Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin

Nachtrag 8.03.2025
Bitte auf den Tonfall achten.
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Es wird auch über eine Änderung der Hauptsatzung beraten. Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung.
Man sollte folgendes aufnehmen: [..] die Anzahl der Stadträte auf gesamt 6 reduziert werden. Hiervon sollen 6 Positionen ehrenamtlich besetzt werden. [..] Siehe: Änderung der Hauptsatzung
Dann könnte man sich die Abstimmung zur Wiederwahl sparen.


Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
(Vorberatung) 13.03.2025
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
(Entscheidung) 25.03.2025

Beschlussvorschlag:
1. Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin. Unter diesem Tagesordnungspunkt möge die StadtverordnetenversammIung beschließen:
Es ist eine Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin Andrea Schülner gemäß § 39a Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen. [….]

Begründung:
Die Amtszeit der Ersten Stadträtin Andrea Schülner läuft am 30. Juni 2025 ab. Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark sieht einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat bzw. eine Erste Stadträtin vor. Angesichts der Größe der Stadtverwaltung und gut etablierten Aufgabenwahrnehmung sollte die Stadtverwaltung auch weiterhin durch zwei Dezernenten 2/2 geführt werden.
 
Frau Erste Stadträtin Schülner hat in den vergangenen Jahren eindrücklich bewiesen, dass Sie die Aufgaben als Dezernentin und Erste Stadträtin hervorragend erfüllt. Für den Fall, dass Amtsinhaber/innen ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, gibt die Hessische Gemeindeordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Wiederwahl der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers. Angesichts ihrer Leistungen soll deshalb nach unserer Auffassung rechtzeitig vor dem Ende der Amtszeit eine Wiederwahl erfolgen.

Hier der ganze Antrag der AL/Die Grünen und CDU-Fraktion


» Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

Heute, 11.02.2025, ist Stadtverordnetenversammlung

Heute ist die Stadtverordnetenversammlung mit einer sehr kurzen Tagesordnung.
roedermark.sitzung-online.de

Schade, dass die Opposition kein Bedürfnis hatte, Fragen zum Haushalt zu stellen.
Dem Bürger fehlt jegliche Information darüber, ob man in das private Haushaltsbudget für 2025 weitere Kosten einplanen muss.

Was wohl beim Bürger ankommt, ist der Eindruck, dass es der Stadt gut geht.
Häuser werden abgerissen und man bezahlt der Volksbank einen Parkplatz. Natürlich mit Steuergeldern der Bürger. Für den Schulbau muss man 4,5 Mio. beisteuern. Man hat den Gedanken 900.000,00 für 90 Bäume auszugeben.

200.000 Euro für den Friedhof

Was die Ingenieure erarbeitet haben, ist eine Abkehr von der strengen Geometrie, die den Eingangsbereich seither gekennzeichnet hat. Stattdessen setzen sie auf eine gerundete Linienführung mit zusätzlichen Sitzgelegenheiten. Quelle: Stadt Rödermark Roedermark.de

Zu hoffen bleibt, dass der Bürger für den Abriss der Urnenwand und eine gerundete Linienführung dem externen Planungsbüro „PlanRat Perspektive Friedhof (Kassel)“ nicht die Hälfte der geplanten 200.000,00 € an Planungskosten zahlen muss. Die Frage, die bleibt: Warum muss man für diese Arbeiten überhaupt ein Planungsbüro einschalten?

Nachtrag

Ist diese Aufgabe (Friedhof) zu schwierig für ein örtliches Gartenbauunternehmen?

Siehe auch
» OP-Online
» roedermark.de


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Änderung Satzung Betreuung von Kindern

Thema in der Ausschusssitzung für Familie, Soziales, Integration und Kultur (FSIK) am 28.02.2025

Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“

Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“
Siehe: Tagesordnung FSIK

Siehe auch:
» Stavo 11.02.2025. Beginn der Sitzungsrunden am 28.01.2025

Stavo 11.02.2025.
Beginn der Sitzungsrunden am 28.01.2025

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 03.12.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo 03.12.2024

28.01.2025 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe / Themen / Anlagen FSIK.
– Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern [] sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung[]


29.01.2025 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe / Themen / Anlagen BUSE
– Projektpräsentation Streuobstroute Kreis Offenbach
– Getrenntsammlungspflich
– Interkommunale Verbindung der HOPPER-Buslinie


30.01.2025 HFuW, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Aktenmappe / Themen / Anlagen HFuW
– Sparkassenzweckverbandes Dieburg betreffend die Aufnahme
– Fusion Sparkasse
– Schiedsperson Urberach
– Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern [] sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung[]
– Interkommunale Verbindung der HOPPER-Buslinie
– Begrenzung Erhöhung Grundsteuer


11.02.2025 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Aktenmappe / Themen / Anlagen Stavo
– Einsatz von KI in kommuna
– Stand „Initiative zur Nutzung privater Stellflächen
– Aufbewahrung der Grabungsfunde vom Kirchenhügel
– GFK-Brücken / GFK-Brücke über die Rodau an der Weidenkirche
– Sparkassenzweckverbandes Dieburg betreffend die Aufnahme
– Fusion Sparkasse
– Schiedsperson Urberach
– Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern [] sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung[]
– Interkommunale Verbindung der HOPPER-Buslinie
– Begrenzung Erhöhung Grundsteuer


Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen


Niederschriften
» Niederschrift FSIK
» Niederschrift BUSE
» Niederschrift HFuW
» Niederschrift Stavo
 
» Regionalpark Streuobsztwiesen


Präsentationen


Presse/Blog
» Hopper. Ob der genannte Zuschussbedarf auch stimmt?


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Veröffentlicht unter Stavo

Scharfe Kritik. Planung zur Alten Feuerwehr, ein einziges Kuddelmuddel.

Hätte die Verwaltung 2022 damit angefangen, sich um die gesetzlich angeordnete
ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
zu kümmern, hätte man viel Geld und Nerven sparen können!

Jahre sind mit vielen unnötigen Aktivitäten verstrichen.
Jetzt der Beschluss. Dem Grundsatzbeschluss „Alte Wache“ des Magistrats wurde zugestimmt. Platz um die Forderungen für das Ganztagsförderungsgesetz zu erfüllen, wird geschaffen.


Die Zustimmung gab es von der Opposition nicht,

weil der Magistrat (Verwaltung) ein wegweisendes Projekt plant oder einen Meilenstein in der Stadtentwicklung setzt, sondern nur deshalb, weil der Gesetzgeber es verlangt und die Verwaltung bzw. die Koalition keine Alternativen anzubieten hat. Deshalb die Reaktion:

  • Kein Lobesblatt für die Verwaltung.
  • Hochgelobt und ständig verändert.
  • Hoffentlich ist das jetzt die endgültige Konzeption.
  • Es gab noch jede Menge weitere Nettigkeiten in Richtung Magistrat zur Planungsarbeit.

    Zurzeit werden die Baukosten auf 8,8 Mio. Euro geschätzt,
    wovon 50% vom Kreis übernommen werden.
    Damit ist das Projekt „Altes Feuerwehrhaus“ keine Einzelmaßnahme mehr von ISEK. Über ISEK wurden bereits Fördermittel abgerechnet. Müssen diese zurückgezahlt werden? Siehe
    Kann es sich die Stadt finanziell erlauben, für die entfallende Einzelmaßnahme „Altes Feuerwehrhaus“ ein alternatives Projekt zu starten?


    Die Koalition würde diese Planung gerne als wegweisend

    und als Meilenstein in der Stadtentwicklung von Rödermark sehen. Dabei wird von der Koalition übersehen, dass für jetzt mit beschlossener Planung all das, was in hunderten Stunden von Bürgern, an Runden Tischen, in der Stadtverordnetenversammlung und in der Verwaltung an Planungsarbeiten geleistet wurde, im Papierkorb landet.
    Ganz zu schweigen von der Planung, zwei Grundstücke, auf denen zwei Häuser stehen, in einen Parkplatz zu verwandeln. Siehe
    Die unnötigen Kosten, die entstanden sind, sind mehr als ärgerlich. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Magistrat deshalb kein schlechtes Gewissen hat.


    Aufstellung kein Anspruch auf Vollständigkeit.


    2. Oktober 2021
    Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) Vom 2. Oktober 2021


    Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wurde verabschiedet

    29. März 2023
    II. Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“
    Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude
    umgewandelt werden:
    1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare
    Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und
    Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen [..]
    Weiter

    III. Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank
    1. Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem
    Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie
    öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des
    ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.
    Weiter

    7. August 2023
    Pressemeldung CDU Rödermark
    CDU weiterhin für JUZ in der Mitte von Rödermark
    Wir stehen zur Grundsatzentscheidung, das alte Feuerwehrhaus, in dem sich momentan das Jugendzentrum befindet, zukünftig Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen Siehe

    17.05.2025
    Hat sich der Magistrat bis 2025 Zeit gelassen, sich damit zu befassen, wohin mit den Kindern, die Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben? Jedenfalls habe ich bei den Stadtverordnetenversammlung derartiges nicht mitbekommen.
    Diese großen Räumlichkeiten könne man in Schulnähe nur mit dem Anbau an die alte Feuerwache realisieren. „Wir haben jetzt die Chance, die Wache zu erweitern, da die Volksbank uns die Chance gibt“, meinte Rotter. Das sei eine Win-Win-Situation. OP-Online

    29.03.2022
    Nach dem beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz wurden am 29.03.2022 externe Planungsbüros beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt musste sich die Verwaltung doch schon Gedanken gemacht haben, in welcher Immobilie (nähe der Trinkbornschule) integrieren kann.
    Bereits frühzeitig wurde daher das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt
    wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst.
    Siehe.

    07.05.2024
    Prüfauftrag „Bürgerhaus Alte Wache“
    Die entstehenden Bedarfe sind innerhalb des bestehenden „ehemaligen Feuerwehrhauses“ räumlich nicht vollumfänglich abbildbar. Es sollte daher geprüft werden, ob durch einen Anbau an das bestehende Gebäude im Bereich des derzeitigen Volksbankparkplatzes die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können. Siehe
    Ist das geprüft worden? Liegen die Prüfergebnisse den Stadtverordneten vor?
    Wenn nicht, hat man schon Verhandlungen mit der VOBA aufgenommen, wobei noch nicht geprüft wurde?

    07.05.2024
    Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark.
    Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung.
    Siehe
    Kennen die Stadtverordneten den Tauschvertrag vollumfänglich?
    Ist es mit dem Tauschvertrag erledigt, oder muss die Stadt der VOBA den neuen Parkplatz herrichten?
    Wie viel qm werden getauscht?
    Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus dem Grundstückstauschvertrag entstehen?

    01.10.2024
    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 07.05.2024 einen erweiterten Prüfauftrag für das „Bürgerhaus Alte Wache“ beschlossen. In Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 29.03.2022 soll unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes geprüft werden, ob das Raumprogramm um ein Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler erweitert werden kann. In diesem Zusammenhang sollten zudem Möglichkeiten untersucht werden, ob mittels einer Teilniederlegung im Bereich der Westseite des Bestandsgebäudes der erforderliche Raum für eine wünschenswerte Verbreiterung des Straßenraums – und damit für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit – geschaffen werden kann. Siehe

    Siehe auch
    » Mit guter Planung kann man viel, viel Geld einsparen. Nicht nur Geld. Man entlastet auch das Personal.



    Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
    Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.

    Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
    700 Mio. Nordrhein-Westfalen
    525 Mio. Bayern
    420 Mio. Baden-Württemberg
    350 Mio. Niedersachsen
    280 Mio. Hessen
    210 Mio. Rheinland-Pfalz
    210 Mio. Berlin
    175 Mio. Sachsen
    140 Mio. Schleswig-Holstein
    140 Mio. Brandenburg
    105 Mio. Thüringen
    70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
    70 Mio. Sachsen-Anhalt
    35 Mio. Bremen
    35 Mio. Saarland
    35 Mio. Hamburg

    Das sich der Kreis an den Kosten beteiligen würde, war frühzeitig abzusehen.Siehe


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.