SPD zum Straßenbeitrag

SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag.
SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag14.03.2013 – ( KOD )
 
Frau Dr. Pauly-Bender, SPD, Mitglied Hessischer Landtag.

Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im August 2011 als damals einzige politische Kraft im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) vorgelegt, der den hessischen Kommunen die Möglichkeit einräumte, für den Straßenausbau wiederkehrende Beiträge erheben zu können. Die SPD sieht hierin einen richtigen Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Flexibilisierung der Kommunen. Wegen des damaligen Widerstands der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP ließ sich dieses Gesetzgebungsverfahren jedoch im Sommer 2011 nicht weiter umsetzen.[..] Lesen Sie hier weiter.

 
Lisa Gnadl (SPD): Endlich Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen per Gesetz beschlossen

„Es bedeutet auch für die Städte und Gemeinden in der Wetterau eine Verbesserung, dass die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der gestrigen Plenarsitzung endlich beschlossen wurde“, freut sich die Wetterauerin Lisa Gnadl, Mitglied des Innenausschusses im Hessischen Landtag. „Jetzt können die Kommunen, wenn sie dies wollen, durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung und Erhaltung von Straßen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils alternativ auch wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden können. Das verhindert soziale Härten durch die Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern“, erläutert Gnadl.[…]Lesen Sie hier weiter

 
 
SPD Rödermark

Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.[…]Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark

 
 
Siehe auch
» Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
» Die Initiative Rödermärker Bürger entscheiden
» Aufsatz
 
 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 

Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

[..]sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[…]
fr-online

Ab 2014 zusätzliche Belastung durch neue Gebühren?
100,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr sind im Gespräch.

Die finanziellen Folgen einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge haben schon einige Bürger schockiert. Aber scheinbar nur den Bürger; nicht die Politiker. Siehe auch OP-Online

Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung. weiterlesen

Grundsteuer B und Straßenbeitrag

Handelte / handelt Rödermark hier richtig?

Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung
Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung

Bild: Quelle

[…]Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet[..]

Dazu: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte

[..]bei der Entscheidung, ob eine Abweichung vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten sei, sei ein strenger Maßstab anzulegen. Daraus folge, dass eine vollständige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und die Beschaffung der dadurch entfallenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer B grundsätzlich nicht zulässig sei.[..] Quelle: Hessenrecht
Hervorhebungen durch den Autor.

Ob es zwischen Aufhebung und NICHTeinführung einen Unterschied gibt?

Strassenbeitrag / Grundsteuer B
Straßenbeitrag / Grundsteuer B

27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 29.6.2005 Punkt 3 unter NA

Meiner Meinung nach besteht dieser Zustand – 40 Punkte der Grundsteuer B sind als Strassenbeiträge zu betrachten – weiterhin weil der Beschluss NICHT aufgehoben wurde.
Ich finde keinen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Hätte man 2005 die Straßenbeitragssatzung einführen sollen?
Man kann die Vorgehensweise der Stadt befürworten WENN:

Die großen Straßenbaumaßnahmen die zwischen 2005 und 2012 durchgeführt wurden: (ohne Anspruch Vollständigkeit)
Karlsbader Platz, Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Forststraße, Lengertenweg ….weitere ?

Diese Anwohner profitieren natürlich von dieser Regelung die ab 2013 den zulässigen – wiederkehrenden Beiträge – bezüglich der Lastverteilung nahe kommt.

Wenn jetzt die Stadtverwaltung auf die Idee kommt, die zurzeit noch gültige Regelung (Einzug von Straßenbeitrag über die Grundsteuer B) durch eine Straßenbeitragssatzung abzulösen wäre das ein Betrug an die Anwohner der restlichen Straßen.

Man darf allerdings nicht so naiv sein und meinen, die Gelder wären (zumindest nach 2008) in den Straßenbau geflossen. Die sind bestimmt für wichtigere Dinge der Stadt eingesetzt worden.

Eine Steuer (Grundsteuer) ist nicht zweckgebunden.
Ein Beitrag oder Gebühr (Strassenbeitragssatzung ist zweckgebunden.

Hessenrecht. Wiederkehrende Straßenbeiträge

Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Schuldenstand und Kassenkredite

Schuldenstand der Stadt Rödermark.

Viele Bürger in Rödermark sind der Meinung, wir haben ca. 10 Mio. Euro an Schulden. Dieser Betrag (+/- 1Mio.) wird auch immer wieder bei den Haushaltsdebatten genannt.

Das ist die NEUVERSCHULDUNG.

Der Kreditstand ist leider nicht in den Haushaltsplänen veröffentlicht. Der erscheint nur in den Berichten zum Haushalt (und in den Reden vom Stadtkämmerer).

Die folgenden Zahlen sind Zahlen, die bei Sitzungen, Reden oder sonstigen Anlässen genannt wurden. Eine verbindliche Quellenangabe ist mir bedauerlicherweise nicht möglich.

Wir hatten in Rödermark Ende 2012 etwa 70.000.000,00 Euro Schulden.

Etwas zu Kassenkrediten.

Kassenkredite sind vergleichbar mit einem Überziehungskredit bei Privatpersonen. Die Zinsen für Kassenkredit liegen zurzeit deutlich unter 1% (0,36% im Schnitt für 2012). Ein Traum für den Privatmann.

Die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten in Rödermark liegt aktuell bei 55 Mio. € (Haushaltssatzung 2013, § 4)
Davon hat die Stadt bis Ende 2013 (nach Übernahme von Schulden durch das Land im Rahmen des Schutzschirms) ca. 39,0 Mio ausgeschöpft.

Die Stadt Rodgau will für den Fall einer Zinssteigerung bei den Kassenkrediten, so ist in der OP zu lesen, Sicherheit. Man will Kassenkredite durch Kredite ablösen. Das bedeutet Planungssicherheit, aber auch eine höhere Zinsbelastung.

Betrachten wir einmal die Zahlen für Rödermark und was eine Zinssteigerung bedeuten könnte.
39.000.000 Mio. und 0,5% Zinsen bedeuten = 195.000,00 Zinsen p.J.
Jetzt mögliche Steigerungen.
39.000.000 Mio. und 1% Zinsen bedeuten = 390.000,00 Zinsen p.J.
39.000.000 Mio. und 2% Zinsen bedeuten = 780.000,00 Zinsen p.J.
 
Was könnte eine evtl. Zinssteigerung für das Konsolidierungskonzept bedeuten?
 
Lösungen sollten, auch wenn noch nicht in die Öffentlichkeit getragen, schon als Plan B vorhanden sein. Die Gelder müssen ja bereitgestellt werden.
 
Es darf nicht vergessen werden. Diese Zahlen sind von 2013. Bis 2018 werden noch ca. 27.000.000,00* € neue Schulden hinzukommen. Dazu weitere Informationen in dem Artikel von Dr. Rüdiger Werner im Blog der FDP.
 
Ob bei den 27.000.000,00 Euro neue Schulden auch ein evtl. anfallender Restkaufwert bei der Kulturhalle berücksichtigt wurde?


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.