Aus dem Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD

Wer bestellt, bezahlt

Veranlassungskonnexität
Wir orientieren uns am Grundsatz der Veranlassungskonnexität – „Wer bestellt, bezahlt“, das gilt auch für Verwaltungs- und Personalaufwände. Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen. Das heißt, wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.

Kommunale Einnahmen
Es braucht eine grundsätzliche und systematische Verbesserung der Kommunalfinanzen jenseits von Förderprogrammen. Wir wollen eine Verstetigung und Verlässlichkeit der kommunalen Einnahmen und mehr kommunale finanzielle Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten. Im Falle einer Weiterentwicklung der Gewerbesteuer sichern wir die Einnahmen der Kommunen.

Entlastung von Kommunen
Wir wollen eine deutliche Entlastung der Kommunen erreichen und werden gemeinsam mit den Ländern und in Abstimmung mit den Kommunen Lösungen erarbeiten, um die Ausgabendynamik zu durchbrechen. Dabei werden wir auch Verwaltungsverfahren verbessern, um Bürokratie abzubauen und kommunale Kosten zu senken. Es bedarf eines Monitorings unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände zur Anpassung der Standards, auch im Hinblick auf Überregulierung und zeitgemäße Umsetzbarkeit. Wo sinnvoll und möglich, wollen wir mehr Flexibilität und Spielräume vor Ort schaffen, ohne das gesetzgeberische Ziel zu konterkarieren.

» Hier der Koalitionsvertrag

#KoalitonsvertragCDUCSUSPD


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Was genau bedeutet: bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen

Die Resignation in Rödermark – mit dieser Koalition und ihrem hauptamtlichen Magistrat treibt es mir den Puls bis ins Augenlid.


2025
8.350.000 € mögliche Entstehung Fehlbetrag 2025
-150.000 € Überschuss ordentliches Ergebnis Haushaltsplan 2025
----------------
8.200.000 € verbleibender Fehlbetrag 2025
-2.000.000 € Entnahme aus Rücklage
---------------
6.200.000 € verbleibender Fehlbetrag nach Entnahme Rücklage
ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
0 € Stand Rücklagen zum 31.12.2025

Quelle: Entwicklung Haushalt 2025

ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Dieser Satz bedeutet doch wohl: Die Kommune kann diese zusätzlichen 2 Millionen Euro aus ihrem aktuellen Haushalt nicht decken. Es handelt sich scheinbar um ein Defizit, das im Haushaltsplan als „nicht finanzierbar“ dargestellt wird.

Doch was genau heißt das eigentlich?
Wenn diese Zahlungspflicht gegenüber dem Kreis besteht, dann muss die Kommune sie auch leisten – unabhängig von ihrer Haushaltslage. Das wirft Fragen auf:

  • War die Grundsteuererhöhung um 450 Punkte zu niedrig angesetzt?
    Wenn klar war, dass 2 Mio. € mehr Kreis- und Schulumlagen anfallen, wäre dann nicht eine Erhöhung um 650 Punkte notwendig gewesen?
  • Was bedeutet „nicht finanzierbar ausgewiesen“ konkret?
    Ist das nur eine formale Haushaltskennzeichnung oder drohen den Bürgern weitere Belastungen, wenn keine zusätzlichen Einnahmen erschlossen werden?
  • Es lesen ja Stadtverordnete mit:
    Bitte erklärt doch einem Bürger (die Hoffnung stirbt zuletzt), was dieser Satz für die Bürger praktisch bedeutet.
    Könnte das ein Hinweis auf weitere Steuer- oder Gebührenerhöhungen sein?

    Übrigens: Ob die 2 Mio. € bereits im „verbleibenden Fehlbetrag von 6,2 Mio. € nach Rücklagenentnahme“ enthalten sind oder noch hinzukommen – in Rödermark fällt das kaum noch ins Gewicht. Ob 200, 400 oder 600 zusätzliche Prozentpunkte – auf die Grundsteuer kommt es ohnehin nicht mehr an. 🙁

    Dem aktuellen Magistrat traue ich mittlerweile weitere diesbezügliche Schreckensmeldungen zu.

    Es ist der hauptamtliche Magistrat gemeinsam mit seiner Koalition, der die Verantwortung dafür trägt, wie es heute um Rödermark bestellt ist – im Guten wie im Schlechten

     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Ende 2025 hat der Magistrat das Sparbuch (Rücklagen) leergefegt.

    Es wird der Koalition 2026 zur Kommunalwahl schwerfallen, einen glaubwürdigen Wahlkampf zu führen.

    Die bisherige Arbeit der Koalition in Verbindung mit dem hauptamtlichen Mitgliedsratsgespann ist äußerst unbefriedigend.


    Quelle: Entwicklung Haushalt 2025

    Wie interpretieren Sie das? Hat Rödermark ohne Grundsteuererhöhung Ende 2025 ein Defizit von 8.200.000 Euro?
    Von diesen 8.200.000 Euro kann man gemäß Stadtverordnetenbeschluss (die Zustimmung fehlt noch) die erneute Grundsteuererhöhung in Höhe von 4.200.000 Euro abziehen.
    Es verbleibt also ein Minus von 4.000.000 Euro. Die Rücklagen sind vollständig aufgebraucht.

    Wird der Magistrat in Rödermark in 2026 dem bewährten Muster aus 2025 folgen und erst nach einer Wahl, diesmal der Kommunalwahl, eine neue Haushaltssatzung vorlegen, die einen Hebesatz von etwa 1.700 Prozentpunkten enthält?

    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Über eine Grundsteuererhöhung auf 1.250 wird abgestimmt. RÜCKWIRKEND

    NACHTRAG: 01.05.2025

    Zum Bild
    Stadtverordnetenversammlung 24.03.2015. Auszug aus dem Sitzungssaal

    In 2015 ging es darum, dass die Grundsteuer B um 90 Punkte erhöht werden soll.
    Jetzt geht es darum, dass sich innerhalb des Jahres 2025 die Grundsteuer um insgesamt 535 Punkte auf 1.250 Punkte (85+450) erhöhen wird, wenn die Stadtverordneten der Bitte des Magistrats nachkommen und dem Antrag zustimmen.




    DIE ZWEITE GRUNDSTEUERERHÖHUNG FÜR 2025 IN RÖDERMARK

    Antrag der Verwaltung im
    Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss – 08.05.2025

    Tagesordnung

    Es gibt mehr arme Menschen in Deutschland, und jetzt werden diese noch ärmer. Siehe:

    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Hebesatz der Grundsteuer B, gemäß beigefügtem Satzungsentwurf, rückwirkend zum 01.01.2025 von bisher 800 auf 1.250 Hebesatzpunkte anzuheben. Quelle

    Bestimmte die Bürgermeisterwahl 2025 die Vorgehensweise?
    Die Verantwortlichen könnten argumentieren, dass die erste Grundsteuererhöhung keine Mehreinnahmen für die Stadt bringen sollte – sie sei aufkommensneutral. Da bereits Ende 2024 war ein ganz miserabler Haushalt 2024 FAKT. Da wäre es angebracht gewesen, den korrekten (notwendigen) Hebesatz schon zum 1.1.2025 in die Haushaltssatzung aufzunehmen. Inzwischen glaubt in Rödermark wohl kaum noch jemand, dass diese Vorgehensweise nicht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bürgermeisterwahl stand. Steht der GEWERBESTEUERHAMMER NOCH BEVOR. Der Magistrat hat ja noch Zeit bis zur Juni Sitzung.

    Ganz unverbindlich.
    Die drei höchsten Hebesätze im Kreis Offenbach:
    Heusenstamm 1.327
    Langen: 1.269
    Rödermark geplant: 1.250
    Sind wir in Rödermark eigentlich noch Spitzenreiter bei der Hundesteuer?
    Zahlen zu einigen Haushalten 2025 im Kreis Offenbach


    Beachtenswerter Antrag der SPD Rödermark und Anfrage FDP Rödermark.
    Hoffentlich wird der Bürger dadurch aufgeklärt, wie hoch in Euro die – fehlende Unterstützung von oben – sein sollte.

    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, bei welchen Pflichtaufgaben der Stadt Rödermark das Konnexitätsprinzip durch das Land Hessen und den Bund verletzt wird.
    Die Höhe der hierdurch vorenthaltenen Finanzmittel ist jeweils zu ermitteln.
    Quelle: ALLRIS

    Eine gleichgeartete Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung von der FDP Rödermark.

    In welcher Höhe finanziert die Stadt Rödermark aktuell Leistungen, die allein durch Landes- und Bundesgesetze sowie entsprechende Vorgaben als (gesetzliche) Pflichtleistungen vorgegeben sind?Welche Erstattungen und/oder Kompensationen erhält die Stadt Rödermark dafür von Land und Bund? Wie hoch ist im Ergebnis die Unterfinanzierung durch Land und Bund dabei wofür genau?
    Bei welchen Leistungen in wessen (Land/Bund) Auftrag sieht der Magistrat in welcher finanziellen Höhe das Konnexitätsprinzip zu Lasten von Rödermark verletzt?
    Quelle: ALLRIS

    Ganz ehrlich. Wurde auch langsam mal Zeit, dass man diese Frage stellt.

    https://www.roedermark.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000234&refresh=false&TOLFDNR=1000681

    Bin mal gespannt, ob bei der Juni-Sitzung die Gewerbesteuer auch noch angehoben wird.?

    So einen Anstieg hatten wir nicht einmal in der Konsolidierungsphase!
    » Grundsteuer ab 01.01.2011 330%
    » Grundsteuer ab 01.01.2013 450%
    » Grundsteuer ab 01.01.2015 540%
    » Grundsteuer ab 01.01.2020 715%
    » Grundsteuer ab 01.01.2025 800 %
    » geplant 01.01.2025 Grundsteuer 1.250%
    Kann es daran liegen, dass der Bürgermeister und die Stadtkämmerin mit den Anforderungen ihres Amtes überfordert sind?

    Ein Antrag der Koalition, der schon vor einem Jahr angebracht gewesen wäre.
    Bereits bei der Verabschiedung des Haushalts 2024/2025 war bekannt, dass 2025 erhebliche Mittel fehlen würden.
    Beschlussvorschlag
    Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge zur Einsparung von Personalaufwendungen zu entwickeln, die noch in diesem Jahr haushaltswirksam sind und geeignet sind, eine Belastung der Bürger mit Steuern zu begrenzen.
    Siehe

    Siehe auch:
    » Wie hoch in EURO eine ausreichende Finanzierung sein müsste.
    » Was bleibt von der Rentenerhöhung über?
    » Keine Steuererhöhung in Rödermark



     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

    Es gibt mehr arme Menschen in Deutschland, und sie werden noch ärmer

    Gestrichene Ausschusssitzungen im Mai 2025
    Gestrichene Ausschusssitzungen im Mai 2025

    Was mag der Grund dafür sein, dass bei der kommenden Sitzungsrunde zwei Ausschusssitzungen gestrichen wurden. Nur der Finanzausschuss tagt?

    Alleinerziehende sind in Deutschland nach einem neuen Bericht besonders armutsgefährdet, ebenso jüngere und ältere Menschen. Die aktuelle Teuerungsrate verschärft das Problem.
    Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/armutsbericht-zahl-der-armen-in-deutschland-steigt-laut-paritaetischem-wohlfahrtsverband-a-4fbbcb6e-cfbc-4b74-8598-5aca8f6de582

    Die Verwaltung sollte mal diesen Blödsinn diesen Bürgern (mehr arme Menschen) mal erklären. Auch denjenigen, die an dieser Versammlung nicht teilnehmen konnten.
    Die Opposition soll die Kosten erfragen, was der dem Steuerzahler der Park kosten wird. Nicht nur den Bürgern der Stadt Rödermark.


    Rödermark intern
    Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
    Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
    Kurz und bündig:
    Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
    Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.