Beschlussvorschlag:
Die Aufwandsentschädigungen der Kreistagsabgeordneten und ehrenamtlichen
Kreisbeigeordneten gemäß § 6 i. V. m. § 3 Abs. 1 – 6 der Entschädigungssatzung des Kreises
Offenbach werden für die Wahlperiode 2026 – 2031 nicht angepasst.
Begründung:
Der Kreis Offenbach und viele kreisangehörige Kommunen befinden sich weiterhin in einer schwierigen finanziellen Lage.
Angesichts steigender Ausgaben und erheblicher Haushaltsbelastungen sollte eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Kreistagsabgeordnete, ehrenamtliche Kreisbeigeordnete und weitere Mandatsträger*innen in der Wahlperiode 2026 – 2031 entfallen.
Auch auf Bundesebene wird aktuell bewusst über den Verzicht auf Diätenerhöhungen diskutiert, um in finanziell schwierigen Zeiten ein Zeichen der Zurückhaltung und Verantwortung zu setzen. Der Kreistag Offenbach sollte diesem Beispiel folgen und ebenfalls ein Signal für das Maßhalten mit öffentlichen Mitteln senden
Ganz FRISCH
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes LKEG
HIB verfolgen. Dann bekommt man solche Informmationen.
Hessen dürfte zu den finanzstarken Kommunen gehören.
Deshalb ist Hessen auch nicht in dieser Liste aufgeführt. 4. Nach § 11 Absatz 4 wird der folgende Absatz 4a eingefügt: „(4a) Zum Ausgleich von Sonderlasten aus übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten erhalten nachstehende Länder im Zeitraum von 2026 bis 2029 jährlich folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-
zuweisungen.Siehe
Die finanzstarken Länder im Finanzkraftausgleich werden in den Jahren von 2026 bis 2029 um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Für die finanzschwachen Länder wird das bestehende Ausgleichsniveau im bundesstaatlichen Finanzausgleich beibehalten.[..]
Finanzstarke Länder werden in den Jahren von 2026 im Finanzkraftausgleich bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet.
Da warten wir mal ab, welche Informationen die Erste Stadträtin den Bürgern dazu zur Verfügung stellen wird.
Gibt es unerwartetes Geld vom Bund?
Ob durch Geldzuweisungen oder Entlastungen (Umsatzsteuerabschläge), das ist erst einmal egal.
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Kommunen bekommen Geld über Länderzuweisungen
Wenn ein Land mehr finanzielle Spielräume hat, kann es theoretisch mehr an Kommunen weitergeben
ABER: Es gibt keinen Anspruch, dass das automatisch passiert
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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes beschlossen. Er sieht unter anderem 400 Millionen Euro pro Jahr zur Entlastung der Geberländer im Finanzkraftausgleich vor. Diese müssen rund 20 Milliarden Euro für ärmere Bundesländer aufbringen.
Pro Kopf zahlt dabei niemand mehr als Bayern und Hessen. Die Entlastung ist willkommen, aber notwendig ist eine grundlegende Reform.
Welche Entlastung sieht der Gesetzentwurf für die Geberländer des Finanzkraftausgleiches vor?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hinsichtlich der im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastung der Geberländer eine entsprechende Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Für die Ausgleichsjahre 2026 bis 2029 ist eine jährliche Entlastung der finanzstarken Länder von jeweils 400 Millionen Euro vorgesehen. Hessen kann etwa mit einer jährlichen Entlastung zwischen 70 bis 80 Millionen Euro rechnen.
https://finanzen.hessen.de/presse/grundlegende-reform-trotz-entlastung-dringend-notwendig
urch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) wird Hessen als finanzstarkes Geberland im Bundesfinanzausgleichs-System jährlich um etwa 70 bis 80 Millionen Euro entlastet. Da das Gesetz bis zum Jahr 2029 befristet ist, profitiert das Land in diesem Zeitraum von insgesamt rund 280 bis 320 Millionen Euro.
https://finanzen.hessen.de/presse/grundlegende-reform-trotz-entlastung-dringend-notwendig
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Rödermark reiht sich ein in das große Heer der deutschen Städte und Gemeinden, die allesamt über einen riesigen Leidensdruck klagen, wenn das Stichwort „Haushalt“ zur Sprache kommt. Ein signifikantes Zeichen dafür: Die Hängepartie um die örtliche Einnahmen- und Ausgabenplanung für das laufende Jahr geht weiter. Die kommunale Finanzaufsicht hat signalisiert, dass ein weiterer Millionenbetrag vom Berg der roten Zahlen abgeschmolzen werden muss, um den Haushalt in den Bereich mit der Aufschrift „genehmigungsfähig“ zu manövrieren. Lesen Sie weiter bei der Stadt Rödermark
Einzelempfehlungen des Expertenrates im Überblick Seite 100
Finanzreport 2026
In Bezug auf die drei wesentlichen Ausgabentreiber Personal, Sachaufwand und Soziales lässt sich fest- stellen, dass 2024 die Dynamik zu den Vorjahren deutlich abgenommen hat. Seite 46
Zusammenfassend lassen sich somit drei Erkenntnisse festhalten: Die Ausgaben wachsen weiterhin schneller als die Einnahmen, womit auch das Defizit weiterwächst. Die Ausgabendynamik ging zurück. Dieser Erfolg ist jedoch von externen Faktoren abhängig und nicht nachhaltig. Auf der Einnahmenseite stehen die größten Belastungen noch bevorSeite 47
Die Rückkehr der Kassenkredite deutet auch darauf hin, dass bestehende haushaltsrechtliche Begrenzungen gelockert werden, um kurzfristige Handlungsspielräume zu erhalten. Dies kann angesichts der zukünftig erwartbaren hohen Defizite keine Lösung sein. Ein weiterer deutlicher Anstieg ist mittelfristig jedoch unvermeidbar. Seite 47 Anmerkung: 2013 wurde Rödermark um ca. 12,3 Mio. Euro Kassenkredite entschuldet. Kommunaler Schutzschirm
Ohne eine grundlegende Neuordnung der finanziellen Beziehungen im föderalen System sowie eine angemessene finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder drohen dauerhafte Einschränkungen der kommunalen Handlungsfähigkeit. Die Notwendigkeit umfassender politischer Lösungen ist damit dringlicher denn je. Seite 51
Wir schlagen dazu in 20 Kernempfehlungen und 70 konkretisierenden Einzelempfehlungen eine Reformagenda mit folgenden Schwerpunkten vor: Seite 70
Zur Neuordnung der Förderpolitik von Bund und Ländern schlagen wir vor Seite 69
Gesetzgebung und Vollzug von Konnexitätsbestimmungen[..]
Der Bund führt wo möglich die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung und für den Vollzug nach dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ zusammen. Seite 82/83
Die Grundsteuer B wird durch eine Anhebung der Hebesätze regelmäßig an die Inflation bzw. die kommunale Aufgaben- und Ausgabenentwicklung angepasst. Seite 85
Der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer und/oder an der Einkommensteuer ist zu erhöhen, um die kommunale Finanzkraft strukturell zu verbessern. Seite 86
Die Länder stellen eine aufgabenangemessene Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs sicher Seite 88
Die Kommunen bauen ihren Investitionsrückstand kurz- und mittelfristig – unterstützt durch
Sondermittel des Bundes und der Länder ab Seite 93
Das „Kaufen von Zeit“ durch die Zulassung von neuen Kassenkredite darf nur sehr kurzfristig genutzt werden. Seite 95
Anmerkung: Kassenkredite sind als kommunaler Dispo zu verstehen. Bei der Ausnutzung der genehmigten 5 Mio kann bei 3,5% die Zinslast mtl. 14.600,00 € betragen.
Einzelempfehlungen des Expertenrates im Überblick Seite 100
Die Stadtverordnetenversammlung hat am Dienstag eine erneute Erhöhung beschlossen. Der Hebesatz war erst im vergangenen Jahr angehoben worden. Ganzer Artikel bei OP-Online
Muss man sich in Rödermark daran gewöhnen, dass es jedes Jahr zu einer Erhöhung der Grundsteuer oder einer anderen Steuer kommt?
Die Grundsteuer C sieht man schon am Horizont.
Oder vielleicht sogar zur Einführung neuer Gebühren? Die SPD arbeitet daran.
Dem Bürger wird es in Rödermark sehr schwer gemacht, seinen Haushalt einigermaßen sicher für die nähere Zukunft zu planen. Man muss damit rechnen, dass der Magistrat rückwirkend auf die Haushaltskasse der Bürger zugreift.
Hoffentlich werden diese Praktiken nicht zum Standard.
Kurz vor dem Urlaub eine Nachzahlung für die Grundsteuer ist………………..
Andererseit dürfte dass laut den Worten eines Stadtverordnten der AL/die Grünen nicht so schlimm werden.
Der Stadtverordnete nannte eine Steigerung von 50,00 bis 70,00 Euro.
Hinweis In den in den kommenden vier Jahren gibt es keine Wahlen.
Ein Doppelhaushalt 2026/27 wäre nicht schlecht.
Dann hätte man Ende 2026 bereits einen Überblick, ob die Verwaltung, die laut aktuellem Haushaltssicherungskonzept die nächste Grundsteuererhöhung auf etwa 1.700 Prozentpunkte plant, diese nicht doch schon 2027 einführt. In Rödermark muss man bis zum Juli warten, ob der Anfang des Jahres aufgerufene Hebesatz den Juni überlebt.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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