Das Bonner Wirtschaftsprüfungsunternehmen DHPG hat beispielhaft für den General-Anzeiger errechnet, welche Veränderungen es für Eigentümer beziehungsweise ihre Mieter geben könnte[..]. Während in einem Fall eine Verdoppelung der Steuerbelastung droht, würde diese im anderen Fall sinken (siehe Grafik). Quelle: general-anzeiger-bonn.de
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Höhere Steuern auf baureife Grundstücke
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE) Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Die sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/13456) vor. Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.
Grundsteuerbremse. JETZT
Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €
Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.
Was für eine Freude. ALLE SITZUNGEN FINDEN IN DER HALLE URBERACH STATT
Die Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde stehen fest.
Was man den Tagesordnungspunkten nicht entnehmen kann, sind ausstehende Fragen zu den Schrankenschließzeiten. Die Antworten der Stadt liegen seit der letzten Stadtverordnetenversammlung zwar vor, aber aus Zeitgründen wurden Rückfragen auf die nun kommenden Sitzungsrunde verschoben. Wird bestimmt spannend werden.
Berlin: (hib/HLE) Die Reform der Grundsteuer ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 11. September, ab 15 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. Grundlage der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085). Danach soll für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.
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