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Schlagwort-Archiv: wiederkehrende Beiträge
SPD zum Straßenbeitrag
SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag.
14.03.2013 – ( KOD )
Frau Dr. Pauly-Bender, SPD, Mitglied Hessischer Landtag.
Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im August 2011 als damals einzige politische Kraft im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) vorgelegt, der den hessischen Kommunen die Möglichkeit einräumte, für den Straßenausbau wiederkehrende Beiträge erheben zu können. Die SPD sieht hierin einen richtigen Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Flexibilisierung der Kommunen. Wegen des damaligen Widerstands der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP ließ sich dieses Gesetzgebungsverfahren jedoch im Sommer 2011 nicht weiter umsetzen.[..] Lesen Sie hier weiter.
Lisa Gnadl (SPD): Endlich Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen per Gesetz beschlossen
„Es bedeutet auch für die Städte und Gemeinden in der Wetterau eine Verbesserung, dass die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der gestrigen Plenarsitzung endlich beschlossen wurde“, freut sich die Wetterauerin Lisa Gnadl, Mitglied des Innenausschusses im Hessischen Landtag. „Jetzt können die Kommunen, wenn sie dies wollen, durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung und Erhaltung von Straßen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils alternativ auch wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden können. Das verhindert soziale Härten durch die Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern“, erläutert Gnadl.[…]Lesen Sie hier weiter
SPD Rödermark
Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.[…]Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark
Siehe auch
» Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
» Die Initiative Rödermärker Bürger entscheiden
» Aufsatz
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
Wiederkehrende Beiträge in Dreieich Bald auch in Rödermark?
Wiederkehrende Beiträge in Dreieich
Zum geplanten Haushaltsziel in Rödermark, ausgeglichener Haushalt in 2018, fehlt aus heutiger Sicht (die Erhöhungen in 2013 sind berücksichtigt) noch ein Bürgerbeitrag von etwa 36,00 Euro pro Bürger/Jahr.
Mit dieser neuen Art von Beitrag für die Straßenbaumaßnahmen können wir in Rödermark auch bald rechnen. Die wiederkehrenden Beiträge werden wohl, so wie ich das sehe, spätesten 2014 eingeführt.
Wiederkehrenden Beiträgen (zusätzliche Belastung der Bürger) wurden auch schon in dem folgenden Papier der Stadt Rödermark aufgeführt.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
Erinnern wir uns. Rödermark will unter den Rettungsschirm/Schutzschirm Land Hessen.
Rödermark will bis zum Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Rödermark muss bis dahin knapp 11.000.000,00 Mio. Euro konsolidieren.
ca. 2,5 Mio. soll der Bürger mit Steuer/Beiträgen dazu beitragen.
Der Anfang ist gemacht. Ca. 1.5 Mio wird der Bürger über:
……….Hundesteuer verdoppelt.
……….Grundsteuerer B um 120% angehoben.
……….Spielapparatesteuer erhöht.
……….KiGa Gebühren erhöht.
in 2013 aufzubringen haben.
Es sind also noch MINDESTENS 1,0 Mio. (jährlich ca. 36,00 Euro je Bürger) an Gebühren/Steuern den Bürgern abzuverlangen. Warum nicht über die wiederkehrenden Beiträge? Da hat JEDER Bürger der Stadt sein Scherflein zu zahlen. Die wiederkehrenden Beiträge können, im Gegensatz zur Straßenbeitragssatzung, auf die Mieter umgelegt werden.
Wie uns eine Grundsteuer B Erhöhung in 2005 verkauft wurde
Die Grundsteuer B wurde damals von 190% auf 230% angehoben.
27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
29.06.2005
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle: bgb Rödermark
Siehe auch
Rödermark. Artikel zum Haushalt 2013.
Aus OP-Online
[…]wird einen Satzungsentwurf erarbeiten. Zudem denkt Zimmer an eine Prioritätenliste der Straßen, die am dringendsten eine Grunderneuerung brauchen. Denkbar sei eine Einteilung nach Stadtteilen. Was an Belastungen auf die Dreieicher zukommt, sei noch völlig offen. Die wiederkehrenden Beiträge sollen in jedem Fall niedriger sein. Sicher ist: Der Beitrag von Grundstückseigentümern wird nach der Größe ihres Besitzes berechnet. Sie können ihre Mieter an den Kosten beteiligen.[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online
Anfang März 2013 werden wir in Rödermark mehr wissen.
Nachtrag 17.12.2012
» Gesetzentwurf: Beschlussprotokoll 20.11.2012.Siehe Seite 2 Punkt 8
» Landtag. 120 Sitzung. Protokoll
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Straßenbeitragssatzung
Schon seit Jahren wird in Hessen über die Möglichkeit diskutiert, anstelle der Straßenbeitragssatzung die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenerhalt einzuführen. Rödermark hatte seinerzeit anstelle der Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B um 40% angehoben.
Ganz grob erklärt.
Die Straßenbeitragssatzung wird nur dann erhoben, wenn die Grunderneuerung einer Straße ansteht. In der Vergangenheit wäre die Straßenbeitragssatzung z.B. bei der Odenwaldstraße oder Forststraße angefallen. Bei einer Straßenbeitragssatzung werden nur die Anlieger dieser Straße an den Kosten mit bis zu 75% beteiligt. Für den Hausbesitzer kann das schnell ein Betrag von über 10.000,00 Euro werden. Die Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Die wiederkehrenden Beiträge fallen unabhängig davon an, ob eine Grunderneuerung einer Straße ansteht oder nicht. Die wiederkehrenden Beiträge werden von allen Bürgern der Stadt getragen und belaufen sich deshalb auf einen überschaubaren Jahresbeitrag. Die wiederkehrenden Beiträge sind zweckgebunden und müssen für den Straßenbau eingesetzt werden.
Wenn die Politiker uns damals nicht getäuscht haben, können wir in Rödermark mit Senkung der Grundsteuer B um 40% rechnen, wenn wiederkehrenden Beträge oder Straßenbeitragssatzung eingeführt wird.
Eine Anmerkung an diejenigen, die meinen: „Wir sind ja fein raus„.
Bei uns (Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Forststraße, Freiherr-vom-Stein-Straße ….) wurde ja erst grunderneuert. Hier muss man aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung in eine Straßenbeitragssatzung auch die Vergangenheit betrachten. Siehe hierzu den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.
In der Offenbach-Post vom 14.12.2011 war jetzt zu lesen: „Die Landes-FDP blockiert das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge nach dem rheinlad-pfälzischem Modell.“ Bedeutet das jetzt, die FDP will keine wiederkehrenden Beiträge oder will die Landes-FDP wiederkehrende Beiträge, aber nicht nach dem Modell Rheinland-Pfalz? Das wäre noch zu klären. Aber dazu haben wir ja in Rödermark unsere FDP-Politiker, um das in Erfahrung zu bringen.
Bei OP-Online am 14.10.2011
[…]Wenn der Gesetzgeber jetzt auf die Bremse tritt und völlig überraschend Nein zum rheinland-pfälzischen Modell sagt, ist das nach allgemeinem politischen Bekunden der Landtags-FDP geschuldet. Die hat sich, so ist zu hören, von ihrer Basis beeinflussen lassen und blockiert eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage – anders als übrigens die Dreieicher FDP[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de
Man muss in Rödermark jetzt die im Stadtparlament sitzenden FDP-Politiker anschreiben und um Stellungnahme bitten. Was haben die FDP’ler im Landtag genau für Argumente gegen die wiederkehrenden Beiträge oder Modelle aufgeführt?
Eine Mail von Ihnen an einen der Stadtverordneten der FDP könnte wie folgt aussehen.
Guten Tag Herr Kruger (Guten Tag Herr Dr. Werner)
wie ich in der Offenbach-Post am 14.12.2012 lesen konnte, haben sich Ihre Parteigenossen im Landtag gegen die wiederkehrenden Beiträge und somit gegen eine gerechte Verteilung der Straßenbaukosten gestellt.
Zunächst möchte ich von Ihnen wissen, ob die FDP in der Stadt Rödermark die Haltung der Landes-FDP mitträgt. Des Weiteren bitte ich Sie darum, mir die Gründe der Landes-FDP für die Blockade zu nennen.
Wenn die FDP der Stadt Rödermark sich für die wiederkehrenden Beiträge aussprechen, würde ich gerne die weitere Vorgehensweise der FDP-Rödermark kennenlernen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Mail senden Sie dann an tobias.kruger — ätt — fdp-roedermark.de oder ruediger.werner — ätt — fdp-roedermark.de
Das –ätt — natürlich durch @ ersetzen.
Insbesondere an die SPD gerichtet
Warum insbesondere die SPD?
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen
Einen Weg, den die Parteien gehen können, wenn man sich für die wiederkehrenden Beiträge in Rödermark ausspricht, wäre das Einreichen einer Petition. Siehe hierzu http://www.openpetition.de/
Nachtrag. 16.12.2011
Entschieden ist scheinbar noch nichts. Siehe hierzu Straßenbeitragssatzung Hessischer Landtag.
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“
Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“.
Ich führe hier einige Verweise (Links) auf, die über wiederkehrende Beiträge informieren.
Wiederkehrende Beiträge. Zunächst nur in Rheinland-Pfalz.
Die Verwaltung in Rödermark kann jetzt natürlich sagen: „In Hessen gibt es so etwas nicht, also brauchen wir in Rödermark darüber nicht nachzudenken“
Ich bin ja mal gespannt, ob das auch die Einstellung unseres Bürgermeisters Roland Kern ist.
Quelle Particia Lips, MdB CDU 2007
festzustellen bleibt: der Bürgermeister äußert ausdrücklich keine eigene Meinung! Selbstverständlich gibt es die parlamentarischen Gremien, die die letztendlichen Entscheidungen bestimmen, die Einfluss auf das Verfahren nehmen. Dennoch sind die Aufgaben des Bürgermeisters mit dem Besuch von Feierlichkeiten und der Moderation von Gremien nicht erschöpft. Rödermark braucht keinen Moderator! Die politische Öffentlichkeit kann erwarten, dass die Spitze der Stadt (direkt gewählt!) eigene Vorschläge und Meinungen entwickelt, seien sie auch unbequem. Die Vorgänger von Roland Kern waren da schon von einem anderen Kaliber.
Früher kannten wir mal einen anderen Roland Kern. Es scheint, er ist müde geworden.
Altes und neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz
Auch sind weitere Bundesländer der rheinland-pfälzischen Idee gefolgt und haben ebenfalls
wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt, so Sachsen-Anhalt, das Saarland und Thüringen……[]…
(Anm. der red. Wenn Straßenbeitragssatzung dann) ……auch deutlich darüber. Dementsprechend sind Beiträge von 10.000 € und mehr für den Vollausbau einer Straße für „normale“ Wohngrundstücke nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel……[]….Die Solidargemeinschaft wird nicht von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern der gesamten Stadt oder Gemeinde (oder ausnahmsweise bestimmter abgegrenzter Gebietsteile hiervon) gebildet. Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür“, sondern für alle Straßen des Ermittlungsgebietes (welches regelmäßig aus dem gesamten Straßensystem der Ortschaft oder einzelner Ortsteile gebildet wird). Der wiederkehrende Straßenbeitrag wird damit nicht nur von den Grundstückseigentümern an der einen ausgebauten Straße erhoben, sondern von allen Grundstückseigentümern des Ermittlungsgebietes…..[]…Mit der Gesetzesänderung wurden insbesondere die Anforderungen an das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) beim wiederkehrenden Straßenbeitrag deutlich entschärft, indem in § 10a KAG ein neuer Einrichtungsbegriff geschaffen worden ist……Siehe komplettes Dokument von Altes und Neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz
Fertiggestellte Straßenausbaumaßnahmen aus dem Bauprogramm „Wiederkehrende Beiträge 2006 bis 2010“.
Stadtverwaltung Zweibrücken (Seite 26)
vor erhebliche finanzielle Probleme stellen kann, zieht die Ortsgemeinde Martinshöhe in Erwägung…
Artikel die von Interesse sein könnten:
Artikel wurde entfernt.
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
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Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.