Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde

Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen
Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen

Das gibt es wohl auch nur in Rödermark.

Zur heutigen öffentlichen BUSE-Sitzung wurde der ONLINE-Zugang den interessierten Bürgern verwehrt. Gäste wurden ausgeschlossen. Ein Versehen? Hat der Sitzungsleiter sich nicht vor Verwunderung die Augen gerieben, als er feststellen musste, dass sich keine Gäste zur ONLINE-Sitzung eingeloggt haben? Kann natürlich auch sein, dass er damit gerechnet hat, dass sich kein Bürger für die Arbeit der Stadtverordneten interessiert.

Um 19:30h war ein LOGIN noch möglich. Kurz darauf shutdown. Mehrfache Versuche, sich später einzuloggen, schlugen fehl. So wie es mir erging, erging es nach telefonischer Nachfrage auch Bekannten.
Gab es Punkte, bei denen man die Öffentlichkeit lieber nicht dabei haben wollte?

Ärgerlich ist der verwehrte ONLINE-Zugang für den
interessierten Bürger deshalb, weil ein Millionenprojekt in Ober-Roden auf der Tagesordnung stand. Millionen, die der Bürger mit seiner Steuer aufzubringen hat. Wo kann sich der Bürger darüber informieren, was dort besprochen wurde? Was bleibt? Wenn sonst einigermaßen gut informierte Bürger durch den Ort ziehen, werden diese wegen Halbwissen wahrscheinlich Gerüchte verbreiten.

Siehe auch
» Sondersitzung BUSE Ausschuss der Stadtverordneten. 21.02.2022
» JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht
» Hier das Sitzungsprotokoll



Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen –
ein Grundsatz kommunaler Demokratie
Von Achim Grunke

1. Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips
Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen , gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts.
Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung
angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50).
Quelle: https://www.kommunalforum-sachsen.de

Ich habe da mal eine Frage.

Wie viel Besicher sind bei der Stavo.
Wie viel Besicher sind bei der Stavo.

Da ich heute die Stadtverordnetenversammlung nicht besuchen kann (habe absolut keinen Bock), frage ich hier nach. Kann mir einer über „Kommentar“ mitteilen, wie viel interessierte Bürger (Zuhörer) heute anwesend sind?

Unverschämtheiten werden nicht gerügt, wenn man in der richtigen Partei ist

Unverschämtheiten werden nicht gerügt
Unverschämtheiten werden nicht gerügt

Die Antwort bin ich den Kommentatoren schuldig.

Nein. Herr Gerl (AL/Die Grünen) hat wohl keine Konsequenzen für seine Unverschämtheit zu befürchten. Eine Rüge bei der heutigen Stavo gab es nicht.
Keiner der von den Bürgern gewählten Stadtverordneten hat es für angebracht gehalten, dass Herr Gerl für seine Aussage: „dass IHR (die Kommentatoren aka Hundehalter) Siehe Artikel“, vom Stadtverordnetenvorsteher gerügt wird.
Evtl. bin ich und zumindest IHR 17 Kommentatoren ein wenig empfindlich und es war keine Unverschämtheit.

Eine Rüge wäre nicht so schlimm gewesen.
Bei der Stadtverordnetenversammlung waren gerade einmal 10 Besucher anwesend. Die Presse (ein Pressevertreter anwesend) interessiert sich auch immer weniger für diese Veranstaltung in Rödermark. Und die Mehrzahl der Besucher kennt sich bereits sehr gut. Sprich: fast immer die Gleichen. Nachwuchs fehlt. Wie sage ein Stadtverordneter mit Blick auf die Tribüne treffend: „Fast nur Senioren“ (Bin dir nicht böse. Hast ja so recht M.S.) 🙂

Heute stand der Haushalt ganz oben an.
Die Stavo, in der der Haushalt beschlossen wird, ist eigentlich die wichtigste Stavo überhaupt. Und wenn an dieser Stavo nur 10 Bürger Interesse zeigen, sieht man, wie berechenbar und damit langweilig eine Stavo mittlerweile sein kann. 25 Besucher im Schnitt (seit 2007) ist auch nicht gerade berauschend. Corona wird wohl aus Ausrede herhalten müssen, was aber bestimmt nicht zutreffend ist.

Die Stadtverordnetenversammlung sollte sich dem Bürgerinteresse anpassen.
Man sollte die Stadtverordnetenversammlung auf 5 Stadtverordnete, die dann die Wahlmänner für ihre Fraktionskollegen sind, eindampfen, den ehrenamtlichen Magistrat daheim lassen und die Stavo kostengünstig in irgendeinem Hinterzimmer einer Gaststätte abhalten. Die Königlich Bayrische Stuben in Urberach würden sich anbieten. Der Stadt könnte eine solche Vorgehensweise (die allerdings an der HGO scheitern wird) eine Menge Geld sparen. Man könnte sich dann auch die angedachten Tagungsräume im JuZ Ober-Roden sparen, das alte Feuerwehrhaus in Rödermark mit seinem JuZ und einzigartigen Kletterturm renovieren und bestehen lassen. Damit würden auch mindestens 2,5 Mio € an Steuergelder nicht in Rödermark ausgegeben.

Oder
Man sollte die Sitzung über einen Streaming-Dienst übers Internet bereitstellen. Ich glaube aber, dass es zumindest eine Fraktion gibt, die eine solche Übertragung fürchtet wie der Teufel das Weihwasser.

Wie geht es weiter?
Fast wie bisher. Nur mit weniger Pressevertretern.

An die Opposition.
Schreibt keine Anträge mehr. Werden eh abgelehnt. Und dann, wie von Herrn Schröder (FWR) erwähnt, werden einige der abgelehnten Anträge wenig später von der Koalition als Koalitionsantrag eingereicht.
Schreibt lieber Presseartikel und nutzt die Möglichkeiten, die das Internet bietet. Wenn es keine Anträge/Anfragen mehr von der Opposition gibt, würde sich der Bürgermeister freuen und die Verwaltung hätte mehr Zeit für Wichtigeres. So könnte die Verwaltung evtl. Personal einsparen.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

An die Hundehalter. Aus der letzten Ausschuss-Sitzung (BUSE) 26.01.2022.

Größere Müllbehältnisse
Größere Müllbehältnisse

Nachtrag 05.02.2021. Zu den abgegebenen Kommentaren.

An die 17, die in ihrer Ausdrucksweise ein wenig danebenlagen und an die, die im Spamordner wegen zu deftigen Ausdrücken gelandet sind.
Gerne hätte ich eure Kommentare freigegeben. Die Kommentare sind in meinem Blog gelandet und da gehe ich mit einer Stigmatisierung von Personengruppen etwas anders um, als der Ausschussvorsitzende des BUSE-Ausschusses (öffentlich). Ich lasse so etwas erst gar nicht zu. Auch keiner der Stadtverordneten hat in irgendeiner hörbaren Form darauf reagiert. Im Ausschuss darf man das, ohne gerügt zu werden. Ich fand das „sehr beschämend“

Solange man nicht explizit zugereiste Mitbürger als „Personengruppe“ nennt, ist es wohl nicht so schlimm. In den nicht veröffentlichten Kommentaren wurden u.a. andere Personengruppen aufgeführt.
 
Ich werde das Kommentieren zu diesem Artikel weiterhin zulassen. Zu interessant sind die Kommentare. Ich werde auch den SPAM-Ordner für eine gewisse Zeit genauer im Auge behalten.


Thema: Sauberes Rödermark. Größere Müllbehältnisse.

Keine größeren Mülltonnen/Müllbehältnisse an den Wegen.
Nach meiner schriftlichen Aufzeichnung. Stadtverordneter der AL/Die Grünen.

Jeder kennt den Hundehalter, der mit der Alditüte zur Mülltonne geht und mit seinem Haushaltsmüll füllt. Damit spart er Kosten für seine Restmülltonne. Keine Einzelfälle.

Beachten Sie die angesprochene Personengruppe.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.