Schnelles Internet.

Schnelles Internet. Ich könnte nur noch kotzen.
Jetzt ist es mir in Rödermark auch nicht mehr möglich, eine Debatte im Bundestag vernünftig zu verfolgen.
Da genau zum Zeitpunkt der Debatte zur „Störerhaftung“ auf Phönix (überträgt die Sitzung im Fernsehen) eine Pressekonferenz den Vorzug erhielt, musste ich aufs Internet ausweichen. Ein Chaos. Mehr Stillstand als laufende Übertragung. Das ist alles Privat. Aber was wäre, wenn ich beruflich auf das Internet angewiesen wäre.
 
Ich bin ja mal gespannt, ob man das mit dem freien WLAN in Rödermark realisiert bekommt. Der sinngemäße Aufruf bei der Debatte im Bundestag „Ich fordere alle Bürgermeister auf, freies WLAN für die Bürger bereitzustellen“ war eindeutig.
 
Es kann dauern. Planung Breitband in Rödermark seit:
2387 Tage,
4 Stunden,
53 Minuten
und 25 Sekunden
Stand irgendwann am 2.6.2016.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Erzieher. Ausschuss Familie und Soziales.

Rödermark Erzieher Ausschuss Familie und Soziales.
Ich glaube, diesem Antrag können die Stadtverordneten weder zustimmen noch ablehnen. Unter der Beratungsfolge steht bei der Stadtverordnetenversammlung auch nur „Anhörung“. Obwohl, unter Vorlage-Art: Beschlussvorlage steht.

Der einzige Antrag bei der Ausschusssitzung am 07.06.2016

Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag sollen rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

Gründe:
Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nichtbevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Quelle: bgb.roedermark.de
Screenshot: Antrag

Für mich ist das Ganze ein fürchterliches Durcheinander. Handwerkliche Fehler scheinen die Ursache zu sein. Die – Personalabteilung muss es nun richten -. Richten für WEN?

Ich bin dabei, zunächst für mich, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn mir das dann gelingen sollte, werde ich den Artikel: Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? freischalten.

Lesen Sie auch Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? .

Es gab scheinbar KEINE Höhergruppierung nach S8. Es wurde wohl NUR eine Bezahlung nach S8 vereinbart. […]und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan.[..] Quelle: Stadt Rödermark 

Für den ersten Überblick sollte Sie sich die Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa ansehen.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Wie „Zamaro“ bei Kunden unfair abkassiert

Wie „Zamaro“ bei Kunden unfair abkassiert

Das Angebot von „Zamaro“ klingt für viele Frauen verlockend: Alte Klamotten einschicken und sich dafür andere aussuchen. Sogar Kleidungsstücke von teuren Labels. Und das Ganze erst einmal kostenlos testen! Dass dahinter eine kostspielige Abofalle steckt, ahnen die wenigsten.[..] Weiter bei Stern.de



Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.
Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.

Begriffsbestimmung.
WiFi und WLAN. Beides meint mehr oder weniger dasselbe.

» Entwurf zur Änderung des Telemediengesetz
Die Debatte können Sie am 2.6.2016 im Parlamentsfernsehen live verfolgen. Störerhaftung 7 der Tagesordnung

Was mich besonders interessieren wird.
Text Gesetz
Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“

Allgemeiner Teil.
Im Einzelnen kann davon ausgegangen werden, dass WLAN-Betreiber die ihnen zumutbaren Pflichten erfüllt haben, wenn sie:
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk getroffen haben. Erste Voraussetzung für eine Befreiung von der Störerhaftung ist, dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert. Einem Diensteanbieter, der mit dem WLAN einen Zugang zum Internet eröffnet, ist dies zumutbar, da er andernfalls eine potentielle Gefahrenquelle zur Begehung rechtswidriger Taten schafft. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Cyberkriminalität entspricht dies auch dem eigenen Interesse des Betreibers. Denn so wird gewährleistet, dass seine Daten und die der Nutzer des WLAN so weit wie möglich gegen den Zugriff durch Unbefugte gesichert werden. Die jeweils angemessene Sicherungsmaßnahme kann im Sinne der gebotenen Technologieneutralität der Betreiber selbst bestimmen. Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht, die vielfach bereits vom Hersteller vorgesehen ist, wie gegenwärtig in Form des WPA2-Standards. Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.

2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Dem Diensteanbieter ist es außerdem zuzumuten sicherzustellen, dass der Nutzer nur dann Zugang zum Internet erhält, wenn er in die Bedingung eingewilligt hat, hierüber keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen. Dies kann bei der Überlassung eines WLAN–Zugangs durch Nutzungsbedingungen erfolgen, denen der Nutzer vor Öffnung der WLAN-Verbindung, möglichst durch Setzen eines Häkchens, ausdrücklich zustimmen muss. Das Gesetz macht hier jedoch keine Vorgaben, so dass z.B. die Einwilligung auch durch Zustimmung zu veröffentlichten AGB, aus denen sich die Nutzungsbedingungen ergeben, erfolgen kann. In der Regel wird der Diensteanbieter dem Nutzer den Internetzugang durch Mitteilung eines Passwortes zur Nutzung überlassen. Dieses kann beispielsweise auf der Eintritts- oder Speisekarte veröffentlicht oder dem Nutzer auf anderem Wege mitgeteilt werden. Möglich ist auch die Einrichtung einer Vorschaltseite, auf der lediglich die Nutzungsbedingungen – mit einem Klick – akzeptiert werden können.

 

Rödermark. Stavo. Langweiliger gehts nimmer

Rödermark. Stavo. Langweiliger gehts nimmer
Der Bürgermeister hat die Bürger nach der Kommunalwahl mal so richtig zusammengestaucht.
Er sprach von:

Ereignis, das uns zu dem heutigen Abend geführt hat. 52,7 Prozent sind nämlich der Wahl am 6. März ferngeblieben. „Schlechte Bürger“ kann ich dazu nur sagen – und ich habe nicht das geringste Verständnis für diese bürgerschaftliche Ignoranz.

So weit, so gut. Ein Rezept, wie man das ändern kann, hat Herr Kern nicht parat. Ich zwar auch nicht, aber sehen wir uns doch einmal die Tagesordnungen der beiden letzten Stadtverordnetenversammlung an.
Stavo 24.05.2016
Stavo 21.06.2016

Jetzt soll mir einmal einer erzählen, wie man mit einer solchen Tagesordnung die Bürger für die Ortspolitik interessieren kann? Die Fraktionen schaffen es mit dem langweiligen Programm wohl kaum, den Saal zu füllen.

Die für den Bürger wohl wichtigsten Fragen kann man auf der Tagesordnung nicht finden. Also Fragen zu Themen, die dem Bürger Geld kosten werden oder allgemeines zum Zusammenleben. Liegt es daran, dass man die spannenden Themen bis in den April 2017 verschieben wird?

Wenn man nichts hat, könnte man die Stavo doch ausfallen lassen. Natürlich sollte man nicht auf „Teufel komm heraus“ irgendwelche irrsinnigen Anträge stellen. Aber Anfragen an den Magistrat, die auch im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung mündlich sowie schriftlich (als Handout für die spärlich anwesenden Besucher), beantwortet werden, könnten die Stadtverordneten doch stellen. Es sei denn, wir leben in einer „Hanni und Nanni“ Stadt und haben überhaupt keine Probleme.

Themen für Anfragen (teilweise auch für Anträge) die mir spontan einfallen, wären:
» Wie will man den 15.000.000,00 Stau für den Straßenbau finanzieren?

» Im Rahmen zum Haushalt und den Quartalsberichten. Mit welchen Gebühren- und Steuererhöhungen kann man nach der Bürgermeisterwahl rechnen?

» Verzögert sich der Breitbandausbau weiter?

» Kommt man nach der freiwilligen Anhebung der Gehälter der Erzieher und der sofort anschließenden Tariferhöhung der Gewerkschaft, ohne Gebührenerhöhung aus?

» Sind die bereitgestellten Unterkünfte für Flüchtlinge belegt?
» Kommen am 1.6.2016 in der bereitgestellten Unterkunft Maybachstraße Flüchtlinge an?
» Sind in der bereitgestellten Unterkunft Johannishof bereits Flüchtlinge eingezogen?
» Es wird gerüchteweise im Ort erzählt, dass alleine für die Maybachstraße Kosten von 6.500.00,00 Euro, auch bei Leerstand, anfallen. Sind die Zahlen richtig? Was muss Rödermark bei Leerstand aufbringen?
» Hat die Stadt nicht übereifrig auf die Flüchtlingssituation reagiert?

» Kann man nach dem Quartalsbericht noch damit rechen, die gesteckten Konsolidierungsziele zu erreichen?

» Was ist mit Hundewiesen? Wo liegt das Versicherungsproblem?

» Warum haben wir keine Zweitwohnungssteuer? Diese Bewohner zahlen keine Steuer nutzen aber die gesamte Infrastruktur von Rödermark.

» In 2017 wird Rödermark wahrscheinlich die Kulturhalle kaufen. Wie hoch ist der Kaufpreis? Wie hoch sind die evtl.  Renovierungskosten?

» Steht der Kindergarten Breidert Center weiter uneingeschränkt zur Verfügung? Wie hier schon am 9.10.2014 berichtet, wird die Treppe abgerissen.

Wie gesagt, diese Themen fallen mir spontan ein. Wie viel Themen muss es dann geben, wenn sich die 39 Stadtverordneten Gedanken machen.

Kann man so die Bürger dazu bringen, sich für die Ortspolitik zu interessieren?
Zu der wenig spannenden Stadtverordnetenversammlung gesellt sich die Informationspolitik der Stadt und insbesondere der Fraktionen.
Als Zuhörer ist man bei der Stadtverordnetenversammlung teilweise von wichtigen Informationen ausgeschlossen. Ein Nachlesen in den „fast nichtssagenden Niederschriften“ hilft nicht weiter. Beispiel: Stavo 19.05.2015
Dort finden Sie unter zu 1.) folgende Hinweise.
– Auf den Tischen ausgelegt finden die Stadtverordneten vor
– Des Weiteren wurde auf den Tischen ausgelegt
Der interessierte Bürger hat keine Ahnung vom Inhalt der ausgelegten Dokumente. Auch die später herausgegebene Niederschrift wird darüber nicht informieren. Die Informationen werden auch nicht an die Bürger verteilt. Nur die Presse erhält eine Kopie. Wenn eine solche „Selbstverständlichkeit“ von der Stadt nicht geboten wird, sollte man aber annehmen, die Fraktionen würden im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit diesen Mangel heilen. Weit gefehlt. Auch hier hüllt man sich vielfach in Schweigen.

Diese Unterlagen dienen auch teilweise als Entscheidungsgrundlage bei den folgenden Tagesordnungspunkten. Da bei der dann anschließenden Diskussion/Entscheidung auch auf diese Tischvorlagen verwiesen werden kann, ist es dem interessierten Bürger kaum möglich, dem Thema zu folgen.

Aus der Niederschrift.
– Die Mitteilungen des Magistrats sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Ratssystem kann ich diese Mitteilungen nicht finden.

Fazit
Tragen NUR die Bürger die Schuld? Klar, wenn weniger als 50% zur Wahl gehen, ist dies eindeutig. Und NUR der Bürger kann diese Zahl steigern. Aber, wenn der Unterhaltungswert in der Ortspolitik nicht gegeben ist, wird sich kaum einer dafür interessieren. Man fühlt sich nach der Wahl als Wähler auch nicht mehr „umworben“. Nach der Wahl tritt bei den Fraktionen allgemeine Funkstille ein. Von der Arbeit, die geleistet wird, dringt recht wenig nach außen.
 

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Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
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Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.