Eine gute Nachricht aus Rödermark? Schön wäre es. Diese Nachricht betrifft Eppertshausen. Bei Facebook kann man am 26.08.2020 lesen: Bürgermeister Carsten Helfmann (Bürgermeisterkandidat in Rödermark 2016) berichtet vom „Spatenstich am 26.08.2020“ der Firma Günther Maschinenbau. Es werden in Eppertshausen rund 100 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Pressemeldung AL/Die Grünen
Faule Argumente gegen die Stadt
Eine Insolvenz liegt vor, wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist. Für keine der in Frage kommenden Möglichkeiten hat der Betreiber der „Oase“ bislang irgendwelche Angaben gemacht. Falls aber doch von einer Insolvenz ausgegangen werden müsste, steht fest, dass diese nie und nimmer auf die Einführung der Vergnügungssteuer zum 1. Juli zurückgeführt werden kann.
Weiter bei AL/Die Grünen
Es gibt noch keinen öffentlich bekanntgemachten Insolvenzantrag. Allerdings steht bis heute die Aussage, dass die OASE schließen muss, weil die Vergnügungssteuer eingeführt wurde. Wie letztendlich die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, ist mal völlig egal.
Einige Hinweise zu dem Artikel der AL/die Grünen, die diese möglicherweise übersehen haben.
Steuerbescheid.
Ich nehme nicht meine Worte. Wir nehmen die Satzung, der auch von AL/die Grünen so zugestimmt wurde. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Vergnügungssteuersatzung) § 9 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung – eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten. (Hervorhebungen durch den Admin).
Was entnehmen wir der Satzung? Der Unternehmer meldet den Betrag, den zu zahlen hat. Er wird eher weniger als zu viel melden.
Der Unternehmer braucht und bekommt wahrscheinlich auch keinen Steuerbescheid. Er MUSS seine Steuer anhand der von ihm zu meldenden Flächen und dem Steuersatz aus der Satzung selbst errechnen und an die Stadt zahlen. Und glaubt mir liebe Grünen, ein Unternehmer kann rechnen und weiß anschließend, ob er die Kosten (ca. 90.000,00 p Jahr) tragen kann oder auch nicht. Fazit: Absoluter Blödsinn, der Hinweis auf einen fehlenden Steuerbescheid.
Gewerbesteuer.
Ich würde die Frage nach der Gewerbesteuerzahlung nur dann stellen, wenn ich die Beträge kenne.
Ein Hinweis auf die Gewerbesteuer, die der Unternehmer gezahlt hat oder auch nicht, im Zusammenhang mit einer Insolvenz zu nennen, kann eigentlich nur folgendem Gedankengang entsprungen sein: „Er hat in der Vergangenheit keine Gewerbesteuer bezahlt und deshalb ist der Grund für die Insolvenz nicht bei der Vergnügungssteuer zu suchen“ Fazit: Denjenigen, die einen solchen Gedankenansatz verfolgen, muss ich sagen: „Totaler Blödsinn“. Die Höhe einer Gewerbesteuerzahlung (auch wenn er nichts zahlt) sagt wenig darüber aus, ob es einem Unternehmer gut geht oder nicht.
Einen immer schlüssigen Zusammenhang zwischen Höhe der Gewerbesteuer und einer Insolvenz bzw. einer evtl. Zahlungsfähigkeit herzustellen, ist totaler Blödsinn.
Insolvenz. 27 Jahre ging alles gut. Jetzt kommt die Vergnügungssteuer
Der einführende Satz der PM: „Eine Insolvenz liegt vor …..“ würde besser zutreffen, wenn man auf den von mir gestrichenen Zusatz verzichtet. „Wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist.“
Informationen zur Situation gab es. Die FDP hat sich vor Ort mit Herrn Horak unterhalten und danach unverzüglich und unmissverständlich die Stadtverordneten sowie den gesamten Magistrat mitgeteilt, dass Herr Horak, Betreiber der OASE, sein Unternehmen dann schließen muss, wenn die Vergnügungssteuer kommt. Jedem, dem an dem Fortbestand des Unternehmens gelegen ist, hätte einfach mal den Kontakt aufnehmen können, um sich selber darüber zu informieren, ob die Ausführungen der FDP zutreffend sind. Hätte der Betreiber explizit und zusätzlich die Grünen informieren sollen? Ob die von der Schließung finanziell weiteren Betroffenen (Taxi, Hotel, Mitarbeiter, Catering) und/oder Herr Horak bei der Stadt vorgesprochen haben, darüber kann ich zweifelsfrei nichts schreiben.
Ab 1.7. gibt es jetzt die Vergnügungssteuer. Die Hoffnung, dass man die vernünftigerweise doch wieder zurückzieht, hat sich nicht erfüllt.
– Die OASE macht(e) ihr Geld mit Veranstaltungen.
– Bei jeder Veranstaltung fällt die Vergnügungssteuer an.
– Die kann nicht gezahlt werden.
Was tun? Es gibt nur einen Weg.
Insolvenz
Ich habe mir die Insolvenz/Konkurs durch „Learning by doing“ beigebracht.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?
Rödermarks Bürgermeister: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“
Der Bürgermeister muss es ja wissen.
[..]Bürgermeister Jörg Rotter weist den Vorwurf des „Oase“-Geschäftsführers Josef Horak zurück, die Stadt habe mit dem Erlass einer Vergnügungssteuersatzung den Pärchenclub in die Insolvenz getrieben. Rotter versichert, dass bisher noch gar kein Steuerbescheid ergangen sei.[..]
Quelle OP-Online
Ich gebe es zu. Mir fällt es verdammt schwer, die Contenance zu bewahren.
Vorausgeschickt. Braucht der Unternehmer für seine Entscheidung unbedingt den Steuerbescheid?
Es soll nicht um einen speziellen Fall gehen, obwohl sich das Schicksal der OASE geradezu aufdrängt. Es soll hier mehr darum gehen, ob ein Unternehmen auf einen endgültigen Steuerbescheid warten muss/darf, um eine Entscheidung zu treffen.
Darf ein Unternehmer, dem anhand der vorliegenden Zahlen (dazu unten mehr) klar ist, dass er nach dem Steuerbescheid seine Kosten dauerhaft nicht durch seine Einnahmen decken kann, sein Unternehmen weiter betreiben? Nein, darf er NICHT. Er muss sein Geschäft schließen. Wie die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, wäre ein anderes Thema.
Ergeht überhaupt ein Steuerbescheid? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“ und weiter [..] Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht abgibt [..]
Bürger. Zur Grundsteuer.
Als ich von der Grundsteuer B Erhöhung erfahren habe, habe ich mir meinen alten Steuerbescheid genommen und ein wenig gerechnet. Danach war mir auch ohne Steuerbescheid klar, was ich künftig zu zahlen habe. Das mag den einen oder anderen überraschen. Glauben Sie mir, das geht.
Unternehmer. Zur Vergnügungssteuer.
Ob für einen Unternehmer in diesem Jahr Vergnügungssteuer anfallen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Was wichtig ist, ob der Unternehmer bei Normalbetrieb (trotz der Steuer) noch seine Kosten decken kann.
Ein Unternehmer braucht nicht viel, um auch ohne Steuerbescheid (der aber unausweichlich folgen wird) feststellen zu können, was in etwa an Vergnügungssteuer anfallen wird. Der Unternehmer muss den wichtigsten Parameter, die Berechnungsgrundlage, liefern. Er braucht zusätzlich nur noch die Satzung zur Vergnügungssteuer. So weit, so gut. Aber gibt es auch einen Steuerbescheid? Steuerbescheid notwendig? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“
[..] Es sei lediglich die Größe der Flächen abgefragt worden, auf denen Vergnügungen stattfinden sollen. Diese Flächen hätten dann als Berechnungsgrundlage für die Steuer dienen sollen. [..] Siehe Herr Rotter bei OP-Online.
Was versteht die Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, unter Fläche? „Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. “ Hmmmm, ist eindeutig beschreiben, was in die Berechnung einfließt. Ich sehe dort keinen Interpretationsspielraum.
Ein betroffener Unternehmer kennt die Satzung. Er kennt auch seine Betriebsgröße. Genau diese muss der Unternehmen jetzt, so Herr Rotter bei OP-Online, der Stadt mitteilen. Wahrscheinlich nur deshalb, damit man nachrechnen kann.
Ob nochmal einer von der Stadt kommt, um nachzumessen –der Unternehmer könnte ja evtl. zu viel gemeldet haben– ist mir nicht bekannt. Ist es für einen Unternehmer jetzt noch schwer, seine Steuerlast zu ermitteln? Er muss folgende Rechnung durchführen. Die „Berechnungsgrundlage“ AKA „Die vom Unternehmer gemeldete Fläche“/10*6,50. Z.B. 2800/10*6,50=1.820,00€ PRO VERANSTALTUNG. Das wäre es dann mal für den ersten Überblick. Genauigkeit kommt dann später, wenn es ans Zahlen geht. Vernachlässigen wir einfach den in der Satzung festgelegten Aufschlag von 25% für die Zeit nach 1:00h. Übrigens, wenn Sie den von Herrn Horak (OASE) in den Raum gestellte Betrag von 90.000,00€ p. Jahr nehmen, kommen Sie auf einen Betrag von 1.875,00 PRO VERANSTALTUNG. Herr Horak wird vorgerechnet haben. Einen Steuerbescheid wird es, wenn alles ordentlich läuft, nicht geben. Siehe Satzung.
Für die Entscheidung, ob man sein Unternehmen noch weiterhin mit Gewinn führen kann, ist ein Steuerbescheid nicht notwendig.
Wenn man weiterdenkt als von der Tapete bis zur Wand, erübrigt sich der Hinweis auf die NICHT stattgefundenen Veranstaltungen. Wenn es klar ist, dass bei Aufnahme des Betriebs mit, sagen wir einmal vier Veranstaltungen im Monat, die Kosten wegen der Steuer nicht mehr decken kann, MUSS Insolvenz angemeldet bzw. die Geschäftsaufgabe eingeleitet werden. Die Sonderregelung, Insolvenzen bis in das kommende Jahr zu verschieben, ohne eine strafbare Handlung zu begehen, trifft in diesem Fall NICHT zu. Der Grund zur Insolvenz ist nicht Corona. Der Grund ist die Steuer. Siehe
Betriebsschließung.
Eine Betriebsschließung muss nicht unbedingt Insolvenz bedeuten.
Wenn es sich um eine Insolvenz handeln sollte. Folgendes kann ich rechtlich nicht abschließend werten.
Wenn ab 1.7. die Stadt eine Steuer per Satzung festgeschrieben hat und bis zum heutigen Tag (obwohl schon im März beschlossen) noch nicht in der Lage war, einem Unternehmer den Bescheid zuzustellen, dem Unternehmer aber klar ist, dass er die Steuer nicht zahlen kann, keine Insolvenz anmeldet, ist das dann schon Insolvenzverschleppung?
Ich denke; JA.
Wenn die OASE geöffnet hat, dann dürfte es auch eine Veranstaltung sein.
Bei einer solchen Aussage bekomme ich selbst im hohen Alter noch Pickel.
[…] er „Oase“-Chef Josef Horak habe wegen der Steuerfrage zu keiner Zeit das Gespräch mit der Stadt gesucht. „[..]
Mag ja sein, dass Herr Horak kein Gespräch gesucht hat. Magistrat und Stadtverordnete mussten schon vor dem Beschluss, eine Vergnügungssteuer einzuführen, klar sein, dass nach Einführen einer solchen Steuer die OASE schließen muss. Die Zeit, dass der Bürgermeister sich der Sache annimmt, wäre spätestens jetzt gekommen. Dafür ist der schließlich auch da. Hat der Bürgermeister gehandelt?
Ist in Rödermark das Verhältnis Gewerbe und Verwaltung eine Einbahnstraße? Warum hat die Stadt nicht einmal das Gespräch gesucht? Ist der Stadt eine Geschäftsschließung mit finanziellen Folgen für die Stadt egal? Die Stadt kann ja eine solche Schließung mit einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. 🙁
[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..] joyclub.de/club/944.die_oase.html
Steuersatz anderswo
Z.B. Würselen (37.000 Einwohner) 3,00€ (Rödermark 6,50 + evtl. Zuschlag). Dort auch ein Musterformular zur Steuermeldung.
Nachtrag
Schimmert da ein wenig die Hoffnung durch. Passt zwar nicht ganz zu dem vorher im FR Artikel gesagt wurde. Aber der Schlusssatz steht. “ Selbst wenn ihm die Steuerschuld gestundet werden würde, werde er in drei bis vier Jahren einen Schuldenberg vor sich hinschieben. „Das kann ich nicht stemmen“, sagt er, und hofft, dass sich die Stadt „vernünftig verhält und die Steuer aussetzt“.“. Siehe fr.de
Mit „aussetzt“ dürfte „streichen“ gemeint sein.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Heute solle ein Insolvenzanwalt konsultiert werden.
[..]„Wir sind erledigt. Die Stadt beerdigt uns.“ Josef Horak sieht düstere Wolken über dem Pärchenclub „Oase“. [..] „Vermutlich ist das Ganze ein Politikum. Man will uns weg haben.“[..]
Quelle: OP-Online
Seit 1993 gibt es die OASE. 2009 bemerkte Roland Kern, seinerzeit Bürgermeister von Rödermark, zur OASE? [..]Seit die Rödermärker ihn ins Amt gewählt haben, sind ihm noch keine Beschwerden über das mutmaßliche Sündenbabel „Oase“ zu Ohren gekommen. „Dann scheint ja alles in Ordnung zu sein – easy-going sozusagen“, sagt der Bürgermeister.[..] Quelle fr.de
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
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