Ausgang 50:50 zu der von einer Erzieherin eingebrachten Klage. Es mussten die von der Stadt gemachten Zusagen eingeklagt werden. Zu der Bezahlung bekam die Erzieherin recht. Zu der Höhergruppierung gab es eine vorläufige Niederlage. Weiteres, wenn das Urteil schriftlich vorliegt.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Durch die Übergabe des “ goldenen Pinsel fürs Anschmieren (-des Kitapersonals bei deren Entlohnung-)„ sah sich der Dienstherr verleumdet und beleidigt. Durch diese Verhaltensweise „..suggestiert wurde, dass er (der Dienstherr) gegenüber einem Teil des Personals bewusst und in schädigender Absicht eine Zusage nicht eingehalten habe“ so in der Mitteilung des Magistrats.
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Heute vor dem Arbeitsgericht. Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark
Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011
Klage gegen die Stadt Rödermark. Eingruppierung der Erzieher. Heute Gütetermin.
Die Bürger von Rödermark können sich tierisch freuen. Bei dem heutigen Gütetermin wurde eine der Klagen gegen die Stadt Rödermark zurückgezogen. Damit bleiben den Bürgern zunächst die hohen Kosten für die Höhergruppierung der Erzieher erspart. Die Eltern der Kindergartenkinder zahlen weiterhin 1% zusätzlich für nicht eingehaltene außertarifliche Versprechungen des hauptamtlichen Magistrats.
Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: Bürgerinformatinssystem
Die Erzieher werden sich, wenn die noch anhängende Klage ähnlich ausgeht, mit der jetzigen Eingruppierung zufriedengeben müssen.
Ablauf. Gefühlte 15 Minuten einschl. einer Unterbrechung
Die Richterin versuchte den Sachverhalt zu erklären, der gleich darauf vom Rechtsanwalt des Klägers richtig gestellt werden musste.
Den von der Stadt, Rechtsanwalt und Bürgermeister, vorgetragenen Argumente konnte ich inhaltlich nicht nachvollziehen. Stichwortartig. Es fielen Sätze (sinngem.) wie: „Man hat doch Zulagen gezahlt. — Es gibt doch Leistungsprämie. — Die Stadt hat wie andere Städte auch kein Geld — Tätigkeitsmerkmale — usw. usw.–“ Ich bekomme schon beim Schreiben wieder Puls.
Oder konnte/durfte man wegen der Tätigkeitsmerkmale eine Höhergruppierung von Anfang an nicht realisieren?
Angesprochen wurde auch aus dem Vertrag mit dem Erzieher der §4. Gut wäre es den, Vertrag und damit auch den §4 zu kennen. Evtl. erscheint dann ja alles in einem etwas anderem Licht.
Klage wurde zurückgezogen.
Mit der Erfahrung von heute würde ich mich niemals einem Rechtsvertreter von Verdi anvertrauen.
Fazit:
Nach meinem Verständnis zu Recht, Gesetz und gemachte Zusagen der Obrigkeit hat heute die Ungerechtigkeit einen Sieg errungen. Ein Schlag ins Gesicht für die Stadtverordneten, die der Höhergruppierung zum Haushaltsjahr 2015 zugestimmt haben (TOP 10.1). Auch im Haushaltsplan wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, die Erzieher (S6) werden im Haushaltsjahr 2015 höher eingruppiert. Planstellen nach S6 sind nicht mehr aufgeführt. Den Angaben im Stellenplan nach ist die Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015-2016 für ALLE Erzieher (S6) eingearbeitet. Höhergruppiert nach S8 und nicht in die ähnlich lautende S8a oder S8b.
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Im Jahr 2014 folgte die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung (CDU, AL/Die Grünen, SPD) dem Vorschlag des Magistrats, die Erzieher ab dem 1.1.2015 zwei Gehaltsgruppen (von S6 nach S8) besser einzugruppieren. Der vom Ersten Stadtrat ausgearbeitete Vorschlag war aus meiner Sicht ein folgenschwerer Eingriff in die Arbeit der ordentlichen Tarifpartner VkA und Verdi. So etwas kann nicht gut ausgehen. Der Erste Stadtrat hätte wissen müssen, dass kommende Tarifverhandlungen kräftige Verbesserungen innerhalb der jeweiligen Gehaltsgruppen bringen werden. Es kam so wie es kommen musste. Die Erzieher wurden am 1.1.2015 scheinbar nicht höhergruppiert. Der Beschluss der Stadtverordneten wurde in 2016 zurückgenommen. Die Gehaltskosten wären nicht, so wie von Herrn Rotter angegeben, um 200.000,00 Euro gestiegen, sondern wahrscheinlich um satte 500.000,00 Euro.
Zurzeit haben 2 Erzieher beim Arbeitsgericht Klage eingereicht. Ganz egal wie das Gericht entscheiden wird. Das Einmischen von nicht ordentlichen Tarifpartner ist krachend gescheitert und wird tiefe Spuren in der Glaubwürdigkeit des hauptamtlichen Magistrats hinterlassen.
» Wie will der kommende Bürgermeister das Vertrauen der Bevölkerung/Mitarbeiter zum Magistrat wieder herstellen?
Frage KiGa/KiTa Gebühren
» Haben Sie einen Plan für den Fall, dass die Stadt Rödermark die Erzieher nach S8b eingruppieren muss und wie sieht dieser aus (Finanzierung der zusätzlichen Kosten)?
» Wenn die Stadt die Höhergruppierung nicht durchführen muss, wird die Stadt nicht die Gebührenerhöhung, die an der Höhergruppierung gekoppelt war, von 3% auf 2% senken müssen? Das Versprechen einer Höhergruppierung wurde ja nicht eingehalten.
» Als Bürgermeisterkandidat haben Sie den Kostendeckungsgrad (16%) der Kinderbetreuung und der stetigen Entwicklung (Kostendeckung) nach unten zu kennen. Wollen Sie den Abwärtstrend weiterhin akzeptieren oder gedenken Sie die KiGa/KiTa Gebühren anzuheben oder einen kräftigen Aufschlag auf die Grundsteuer B vornehmen?
Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung vor dem hauptamtlichen Magistrat der Stadt Rödermark verlieren?
Am 6.7.2016 in der Frankfurter Rundschau
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[..]Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert. Die Stadt habe vielmehr persönliche Zulagen bezahlt – das Ganze sei also Freiwilligkeit. Quelle: fr-Rundschau
Was steht eigentlich im Stellenplan? So wie ich das erkennen kann, KEIN Erzieher mehr in der S6. Alle in der S8.
Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016. Seite 66
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Na, das ist ja man nett gewesen von Herrn Rotter. Er hat die Ausschüsse informiert. Die wissen jetzt was. Hat er es auch den Eltern und Erziehern mitgeteilt? Was ist mit dem 1% der Gebührenerhöhung? Die Höhergruppierung ist NICHT erfolgt. Müssen nicht jetzt z.B. ab 2017 die Gebühren gesenkt werden? Ist die Stadtverordnetenversammlung nicht letztendlich dem von Herrn Rotter vorgeschlagenen Antrag gefolgt? Haben nicht die Stadtverordneten bis zuletzt gedacht – die Erzieher werden nach S8 eingruppiert? Hat nicht die Koalition den Antrag für eine Höhergruppierung nach S8 im Zusammenhang mit der Erhöhung der KiGa/KiTa Gebühren beschlossen?
Wissen Sie was, Herr Rotter den Eltern schriftlich mitgeteilt hat?
Höhergruppierung der Erzieher
Brief an die Eltern Seite1 und Seite2
Sprach BM Roland Kern nicht in einem Video (hier das Video) nicht auch von einer Höhergruppierung?
Die Zwischenlösung, bezahlen nach S8 bis der Haushalt genehmigt wird (Aussage BM im Video), erfolgte exakt nach den Regel des Tarifvertrags.
Antrag zur Zurücknahme
Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass ich mittlerweile halbwegs in der Lage bin, Anträge zu lesen und zu bewerten. Und was da in dem Antrag der Verwaltung „Zurücknahme der gewährten persönlichen Zulagen“ ist aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf dem der Antrag geschrieben steht. Wäre es ein Antrag der Opposition gewesen, hätte ich die Rede von Herrn Michael Gensert gerne gehört.
Ob dieser Antrag überhaupt in die Stavo gehört, sei einmal dahingestellt. Sehen wir uns die Begründung an. Die Begründung in dem Antrag.
Gründe:
1. Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung. Richtig. Man hatte ja noch nicht, so wie vereinbart, die Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gruppe S8 eingruppiert.
Man darf es nicht „übertarifliche Leistung“ nennen, sondern nur als „Zwischenlösung“, bis der Haushalt genehmigt ist. Danach sollte dann die Höhergruppierung erfolgen, die man nicht als „übertariflich“ bezeichnen darf. So ist es auch in dem Video zu hören.
2. Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag). Was soll der Hinweis auf Schutzschirmvertrag. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden. Mail von H. Baron
3. Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt. Ist doch wohl völlig klar. Herrn Rotter ist doch bekannt gewesen, dass die Erzieher, die er in die S8 eingruppieren will, nicht die Tätigkeitsmerkmale der S8ler besitzen. Aber die Tätigkeitsmerkmale haben bei der Höhergruppierung KEINE Rolle gespielt. Die Eingruppierung sollte ausschl. den Zweck erfüllen, für Rödermark neue Erzieher zu gewinnen bzw. zur Qualitätssicherung. Der Arbeitgeber hat gewollt, dass der Arbeitnehmer in eine andere Gehaltsgruppe aufsteigt. Unabhängig davon, ob seine Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Gruppe entsprechen. Ich denke, Juristen sprechen dann von einer konstitutiven Eingruppierung. Aber, ob es dann alles so ist, kann man erst dann genau beurteilen, wenn man den Arbeitsvertrag vorliegen hat. Anzeichen dafür, dass auch im Arbeitsvertrag die Höhergruppierung aufgeführt ist, kann man dem Bericht der SPD zur Stavo entnehmen. . Anschreiben an die Eltern mit Hinweis auf Höhergruppierung
4. Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden. Hmm, die „Sonderregelung“ war ja eigentlich die, dass man Erzieher nach S8 eingruppiert. S8 ist richtig, da es am 1.1.2015 die neue Bezeichnung S8b noch nicht gab. Aber, ob man die vorerst gescheiterte Höhergruppierung als „übertarifliche Sonderregelung“ bezeichnen kann/darf, wage ich zu bezweifeln. Werden Mitarbeiter einer Gruppe zugeordnet, ist das doch keine „übertarifliche Sonderregelung“; oder?
5. Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar. Was bedeutet eine „erneute übertarifliche …… ist nicht finanzierbar“. Wer redet von übertarifliche Bezahlung. Man hat von der Stadt Rödermark eine klare Begründung für die Eingruppierung genannt. Was bitte ist daran übertariflich? Die Erzieher hätten sich ab dem 1.1.2015 OHNE JEGLICHE ZULAGEN in der ordentlichen Gehaltsgruppe S8 (heute S8b) befinden MÜSSEN.
6. Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nicht bevorzugten Beschäftigten der Stadt. Oh Gott. Die Erkenntnis kommt aber recht spät. Hätte dieser Gedanke nicht schon den Ersten Stadtrat, Herrn Rotter beschäftigen müssen? Aber nochmal, reden wir hier wirklich von einer – übertariflichen Bezahlung?
7. Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert. Klar. Die Anzeichen dafür gab es. Aber wenn einer „Gewerkschaft spielt“ und es besser machen will als die Profis, dann hat er auch die Konsequenzen zu tragen.
Interessant ist auch, weder die CDU noch die AL/Die Grünen sind mit irgendeinem aufmunternden Artikel dabei. Ihre Entscheidung, die mit Mehrheit der Koalition beschlossen wurde und 2 1/2 Jahre später wieder eingesammelt wurde, hätte doch eine Erklärung verdient.
Unterstützung für die eigenen Parteimitglieder sieht anders aus. Oder, …………… die können nichts aufmunterndes Schreiben, weil denen nichts einfällt.
Rödermark intern Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
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