Ausschusssitzung, Straßenbeitrag

Rödermark. Ausschusssitzung, Straßenbeitrag
Heute Abend ging es in der Ausschusssitzung um richtig viel Geld, das die Bürger in Zukunft zu zahlen haben. Ob es letztendlich um 200,00, 500,00 oder mehr als 1.000,00 Euro pro Jahr geht, hängt von vielen Faktoren ab. Heute gab es dazu die Erläuterungen.

Was mich immer wieder erstaunt, ist das Interesse der Bürger. Es waren, außer den drei „Stammgästen“, einem Fraktionsvorsitzenden nur zwei interessierte Bürger anwesend. Das Heulen derjenigen, die nach der Verabschiedung der neuen Gebührensatzung sich zu Wort melden werden, dürfte um ein Vielfaches höher sein.

Glücklicherweise hat Herr Gensert (CDU) durch seinen Vorschlag, die Abstimmung zur vorbereiteten Satzung abgewendet. Er möchte vorher eine Bürgerversammlung einberufen, bei der die neue Gebührensatzung erklärt wird. Also, keine neue Satzung ohne Bürgerinformation. Ich war höchst erstaunt darüber, dass dieser Vorschlag NICHT vom Magistrat kam.


Heute erste Runde zum Straßenbeitrag

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

Heute findet die erste öffentliche Sitzung zur Straßenbeitragssatzung statt. Der zur Debatte stehende – wiederkehrende Beitrag – ist eine neue, zusätzlich zu zahlende Gebühr für Grundstückseigentümer. Die Sitzung ist ÖFFENTLICH.

Rödermark BUSE 3.5.2017
Rödermark BUSE 3.5.2017

Sachverhalt/Begründung:
Die für Rödermark als Schutzschirmkommune zuständige Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium hat die Genehmigung des städtischen Doppelhaushalts 2017/2018 von der Einführung einer Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen abhängig gemacht.

Die Ermächtigungsgrundlage ist in §11 und §11a des „Kommunalen Abgabengesetzes“ (KAG) geregelt.

Straßenbeiträge können nach dem Modell der „einmaligen Straßenbeiträge“ oder nach dem Modell der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ erhoben werden.

Bei den einmaligen Beiträgen werden nur die Anlieger der jeweils umgebauten oder ausgebauten öffentlichen Verkehrsanlage veranlagt, sodass es für die Bürgerinnen und Bürger zu hohen zu zahlenden Einzelbeträgen kommt. Beim Modell der wiederkehrenden Beiträge werden demgegenüber die Anlieger in einem größeren Abrechnungsgebiet für die Zahlung herangezogen, sodass es zu kleineren zu zahlenden Beträgen kommt. Allerdings erfolgt die Veranlagung öfter, und zwar immer dann, wenn in dem jeweiligen Abrechnungsgebiet eine öffentliche Verkehrsanlage grundhaft erneuert wird.
Der Verwaltungsaufwand ist bei den einmaligen Beiträgen deutlich geringer. Um jedoch die hohen Einmalbelastungen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, kristallisierte sich in den Vorberatungen heraus, dass aus Gerechtigkeitsgründen das Modell der wiederkehrenden Beiträge gewählt werden sollte.
Der Entwurf der zu beschließenden Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen liegt als Anlage bei. Quelle: bgb.roedermark.de


Vorl. Satzung Straßenbeitrag

 
Siehe auch
Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Die FDP Rödermark fragt an. Wie teuer kann uns die KiTa werden?

Anfrage der FDP Rödermark
zur stark Renovierungsbedürftige KiTa Motzenbruch

[..] KiTa „Motzenbruch“ umziehen, deren Betrieb am jetzigen Standort aufgrund der Renovierungs- und Sanierungsbedürftigkeit nur mit viel Geld aufrechtzuerhalten wäre. In vielen Anträgen verschiedener Fraktionen wird das freiwerdende Areal Am Motzenbruch seit Jahren als Optionsfläche genannt, wenn es um die Stadtentwicklung geht. Am häufigsten wurde in diesem Zusammenhang das Stichwort „sozialer Wohnungsbau“ genannt. Nun liest man in der Presse und vernimmt Statements des Magistrates, dass dieses Grundstück nicht veräußert werden soll, sondern als Reserveareal für Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Obhut bleiben und vorgehalten werden soll. KiTa Motzenbruch (FDP Rödermark)

Siehe auch
» FDP. Anträge/Anfragen zur kommenden Sitzungsrunde
» Verwaltung Rödermark. Nach 10 Monaten mal angestupst