
Ich frage ja nur einmal.
Woran liegt es, dass zu den bei der Stadtverordnetenversammlung gestellten Fragen die Antworten nicht immer im Bürgerinformationssystem der Stadt Rödermark abgelegt werden?
Im Protokoll kann z.B. stehen:
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet und wird den Stadtverordneten per E-Mail übersandt.
Oder
Die Stadtverordneten haben die Beantwortungen zu den Anfragen erhalten.
Dass das Beilegen der schriftlichen Antworten im Bürgerinformationssystem vorgesehen und kein Hexenwerk ist, sieht man in der Tagesordnung der Stavo Oktober 2022. Unter Punkt 3 der Tagesordnung werden die schriftlichen Antworten zur Verfügung gestellt. Zu erkennen an dem Symbol neben NA
![]()
Nun sieht das in 2023 so aus.
![]()
So wie ich das sehe, gibt es in der Hauptsatzung der Stadt Rödermark keinen Punkt, aus der sich die Verpflichtung ergibt, die schriftlichen Antworten zu Fragen der Öffentlichkeit bereitzustellen.
Es lohnt sich aber wohl kaum, darüber eine Diskussion anzufangen, warum es nicht geht, oder warum man es nicht einfach macht. Dafür dürfte der Zeitaufwand, der für die Bereitstellung notwendig ist, zu gering sein. Es sei denn: Man will die Antworten der Öffentlichkeit nicht so einfach zugänglich machen.
Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.
