Tagesmütter bangen um Existenz

Tagesmütter / Tageseltern bangen um Existenz

[..]Der künftige Brutto-Stundenlohn einer Tagesmutter würde dann 3,55 Euro pro Kind betragen. Auch die Sachkosten hat sie selbst zu tragen. Der Kreis hat dafür eine Erstattung von zehn Cent pro Kind und Stunde angedacht. Raumkosten, Nebenkosten, Reinigungsmaterial, Spielzeug, Einrichtung, Körper- und Gesundheitspflege und Nahrung – „wie soll das mit zehn Cent in der Stunde bezahlt werden?“, fragen sich die Tagesmütter?[..]
und weiter
[..]Der Meinung ist auch die SPD Rödermark. In einem Antrag heißt es über die Tagesmütter der Stadt: „Sie leisten einen großen gesellschaftspolitischen Dienst an der Gemeinschaft.“ Die Sozialdemokraten fordern einen Zuschuss zur Verbesserung der Betreuungssituation von pauschal 600 Euro pro Kind und Jahr.[..]
Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

Siehe auch
» 25.09.2013 Gastbeitrag Tageseltern, Rigmaster
» 24.09.2013 Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Ober-Roden. Festplatz soll bebaut werden.

Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung und Auftrag an den Magistrat zum Abschluss einer Gebiets- und Kaufpreisfestlegung und eines Erschließungsvertrages

[..]Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Rödermark beabsichtigt das Gebiet um den Festplatz im Stadtteil Ober-Roden einer baulichen Entwicklung zuzuführen.

Im Zuge der Vorüberlegungen stellte sich die Frage, ob die Stadt dabei ähnlich wie andere Kommunen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) als Entwicklungsträger zusammenarbeiten könnte

Das Dienstleistungsangebot der HLG ermöglicht der Stadt in dem betroffenen Gebiet alle Eigentumsfragen im Vorfeld der weiteren Planungen und zu treffenden Maßnahmen zu regeln, um bei der späteren Verwertung Kaufinteressenten maßgeschneiderte Grundstücke anbieten zu können. Die Bodenbevorratung der Hessischen Landgesellschaft mbH ist das geeignete Instrument, um Grundstücke für die Stadt zu sichern und zu entwickeln.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Bodenrichtwerte für Rödermark, den dann konkretisierten Vollkosten für die Baureifmachung und den Erfahrungswerten aus anderen Gebieten wird durch die HLG ein Wertgerüst für die Grundstücke vorgeschlagen, das die Wertschöpfungsinteressen der Eigentümer und die Haushaltsgrundsätze der Stadt Rödermark berücksichtigt. Es wird empfohlen, die Ankaufspreise in der Regel so zu gestalten, dass von einer kostendeckenden Verwertung der Grundstücke ausgegangen werden kann.[..]Lesen Sie weiter bei bgb.roedermark

Mittagsbetreuung in der KiTa Lessingstraße (Nachtrag)

Rödermark. Mittagsbetreuung in der KiTa Lessingstraße
 

[…]Die Mittagsbetreuung war ein Arrangement, von dem alle Seiten profitierten: Der Förderverein sorgte dafür, dass Kinder über Mittag in der Kita bleiben und essen konnten. Er bezahlte mit dem Elternbeitrag von zuletzt 60 Euro im Monat das Essen, die Köchin, Küchengeräte und vier geringfügig beschäftigte Mütter, die das Essen austeilten und die Kinder beaufsichtigten.[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online

 
Nachtrag 24.07.2013
Pädagogische Fachkraft erforderlich
 
Ältere Artikel zum KiGa Lessingstraße
» 04.12.2013 Situation Kindergarten Lessingstraße
 
Nachtrag 07.08.2013
» Es ist ein Skandal. Der Fall Kita Lessingstraße schlägt Wellen


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

SPD-Rödermark. Pressemeldung zu „Gebührensatzung für Kindergärten „

SPD-Pressemeldung

Neues KITA-Gebührenmodell lässt auf sich warten:
SPD-Fraktion zeigt sich verärgert
Rödermark, 10.06.2013 – Mit Beginn des Jahres 2013 wurde auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 7. Dezember 2012 eine neue Gebührensatzung für Kindergärten und -grippen eingeführt. Vorausgegangen waren heftige – aus Sicht der SPD berechtigte – Proteste von Eltern. Erst durch deren massiven Proteste wurde die Koalition aus CDU/AL umgestimmt und bei der Gebührenordnung nochmals nachgebessert. Nun aber droht neuerlicher Ärger. Ein bis August 2013 in Aussicht gestelltes neues Gebührenmodell liegt bis dato nicht vor. Gemäß dem Beschluss vom 7. Dezember 2012 sollte aber genau dieses bis zum Beginn des neuen KITA-Jahres (August 2013) der Fall sein und eine Neuregelung der Gebührenordnung überprüft werden. Insbesondere die Grund- und Randzeiten, künftige Erhöhungen und sozial gestaffelte Gebühren sollten hierbei im Fokus stehen. Geschehen ist bis dato offenbar aber nichts![…]
Hier die ganze Pessemitteilung.

 
 

SPD-Rödermark fragt an. Kindergärten und Kinderkrippen

Weiteres zu dem Thema
„Der Magistrat macht was er will “
 

1. Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem im Konsolidierungskonzept 2013 unter TOP 7.1 am 4.12.12 beschlossenen Konsolidierungsvolumen im KiTa-Bereich fest.
 
2. Alle unter §2 Benutzungsgebühren der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen“ aufgeführten Betreuungsarten sollen maßvoll angehoben werden. (Halbtags-Platz 100,-€ statt bisher 80,-,€ 2/3-Platz 140,- € statt bisher 122,- €, Ganztagsplatz 180,- € statt bisher 151,- €. Für die Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr sollen keine Randzeiten gesondert berechnet werden. Die Geschwisterregelung bleibt erhalten.
 
3. Für die U3-Plätze (Kinderkrippen) sollen sich die Gebühren von bisher 220 auf 260€ erhöhen. Das entspricht dem Betrag, der bisher schon von den Freien Trägern erhoben wird. Zusammen mit den Freien Trägern und den Eltern sollen in 2013 eventuelle Änderungen erörtert werden.
 
4. Vor allen Entscheidungen sind die Elternvertreter zu beteiligen.
 
5. Die Gebühren für die Hortplätze sollen ab 01.03.2013 von 141 € auf 160 € steigen. Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen.
 
6. Der Magistrat wird beauftragt, zur Erreichung der Einsparvorgabe für das Jahr 2013 und die Folgejahre ergänzende Modelle auszuarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Neuregelung spätestens zum neuen Kindergartenjahr (August) in Kraft treten kann. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten zu prüfen:
a) Grundzeiten/Randzeiten
b) Lineare/prozentuale Erhöhung
c) Sozial gestaffelte Gebühren
 
Hervorhebung durch den Autor.
Der ganze Antrag bei bgb.roedermark.

Die Fragen der SPD-Rödermark zu diesem Antrag

Der Antrag wurde einstimmig von allen Fraktionen angenommen. Es wurden Zusagen – die ganz erheblich für die Zustimmung einzelner Fraktionen war – gemacht.
Insofern stehen die Fraktionen – aber auch die Stadt Rödermark – bei den Eltern ohne Wenn und Aber im Wort.
Wir fragen daher:
 
1. Hat der Magistrat bereits ergänzende Modelle gemäß Ziffer 6 des Beschlusses vom 7.12.12 ausgearbeitet?
Wenn ja: Wie sehen diese Modelle/Varianten aus?
Wenn nein: Warum wurden diese noch nicht erarbeitet und bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen?
 
2. Wurden zu Punkt 3 des Beschlusses vom 7.12.2012 Änderungen mit den Eltern und Freien Trägern erörtert?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Wann ist dieses beabsichtigt?
 
3. Fand bereits eine Einbeziehung der Elternvertreter gemäß Ziffer 4 des Beschlusses vom 7.12.12 statt?
Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Warum ist dieses bisher nicht erfolgt?
 
4. Hat eine Elternanhörung zur Erhöhung der Kosten in den Hortplätzen vor dem 1. März 2013 gemäß Ziffer 5 des Beschlusses vom 7.12.12 stattgefunden?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Was sind die Gründe hierfür?
 
Hier die ganze Anfrage der SPD-Rödermark

 
 
Der Termin August ist schon jetzt kaum haltbar. Laut Terminkalender bei bgb.roedermark ist nach dem Juni die nächste Stadtverordnetenversammlung im September.
 

….Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen…..

Ist das bereits geschehen?
 
 
Siehe auch
» FDP zu: „BM Kern macht seine Hausaufgaben nicht.“
» Frage zu einer kernigen Bemerkung
» Magistrat macht was er will
» Anträge der Koalition zur StaVO 25.06.2013
» Umsetzung politischer Initiativen und Beschlüsse
» FDP-Rödermark. Anträge/Anfragen
» SPD-Fraktion startet Antragsinitiative


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.