünes Lernen“ im neu gestalteten Garten Kita „Im Taubhaus“ dankt Sponsoren und feiert den erfolgreichen Abschluss eines großen Gemeinschaftsprojekts. Quelle


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Einnahmen aus der Grundsteuer erstes Halbjahr

    Grundsteuereinnahmen für Rödermark. Stand: 25.09.2025
    Erstes Halbjahr 2024: 3.476.000,00
    Erstes Halbjahr 2025: 4.170.000,00

    Finanzvermögen Rödermark. Stand: 29.09.2025
    2022 82.943.236,00
    2024 83.425.789,00
    2025 81.896.576,00

    Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Stadtverordnete prüfen Investitionen

    Im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss debattieren Politik und Verwaltung über die Sanierung der Kläranlage und weitere Investitionen, die im kommenden Jahr anfallen.
    Lesen Sie den Artikel bei OP-Online


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.