Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.

Bereits im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben und um Aufklärung bezüglich der geforderten Kanalüberprüfung gebeten. Antwort KEINE. Es hätte erst mal schon eine Eingangsbestätigung der Stadt Rödermark gereicht. Eine Suche auf der Home-Page der Stadt Rödermark nach » Kanaluntersuchung « bringt zu diesem Thema keinen Treffer.

Wann werden wir in Rödermark informiert? Was haben die Hausbesitzer für die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen genau zu unternehmen? Die Stadt kann sich zwar auf die Herausgabe eines Infoblattes berufen. Aber von der Existenz eines solchen hatte bis zum Februar 2010 noch nicht einmal die im Stadtparlament vertretenden Parteien eine Ahnung. Die Aussage der Stadt, dem Entsorgungsfahrplan habe diese Information beigelegen, kann ich nicht abstreiten. Nur, ich kann mich absolut nicht daran erinnern und diejenigen, die ich gefragt habe, ebenfalls nicht. Die Stadt beruft sich auf fehlende Informationen der EKVO ( EigenKontrollVerOrdnung ): „Die notwendigen Details werden erst im April 2010 verabschiedet“.

Die Stadt wird uns dann » Nach der Veröffentlichung der EVKO « informieren.

Wie eine solche Information aussehen kann, zeigt eine Broschüre aus NRW

In Hessen müssen aufgrund von § 43.2 des Hessischen Wassergesetzes alle Anschlusskanäle zwischen der öffentlichen Kanalisation und der Hauswand auf ihren Zustand überwacht werden. Die Überwachung muss die Kommune veranlassen oder selbst vornehmen. Industriegrundstücke mit einem bestimmten Abwasseraufkommen unterliegen zudem der Hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO).
 
Auf was wartet die Stadt?
In jedem Falle gilt DIN 1986-30 und dass alle Grundstücksbesitzer bis spätestens 31.12.2015 dazu verpflichtet sind, eine Erstprüfung ihrer Abwasseranlagen durchführen zu lassen. Die Norm lässt wenig/keinen Spielraum. Nur muss die Stadt Rödermark die verbindlichen Prüfprotokolle zur Verfügung stellen.
 
Laut der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark müssen die Hausanschlüsse an die Anschlussleitung angeschlossen sein. Die Anschlussleitung wiederum ist Sache der Stadt.
Auszug aus der Entwässerungssatzung

Die Anschlussleitung wird ausschließlich von der Stadt hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt

Die Stadt wartet auf die EKVO!
Sagt die EKVO etwas darüber aus, wie die privaten Hausanschlüsse (Der Anschluss bis zur Anschlussleitung) zu überprüfen sind? Ein erster Anruf EKVO brachte keine erschöpfende Auskunft. Man sagte mir: „Wir sind nicht für die privaten Anschlüsse zuständig. Ich bin aber nicht ganz sicher. Sprechen Sie mit H. Müller 0611-6939-107. “ Ich habe H. Müller noch nicht erreicht.

Aktueller Hinweis zur Rechtslage:
Die angekündigte EKVO ist nicht – wie ursprünglich vorgesehen – zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) wird darauf hingewiesen, dass trotz der bestehenden Regelungslücke, die das Außerkrafttreten der EKVO nach sich zieht, die Unternehmer von Abwasseranlagen nach § 46 Abs. 1 HWG einen ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen haben. Das HMULV sieht keinen Anlass, von der bisherigen Vorgehensweise hinsichtlich des Betriebes und Überwachung der Abwasseranlagen abzuweichen. Es wird angestrebt, die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen und die neue EKVO in Kraft zu setzen.

Quelle: EKVO

 
Was steht da geschrieben. » Unternehmer von Abwasseranlagen …[]….die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen «
Was um Himmelswillen hat » Rechtssicherheit « mit dem Verfahren ( Druckprüfung, Sichtprüfung ) zu tun?

Es kann doch wohl nicht sein, dass die Informationen nur dann fließen, wenn Bürger Ganoven aufgesessen sind. Siehe Bericht in der Offenbach-Post.

Solange keine ausreichenden Informationen von der Stadt im » Neues Heimatblatt Rödermark bzw. Home-Page der Stadt Rödermark « gibt, werden ahnungslose Opfer von heimtückischen Ganoven schnell gefunden. Diese argumentierten mit der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes. Danach sind Hausbesitzer verpflichtet, den Zustand der Abwasserleitung überprüfen zu lassen. Die Ausgaben der Hausbesitzer ( nach Schätzungen ist ca. jeder 5. Hausbesitzer betroffen ) für die anstehende Kanaluntersuchung sind nicht gerade niedrig.

Auszug aus der NRW-Broschüre

Die Kosten für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen etwa 300 – 500 €. Dagegen sind die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus höher und müssen im Einzelfall ermittelt werden.
Beim Einholen der Angebote sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen, wie z.B. die Reinigung und die vollständige Dokumentation enthalten sind.

Durch die fehlenden Informationen seitens der Stadt Rödermark macht es den Ganoven leicht, in Rödermark Opfer zu finden.
 
Informieren Sie sich bei der Stadt Rödermark unter 06074-911-236

Siehe auch den Bericht vom 01.02.2010: Kanaluntersuchung in Rödermark.
sowie vom 05.02.2010: Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
 
 
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Beweist eine Kamerainspektion die Dichtheit?
Nein. In der Abwassersatzung der Stadt Göttingen ist geregelt, dass Schmutzwasserleitungen wasserdicht und dicht gegen den Einwuchs von Wurzeln sein müssen. Prüfverfahren für die Wasserdichtheit sind je nach Art des Kanals in der EN 1610 und im Merkblatt 143/6 DWA (ehemals ATV) beschrieben. Mit einer Kamera-Inspektion lässt sich kein Dichtheitsnachweis führen, es können nur sichtbare Schäden und damit Undichtigkeiten festgestellt werden. Langjährige Erfahrungswerte aus Göttingen haben gezeigt, dass auch ein Großteil der optisch unauffälligen Kanäle bei einer Prüfung mit Wasser „durchfallen“.
Quelle: stadtentwaesserung.goettingen.de
 
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Neues zu Straßenbeitragssatzung.

Straßenbeitragssatzung / wiederkehrende Beiträge

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

2010 veranschlagt die Stadt Rödermark für Investitionen im Straßenbau 1.2 Mio. Euro. Da ich der Mail von Herrn H. der Stadt Rödermark nicht entnehmen kann, wie hoch der Anteil für GRUNDERNEUERUNG ist, setzen wir einmal so lange 50% an, bis diesem Betrag widersprochen wird.

Es verbleiben demnach 600.000 Euro als GRUNDLAGE. Ausgehend von diesem Betrag kann die Stadt den Straßenbeitrag berechnen und die Bürger belasten. Da eine Straßenbeitragssatzung je nach Typ der Straße (überörtlicher Durchgangsverkehr, innerörtlicher Durchgangsverkehr, Sackgasse 75%, 50%, 25%….) berechnet wird, setzen wir den einzufordernden Satz für unsere Überschlagsrechnung auf 50%.

Von welchen Einnahmen für die Stadt reden wir eigentlich? Wir reden davon, dass bei einer Straßenbeitragssatzung die Mehreinnahmen der Stadt (aber zweckgebunden für den Straßenbau) in den Jahren:

2010: 300.000,00
2011: 225.000,00
2012: 225.000,00
2013: 225.000,00

betragen würden.

Das sind die zusätzlichen Einnahmen (abzüglich der zu erwartenden Prozesskosten, abzüglich der bestimmt sehr hohen Verwaltungskosten) der Stadt Rödermark, wenn diese dann die Straßenbeitragssatzung einführt. Diese Beträge sind dann von wenigen Bürgern der Stadt Rödermark aufzubringen.

Betrachten wir diese Zahlen, kommt man schon gewaltig ins Grübeln.
Die vor Jahren beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B und von unserem Stadtkämmerer Sturm als Ersatz für die Straßenbeitragssatzung angepriesen, deckt diese Beträge mehr als ab. Hat man die Bürger schon damals wissentlich in die Irre geführt? Eine Erhöhung der Grundsteuer B um etwas mehr als 20% hätte gereicht.
Ein Prozentpunkt Grundsteuer B in etwa 9.700,00 Euro.

Beträge aus einer Straßenbeitragssatzung SIND zweckgebunden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass Herr Sturm die Einnahmen der erhöhten Grundsteuer B (als Ersatz für eine Straßenbeitragssatzung) so wie es sich für ordentliche Kaufleute gehört, ZWECKGEBUNDEN hat. Das widerspricht zwar dem Zweck der Steuer aber nicht dem Versprechen des Stadtkämmerers Sturm. Wenn nicht, dann…….. Wenn Ja, dann hat der Stadtkämmerer ein nettes Sümmchen ansparen können. Oder?

Die Einnahmen durch die durchgeführte Erhöhung betragen 400.000. Die Einnahmen der Grundsteuer B werden sich durch die Neubaugebiete weiterhin erhöhen.

Die Debatte um die Straßenbeitragssatzung in Rödermark dürfte es NICHT geben. Das Thema ist eigentlich durch. Rödermark DARF KEINE STRAßENBEITRAGSSATZUNG BEKOMMEN. „Oder sind und werden wir hinters Licht geführt?“

Ich frage mich jetzt allen Ernstes, Herr Bürgermeister Kern: In Anbetracht dieser Zahlen kann es doch von der Kommunalaufsicht bezüglich eines Haushaltes und fehlender Straßenbeitragssatzung keine Einwände geben.

Je länger ich mich mit diesem Thema befasse, erschleicht mich immer mehr der Verdacht,
Es geht vordergründig nicht ums Geld. Es geht ganz einfach um das Einführen dieser Satzung. Denn hat man die einmal als Einnahme gesichert, kann man diese nicht wieder (nachdem ein Teil der Bürger bezahlt haben) streichen.

Und die Argumentation: „Andere Städte haben auch eine Straßenbeitragssatzung“ sollte man im Kindergarten anbringen.

Der in der Mail aufgeführte Betrag von 1,567 Mio. kann auch bei einer Straßenbeitragssatzung NICHT umgelegt werden. Also brauchen wir diesen in keine Berechnung einfließen zu lassen.
Natürlich darf man bei aller Kritik nicht außer Acht lassen: „Eine Grundsteuer kann rein rechtlich die Straßenbeitragssatzung nicht ersetzen.“ Da wir als Bürger uns nicht mit der Kommunalaufsicht herumschlagen müssen und auch nicht unsere Sache ist, muss sich die Stadt allerdings die Frage gefallen lassen: „Wir bezahlen doch schon für die Straßen. Warum denn jetzt noch mal“.
Ich glaube, bei einigen Rödermärker Politikern ist der folgende Spruch zur Lebensweisheit geworden.

Ich habe eine Meinung. Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.

Nachtrag 15.10.2012

Es ist mehr als fraglich, ob die o.g. Aufteilung 75%, 50% 25% bei wiederkehrenden Beiträgen Anwendung findet. Ich nehme an, der gesamte Straßenbau wird sich in den wiederkehrenden Beiträgen verbergen. Aber dazu werden wir dann mehr wissen, wenn dieser in 2013 eingeführt wird. Siehe dazu: Rödermark. Haushalt 2013 mit wiederkehrenden Beiträgen

Lesen Sie auch: Warum Straßenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad
Auszug aus der Mail

[..]im Haushaltsjahr 2010 stehen für Investitionen im Straßenbau 1,2 Mio. € bereit. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 sind im Investitionsplan jeweils 900.000 € vorgesehen.

Für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Haushaltsjahr 2010 ein Ansatz von ca. 1,567 Mio. € berücksichtigt. In diesem Betrag sind alle Kosten für Personal, Straßenbeleuchtung und -reinigung sowie für den Winterdienst enthalten.[…]


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Wie ist das mit dem Personalausweis?

Es herrscht allseits die Meinung, dass Personen über 16 Jahre, einen Personalausweis bei sich führen müssen. Das ist FALSCH. Personen über 16 Jahre müssen einen Personalausweis besitzen. Diesen aber nicht bei sich zu führen.

Es ist also auch KEIN Ordnungsgeld zu zahlen, wenn Sie z.B. der Polizei den Ausweis zeigen sollen, diesen aber nicht dabei haben. Auf Verlangen müssen Sie (über 16 Jahre) aber in der Lage sein, sich auszuweisen. Z.B. fahren Sie mit der Polizei nach Hause, weil dort Ihr Ausweis auf dem Küchentisch liegt.

Wenn in das Ausland gereist wird, ist der Personalausweis bzw. Pass mitzuführen.
Wenn ich ein Auto lenke, muss ich einen Führerschein dabei haben.


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Warum Straßenbeitragssatzung? Mehreinnahmen für das Sturm-Gedächtnisbad

Warum eigentlich eine Straßenbeitragssatzung (Straßenbeitrag). Haben uns da die Politiker, angeführt durch den Stadtkämmerer Sturm, ganz fürchterlich …….?

Zur Erinnerung:
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre? Kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrates:

Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Ganzer Bericht und Quellenangabe hier.

Lassen wir uns doch einmal ganz kurz nachrechnen und feststellen.
» Die Grundsteuer B wurde erhöht, damit keine Straßenbeitragssatzung einführt werden muss.

» Im Gegensatz zu der Straßenbeitragssatzung (Gebühr) ist die GrundSTEUER B nicht zweckgebunden.

» Mir liegen keine Zahlen vor, welche Ausgaben die Stadt Rödermark für die Grunderneuerung (dann zieht die Straßenbeitragssatzung) im Jahr hat.

Rechnen wir deshalb einmal mit dem Betrag der Stadt Dietzenbach. Dann sieht das wie folgt aus:

» 3.000.000 Mio. in 5 Jahre.

» Das sind pro Jahr 3.000.000/5. Für Dietzenbach also 600.000,00 pro Jahr.

Gehen wir weiterhin davon aus, dass die Stadt im Schnitt 50% dieser Summe umlegen kann, verbleiben 300.000 Euro für das Eintreiben der Gelder über die Straßenbeitragssatzung.
Bedenke, das ist Dietzenbach. Rödermark liegt sicherlich nicht so hoch.

Man mag mich korrigieren.

Jetzt zurück zu der Erhöhung der Grundsteuer B.
Die sollte ja die Straßenbeitragssatzung überflüssig machen.
Durch die Erhöhung der Grundsteuer B sind Mehreinnahmen von ca. 400.000 Euro pro Jahr in die Stadtkasse gespült worden. Also 100.000 mehr, als die Stadt über die Straßenbeitragssatzung bekommen würde.

Da die Erhöhung ( Grundsteuer ) aber nicht zweckgebunden ist, kann der Stadtkämmerer das Geld ausgeben, wo er will. Wo ist also das Geld geblieben? Im Sturm-Gedächtnisbad?

Wo ist die Wahrheit? Frage an die Herren Stadtverordnete. Herr Bürgermeister und Herr Sturm.

Mail an die Stadt Rödermark. 07.03.2010

Guten Tag,

können Sie mir die Kosten, die unser Stadt für die Straßen in 2010 bis 2015 hat, bekannt geben?
Einmal den Gesamtbetrag und dann den Betrag für die GRUNDERNEUERUNG.

Für eine Info wäre ich dankbar.

Schöne Grüße aus Rödermark,
Karl-Otto Donners

Wenn ich dann die richtigen Zahlen bekomme, wird weiter berichtet.
Nachtrag 16.03.2010
Lesen Sie hier weiter. Rödermark. Neues zu Straßenbeitragssatzung
 
Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


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Bei Mahnungen von Proinkasso die Ruhe bewahren.

Bei einem Gewinnspieleintragungsservice soll sich eine ältere Dame angemeldet haben und die Rechnung nicht bezahlt haben. Das berüchtigte Inkassounternehmen Proinkasso hat einen Mitschnitt des Telefongespräches. Was dieser Mitschnitt vor Gericht wert ist, können Sie dem folgenden Bericht und Video entnehmen.

Quelle: konsumer.info

SPD. Carsten Müller. Wahlkampf 2009.

Dieser Bericht ist als Anregung für die Rödermärker Parteien gedacht.
Als Beispiel der Wahlkampf von Cartsten Müller.

Mit diesen Mitteln wäre es auch den Rödermärker-Parteien möglich, z.B. ihre Bürgermeisterkandidaten in Bild und Ton vorzustellen. Man könnte sich auch vorstellen, dass die Vorsitzenden der Parteien so zu den brisanten Themen in Rödermark Stellung nehmen.

Wahlkampf und Bürgerinformation preiswert und effektiv.



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CDU und SPD lehnen eine Straßenbeitragssatzung ab!

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Es soll nach „intelligenten Mitteln und Wegen“ gesucht werden um die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu verhindern. Einen entsprechenden Antrag hat die Kooperation ( SPD, CDU ) für die Sitzung der STAVO am 22. und 23. März gestellt….[]…..Mitte Februar schrieben CDU und SPD jedoch den Hebesatz von 330 Punkten fest, weil der Stadt sonst rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr fehlen (Anm. der Red. Wer und wie man auf 1.2 Mio kommt, soll mir einmal einer erklären. Ich behaupte die Zahl ist FALSCH (Siehe Grundsteuer B).). Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert betonte, dass ein Lesen Sie den Bericht in der Offenbach-Post.
 
Siehe auch: Kommt die Strassenbeitragssatzung (Strassenbeitrag) in Rödermark?

 
Nachtrag
Strassenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Kann das einer erklären?

Vollsortimenter, REWE“ hspace=“20″ vspace=“10″ align=“left“ />05.03.2010 Da ich geplant habe der STAVO am 22.+ 23.03.2010 beizuwohnen, habe ich mir die Tagesordnungspunkte angesehen.
Bei dem Punkt 11 komme ich ins Grübeln.

Auf dem Areal „ Altes Gaswerk“ soll bei der weiteren Entwicklung folgendes beachtet werden.
Die Ansiedlung eins Lebensmittelanbieters (egal ob Vollsortimenter oder Discounter) mit einer Verkaufsfläche von über 1.300 qm ist kritisch zu zusehen. Eine solche Ansiedlung ist zu vermeiden.

Wird da beschlossen, in Zukunft etwas NUR kritisch zu sehen?
Wird da beschlossen, etwas zu vermeiden?
Wird da beschlossen, wenn es soweit ist darüber zu reden?
Ist es notwendig etwas auf die Tagesordnung der STAVO zu setzen, wenn man etwas kritisch sieht?


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