Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ein Praxisbericht aus der Stadt Pirmasens. Sie können dort nachsehen, mit welchen Kosten ( Straßenbeitrag ) die Bürger in Pirmasens zu rechnen haben….Hier der Link zum .PDF Formular.
In der OP vom 6.12.2010 steht zu lesen:

..[]..fordert die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach eine Straßenbeitragssatzung (Anm. von mir. Blödsinn. Siehe Antwort vom Bürgermeister Roland Kern, Rödermark.) Wenn dieses Gesetzt in Kraft ist, will der Magistrat auf auf wiederkehrende Beiträge umstellen. Für die Hauseigentümer kommt das einer Art Straßensteuer gleich die sie auf ihre Mieter umlegen können.

Den Abschnitt – ihre Mieter umlegen können – in dem OP-Artikel muss noch geprüft werden.

Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne. Die haben dann (wenn das aus der OP so stimmt) nach dem Mülltonnenproblem, Schallschutzproblem bald das Straßenbeitragsproblem. Wie um Himmels willen kann eine Straßenbeitragssatzung eingeführt werden, die in 2 Jahren wieder eingestampft wird.
Wie will man den wenigen Bürgern, die evtl. 2011 und 2012 hohen Beträge an Straßenbeitrag leisten müssen, erklären, dass z.B. ab 2013 für alle anderen (natürlich auch für diejenigen, die bereits gezahlt haben) jährlich 80,00 Euro (angenommene Zahl aus Pirmasens) anfallen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Artikel in der OP so nicht ganz richtig ist.

Mit der Aussage

gleich die sie auf ihre Mieter umlegen können.

wäre ich zurzeit noch sehr vorsichtig.

Beträge, die aus Straßenbeitragssatzung erhoben werden, sind NICHT umlagefähig.
Bei wiederkehrenden Ausgaben sieht das ein wenig anders aus. Es sind nicht einmalige Beträge, die gezahlt werden, sondern »laufende«. Da könnte man jetzt von Betriebskosten sprechen, die umlegbar wären. Aber was ist richtig? 🙁

Urteile

Die Klägerin kann die Straßenausbaubeiträge nicht als Betriebskosten als Bestandteil des Mietzinses auf die Beklagten umlegen (§ 535 Satz 2 BGB).
Laut der Satzung der Stadt Zeulenroda v. 21. 12. 1994 erhebt diese gegenüber Grundstückseigentümern wiederkehrende Beiträge
Aus Koelner-hug.de


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Etwas zur Politik in Rödermark von Tobias Kruger

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf einen etwas älteren Artikel hinweisen. In diesem Artikel gibt es eine ganze Menge über:

die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam

 
Die Fragen wurden per per eMail an diesen Blog gestellt und von Herrn Tobias Kruger (FDP) beantwortet.
 
Etwas über die Arbeit der Stadtverordneten


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

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Stadtverordnetenversammlung. 7. und 8. und (10).12

38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (STAVO) der Stadt Rödermark.
 
Die Tagesordnung können Sie hier einsehen.
 
Der 10.12.2010 dürfte nur einen kurzen Tagesordnungspunkt haben. Danach werden die Stadtverordneten wohl ihre Weihnachtsfeier abhalten.
Also darauf achten, was am 8.12. noch für offene Punkte da sind, damit Sie sich nicht am 10.12.2010 zur STAVO einfinden und nach fünf Minuten wieder heimgehen müssen.
 
Lesen Sie auch: Gefahr einer Dehydrierung relativ hoch bei öffentlichen Sitzungen in Rödermark.
 
Was es am 27.03.2011 so alles geben kann!


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